Bernhard Sven Anuth

Das Recht katholischer Laien auf Anerkennung ihrer bürgerlichen Freiheiten (c. 227 CIC / c. 402 CCEO)

Forschungen zur
Kirchenrechtswissenschaft

Band 39

Begründet von

Hubert Müller und Rudolf Weigand

Herausgegeben von

Norbert Lüdecke

Bernhard Sven Anuth

Das Recht katholischer Laien auf Anerkennung ihrer bürgerlichen Freiheiten (c. 227 CIC / c. 402 CCEO)

echter

VORWORT

Vorliegende Studie wurde als schriftliche Abhandlung im Rahmen eines kumulativen Habilitationsverfahrens an der Theologischen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt eingereicht und dort im Verbund mit weiteren wissenschaftlichen Publikationen im Wintersemester 2015/16 als habilitationswürdige Leistung anerkannt. Für den Druck wurde sie geringfügig überarbeitet und aktualisiert.

Mein Dank gilt allen, die das Entstehen dieser Untersuchung ermöglicht haben. Besonders danke ich Herrn Professor Dr. Andreas Weiß (Eichstätt) für die Betreuung meines Habilitationsvorhabens und die Erstellung des Erstgutachtens sowie den Professoren Dr. Georg Bier (Freiburg) und P. Dr. Ulrich Rhode SJ (Rom), die freundlicherweise die erforderlichen Zweitgutachten übernommen haben.

Für die Mühe des Korrekturlesens danke ich meinen Tübinger Mitarbeiter(inne)n Theresa Angstenberger, Andreas Hund und Stefanie Schroeter.

Für die Aufnahme in die Reihe Forschungen zur Kirchenrechtswissenschaft bin ich Herrn Prof. Dr. Norbert Lüdecke verbunden.

Die Publikation wurde durch großzügige Druckkostenzuschüsse der Diözese Rottenburg-Stuttgart, der Erzdiözese Köln und des Verbandes der Diözesen Deutschlands gefördert. Dafür bin ich sehr dankbar.

Tübingen, im Juli 2016

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

1.2 Forschungsstand

1.3 Zielsetzung und Methode

2. Wortlautauslegung von c. 227 CIC und c. 402 CCEO

2.1 Ein Laienrecht: „Ius est (christifidelibus) laicis ...“

2.1.1 Der rechtssystematische Ort von c. 227 CIC

2.1.2 Nur für Laien

2.1.2.1 Textgeschichte und lex posterior

2.1.2.2 Konziliare Quellen

2.1.3 Nur für „Weltlaien“

2.1.3.1 Laienbegriff(e) von CIC und CCEO

2.1.3.2 Bezug zur Laienpflicht nach c. 225 § 2 CIC bzw. c. 401 CCEO

2.1.4 Standesbedingte Einschränkungen für Kleriker und Ordensleute

2.1.4.1 Einschränkungen für Kleriker

2.1.4.2 Einschränkungen für Religiosen und Mitglieder von Gesellschaften des apostolischen Lebens

2.2 Ein Freiheitsrecht: Anerkennung der „libertas in rebus civitatis terrenae, quae omnibus civibus competit“

2.2.1 Adressat(en) der Norm

2.2.2 Beschränkung auf die „Angelegenheiten des irdischen Gemeinwesens“

2.2.2.1 Zur Bedeutung des Begriffs der res civitatis terrenae

2.2.2.2 Bezug zur „relativen Autonomie der irdischen Wirklichkeiten“ (GS 36)

2.2.3 Inhalt des Rechtsanspruchs

2.2.3.1 Bürgerliche Freiheit(en)

2.2.3.2 … werden „anerkannt“

2.2.3.3 … als Freiheit(en) in der Kirche

2.2.3.3.1 Freiheit oder Autonomie?

2.2.3.3.2 Innerkirchliche Freiheit als „libertas sacra“

2.2.3.3.3 „Wahre“ Freiheit

2.3 Ein gebundenes Recht: Grenzen der Ausübung bürgerlicher Freiheiten

2.3.1 Bindung an den Geist des Evangeliums

2.3.2 Bindung an die vom kirchlichen Lehramt vorgelegte Lehre

2.3.2.1 Träger und Kompetenzen des kirchlichen Lehramts

2.3.2.2 Rechtlich geforderte Antworthaltungen auf lehramtliche Lehren

2.3.2.3 Konsequenzen für die Ausübung bürgerlicher Freiheiten

2.3.3 Nur private Antworten auf lehramtlich (noch) nicht entschiedene Fragen

3. Schluss

3.1 Zusammenfassung

3.2 Würdigung und Ausblick

Abkürzungsverzeichnis

Quellen-und Literaturverzeichnis

Quellen

Sekundärliteratur

Stellenregister

Personenregister

Sachregister