herausgegeben von
Professor Dr. Winfried Boecken und Professor Dr. Heinrich Wilms (†)
fortgeführt von
Professor Dr. Winfried Boecken und Professor Dr. Stefan Korioth
von
Professor Dr. Christoph Althammer
Universität Regensburg
Verlag W. Kohlhammer
1. Auflage 2015
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-020459-1
E-Book-Format:
pdf: ISBN 978-3-17-028472-2
epub: ISBN 978-3-17-030020-0
mobi: ISBN 978-3-17-030021-7
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Dieser Band der Studienreihe Rechtswissenschaften widmet sich den Gesetzlichen Schuldverhältnissen im Besonderen Teil des Schuldrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Einzelne Tatbestände gesetzlicher Schuldverhältnisse finden sich zwar über das gesamte Bürgerliche Gesetzbuch verstreut, in erster Linie sind sie aber im achten Abschnitt des zweiten Buches angesiedelt. Als zentrale Prüfungsstoffe des Zivilrechts stehen dabei die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677–687), des Bereicherungsrechts (§§ 812–822) und des Deliktsrechts (§§ 823–853) im Vordergrund, wobei im letzten Fall auch besonders prüfungsrelevante Tatbestände der Gefährdungshaftung außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs in die Darstellung einbezogen wurden. Zwar ist auch das Verhältnis zwischen dem Eigentümer und dem (unrechtmäßigen) Besitzer (§§ 985 ff.) als ein gesetzliches Schuldverhältnis zu begreifen. Jedoch finden diese Vorschriften in einem eigenen sachenrechtlichen Band der Studienreihe nähere Darstellung und werden in diesem Lehrbuch, mit Ausnahme des Konkurrenzverhältnisses, weitgehend ausgespart.
Im Rahmen der Darstellung wurde stets versucht, neben der (aktuellen) höchstrichterlichen Judikatur auch den aktuellen Meinungsstand im Schrifttum kritisch einzubeziehen. Die systematische Vermittlung der theoretischen Hintergründe geht dabei Hand in Hand mit der praktischen Anwendung. So wird, wie dies auch in allen anderen Bänden der Studienreihe der Fall ist, die Darstellung von zahlreichen Beispielsfällen und Prüfungsschemata begleitet. Letztere wurden jedoch stärker in die laufende Darstellung eingebettet und sind somit am Anfang oder am Ende eines Kapitels zu finden. Der Verfasser glaubte, dies der Komplexität der Materie zu schulden. Das Lehrbuch eignet sich dennoch sowohl als Einstieg in die Materie als auch zur Vertiefung für Fortgeschrittene bis hin zur Examensvorbereitung.
Für vielfältige Hilfe bei der Vorbereitung des Manuskripts habe ich meinen früheren und gegenwärtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich zu danken:
Intensiv mitgewirkt mit wertvollen Vorschlägen inhaltlicher und systematischer Art sowie in Form der Ergänzung durch einzelne weitere Fallbeispiele und Schemata haben bei Teil 1 meine wiss. Mitarbeiter Beatrice Stapf und Johannes Wolber. Hilfreiche Unterstützung erfahren habe ich auch durch meine frühere wiss. Mitarbeiterin Marilen Hilbert. Im Rahmen von Teil 2 haben Beatrice Stapf im Hinblick auf die Darstellung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Johannes Wolber im Hinblick auf Kausalität und Verkehrssicherungspflichten maßgebliche inhaltliche Vorarbeiten geleistet und damit eine feste Basis für die entsprechenden Kapitel bereitet. Frau Dr. Madeleine Tolani, LL.M. (Golden Gate Univ.), hat bei der Vorbereitung des Kapitels zur Produzentenhaftung einen Beitrag geleistet. Weiterhin haben mich bei diesem Teil des Lehrbuchs meine früheren stud. Mitarbeiter Peter Gaedecke und Tobias Bailer sehr unterstützt.
Mit kritischer und hilfreicher Lektüre begleitet hat schließlich meine wiss. Mitarbeiterin Ricarda Lorenz die Bearbeitung von Teil 3. Hilfe erfahren habe ich insoweit auch durch meine frühere stud. Mitarbeiterin Verena Bauer.
Für die redaktionelle Betreuung des abschließenden Manuskripts und die Erstellung der Register danke ich Johannes Wolber. Für abschließende Korrekturarbeiten möchte ich meinen stud. Mitarbeitern Friedrich Schmitt, Johanna Hennighausen, Verena Philipp und insbesondere meiner Sekretärin Victoria Marini herzlich danken.
Gewidmet ist dieses Buch meiner Frau und meinen beiden Kindern.
Freiburg i.Br./Regensburg, September 2014
Christoph Althammer
Vorwort
Abkürzungen
Allgemeines Literaturverzeichnis
Allgemeine Grundlagen
§ 1Die Entstehung gesetzlicher Schuldverhältnisse
Teil 1:Geschäftsführung ohne Auftrag
§ 2Das Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag
I.Überblick
II.Gesetzlicher Geltungsgrund
III.Systematik
1.Einordnung der GoA im BGB
2.Systematik innerhalb der Geschäftsführungsregeln
3.Das gesetzliche Schuldverhältnis der GoA
IV.Bedeutung in der Klausur
V.Vorrangige Regelungen
§ 3Die echte Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677–686)
I.Vorbemerkung
II.Die echte berechtigte GoA
1.Prüfungsschema
2.Tatbestand der berechtigten GoA
a)Geschäftsführung
b)Fremdheit als notwendige Anspruchsvoraussetzung
aa)Das objektiv fremde Geschäft
bb)Das sog. auch fremde Geschäft
cc)Das subjektiv fremde Geschäft
c)Fremdgeschäftsführungswille
aa)Definition des Fremdgeschäftsführungswillens
bb)Die Beweislastregel der h. M.
(1)Fremdgeschäftsführungswille beim objektiv fremden Geschäft
(2)Fremdgeschäftsführungswille beim neutralen Geschäft
(3)Der Fremdgeschäftsführungswille beim auch fremden Geschäft
(a)Öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Bürgers
(b)Verwaltungsträger als Geschäftsführer
(c)Privatrechtlicher Vertrag mit einem Dritten
(d)Geschäftsführung ohne Auftrag und unechte Gesamtschuld
(e)Selbstaufopferung im Straßenverkehr
(f)Nichtige Verträge
(g)Wahrung der rechtsgeschäftlichen Privatautonomie
(h)Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz
(i)Bewertung
d)Exkurs: Keine Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers
e)Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung
f)Die Berechtigungsgründe §§ 683 S. 1, 679, 684 S. 2
aa)Grundsatz: willens- und interessensgemäße Übernahme
bb)Entgegenstehender Wille nach § 679 unbeachtlich
cc)Genehmigung der Geschäftsführung, § 684 S. 2
3.Rechtsfolgen der berechtigten GoA
a)Anspruch des Geschäftsführers auf Aufwendungsersatz
aa)Aufwendungen, die der Geschäftsführer für erforderlich halten durfte
(1)Aufwendungen
(2)Erforderlichkeit
bb)Ausschluss des Aufwendungsersatzanspruchs wegen Schenkungsabsicht
cc)Anspruchsbegrenzung bei Zusammentreffen von Fremd- und Eigeninteresse
dd)Kürzung des Aufwendungsersatzanspruchs, § 254
b)Ansprüche des Geschäftsherrn
aa)Anspruch auf Herausgabe des Erlangten
bb)Schadensersatz bei Ausführungsverschulden, §§ 677, 280
(1)Pflichtverletzung
(2)Verschulden
(3)Der Umfang der Ersatzpflicht
cc)Schadensersatz wegen Verletzung der Nebenpflichten nach § 681
(1)Anzeigepflicht
(2)Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
4.Konkurrenzen der berechtigten GoA
III.Die echte unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag
1.Tatbestand der unberechtigten GoA
2.Rechtsfolgen der unberechtigten GoA
a)Der Anspruch des Geschäftsführers auf Aufwendungsersatz nach § 684 S. 1
aa)Ausgestaltung als besonderer Bereicherungsanspruch
bb)Die Verweisung in § 684 S. 1
cc)Umfang der Bereicherungshaftung
b)Ansprüche des Geschäftsherrn
aa)Schadensersatz wegen Übernahmeverschuldens nach § 678
bb)Schadensersatz wegen Ausführungsverschuldens gemäß §§ 677, 280
cc)Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechenschaftslegung
3.Konkurrenzen der unberechtigten GoA
§ 4Die unechte Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 687)
I.Die irrtümliche Eigengeschäftsführung gemäß § 687 Abs. 1
1.Tatbestand der irrtümlichen Eigengeschäftsführung
2.Rechtsfolge der irrtümlichen Eigengeschäftsführung
II.Angemaßte Eigengeschäftsführung gemäß § 687 Abs. 2
1.Tatbestand der angemaßten Eigengeschäftsführung
a)Objektiv fremdes Geschäft
b)Eigengeschäftsführungswille
2.Rechtsfolgen der angemaßten Eigengeschäftsführung
a)Wahlrecht des Geschäftsherrn
b)Ausübung des Wahlrechts zugunsten der GoA-Vorschriften
aa)Ansprüche des Geschäftsherrn
bb)Ansprüche des Geschäftsführers
c)Nichtausübung des Wahlrechts zugunsten der GoA-Vorschriften
aa)Rechte des Geschäftsherrn
bb)Rechte des Geschäftsführers
3.Konkurrenzen der angemaßten Eigengeschäftsführung
§ 5Die Rechtsfolgen der Geschäftsführung ohne Auftrag (Gesamtüberblick)
I.Aufwendungsersatzanspruch des Geschäftsherrn
1.Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 683, 670
2.Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 684 S. 1, 818
II.Herausgabeanspruch des Geschäftsherrn
1.Herausgabe des Erlangten nach §§ 681 S. 2, 667
2.Herausgabeansprüche nach allgemeinen Vorschriften
III.Schadensersatzansprüche des Geschäftsherrn
1.Schadensersatz wegen Ausführungsverschuldens gemäß §§ 677, 280
2.Schadensersatz wegen Verletzung von Nebenpflichten
3.Schadensersatz wegen Übernahmeverschuldens gemäß § 678
4.Schadensersatz nach den allgemeinen Vorschriften, §§ 987 ff., 823 ff.
Teil 2:Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen
§ 6Grundlagen deliktischer Haftung
I.Einführung
II.Grundlagen des deutschen Haftungsrechts
III.Notwendigkeit von Haftungsgrundlagen
IV.Entwicklung des Deliktsrechts in jüngerer Zeit
V.Abgrenzung von Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung
VI.Abgrenzung zum Vertragsrecht
1.Allgemeines
2.Nebeneinander von vertraglicher und deliktischer Haftung
1. Abschnitt:Verschuldenshaftung
§ 7Haftung nach § 823 Abs. 1
I.Prüfungsaufbau
II.Der Grundtatbestand deliktsrechtlicher Verantwortlichkeit
III.Verletzung eines Rechtsguts oder Rechts
1.Verletzung des Lebens
2.Verletzung des Körpers und der Gesundheit
a)Grundlagen
b)Einzelne Fallgruppen
aa)Ärztlicher Heileingriff
bb)Abgrenzung zwischen Körper- und Eigentumsverletzung
cc)Wrongful birth/wrongful life
(1)Wrongful birth
(2)Wrongful life
(3)Sonstige vorgeburtliche Verletzungen
dd)Schockschäden
3.Freiheitsverletzung
4.Eigentumsverletzung
a)Rechtliche Entziehung des Eigentumsrechts bzw. Belastung
b)Tatsächliche Beeinträchtigung des Eigentums (insbesondere Sachentziehung)
c)Substanzverletzung
aa)Beschädigung, Zerstörung
bb)Spezialfall: „Weiterfresserschaden“
d)Reine Nutzungsbeeinträchtigungen
e)Sonderfall: Beeinträchtigung einer organisatorischen Sacheinheit
5.Verletzung eines sonstigen Rechts
a)Ausschluss reiner Vermögensschäden
b)Herrschaftsrechte
c)Berechtigter Besitz/unberechtigter Besitz
d)Familienrechte
e)Rahmenrechte
aa)Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
(1)Historische Entwicklung
(2)Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Verhältnis zu spezialgesetzlichen Ausgestaltungen des Persönlichkeitsrechts
(3)Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
(a)Der objektive Schutzbereich
(aa)Rechtsträger
(bb)Fallgruppen
(b)Rechtswidrigkeit: Umfassende Güter- und Interessenabwägung
(4)Rechtsfolgen bei Annahme einer rechtswidrigen Persönlichkeitsverletzung
(a)Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch
(b)Schadensersatz
(c)Exkurs: Bereicherungsrechtliche Ansprüche
bb)Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
(1)Allgemeines
(2)Verhältnis zu sondergesetzlichen Regelungen
(3)Betriebsbezogener Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
(a)Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
(b)Betriebsbezogenheit des Eingriffs
(c)Fallgruppen
(aa)Unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen
(bb)Unberechtigte Streiks
(d)Rechtswidrigkeit
IV.Verletzungshandlung und Unterlassen
1.Handlung
2.Abgrenzung von Tun und Unterlassen
3.Unterlassen
a)Garantenstellung aufgrund einer Schutzpflicht
b)Garantenstellung aus vorangegangenem Tun/Ingerenz
c)Verkehrssicherungspflichten
aa)Zweck und Umfang
bb)Systematische Einordnung und Verortung im Prüfungsaufbau
cc)Entstehungsgründe
(1)Öffnung des eigenen Bereichs für den Verkehr
(2)Übernahme einer Aufgabe
(3)Tatsächliche Verfügungsgewalt über bestimmte Sachen und Unternehmungen
(4)Produzentenhaftung
dd)Person des Verpflichteten und Ausübung durch Dritte
d)Weitere Voraussetzungen der Haftung für Unterlassen
V.Haftungsbegründende Kausalität
1.Allgemeines
2.Die Äquivalenztheorie
a)Gesamtkausalität und Doppelkausalität
b)Unterlassen
3.Die Adäquanztheorie
4.Schutzzweck der Norm
a)Schockschäden
b)Herausforderungsfälle
c)Schadensverursachung durch Dritte
VI.Rechtswidrigkeit
1.Allgemeines
2.Der klassische Theorienstreit
3.Vermittelnde Ansicht
4.Insbesondere: Rechtswidrigkeit bei einem Unterlassen
5.Rechtfertigungsgründe
a)Überblick
b)Einwilligung
c)Handeln auf eigene Gefahr
VII.Verschulden
1.Allgemeines
2.Verschuldensformen
a)Grundsätzliches
b)Veränderungen des Haftungsmaßstabes
3.Verschuldensfähigkeit (§§ 827, 828)
VIII.Schaden und haftungsausfüllende Kausalität
1.Die haftungsausfüllende Kausalität
2.Schaden
3.Deliktsrechtliche Besonderheiten
4.Mitverschulden, § 254
§ 8Die Grundsätze der deliktischen Produzentenhaftung nach § 823 Abs. 1
I.Überblick
II.Die Besonderheiten der Produzentenhaftung
1.Allgemeine Voraussetzungen von § 823 Abs. 1
2.Verletzung einer herstellerspezifischen Verkehrssicherungspflicht
a)Konstruktionspflicht
b)Fabrikationspflicht
c)Instruktionspflicht
d)Produktbeobachtungs- und Reaktionspflicht
3.Die Verteilung der Beweislast
a)Konstruktions- bzw. Fabrikationsfehler
b)Instruktionsfehler
c)Produktbeobachtung
§ 9Haftung für Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2)
I.Prüfungsaufbau
II.Überblick
III.Tatbestandsvoraussetzungen
1.Verletzung eines Schutzgesetzes
a)Jede Rechtsnorm und Individualschutz
b)Persönlicher, sachlicher und modaler Schutzbereich
2.Haftungsbegründende Kausalität
3.Rechtswidrigkeit
4.Subjektive Voraussetzungen der Haftung nach § 823 Abs. 2
5.Haftungsausfüllender Tatbestand
§ 10Haftung nach § 826 (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung)
I.Prüfungsaufbau
II.Allgemeine Bedeutung
III.Sittenwidrigkeit
IV.Haftungsbegründende Kausalität
V.Vorsatz
VI.Wichtige Fallgruppen
1.Beteiligung am Vertragsbruch
2.Erlangung eines unrichtigen Urteils oder Vollstreckungstitels
3.Gläubigerbenachteiligung
a)Insolvenzverschleppung/Sanierungsvereitelung
b)Kredittäuschung
c)Vertiefung: „Existenzvernichtungshaftung“
4.Haftung für Fehlinformationen
§ 11Haftung nach § 824 (Kreditgefährdung)
I.Prüfungsaufbau
II.Funktion und Tatbestandsvoraussetzungen
III.Ausschluss durch Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 824 Abs. 2)
IV.Rechtsfolgen
V.Verhältnis zu anderen Anspruchsgrundlagen
2. Abschnitt:Die Haftung aus vermutetem Verschulden
§ 12Haftung nach § 831 (Geschäftsherrnhaftung)
I.Prüfungsaufbau
II.Normzweck
III.Tatbestandsvoraussetzungen
1.Bestellen eines Verrichtungsgehilfen
2.In Ausführung der Verrichtung
3.Widerrechtliche Schadenszufügung
4.Exkulpationsmöglichkeit, § 831 Abs. 1 S. 2
IV.Übernahme durch Vertrag, § 831 Abs. 2
V.Konkurrenzen
VI.Abgrenzung
§ 13Haftung nach § 832 (Haftung des Aufsichtspflichtigen)
I.Prüfungsaufbau
II.Normzweck
III.Tatbestandliche Voraussetzungen
1.Aufsichtspflicht
2.Widerrechtliche Schädigung durch den Aufsichtsbedürftigen
3.Exkulpationsmöglichkeit, § 832 Abs. 1 S. 2
IV.Innenverhältnis Aufsichtspflichtiger/Aufsichtsbedürftiger
§ 14Haftung nach § 833 S. 2 (Haftung des Nutztierhalters)
I.Prüfungsaufbau
II.Normzweck
III.Tatbestandsvoraussetzungen
1.Rechtsgutsverletzung/Haftungsbegründende Kausalität
2.Durch ein „Nutzhaustier“
3.Tierhaltereigenschaft
4.Exkulpationsmöglichkeit
5.Haftungsausschluss/Mitverschulden
§ 15Haftung nach § 834 (Haftung des Tierhüters)
I.Tierhüter
II.Entlastungsbeweis
III.Verhältnis zwischen Tierhüter- und Tierhalterhaftung
§ 16Haftung für Gebäude und Werke (§§ 836–838)
I.Normzweck
II.Tatbestandsvoraussetzungen
III.Haftungsschuldner
3. Abschnitt:Billigkeitshaftung
§ 17Haftung nach § 829
I.Normzweck
II.Voraussetzungen und Haftungsumfang
4. Abschnitt:Gefährdungshaftung
§ 18Haftung nach § 833 S. 1 (Haftung des (Luxus-)Tierhalters)
I.Prüfungsaufbau
II.Normzweck
III.Tatbestand
§ 19Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG (Haftung des Fahrzeughalters)
I.Prüfungsaufbau
II.Normzweck
III.Tatbestandsvoraussetzungen
1.Rechtsgutsverletzung
2.Beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
a)Begriff des Kfz
b)Betrieb
3.Halter
4.Einschränkungen der Haftung nach dem Schutzzweck der Norm
5.Haftungsausschluss
a)Höhere Gewalt
b)Schwarzfahrten, § 7 Abs. 3 StVG
c)Vertraglicher Haftungsausschluss, § 8a StVG
6.Mitverschulden
7.Zusammentreffen von mehreren Haltern oder Fahrern
8.Konkurrenzen
9.Umfang der Haftung
§ 20Produkthaftung nach § 1 Abs. 1 ProdHaftG
I.Allgemeines
II.Voraussetzungen
1.Rechtsgutverletzung
2.Produkt für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt
3.Produkt i. S. v. § 2 ProdHaftG
4.Produktfehler (§ 3 Abs. 1 ProdHaftG)
5.Haftungsbegründende Kausalität
6.Hersteller i. S. v. § 4 ProdHaftG
7.Ausschluss der Produkthaftung nach § 1 Abs. 2 ProdHaftG und Haftungsumfang
5. Abschnitt:Personenmehrheiten auf Schädigerseite
§ 21Die Haftung mehrerer Schädiger – §§ 830, 840
I.Gesamtschuldnerische Haftung nach § 830 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 i. V. m. § 840
II.Haftung von Alternativtätern nach §§ 830 Abs. 1 S. 2, 840
1.Normzweck
2.Voraussetzungen
Teil 3:Bereicherungsrecht
§ 22Einführung
I.Aufgabe bereicherungsrechtlicher Ansprüche
II.Die Unterscheidung zwischen Leistungs- und Nichtleistungskondiktion
III.Schematischer Überblick
IV.Rechtsfolgen des Bereicherungsrechts: §§ 818 ff.
§ 23Konkurrenzen
I.Abgrenzung zur Aufgabe deliktsrechtlicher Ansprüche
II.Abgrenzung zu vertraglichen Ansprüchen
III.Weitere Konkurrenzverhältnisse
§ 24Die Leistungskondiktion
I.Condictio indebiti (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1)
1.Prüfungsschema
2.Allgemeines
3.Die Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen
a)Gegenstand des Bereicherungsanspruches: „etwas erlangt“
aa)Rechte aller Art
bb)Vorteilhafte Rechtsposition
cc)Befreiung von Schulden und Lasten
dd)Gebrauchsvorteile
b)Leistung des Gläubigers
aa)Definition: Bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens
bb)Maßgebender Empfängerhorizont
cc)Leistungsbewusstsein
(1)Individuelles Leistungsbewusstsein
(2)Generelles Leistungsbewusstsein ebenfalls ausreichend
dd)Zweckrichtung
(1)Unterschied der Leistung zur bloßen Zuwendung
(2)Bedeutung der Tilgungsbestimmung
(3)Rechtsnatur der Zweckrichtung
(4)Bedeutung des Leistungszwecks
(5)Vorrang der Leistungskondiktion
c)Ohne rechtlichen Grund
aa)Anspruch besteht von Anfang an nicht
bb)Exkurs: Fälle des § 434 Abs. 3
d)Sonderfall des § 813 Abs. 1
II.Leistungskondiktion gem. § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 (condictio ob causam finitam)
1.Prüfungsschema
2.Voraussetzungen
III.Die Zweckverfehlungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2)
1.Prüfungsschema
2.Voraussetzungen
a)Veranlasser- und Vorleistungsfälle
b)Zweckanstaffelung
IV.Die Leistungskondiktion gem. § 817 S. 1
1.Prüfungsschema
2.Voraussetzungen
V.Ausschlusstatbestände im Fall der Leistungskondiktion
1.§ 813 Abs. 2
2.Kenntnis vom Fehlen des rechtlichen Grundes (§ 814)
3.Vereitelung des bezweckten Erfolges (§ 815)
4.Einwendung aus § 817 S. 2
a)Anwendungsbereich
b)Voraussetzungen
§ 25Die (allgemeine) Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2)
I.Prüfungsschema
II.Allgemeine Grundsätze
1.Der Grundsatz der Subsidiarität der Nichtleistungskondiktion
2.Die Erscheinungsformen der (allgemeinen) Nichtleistungskondiktion
III.Übersicht
IV.Die (allgemeine) Eingriffskondiktion
1.Allgemeines
2.Tatbestandsvoraussetzungen der Eingriffskondiktion
a)Bereicherungsgegenstand „etwas erlangt“
b)Erwerb „in sonstiger Weise“
aa)Abgrenzung zur Leistungskondiktion
bb)Beispielsfälle
c)Auf Kosten des Anspruchsstellers
3.Unmittelbarkeit der Vermögensverschiebung
4.Ohne Rechtsgrund
V.Aufwendungs- und Verwendungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2)
1.Allgemeines
2.Prüfungsschema
3.Subsidiarität der Aufwendungs- und Verwendungskondiktion
4.Voraussetzungen der Verwendungskondiktion im Einzelnen
a)Bereicherung in sonstiger Weise
b)Auf Kosten des Bereicherungsgläubigers
c)Ohne Rechtsgrund
VI.Die Rückgriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2)
1.Prüfungsschema
2.Einführung
3.Typische Fallgruppen
a)Beabsichtigte Zahlung auf fremde Schuld
b)Irrtümliche Zahlung auf fremde Schuld
§ 26Sondertatbestände der Eingriffskondiktion
I.Überblick
II.Entgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 1 S. 1)
1.Prüfungsschema
2.Allgemeines
3.Tatbestandsvoraussetzungen
a)Der Begriff der Verfügung
b)Verfügung durch einen Nichtberechtigten
c)Dem Berechtigten gegenüber wirksam
d)Entgeltlichkeit der Verfügung
e)Rechtsfolge des § 816 Abs. 1 S. 1: Umfang des Herausgabeanspruchs
aa)Wortlaut der Vorschrift: das durch die Verfügung Erlangte
bb)Höhe der Herausgabepflicht
III.Unentgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 1 S. 2)
1.Prüfungsschema
2.Allgemeines
3.Unentgeltlichkeit der Verfügung
4.Rechtsgrundlose Leistungen
IV.Abgrenzung: Unentgeltliche Verfügung eines Berechtigten (§ 822)
1.Prüfungsschema
2.Grundgedanke
3.Primärer Kondiktionsanspruch ist nicht durchsetzbar
4.Rechtsfolgen
V.Wirksame Leistung an einen Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 2)
1.Prüfungsschema
2.Allgemeines
3.Leistung an einen Nichtberechtigten
a)Leistung
b)Gegenüber einem Nichtberechtigten
4.Wirksamkeit der Leistung gegenüber dem Berechtigten
5.Rechtsfolge
§ 27Die Rechtsfolgen bereicherungsrechtlicher Ansprüche
I.Überblick
II.Herausgabe des Erlangten
III.Herausgabe gezogener Nutzungen, § 818 Abs. 1 BGB
IV.Herausgabe der Surrogate, § 818 Abs. 1
V.Wertersatz gemäß § 818 Abs. 2
VI.Der Entreicherungseinwand (§ 818 Abs. 3)
1.Telos der Vorschrift
2.Voraussetzungen
a)Der ursprüngliche Bereicherungsgegenstand existiert nicht mehr
b)Ursprünglicher Bereicherungsgegenstand existiert noch
VII.Die Rückabwicklung synallagmatischer Austauschverhältnisse
1.Einführung
2.(Modifizierte) Zweikondiktionen- und Saldotheorie
VIII.Aufgedrängte Bereicherung
IX.Die verschärfte Haftung des Kondiktionsschuldners – §§ 818 Abs. 4, 819 Abs. 1, 820
1.Allgemeines
2.Rechtshängigkeit nach § 818 Abs. 4
3.§ 819 Abs. 1 – positive Kenntnis des fehlenden Rechtsgrundes
4.Gesetzes- oder Sittenverstoß (§ 819 Abs. 2)
5.Ungewisser Leistungserfolg bei Zweckverfehlungskondiktion (§ 820 Abs. 1 S. 1) und möglicher späterer Wegfall des Rechtsgrundes (§ 820 Abs. 1 S. 2)
6.Folgen der Haftungsverschärfung
a)Haftung nach den allgemeinen Vorschriften (§ 818 Abs. 4)
b)Wertersatzpflicht nach § 818 Abs. 2
X.§ 821 – Die Bereicherungseinrede
§ 28Bereicherungsausgleich in Dreiecks- und Mehrpersonenverhältnissen
I.Allgemeine Problemstellung
II.Leistungskette und Durchlieferung
1.Leistungskette
2.Durchlieferung
3.Kondiktion der Kondiktion
III.Das Verhältnis von Leistungs- und Eingriffskondiktion im Falle gesetzlicher Erwerbsvorschriften
1.Allgemeine Grundsätze
2.Im Speziellen: Einbaufälle
IV.Anweisungsfälle
1.Grundsatz
2.Ausnahmen
a)Vollständiges Fehlen der Anweisung
b)Fehlerhafte oder widerrufene Anweisung
V.Bereicherungsausgleich bei der Leistung auf fremde Schuld, § 267
1.Problemstellung
2.Leistung auf Veranlassung des Putativschuldners
3.Leistung aus eigenem Antrieb
VI.Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter
1.Problemstellung
2.Mängel im Deckungsverhältnis
3.Mängel im Valutaverhältnis
VII.Bereicherungsausgleich bei der Abtretung
1.Ausgangslage
2.Abtretung einer nicht existenten Forderung
3.Kondiktion gegen den Zedenten
4.Kondiktion gegen den Zessionar
Stichwortverzeichnis
Soweit nicht im Text des Buches erklärt, wird für die verwendeten Abkürzungen üblicherweise verwiesen auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 7. Auflage, Berlin, 2012.
Bamberger/Roth, Beckscher Online-Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Stand: 1.7.2014
Bergmann, Die Geschäftsführung ohne Auftrag als Subordinationsverhältnis, 2010
Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 38. Aufl., 2014
Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 37. Aufl., 2013
Dauner-Lieb/Langen, BGB, Band 2, Schuldrecht, 2. Aufl., 2012
Deutsch/Ahrens, Deliktsrecht, 6. Aufl., 2014
Emmerich, BGB – Schuldrecht. Besonderer Teil, 13. Aufl., 2012
Erman, Kommentar zum BGB, 13. Aufl., 2011
Fikentscher/Heinemann, Schuldrecht, 10. Aufl., 2006
Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Band II: Das Rechtsgeschäft, 4. Aufl., 1992
Fuchs/Paucker, Deliktsrecht- und Schadensersatzrecht, 8. Aufl., 2012
Grigoleit/Auer, Schuldrecht III. Bereicherungsrecht, 1. Aufl., 2009
JuS Lern-CD Zivilrecht I (Hrsg.: Lorenz/Riehm), Edition 3, 2002
Kötz/Wagner, Deliktsrecht, 12. Aufl., 2013
Kupisch/Krüger, Deliktsrecht, 1983
Larenz/Canaris, Lehrbuch des Schuldrechts. Band 2. Besonderer Teil, 13. Aufl., 1994
Looschelders, Schuldrecht Besonderer Teil, 9. Aufl., 2014
Medicus/Lorenz, Schuldrecht I. Allgemeiner Teil, 20. Aufl., 2012
Medicus/Lorenz, Schuldrecht II. Besonderer Teil, 17. Aufl., 2014
Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht, 24. Aufl., 2013
Münchener Kommentar zum BGB, Band 4, Schuldrecht Besonderer Teil II (§§ 611–704), 6. Aufl., 2012
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Musielak/Hau, Examenskurs BGB, 3. Aufl., 2014
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Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 73. Aufl., 2014
Peifer, Schuldrecht. Gesetzliche Schuldverhältnisse, 3. Aufl., 2013
Reuter/Martinek, Ungerechtfertigte Bereicherung, 1983
Soergel, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 10, Schuldrecht 8 (§§ 652–704), 13. Aufl., 2012
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Staudinger, BGB – Eckpfeiler des Zivilrechts, 4. Aufl., 2012
Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, §§ 657–704 (Geschäftsbesorgung), Neubearbeitung, 2006
Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, §§ 812–822 (Ungerechtfertigte Bereicherung), Neubearbeitung, 2007
Wandt, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 6. Aufl., 2014
1Nach § 241 Abs. 1* ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern, welche auch in einem Unterlassen bestehen kann. Ein derartiges Schuldverhältnis kann dabei seine Grundlage in einem Rechtsgeschäft finden (etwa einem Vertragsverhältnis bzw. einem einseitigen Rechtsgeschäft wie der Auslobung nach § 657)1 oder sich aus gesetzlicher Anordnung ergeben2. Während im ersten Fall zur Entstehung des vertraglichen Schuldverhältnisses ein entsprechender Rechtsbindungswille der Beteiligten erforderlich ist3, gelangt ein gesetzliches Schuldverhältnis alleine dadurch zur Entstehung, dass die Voraussetzungen eines gesetzlichen Tatbestandes erfüllt werden4. Die Tatbestände gesetzlicher Schuldverhältnisse sind zwar über das gesamte BGB verstreut, in erster Linie sind sie aber im 2. Buch des BGB zu finden. Als Beispiele sind die Gewinnzusage nach § 661a oder die Einbringung von Gegenständen bei einem Gastwirt gemäß §§ 701 ff. zu nennen5. Auch das Verhältnis zwischen dem Eigentümer und dem unrechtmäßigen Besitzer nach §§ 987 ff. stellt ein gesetzliches Schuldverhältnis dar6. Freilich werden diese Vorschriften in sachenrechtlichen Monographien näher dargestellt und sind dementsprechend in diesem Lehrbuch weitgehend ausgespart worden. Gleiches gilt etwa für das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Berechtigten und Verpflichteten einer Dienstbarkeit (§§ 1020 ff.)7. Gesetzliche Schuldverhältnisse sind, da sie meist eine bestimmte sachliche Materie zum Gegenstand haben, kaum im Allgemeinen Teil oder im Allgemeinen Schuldrecht des BGB anzutreffen8. Gegenbeispiele bilden allerdings die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder ähnliche geschäftliche Kontakte i. S. v. § 311 Abs. 2 sowie Abs. 39.
2Die größte Bedeutung für Praxis und Ausbildung kommt den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff.), über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff.) sowie über unerlaubte Handlungen (§§ 823 ff.) zu10, die aber teilweise in Nebengesetzen wie dem StVG geregelt sind11. Gerade für diese Rechtsgebiete fungiert der Terminus „gesetzliche Schuldverhältnisse“ gewissermaßen als Oberbegriff. Ihre gewachsene Bedeutung kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass die Lehrpläne vieler juristischer Fakultäten bei der Darstellung des Schuldrechts nicht mehr zwischen den Vorlesungen „Schuldrecht Allgemeiner Teil“ und „Schuldrecht Besonderer Teil“ differenzieren, sondern zwischen „vertraglichen Schuldverhältnissen“ und „gesetzlichen Schuldverhältnissen“12.
3Häufig treten in Sachverhalten Konkurrenzen zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schuldverhältnissen auf, wobei sich in einigen Fällen vertragliche und gesetzliche Ansprüche jedoch bereits tatbestandlich ausschließen. In gleicher Weise ist innerhalb eines Lebenssachverhalts ein Nebeneinander gesetzlicher Schuldverhältnisse i. S. v. Anspruchskonkurrenz denkbar13. In der Fallbearbeitung sind stets alle Anspruchsgrundlagen, deren Tatbestandsvoraussetzungen nach den Gegebenheiten des Sachverhalts erfüllt sein könnten, näher zu prüfen. In Folge muss dann der Bearbeiter der Frage, ob Anspruchsnormenkonkurrenz oder Anspruchskonkurrenz vorliegt, nachgehen, was auch aus prozessualer Sicht für die Ermittlung der Streitgegenstandseinheit oder Streitgegenstandsmehrheit eine wichtige Rolle spielt14. Richtigerweise wird bei konkurrierenden Anspruchsgrundlagen aber nicht bereits deswegen eine Streitgegenstandsmehrheit anzunehmen sein, weil (wie etwa bei der Konkurrenz vertraglicher und deliktischer Ansprüche) unterschiedliche Beweislastregeln (vgl. etwa § 280 Abs. 1 S. 2), unterschiedliche Zurechnungsnormen (vgl. § 278) oder divergierende Verjährungsfristen gelten. Entscheidend ist vielmehr, dass der Anspruchsteller die verlangte Rechtsposition (den entstandenen Schaden) nach der Rechtsordnung und den geltenden Gerechtigkeitsvorstellungen nur einmal für sich beanspruchen kann15.
Zudem ist zu bedenken, dass in einigen Konkurrenzfällen anerkanntermaßen vertragliche Haftungsmodalitäten (´wie Haftungsprivilegierungen oder auch Verjährungsfristen) auf die konkurrierende gesetzliche Anspruchsgrundlage zu übertragen sind, um Wertungswidersprüche zu vermeiden16.