1

Dieser Beitrag stellt eine erweiterte Version eines Vortrags dar, der vom Verfasser als Auftakt des Seminars „Medizinprodukte: Ökonomie der Regulatorik“ an der Universität Bayreuth gehalten wurde.

2

Der hohe Medical Need ist auch regelhaft Begründung der EMA (European Medicines Agency) für beschleunigte oder bedingte Zulassungen.

3

Stackelberg et al. (2018): Ergebnisse des AMNOG-Erstattungsbetragsverfahren. In: Schwabe et al.: Arzneimittelverordnungs-Report 2018: ca. 1,5 Mrd. EUR Einsparung in 2017; andere Quellen (Greiner et al. (2018): AMNOG-Report 2018) gehen von > 2 Mrd. EUR p. a. aus; Anstieg des Volumens dynamisch.

4

Bei Medizinprodukten umfasst die Konformitätsbewertung die Produktsicherheit und die medizinisch-technische Leistungsfähigkeit. Diese wird vom Hersteller in der Produktkennzeichnung einschließlich der Werbung als medizinische Indikation festgelegt. Sie wird durch eine klinische Bewertung (die zu unterscheiden ist von einem medizinischen Wirksamkeitsnachweis) nachgewiesen. Die Anforderungen an die Konformitätsbewertung sind abhängig von der jeweiligen Risikoklasse des Medizinprodukts. Benannte Stellen zertifizieren den Nachweis von Produktsicherheit und medizinisch-technische Leistungsfähigkeit. Erst dann ist der Hersteller berechtigt, die CE-Kennzeichnung für das Produkt zu führen und das Produkt in den Markt zu bringen (vgl. u. a. Wikipedia, Stichwort Konformitätsbewertung, abgerufen am 16.2.2019).

5

Allerdings ist die Gültigkeit einer Arzneimittelzulassung zunächst ebenfalls auf fünf Jahre, in speziellen Fällen auf ein Jahr, befristet. Nach diesem Zeitraum wird untersucht, ob der medizinische Nutzen weiterhin die potenziellen Risiken, beispielsweise in Form von Nebenwirkungen, überwiegt. Ist dies der Fall, erfolgt anschließend eine unbegrenzte Zulassung (vgl. § 31 AMG; Art. 4 Verordnung EG 726/2004; Art. 24 Richtlinie 2001/83/EG).

6

Die Einteilung von Medizinprodukten (und gem. der neuen Verordnung (IVDR) auch der In-vitro-Diagnostika) in jeweils vier (Risiko-)Klassen, dient der Definition unterschiedlich hoher Anforderungen an die Zulassung von Medizinprodukten. Kriterium für die Zuordnung eines Produktes zu einer Klasse ist der Grad der „Verletzbarkeit des menschlichen Körpers“ durch das jeweilige Produkt. Die Risikoklassen werden anhand der Kriterien: Dauer der Anwendung (bis 60 Minuten, bis 30 Tage, länger als 30 Tage), Grad der Invasivität (invasiv, chirurgisch invasiv, implantierbar), Anwendung am zentralen Kreislaufsystem oder am zentralen Nervensystem, Wiederverwendbares chirurgisches Instrument, Aktives Medizinprodukt (Aktives therapeutisches Medizinprodukt/Aktives diagnostisches Medizinprodukt) und Verwendung von biologischem Material aus Tieren oder Menschen gebildet (vgl. BVMed 2015).

7

Das Vigilanzsystem ist ein Beobachtungs- und Meldesystem für in Verkehr gebrachte Medizinprodukte. Es umfasst alle Informationsebenen der nationalen Behörden, ihre Unterrichtungen untereinander, ihre Risikobewertung und weitere Aktionen zur Gefahrenabwehr. Weiterhin umfasst es die Beobachtung und Bewertung aller Vorkommnisse, deren Meldungen an die Behörden und der Gefahrenabwehr, wie z. B. Rückrufe, durch die Wirtschaftsakteure (vgl. Wikipedia, Stichwort Vigilanzsystem, abgerufen am 17.2.2019).

8

In § 3 Nr. 2 und Nr. 3 MPG werden weitere Ergänzungen zum Medizinproduktebegriff nach Nr. 1 gemacht. Diese werden jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit hier nicht aufgeführt.

9

Alle im Folgenden genannten § sind solche des SGB V sofern nicht anders gekennzeichnet.

10

Nachfolgend wird der Begriff digitale Medizinprodukte äquivalent für digitale Medizinprodukte und -prozesse verwendet.

11

In der vorliegenden Arbeit wird unter digitalen Medizinprodukten Software verstanden, die unter das MPG fällt, da hierbei, anders als bspw. bei Lifestyle-Apps (bspw. die Jogging-App Runtastic), Regulierungsbedarf besteht (vgl. Neumann et al. 2016, S. 13).

12

2013 setzten bereits 84 % der Hersteller auf agile Herangehensweisen (vgl. Albert/Kumbier 2014).

13

MEDDEV-Dokument = Guidance document Medical Devices – Scope, field of application, definition – Qualification and Classification of stand alone software (vgl. Europäische Kommission 2016).

14

„Aktives Produkt“ bezeichnet ein Produkt, dessen Betrieb von einer Energiequelle mit Ausnahme der für diesen Zweck durch den menschlichen Körper oder durch die Schwerkraft erzeugten Energie abhängig ist und das mittels Änderung der Dichte oder Umwandlung der Energie funktioniert. Ein Produkt, das zur Übertragung von Energie, Stoffen oder Parametern zwischen einem aktiven Produkt und dem Patienten eingesetzt wird, ohne dass dabei eine wesentliche Veränderung von Energie, Stoffen oder Parametern eintritt, gilt nicht als aktives Produkt; Software gilt als aktives Produkt (vgl. Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 5.4.2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates).

15

Opt-Out-Modelle beinhalten eine gesetzliche Erlaubnis, Daten zu nutzen, außer es wird ausdrücklich widersprochen. Hierdurch könnten erheblich mehr Daten genutzt werden als bei Opt-In-Modellen, die eine ausdrückliche Einwilligung verlangen (vgl. Deutscher Ethikrat 2017, S. 159).

16

Vivy ist ein Gemeinschaftsprojekt verschiedener gesetzlicher und privater Krankenversicherungen. Sie speichert u. a. Daten, erinnert an Arzttermine und gibt Ratschläge, um die individuelle Gesundheit zu verbessern. Vivy ist als Medizinprodukt der Risikoklasse I eingestuft (vgl. vivy.com).

17

Die Möglichkeiten der Erstattung werden in Kapitel 4.4 erörtert. Jedoch soll an dieser Stelle vorweggenommen sein, dass nach dem Methodenpapier des IQWiG (vgl. 2017, S. 9) derzeit i. d. R. nur RCT-Studien zum Nutzennachweis anerkannt werden und daher neue Studienformen ausgeschlossen sind.

18

Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen erfolgt über feststehende DRG-Fallpauschalen oder NUB-Entgelte.

19

Stand 06.2017 befand sich keine einzige digitale Anwendung in der Regelversorgung (vgl. Hanneken 2018, S. 281).

20

Die Herausforderungen, die sich für Hersteller digitaler Medizinprodukte im Zusammenhang mit RCT-Studien ergeben, wurden bereits in Kapitel 3.1 ausführlich diskutiert und gelten für die Nutzenbewertung äquivalent.

21

Alle im Übrigen getroffenen Beschlüsse vom 20.9.2012 und 20.12.2012 – für diesen Beitrag im Detail jedoch nicht von Relevanz – wurden durch den BMG genehmigt und traten nach Veröffentlichung im Juni 2013 im Bundesanzeiger in Kraft (vgl. BMG 2012; BMG 2013a).

22

Beispielhaft ist hier Forschungsprogramm „KMU-innovativ: Medizintechnik“ zu nennen, welches durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Zuschüssen für KMU der Medizintechnologie unterstützt wird (vgl. BMWi 2019b).

23

Hierrunter fällt das „Bayerische Forschungsprogramm ‚Medizintechnik‘ (BayMED)“, welches durch den Freistaat Bayern mit Zuschüssen gefördert wird. KMU werden auch hier bevorzugt behandelt (vgl. BMWi 2019c).

24

Die Grafik können Sie unter www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/medizinprodukte-inforeihe in größerem Format abrufen

Cover

Medizinprodukte: Ökonomie der Regulatorik

Qualität – Sicherheit – Wirtschaftlichkeit als Herausforderung für Akteure


Herausgegeben von

Prof. Dr. h.c. Herbert Rebscher

Dr. Jasmina Stoebel


Mit Beiträgen von

Gregor Däubler

Dr. Peter Gausmann

Prof. Josef Hecken

Anna Lina Kauffmann

Benedict Keller

Dr. Martin Kluxen

Dominik Prager

Prof. Dr. h.c. Herbert Rebscher

Torben Ritter

Iris Ruckdäschel

Dr. Christian Rybak

Anton J. Schmidt

David Seißler

Dr. Jasmina Stoebel

Olaf Winkler


medhochzwei


Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.


ISBN 978-3-86216-575-9


© 2019 medhochzwei Verlag GmbH, Heidelberg

www.medhochzwei-verlag.de

Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

ePub: Reemers Publishing Services GmbH, Krefeld

Covergestaltung: Wachter Kommunikationsdesign, St. Martin

Titelbild: Vjom/Shutterstock.com

Vorwort zur Schriftenreihe

Gesundheitsökonomie für die Versorgungsforschung
– Gesundheit und Pflege –

Die Gesundheitsökonomie in Deutschland kann mittlerweile auf einen mehr als 30-jährigen Erfahrungshintergrund verweisen. Das Fach hat sich in ein hochdifferenziertes Netzwerk von Sub-Spezialitäten verästelt und durchdringt in einer Vielzahl von Einzelanalysen alle Sektoren und alle differenzierten Fragestellungen des Gesundheitssystems.

Gleichzeitig handelt die Gesundheitspolitik weitgehend erratisch, von der Aktualität oder Interessen getrieben und häufig ohne inneren Kompass oder gar ein gesamtheitliches, ordnungspolitisches Konzept. Inkompatibilität herrscht, wo Kooperation, Kommunikation und Koordination herrschen müssten. So bleiben Widersprüche und Sackgassen im Denken und Handeln nicht aus.

Die Versorgungspraxis kann damit schlecht umgehen. Die Akteure handeln – und können auch gar nicht anders handeln – nach den strukturellen Interessen im jeweiligen Kontext. Sie folgen den gegebenen Anreizen und den tradierten Zuständigkeitsregeln und Vergütungsmodellen. Damit ist die Versorgungspraxis für die Herausforderungen der Zukunft jedoch schlecht vorbereitet.

Die Translation der gesundheitsökonomischen Erkenntnisse für die Versorgungspraxis aufzubereiten und verfügbar zu machen, ist ein Anliegen dieser Schriftenreihe.

Bei der Gesundheitsversorgung, etwa für die Gestaltung von Versorgungsmodellen und -prozessen, der Integration der Versorgung über die Sektorengrenzen oder der ökonomischen und versorgungsadäquaten Methodik der Regulierung, sollen problem- und lösungsorientierte Ansätze, Methoden und Gestaltungsoptionen einen Raum für den wissenschaftlichen und anwendungsbezogenen Diskurs finden.

Bei der Pflege, etwa bei der Implementierung von Case- und Carestrukturen in ein bedarfsadäquates modernes Pflegekonzept, oder der Gestaltung und Weiterentwicklung einer technikunterstützten Pflegeinfrastruktur sind multidisziplinäre Zugänge wichtig und sollen im Rahmen dieser Schriftenreihe auch Gehör finden.

Und beiden großen Versorgungssystemen ist gemein, dass die Transformation in eine digitalisierte und vernetzte Welt mit großen Chancen und großen Herausforderungen verbunden ist und auch ein „Querdenken“ notwendig macht.

Heidelberg, im Mai 2019

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Reihenherausgeber

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Herbert Rebscher, Jasmina Stoebel, Jürgen Zerth

Vorwort zu Band 1

Medizinprodukte: Ökonomie der Regulatorik

Medizinprodukte, ein schillernder, verwirrender und faszinierender Markt: vom Wundpflaster für Cent-Beträge bis zum technologisch hochgerüsteten Protonen- oder Schwerionenbeschleuniger für dreistellige Millionenbeträge, von der Fitness-App bis zu künstlicher Hüfte oder Knie, von der künstlichen Aortenklappe bis zur PET-CT-Diagnostik. Und zukünftig eine digital vernetzte implantierbare Mikrosensorik in der regenativen Medizin? Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Ein Markt mit Wachstumsdynamik und Innovationskraft.

Aber eben auch ein Markt mit latentem Schadenspotenzial. Skandale („Implant Files“) stehen nicht nur für diesen Markt, aber eben auch für diesen Markt. Unsere Sicherheitskultur ist gefragt. Produktqualität, Verordnerqualität, Indikationsqualität und Operationsqualität sind wesentliche Bestandteile der Patientensicherheit.

Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sind die Versorgungsziele des Gesundheitssystems.

Gesundheitsökonomie, insbesondere die Ordnungsökonomie, sortiert die Bedingungen und (Wechsel-)Wirkungen unterschiedlicher Anreize für die Systembeteiligten. Regulierungsinstanzen und -konzepte sind immer umstritten, nicht nur auf Gesundheitsmärkten. Sie sind aber – klug instrumentiert – kein Verstoß gegen das Primat freier Märkte, sondern Mindestbedingungen für ihr Funktionieren.

Regulatorische Vorgaben können Märkte effizient machen, die Qualität steigern und die Patientensicherheit verbessern.

„Medizinprodukte: Ökonomie der Regulatorik“ versucht eine Antwort aus unterschiedlicher Perspektive – der Perspektive des Systems, der Perspektive der heterogenen Teilmärkte, der methodischen Bewertungsfragen, der Industrie, Kostenträger und Beschaffungsorganisationen und nicht zuletzt der Perspektive der Patientensicherheit. Ein Manual für den Umgang mit den neuen regulativen Ansätzen für die Kleinbetriebe und die mittelständische Industrie runden die Analyse ab.

Gesundheitsökonomie für die Versorgungspraxis in einem innovativen Teilmarkt unseres Gesundheitssystems mit neuen An- und Herausforderungen für alle Beteiligten.

Heidelberg, im Mai 2019

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Bandherausgeber

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Herbert Rebscher, Jasmina Stoebel

Inhaltsverzeichnis

Vorwort zur Schriftenreihe

Vorwort zu Band 1

Abkürzungsverzeichnis

1 Ordnungsökonomische Zusammenhänge bei der Regulierung von Gesundheitsmärkten – eine Einführung
Rebscher

2 Medizinprodukte: Neue regulatorische Ansätze und die Rolle und Funktion des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Hecken

3 Industrieökonomische Chancen und Herausforderungen der neuen Regulierungsansätze für Medizinprodukte
Stoebel

4 Industriepolitische Herausforderungen für Forschung, Entwicklung und Markteinführung
Ritter

5 Gesetzliche Regelungen zur Bewertung von Medizinprodukten und ihre Herausforderungen
Keller

6 Methodische Herausforderungen bei der Nutzenbewertung von Medizinprodukten im Vergleich zu Arzneimitteln
Seißler

7 Innovationsförderung durch regulatorische Vorgaben: Pharmamarkt versus Markt für Medizinprodukte
Prager

8 Regulatorische Herausforderungen bei digitalen Medizinprodukten und -prozessen hoher Risikoklassen
Kauffmann

9 BAföG-Modell zur Studienfinanzierung: Eine neue alte Idee für kleine und mittlere Medizintechnologieunternehmen
Ruckdäschel

10 Perspektive Patientensicherheit als Ziel der Regulatorik
Gausmann

11 Perspektive Beschaffungsmanagement von Medizinprodukten: Qualität, Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit
Schmidt

12 Perspektive GKV: Regulation und Finanzierung von Medizinprodukten
Däubler/Kluxen

13 Perspektive BVMed: Einfluss der Regulierung auf den Marktzugang fortschrittlicher Technologien
Winkler

14 Manual zum Umgang mit den Anforderungen der Regulatorik
Rybak

Abkürzungsverzeichnis

Abs.

Absatz

AE

Adverse Events

AIMDD

Active Implantable Device Directive

AMG

Arzneimittelgesetz (Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln)

AMNOG

Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz

AMR

Antimikrobieller Resistenz

APS

Aktionsbündnis Patientensicherheit

Art.

Artikel

ATMP

Advanced Therapy Medicinal Products (Arzneimittel für neuartige Therapien)

BAföG

Bundesausbildungsförderungsgesetz

BDI

Bundesverband der Deutschen Industrie

BDS

Bundesverband Deutscher Startups e. V.

BfArM

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BMBF

Bundesministerium für Bildung und Forschung

BMG

Bundesministerium für Gesundheit

BMWI

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

BPI

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie

BR-Drs.

Bundesrat Drucksachen

BSG

Bundessozialgericht

BT-Drs.

Bundestag Drucksache

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

BVMed

Bundesverband Medizintechnologie e. V.

BWS

Bruttowertschöpfung

bzgl.

bezüglich

ca.

circa

CAMD

Competent Authorities for Medical Devices

CDRH

Center for Devices and Radiological Health

CE

Communauté Européenne

CED

Coverage with Evidence Development

CIRS

Critical Incident Reporting Systems

conhIT

Fachmesse für Informationstechnik im Gesundheitswesen

d. h.

das heißt

DIMDI

Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information

DIN

Deutsches Institut für Normung e. V.

DKI

Deutsches Krankenhaus Institut

DKG

Deutsche Krankenhausgesellschaft

DNEbM

Deutsches Netzwerk für Evidenzbasierte Medizin

DRG

Diagnostic Related Group

DSGVO

Datenschutz-Grundverordnung

ebd.

ebenda

EBM

Einheitlicher Bewertungsmaßstab

EDIR

Gesetz zur Errichtung eines Deutschen Implantateregisters

EG

Europäische Gemeinschaft

EMA

European Medicines Agency

EPRD

Endoprothesenregister Deutschland

etc.

et cetera

EU

Europäische Union

EUDAMED

European Databank on Medical Devices

EudraCT

European Union Regulating Authorities Clinical Trials

EWG

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

FDA

Food and Drug Administration

F&E

Forschung und Entwicklung

G-BA

Gemeinsamer Bundesauschuss

gem.

gemäß

GKV

Gesetzliche Krankenversicherung

GKV-Spitzenverband

Spitzenverband Bund der Krankenkassen

GKV-VSG

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

GSAV

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

HGB

Handelsgesetzbuch

HIBCC

Health Industry Business Communications Council

HRO

High Reliability Organizations

HTA

Health Technology Assessments

HWG

Heilmittelwerbegesetz

ICCBBA

International Council for Commonality in Blood Banking Automation

ICD

Internationale Klassifikation der Krankheiten

IfM

Institut für Mittelstandsforschung

IKT

Informations- und Kommunikationstechnologie

InEK

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH

IPC

Infection Prevention Control

IQWiG

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

IVD

In-vitro-Diagnostik

IVDD

In Vitro Diagnostic Directive

IVDR

In Vitro Diagnostic Regulation (EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika)

i. V. m.

in Verbindung mit

Kap.

Kapitel

KBV

Kassenärztliche Bundesvereinigung

KHEntG

Krankenhausentgeltgesetz

KI

künstliche Intelligenz

KMU

Klein- und mittelständische Unternehmen

KostO

Kostenordnung

KZBV

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

MDCG

Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

MDD

Medical Device Directive

MDR

Medical Device Regulation (EU-Medizinprodukte-Verordnung)

MedTech

Medizintechnik

MeMBV

Medizinproduktemethodenbewertungsverordnung

Mio.

Millionen

MPBetreibV

Medizinprodukte-Betreiberverordnung

MPG

Medizinproduktegesetz

MPSV

Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

MPV

Medizinprodukte-Verordnung

Mrd.

Milliarden

NAKI

Nationaler Arbeitskreis zur Implementierung der neuen EU-Verordnungen über Medizinprodukte (MDR) und In-vitro-Diagnostika (IVDR)

NBOG

Notified Body Operations Group

NUB

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode

o. J.

ohne Jahr

p. a.

per annum (jährlich)

PEI

Paul-Ehrlich-Institut

PMCF

Post Market Clinical Follow-up Report

PMS

Post Market Surveillance Plan/Report

PSUR

Periodic Safety Update Report

pU

Pharmazeutisches Unternehmen

QALY

quality-adjusted life year (qualitätskorrigiertes Lebensjahr)

RCT

Randomized controlled trial (randomisierte kontrollierte Studie)

Rn.

Randnummer

S.

Satz

SGB IV

Sozialgesetzbuch viertes Buch

SGB V

Sozialgesetzbuch fünftes Buch

SPECTARIS

Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien

SRN

Single Registration Number

SSCP

Summary of Safety and Clinical Performance

SVR-Gesundheit

Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen

TSVG

Terminservice- und Versorgungsgesetz

TÜV

Technischer Überwachungsverein

u. a.

unter anderem; und andere/s

u. ä.

und ähnliche/s

UDI

Unique Device Identification

VDDI

Verband der Deutschen Dental-Industrie

VDE

Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik

VDGH

Verband der Diagnostika-Industrie

VerfO

Verfahrensordnung

Vfa

Verband forschender Arzneimittelhersteller

z. B.

zum Beispiel

ZE

Zusatzentgelt

ZVEI

Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie