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Studienreihe Rechtswissenschaften

herausgegeben von

Professor Dr. Winfried Boecken und Professor Dr. Heinrich Wilms (†)

fortgeführt von

Professor Dr. Winfried Boecken und Professor Dr. Stefan Korioth

Schuldrecht III – Besonderer Teil 2: Gesetzliche Schuldverhältnisse

von

Professor Dr. Christoph Althammer
Universität Regensburg

Verlag W. Kohlhammer

1. Auflage 2015

 

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

 

Print:

ISBN 978-3-17-020459-1

 

E-Book-Format:

pdf: ISBN 978-3-17-028472-2

epub: ISBN 978-3-17-030020-0

mobi: ISBN 978-3-17-030021-7

 

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Vorwort

Dieser Band der Studienreihe Rechtswissenschaften widmet sich den Gesetzlichen Schuldverhältnissen im Besonderen Teil des Schuldrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Einzelne Tatbestände gesetzlicher Schuldverhältnisse finden sich zwar über das gesamte Bürgerliche Gesetzbuch verstreut, in erster Linie sind sie aber im achten Abschnitt des zweiten Buches angesiedelt. Als zentrale Prüfungsstoffe des Zivilrechts stehen dabei die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677–687), des Bereicherungsrechts (§§ 812–822) und des Deliktsrechts (§§ 823–853) im Vordergrund, wobei im letzten Fall auch besonders prüfungsrelevante Tatbestände der Gefährdungshaftung außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs in die Darstellung einbezogen wurden. Zwar ist auch das Verhältnis zwischen dem Eigentümer und dem (unrechtmäßigen) Besitzer (§§ 985 ff.) als ein gesetzliches Schuldverhältnis zu begreifen. Jedoch finden diese Vorschriften in einem eigenen sachenrechtlichen Band der Studienreihe nähere Darstellung und werden in diesem Lehrbuch, mit Ausnahme des Konkurrenzverhältnisses, weitgehend ausgespart.

Im Rahmen der Darstellung wurde stets versucht, neben der (aktuellen) höchstrichterlichen Judikatur auch den aktuellen Meinungsstand im Schrifttum kritisch einzubeziehen. Die systematische Vermittlung der theoretischen Hintergründe geht dabei Hand in Hand mit der praktischen Anwendung. So wird, wie dies auch in allen anderen Bänden der Studienreihe der Fall ist, die Darstellung von zahlreichen Beispielsfällen und Prüfungsschemata begleitet. Letztere wurden jedoch stärker in die laufende Darstellung eingebettet und sind somit am Anfang oder am Ende eines Kapitels zu finden. Der Verfasser glaubte, dies der Komplexität der Materie zu schulden. Das Lehrbuch eignet sich dennoch sowohl als Einstieg in die Materie als auch zur Vertiefung für Fortgeschrittene bis hin zur ­Examensvorbereitung.

Für vielfältige Hilfe bei der Vorbereitung des Manuskripts habe ich meinen früheren und gegenwärtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich zu danken:

Intensiv mitgewirkt mit wertvollen Vorschlägen inhaltlicher und systematischer Art sowie in Form der Ergänzung durch einzelne weitere Fallbeispiele und Schemata haben bei Teil 1 meine wiss. Mitarbeiter Beatrice Stapf und Johannes Wolber. Hilfreiche Unterstützung erfahren habe ich auch durch meine frühere wiss. Mitarbeiterin Marilen Hilbert. Im Rahmen von Teil 2 haben Beatrice Stapf im Hinblick auf die Darstellung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Johannes Wolber im Hinblick auf Kausalität und Verkehrssicherungspflichten maßgebliche inhaltliche Vorarbeiten geleistet und damit eine feste Basis für die entsprechenden Kapitel bereitet. Frau Dr. Madeleine Tolani, LL.M. (Golden Gate Univ.), hat bei der Vorbereitung des Kapitels zur Produzentenhaftung einen Beitrag geleistet. Weiterhin haben mich bei diesem Teil des Lehrbuchs meine früheren stud. Mitarbeiter Peter Gaedecke und Tobias Bailer sehr unterstützt.

Mit kritischer und hilfreicher Lektüre begleitet hat schließlich meine wiss. Mitarbeiterin Ricarda Lorenz die Bearbeitung von Teil 3. Hilfe erfahren habe ich insoweit auch durch meine frühere stud. Mitarbeiterin Verena Bauer.

Für die redaktionelle Betreuung des abschließenden Manuskripts und die Erstellung der Register danke ich Johannes Wolber. Für abschließende Korrekturarbeiten möchte ich meinen stud. Mitarbeitern Friedrich Schmitt, Johanna Hennighausen, Verena Philipp und insbesondere meiner Sekretärin Victoria Marini herzlich danken.

 

Gewidmet ist dieses Buch meiner Frau und meinen beiden Kindern.

 

Freiburg i.Br./Regensburg, September 2014
Christoph Althammer

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abkürzungen

Allgemeines Literaturverzeichnis

Allgemeine Grundlagen

§ 1Die Entstehung gesetzlicher Schuldverhältnisse

Teil 1:Geschäftsführung ohne Auftrag

§ 2Das Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag

I.Überblick

II.Gesetzlicher Geltungsgrund

III.Systematik

1.Einordnung der GoA im BGB

2.Systematik innerhalb der Geschäftsführungsregeln

3.Das gesetzliche Schuldverhältnis der GoA

IV.Bedeutung in der Klausur

V.Vorrangige Regelungen

§ 3Die echte Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677–686)

I.Vorbemerkung

II.Die echte berechtigte GoA

1.Prüfungsschema

2.Tatbestand der berechtigten GoA

a)Geschäftsführung

b)Fremdheit als notwendige Anspruchsvoraussetzung

aa)Das objektiv fremde Geschäft

bb)Das sog. auch fremde Geschäft

cc)Das subjektiv fremde Geschäft

c)Fremdgeschäftsführungswille

aa)Definition des Fremdgeschäftsführungswillens

bb)Die Beweislastregel der h. M.

(1)Fremdgeschäftsführungswille beim objektiv fremden Geschäft

(2)Fremdgeschäftsführungswille beim neutralen Geschäft

(3)Der Fremdgeschäftsführungswille beim auch fremden Geschäft

(a)Öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Bürgers

(b)Verwaltungsträger als Geschäftsführer

(c)Privatrechtlicher Vertrag mit einem Dritten

(d)Geschäftsführung ohne Auftrag und unechte Gesamtschuld

(e)Selbstaufopferung im Straßenverkehr

(f)Nichtige Verträge

(g)Wahrung der rechtsgeschäftlichen Privatautonomie

(h)Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz

(i)Bewertung

d)Exkurs: Keine Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers

e)Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung

f)Die Berechtigungsgründe §§ 683 S. 1, 679, 684 S. 2

aa)Grundsatz: willens- und interessensgemäße Übernahme

bb)Entgegenstehender Wille nach § 679 unbeachtlich

cc)Genehmigung der Geschäftsführung, § 684 S. 2

3.Rechtsfolgen der berechtigten GoA

a)Anspruch des Geschäftsführers auf Aufwendungsersatz

aa)Aufwendungen, die der Geschäftsführer für erforderlich halten durfte

(1)Aufwendungen

(2)Erforderlichkeit

bb)Ausschluss des Aufwendungsersatzanspruchs wegen Schenkungsabsicht

cc)Anspruchsbegrenzung bei Zusammentreffen von Fremd- und Eigeninteresse

dd)Kürzung des Aufwendungsersatzanspruchs, § 254

b)Ansprüche des Geschäftsherrn

aa)Anspruch auf Herausgabe des Erlangten

bb)Schadensersatz bei Ausführungsverschulden, §§ 677, 280

(1)Pflichtverletzung

(2)Verschulden

(3)Der Umfang der Ersatzpflicht

cc)Schadensersatz wegen Verletzung der Nebenpflichten nach § 681

(1)Anzeigepflicht

(2)Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

4.Konkurrenzen der berechtigten GoA

III.Die echte unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag

1.Tatbestand der unberechtigten GoA

2.Rechtsfolgen der unberechtigten GoA

a)Der Anspruch des Geschäftsführers auf Aufwendungsersatz nach § 684 S. 1

aa)Ausgestaltung als besonderer Bereicherungsanspruch

bb)Die Verweisung in § 684 S. 1

cc)Umfang der Bereicherungshaftung

b)Ansprüche des Geschäftsherrn

aa)Schadensersatz wegen Übernahmeverschuldens nach § 678

bb)Schadensersatz wegen Ausführungsverschuldens gemäß §§ 677, 280

cc)Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechenschaftslegung

3.Konkurrenzen der unberechtigten GoA

§ 4Die unechte Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 687)

I.Die irrtümliche Eigengeschäftsführung gemäß § 687 Abs. 1

1.Tatbestand der irrtümlichen Eigengeschäftsführung

2.Rechtsfolge der irrtümlichen Eigengeschäftsführung

II.Angemaßte Eigengeschäftsführung gemäß § 687 Abs. 2

1.Tatbestand der angemaßten Eigengeschäftsführung

a)Objektiv fremdes Geschäft

b)Eigengeschäftsführungswille

2.Rechtsfolgen der angemaßten Eigengeschäftsführung

a)Wahlrecht des Geschäftsherrn

b)Ausübung des Wahlrechts zugunsten der GoA-Vorschriften

aa)Ansprüche des Geschäftsherrn

bb)Ansprüche des Geschäftsführers

c)Nichtausübung des Wahlrechts zugunsten der GoA-Vorschriften

aa)Rechte des Geschäftsherrn

bb)Rechte des Geschäftsführers

3.Konkurrenzen der angemaßten Eigengeschäftsführung

§ 5Die Rechtsfolgen der Geschäftsführung ohne Auftrag (Gesamtüberblick)

I.Aufwendungsersatzanspruch des Geschäftsherrn

1.Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 683, 670

2.Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 684 S. 1, 818

II.Herausgabeanspruch des Geschäftsherrn

1.Herausgabe des Erlangten nach §§ 681 S. 2, 667

2.Herausgabeansprüche nach allgemeinen Vorschriften

III.Schadensersatzansprüche des Geschäftsherrn

1.Schadensersatz wegen Ausführungsverschuldens gemäß §§ 677, 280

2.Schadensersatz wegen Verletzung von Nebenpflichten

3.Schadensersatz wegen Übernahmeverschuldens gemäß § 678

4.Schadensersatz nach den allgemeinen Vorschriften, §§ 987 ff., 823 ff.

Teil 2:Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen

§ 6Grundlagen deliktischer Haftung

I.Einführung

II.Grundlagen des deutschen Haftungsrechts

III.Notwendigkeit von Haftungsgrundlagen

IV.Entwicklung des Deliktsrechts in jüngerer Zeit

V.Abgrenzung von Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung

VI.Abgrenzung zum Vertragsrecht

1.Allgemeines

2.Nebeneinander von vertraglicher und deliktischer Haftung

1. Abschnitt:Verschuldenshaftung

§ 7Haftung nach § 823 Abs. 1

I.Prüfungsaufbau

II.Der Grundtatbestand deliktsrechtlicher Verantwortlichkeit

III.Verletzung eines Rechtsguts oder Rechts

1.Verletzung des Lebens

2.Verletzung des Körpers und der Gesundheit

a)Grundlagen

b)Einzelne Fallgruppen

aa)Ärztlicher Heileingriff

bb)Abgrenzung zwischen Körper- und Eigentumsverletzung

cc)Wrongful birth/wrongful life

(1)Wrongful birth

(2)Wrongful life

(3)Sonstige vorgeburtliche Verletzungen

dd)Schockschäden

3.Freiheitsverletzung

4.Eigentumsverletzung

a)Rechtliche Entziehung des Eigentumsrechts bzw. Belastung

b)Tatsächliche Beeinträchtigung des Eigentums (insbesondere Sachentziehung)

c)Substanzverletzung

aa)Beschädigung, Zerstörung

bb)Spezialfall: „Weiterfresserschaden“

d)Reine Nutzungsbeeinträchtigungen

e)Sonderfall: Beeinträchtigung einer organisatorischen Sacheinheit

5.Verletzung eines sonstigen Rechts

a)Ausschluss reiner Vermögensschäden

b)Herrschaftsrechte

c)Berechtigter Besitz/unberechtigter Besitz

d)Familienrechte

e)Rahmenrechte

aa)Das allgemeine Persönlichkeitsrecht

(1)Historische Entwicklung

(2)Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Verhältnis zu spezialgesetzlichen Ausgestaltungen des Persönlichkeitsrechts

(3)Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

(a)Der objektive Schutzbereich

(aa)Rechtsträger

(bb)Fallgruppen

(b)Rechtswidrigkeit: Umfassende Güter- und Interessenabwägung

(4)Rechtsfolgen bei Annahme einer rechtswidrigen Persönlichkeitsverletzung

(a)Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch

(b)Schadensersatz

(c)Exkurs: Bereicherungsrechtliche Ansprüche

bb)Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

(1)Allgemeines

(2)Verhältnis zu sondergesetzlichen Regelungen

(3)Betriebsbezogener Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

(a)Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

(b)Betriebsbezogenheit des Eingriffs

(c)Fallgruppen

(aa)Unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen

(bb)Unberechtigte Streiks

(d)Rechtswidrigkeit

IV.Verletzungshandlung und Unterlassen

1.Handlung

2.Abgrenzung von Tun und Unterlassen

3.Unterlassen

a)Garantenstellung aufgrund einer Schutzpflicht

b)Garantenstellung aus vorangegangenem Tun/Ingerenz

c)Verkehrssicherungspflichten

aa)Zweck und Umfang

bb)Systematische Einordnung und Verortung im Prüfungsaufbau

cc)Entstehungsgründe

(1)Öffnung des eigenen Bereichs für den Verkehr

(2)Übernahme einer Aufgabe

(3)Tatsächliche Verfügungsgewalt über bestimmte Sachen und Unternehmungen

(4)Produzentenhaftung

dd)Person des Verpflichteten und Ausübung durch Dritte

d)Weitere Voraussetzungen der Haftung für Unterlassen

V.Haftungsbegründende Kausalität

1.Allgemeines

2.Die Äquivalenztheorie

a)Gesamtkausalität und Doppelkausalität

b)Unterlassen

3.Die Adäquanztheorie

4.Schutzzweck der Norm

a)Schockschäden

b)Herausforderungsfälle

c)Schadensverursachung durch Dritte

VI.Rechtswidrigkeit

1.Allgemeines

2.Der klassische Theorienstreit

3.Vermittelnde Ansicht

4.Insbesondere: Rechtswidrigkeit bei einem Unterlassen

5.Rechtfertigungsgründe

a)Überblick

b)Einwilligung

c)Handeln auf eigene Gefahr

VII.Verschulden

1.Allgemeines

2.Verschuldensformen

a)Grundsätzliches

b)Veränderungen des Haftungsmaßstabes

3.Verschuldensfähigkeit (§§ 827, 828)

VIII.Schaden und haftungsausfüllende Kausalität

1.Die haftungsausfüllende Kausalität

2.Schaden

3.Deliktsrechtliche Besonderheiten

4.Mitverschulden, § 254

§ 8Die Grundsätze der deliktischen Produzentenhaftung nach § 823 Abs. 1

I.Überblick

II.Die Besonderheiten der Produzentenhaftung

1.Allgemeine Voraussetzungen von § 823 Abs. 1

2.Verletzung einer herstellerspezifischen Verkehrssicherungspflicht

a)Konstruktionspflicht

b)Fabrikationspflicht

c)Instruktionspflicht

d)Produktbeobachtungs- und Reaktionspflicht

3.Die Verteilung der Beweislast

a)Konstruktions- bzw. Fabrikationsfehler

b)Instruktionsfehler

c)Produktbeobachtung

§ 9Haftung für Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2)

I.Prüfungsaufbau

II.Überblick

III.Tatbestandsvoraussetzungen

1.Verletzung eines Schutzgesetzes

a)Jede Rechtsnorm und Individualschutz

b)Persönlicher, sachlicher und modaler Schutzbereich

2.Haftungsbegründende Kausalität

3.Rechtswidrigkeit

4.Subjektive Voraussetzungen der Haftung nach § 823 Abs. 2

5.Haftungsausfüllender Tatbestand

§ 10Haftung nach § 826 (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung)

I.Prüfungsaufbau

II.Allgemeine Bedeutung

III.Sittenwidrigkeit

IV.Haftungsbegründende Kausalität

V.Vorsatz

VI.Wichtige Fallgruppen

1.Beteiligung am Vertragsbruch

2.Erlangung eines unrichtigen Urteils oder Vollstreckungstitels

3.Gläubigerbenachteiligung

a)Insolvenzverschleppung/Sanierungsvereitelung

b)Kredittäuschung

c)Vertiefung: „Existenzvernichtungshaftung“

4.Haftung für Fehlinformationen

§ 11Haftung nach § 824 (Kreditgefährdung)

I.Prüfungsaufbau

II.Funktion und Tatbestandsvoraussetzungen

III.Ausschluss durch Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 824 Abs. 2)

IV.Rechtsfolgen

V.Verhältnis zu anderen Anspruchsgrundlagen

2. Abschnitt:Die Haftung aus vermutetem Verschulden

§ 12Haftung nach § 831 (Geschäftsherrnhaftung)

I.Prüfungsaufbau

II.Normzweck

III.Tatbestandsvoraussetzungen

1.Bestellen eines Verrichtungsgehilfen

2.In Ausführung der Verrichtung

3.Widerrechtliche Schadenszufügung

4.Exkulpationsmöglichkeit, § 831 Abs. 1 S. 2

IV.Übernahme durch Vertrag, § 831 Abs. 2

V.Konkurrenzen

VI.Abgrenzung

§ 13Haftung nach § 832 (Haftung des Aufsichtspflichtigen)

I.Prüfungsaufbau

II.Normzweck

III.Tatbestandliche Voraussetzungen

1.Aufsichtspflicht

2.Widerrechtliche Schädigung durch den Aufsichtsbedürftigen

3.Exkulpationsmöglichkeit, § 832 Abs. 1 S. 2

IV.Innenverhältnis Aufsichtspflichtiger/Aufsichtsbedürftiger

§ 14Haftung nach § 833 S. 2 (Haftung des Nutztierhalters)

I.Prüfungsaufbau

II.Normzweck

III.Tatbestandsvoraussetzungen

1.Rechtsgutsverletzung/Haftungsbegründende Kausalität

2.Durch ein „Nutzhaustier“

3.Tierhaltereigenschaft

4.Exkulpationsmöglichkeit

5.Haftungsausschluss/Mitverschulden

§ 15Haftung nach § 834 (Haftung des Tierhüters)

I.Tierhüter

II.Entlastungsbeweis

III.Verhältnis zwischen Tierhüter- und Tierhalterhaftung

§ 16Haftung für Gebäude und Werke (§§ 836–838)

I.Normzweck

II.Tatbestandsvoraussetzungen

III.Haftungsschuldner

3. Abschnitt:Billigkeitshaftung

§ 17Haftung nach § 829

I.Normzweck

II.Voraussetzungen und Haftungsumfang

4. Abschnitt:Gefährdungshaftung

§ 18Haftung nach § 833 S. 1 (Haftung des (Luxus-)Tierhalters)

I.Prüfungsaufbau

II.Normzweck

III.Tatbestand

§ 19Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG (Haftung des Fahrzeughalters)

I.Prüfungsaufbau

II.Normzweck

III.Tatbestandsvoraussetzungen

1.Rechtsgutsverletzung

2.Beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers

a)Begriff des Kfz

b)Betrieb

3.Halter

4.Einschränkungen der Haftung nach dem Schutzzweck der Norm

5.Haftungsausschluss

a)Höhere Gewalt

b)Schwarzfahrten, § 7 Abs. 3 StVG

c)Vertraglicher Haftungsausschluss, § 8a StVG

6.Mitverschulden

7.Zusammentreffen von mehreren Haltern oder Fahrern

8.Konkurrenzen

9.Umfang der Haftung

§ 20Produkthaftung nach § 1 Abs. 1 ProdHaftG

I.Allgemeines

II.Voraussetzungen

1.Rechtsgutverletzung

2.Produkt für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt

3.Produkt i. S. v. § 2 ProdHaftG

4.Produktfehler (§ 3 Abs. 1 ProdHaftG)

5.Haftungsbegründende Kausalität

6.Hersteller i. S. v. § 4 ProdHaftG

7.Ausschluss der Produkthaftung nach § 1 Abs. 2 ProdHaftG und Haftungsumfang

5. Abschnitt:Personenmehrheiten auf Schädigerseite

§ 21Die Haftung mehrerer Schädiger – §§ 830, 840

I.Gesamtschuldnerische Haftung nach § 830 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 i. V. m. § 840

II.Haftung von Alternativtätern nach §§ 830 Abs. 1 S. 2, 840

1.Normzweck

2.Voraussetzungen

Teil 3:Bereicherungsrecht

§ 22Einführung

I.Aufgabe bereicherungsrechtlicher Ansprüche

II.Die Unterscheidung zwischen Leistungs- und Nichtleistungskondiktion

III.Schematischer Überblick

IV.Rechtsfolgen des Bereicherungsrechts: §§ 818 ff.

§ 23Konkurrenzen

I.Abgrenzung zur Aufgabe deliktsrechtlicher Ansprüche

II.Abgrenzung zu vertraglichen Ansprüchen

III.Weitere Konkurrenzverhältnisse

§ 24Die Leistungskondiktion

I.Condictio indebiti (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1)

1.Prüfungsschema

2.Allgemeines

3.Die Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen

a)Gegenstand des Bereicherungsanspruches: „etwas erlangt“

aa)Rechte aller Art

bb)Vorteilhafte Rechtsposition

cc)Befreiung von Schulden und Lasten

dd)Gebrauchsvorteile

b)Leistung des Gläubigers

aa)Definition: Bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens

bb)Maßgebender Empfängerhorizont

cc)Leistungsbewusstsein

(1)Individuelles Leistungsbewusstsein

(2)Generelles Leistungsbewusstsein ebenfalls ausreichend

dd)Zweckrichtung

(1)Unterschied der Leistung zur bloßen Zuwendung

(2)Bedeutung der Tilgungsbestimmung

(3)Rechtsnatur der Zweckrichtung

(4)Bedeutung des Leistungszwecks

(5)Vorrang der Leistungskondiktion

c)Ohne rechtlichen Grund

aa)Anspruch besteht von Anfang an nicht

bb)Exkurs: Fälle des § 434 Abs. 3

d)Sonderfall des § 813 Abs. 1

II.Leistungskondiktion gem. § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 (condictio ob causam finitam)

1.Prüfungsschema

2.Voraussetzungen

III.Die Zweckverfehlungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2)

1.Prüfungsschema

2.Voraussetzungen

a)Veranlasser- und Vorleistungsfälle

b)Zweckanstaffelung

IV.Die Leistungskondiktion gem. § 817 S. 1

1.Prüfungsschema

2.Voraussetzungen

V.Ausschlusstatbestände im Fall der Leistungskondiktion

1.§ 813 Abs. 2

2.Kenntnis vom Fehlen des rechtlichen Grundes (§ 814)

3.Vereitelung des bezweckten Erfolges (§ 815)

4.Einwendung aus § 817 S. 2

a)Anwendungsbereich

b)Voraussetzungen

§ 25Die (allgemeine) Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2)

I.Prüfungsschema

II.Allgemeine Grundsätze

1.Der Grundsatz der Subsidiarität der Nichtleistungskondiktion

2.Die Erscheinungsformen der (allgemeinen) Nichtleistungskondiktion

III.Übersicht

IV.Die (allgemeine) Eingriffskondiktion

1.Allgemeines

2.Tatbestandsvoraussetzungen der Eingriffskondiktion

a)Bereicherungsgegenstand „etwas erlangt“

b)Erwerb „in sonstiger Weise“

aa)Abgrenzung zur Leistungskondiktion

bb)Beispielsfälle

c)Auf Kosten des Anspruchsstellers

3.Unmittelbarkeit der Vermögensverschiebung

4.Ohne Rechtsgrund

V.Aufwendungs- und Verwendungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2)

1.Allgemeines

2.Prüfungsschema

3.Subsidiarität der Aufwendungs- und Verwendungskondiktion

4.Voraussetzungen der Verwendungskondiktion im Einzelnen

a)Bereicherung in sonstiger Weise

b)Auf Kosten des Bereicherungsgläubigers

c)Ohne Rechtsgrund

VI.Die Rückgriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2)

1.Prüfungsschema

2.Einführung

3.Typische Fallgruppen

a)Beabsichtigte Zahlung auf fremde Schuld

b)Irrtümliche Zahlung auf fremde Schuld

§ 26Sondertatbestände der Eingriffskondiktion

I.Überblick

II.Entgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 1 S. 1)

1.Prüfungsschema

2.Allgemeines

3.Tatbestandsvoraussetzungen

a)Der Begriff der Verfügung

b)Verfügung durch einen Nichtberechtigten

c)Dem Berechtigten gegenüber wirksam

d)Entgeltlichkeit der Verfügung

e)Rechtsfolge des § 816 Abs. 1 S. 1: Umfang des Herausgabeanspruchs

aa)Wortlaut der Vorschrift: das durch die Verfügung Erlangte

bb)Höhe der Herausgabepflicht

III.Unentgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 1 S. 2)

1.Prüfungsschema

2.Allgemeines

3.Unentgeltlichkeit der Verfügung

4.Rechtsgrundlose Leistungen

IV.Abgrenzung: Unentgeltliche Verfügung eines Berechtigten (§ 822)

1.Prüfungsschema

2.Grundgedanke

3.Primärer Kondiktionsanspruch ist nicht durchsetzbar

4.Rechtsfolgen

V.Wirksame Leistung an einen Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 2)

1.Prüfungsschema

2.Allgemeines

3.Leistung an einen Nichtberechtigten

a)Leistung

b)Gegenüber einem Nichtberechtigten

4.Wirksamkeit der Leistung gegenüber dem Berechtigten

5.Rechtsfolge

§ 27Die Rechtsfolgen bereicherungsrechtlicher Ansprüche

I.Überblick

II.Herausgabe des Erlangten

III.Herausgabe gezogener Nutzungen, § 818 Abs. 1 BGB

IV.Herausgabe der Surrogate, § 818 Abs. 1

V.Wertersatz gemäß § 818 Abs. 2

VI.Der Entreicherungseinwand (§ 818 Abs. 3)

1.Telos der Vorschrift

2.Voraussetzungen

a)Der ursprüngliche Bereicherungsgegenstand existiert nicht mehr

b)Ursprünglicher Bereicherungsgegenstand existiert noch

VII.Die Rückabwicklung synallagmatischer Austauschverhältnisse

1.Einführung

2.(Modifizierte) Zweikondiktionen- und Saldotheorie

VIII.Aufgedrängte Bereicherung

IX.Die verschärfte Haftung des Kondiktionsschuldners – §§ 818 Abs. 4, 819 Abs. 1, 820

1.Allgemeines

2.Rechtshängigkeit nach § 818 Abs. 4

3.§ 819 Abs. 1 – positive Kenntnis des fehlenden Rechtsgrundes

4.Gesetzes- oder Sittenverstoß (§ 819 Abs. 2)

5.Ungewisser Leistungserfolg bei Zweckverfehlungskondiktion (§ 820 Abs. 1 S. 1) und möglicher späterer Wegfall des Rechtsgrundes (§ 820 Abs. 1 S. 2)

6.Folgen der Haftungsverschärfung

a)Haftung nach den allgemeinen Vorschriften (§ 818 Abs. 4)

b)Wertersatzpflicht nach § 818 Abs. 2

X.§ 821 – Die Bereicherungseinrede

§ 28Bereicherungsausgleich in Dreiecks- und Mehrpersonenverhältnissen

I.Allgemeine Problemstellung

II.Leistungskette und Durchlieferung

1.Leistungskette

2.Durchlieferung

3.Kondiktion der Kondiktion

III.Das Verhältnis von Leistungs- und Eingriffskondiktion im Falle gesetzlicher Erwerbsvorschriften

1.Allgemeine Grundsätze

2.Im Speziellen: Einbaufälle

IV.Anweisungsfälle

1.Grundsatz

2.Ausnahmen

a)Vollständiges Fehlen der Anweisung

b)Fehlerhafte oder widerrufene Anweisung

V.Bereicherungsausgleich bei der Leistung auf fremde Schuld, § 267

1.Problemstellung

2.Leistung auf Veranlassung des Putativschuldners

3.Leistung aus eigenem Antrieb

VI.Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter

1.Problemstellung

2.Mängel im Deckungsverhältnis

3.Mängel im Valutaverhältnis

VII.Bereicherungsausgleich bei der Abtretung

1.Ausgangslage

2.Abtretung einer nicht existenten Forderung

3.Kondiktion gegen den Zedenten

4.Kondiktion gegen den Zessionar

Stichwortverzeichnis

Abkürzungen

Soweit nicht im Text des Buches erklärt, wird für die verwendeten Abkürzungen üblicherweise verwiesen auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 7. Auflage, Berlin, 2012.

Allgemeines Literaturverzeichnis

Bamberger/Roth, Beckscher Online-Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Stand: 1.7.2014

Bergmann, Die Geschäftsführung ohne Auftrag als Subordinationsverhältnis, 2010

Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 38. Aufl., 2014

Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 37. Aufl., 2013

Dauner-Lieb/Langen, BGB, Band 2, Schuldrecht, 2. Aufl., 2012

Deutsch/Ahrens, Deliktsrecht, 6. Aufl., 2014

Emmerich, BGB – Schuldrecht. Besonderer Teil, 13. Aufl., 2012

Erman, Kommentar zum BGB, 13. Aufl., 2011

Fikentscher/Heinemann, Schuldrecht, 10. Aufl., 2006

Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Band II: Das Rechtsgeschäft, 4. Aufl., 1992

Fuchs/Paucker, Deliktsrecht- und Schadensersatzrecht, 8. Aufl., 2012

Grigoleit/Auer, Schuldrecht III. Bereicherungsrecht, 1. Aufl., 2009

JuS Lern-CD Zivilrecht I (Hrsg.: Lorenz/Riehm), Edition 3, 2002

Kötz/Wagner, Deliktsrecht, 12. Aufl., 2013

Kupisch/Krüger, Deliktsrecht, 1983

Larenz/Canaris, Lehrbuch des Schuldrechts. Band 2. Besonderer Teil, 13. Aufl., 1994

Looschelders, Schuldrecht Besonderer Teil, 9. Aufl., 2014

Medicus/Lorenz, Schuldrecht I. Allgemeiner Teil, 20. Aufl., 2012

Medicus/Lorenz, Schuldrecht II. Besonderer Teil, 17. Aufl., 2014

Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht, 24. Aufl., 2013

Münchener Kommentar zum BGB, Band 4, Schuldrecht Besonderer Teil II (§§ 611–704), 6. Aufl., 2012

Münchener Kommentar zum BGB, Band 5, Schuldrecht Besonderer Teil III (§§ 705–853), 6. Aufl., 2013

Musielak/Hau, Examenskurs BGB, 3. Aufl., 2014

Musielak/Hau, Grundkurs BGB, 13. Aufl., 2013

Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 73. Aufl., 2014

Peifer, Schuldrecht. Gesetzliche Schuldverhältnisse, 3. Aufl., 2013

Reuter/Martinek, Ungerechtfertigte Bereicherung, 1983

Soergel, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 10, Schuldrecht 8 (§§ 652–704), 13. Aufl., 2012

Soergel, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 11/3, Schuldrecht 9/3 (§§ 780–822), 13. Aufl., 2012

Soergel, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 12, Schuldrecht 10 (§§ 823–853), 13. Aufl., 2005

Staudinger, BGB – Eckpfeiler des Zivilrechts, 4. Aufl., 2012

Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, §§ 657–704 (Geschäftsbesorgung), Neubearbeitung, 2006

Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, §§ 812–822 (Ungerechtfertigte Bereicherung), Neubearbeitung, 2007

Wandt, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 6. Aufl., 2014

Allgemeine Grundlagen

§ 1Die Entstehung gesetzlicher Schuldverhältnisse

1Nach § 241 Abs. 1* ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern, welche auch in einem Unterlassen bestehen kann. Ein derartiges Schuldverhältnis kann dabei seine Grundlage in einem Rechtsgeschäft finden (etwa einem Vertragsverhältnis bzw. einem einseitigen Rechtsgeschäft wie der Auslobung nach § 657)1 oder sich aus gesetzlicher Anordnung ergeben2. Während im ersten Fall zur Entstehung des vertraglichen Schuldverhältnisses ein entsprechender Rechtsbindungswille der Beteiligten erforderlich ist3, gelangt ein ­gesetzliches Schuldverhältnis alleine dadurch zur Entstehung, dass die Voraussetzungen eines gesetzlichen Tatbestandes erfüllt werden4. Die Tatbestände gesetzlicher Schuldverhältnisse sind zwar über das gesamte BGB verstreut, in erster ­Linie sind sie aber im 2. Buch des BGB zu finden. Als Beispiele sind die Gewinnzusage nach § 661a oder die Einbringung von Gegenständen bei einem Gastwirt gemäß §§ 701 ff. zu nennen5. Auch das Verhältnis zwischen dem Eigentümer und dem unrechtmäßigen Besitzer nach §§ 987 ff. stellt ein gesetzliches Schuldverhältnis dar6. Freilich werden diese Vorschriften in sachenrechtlichen Monographien näher dargestellt und sind dementsprechend in diesem Lehrbuch ­weitgehend ausgespart worden. Gleiches gilt etwa für das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Berechtigten und Verpflichteten einer Dienstbarkeit (§§ 1020 ff.)7. Gesetzliche Schuldverhältnisse sind, da sie meist eine bestimmte sachliche Materie zum Gegenstand haben, kaum im Allgemeinen Teil oder im Allgemeinen Schuldrecht des BGB anzutreffen8. Gegenbeispiele bilden allerdings die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder ähnliche geschäftliche Kontakte i. S. v. § 311 Abs. 2 sowie Abs. 39.

2Die größte Bedeutung für Praxis und Ausbildung kommt den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff.), über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff.) sowie über unerlaubte Handlungen (§§ 823 ff.) zu10, die aber teilweise in Nebengesetzen wie dem StVG geregelt sind11. Gerade für diese Rechtsgebiete fungiert der Terminus „gesetzliche Schuldverhältnisse“ gewissermaßen als Oberbegriff. Ihre gewachsene Bedeutung kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass die Lehrpläne vieler juristischer Fakultäten bei der Darstellung des Schuldrechts nicht mehr zwischen den Vorlesungen „Schuldrecht Allgemeiner Teil“ und „Schuldrecht Besonderer Teil“ differenzieren, sondern zwischen „vertraglichen Schuldverhältnissen“ und „gesetzlichen Schuldverhältnissen“12.

3Häufig treten in Sachverhalten Konkurrenzen zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schuldverhältnissen auf, wobei sich in einigen Fällen vertragliche und gesetzliche Ansprüche jedoch bereits tatbestandlich ausschließen. In gleicher Weise ist innerhalb eines Lebenssachverhalts ein Nebeneinander gesetzlicher Schuldverhältnisse i. S. v. Anspruchskonkurrenz denkbar13. In der Fallbearbeitung sind stets alle Anspruchsgrundlagen, deren Tatbestandsvoraussetzungen nach den Gegebenheiten des Sachverhalts erfüllt sein könnten, näher zu prüfen. In Folge muss dann der Bearbeiter der Frage, ob Anspruchsnormenkonkurrenz oder Anspruchskonkurrenz vorliegt, nachgehen, was auch aus prozessualer Sicht für die Ermittlung der Streitgegenstandseinheit oder Streitgegenstandsmehrheit eine wichtige Rolle spielt14. Richtigerweise wird bei konkurrierenden Anspruchsgrundlagen aber nicht bereits deswegen eine Streitgegenstandsmehrheit anzunehmen sein, weil (wie etwa bei der Konkurrenz vertraglicher und deliktischer Ansprüche) unterschiedliche Beweislastregeln (vgl. etwa § 280 Abs. 1 S. 2), unterschiedliche Zurechnungsnormen (vgl. § 278) oder divergierende Verjährungsfristen gelten. Entscheidend ist vielmehr, dass der Anspruchsteller die verlangte Rechtsposition (den entstandenen Schaden) nach der Rechtsordnung und den geltenden Gerechtigkeitsvorstellungen nur einmal für sich beanspruchen kann15.

Zudem ist zu bedenken, dass in einigen Konkurrenzfällen anerkanntermaßen vertragliche Haftungsmodalitäten (´wie Haftungsprivilegierungen oder auch Verjährungsfristen) auf die konkurrierende gesetzliche Anspruchsgrundlage zu übertragen sind, um Wertungswidersprüche zu vermeiden16.