Christiane Driesen / Haimo-Andreas Petersen / Werner Rühl
Gerichtsdolmetschen
Grundwissen und –fertigkeiten
A. Francke Verlag Tübingen
Von ganzem Herzen danken wir für ihre freundschaftliche und kompetente Unterstützung: Stefanie Conradi, Ingrid Fehlauer-Lenz, Gertrud Hofer und Marianne Lederer.
Einen ausführlichen Überblick gibt es bei Hertog, E. (2015).
ABl. C 295 vom 4.12.2009, S. 1.
Fahrplan zur Stärkung der Rechte und des Schutzes von Opfern, insbesondere in Strafverfahren. Entschließung des Rates vom 10. Juni 2011 (2011/C 187/01) (ABl. C 187/1 vom 18.6.2011..
Europäische Menschenrechtskonvention.
In Deutschland: Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren vom 2. Juli 2013, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 5. Juli 2013 und Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) vom 21. Dezember 2015, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2015.
Richtlinie 2010/64/EU – Präambel (26) Wird die Qualität der Dolmetschleistungen als für die Wahrung des Rechts auf ein faires Verfahren unzureichend betrachtet, sollten die zuständigen Behörden die Möglichkeit haben, den bestellten Dolmetscher zu ersetzen.
Die Bezeichnung „Dolmetscher“ und andere Personenbezeichnungen werden hier aus Gründen der Übersichtlichkeit in inkludierender Form verwendet.
http://eulita.eu/european-projects (letzter Zugriff: 10.04.2017).
Diese wurde zuerst an der Sorbonne Nouvelle von Danica Seleskovitch eingeführt, später im Rahmen des sogenannten „Stage“ der EU-Kommission und bei anderen internationalen Organisationen und Gerichtsbarkeiten eingesetzt.
Hamburg ab 1994, Magdeburg ab 2002.
Skuncke (1989) 5.
Gaiba (1998) 40–50, 77.
Reflection Forum on Multilingualism and Interpreter Training: Final Report. http://ec.europa.eu/archives/commission_2004–2009/orban/docs/FinalL_Reflection_Forum_Report_en.pdf (letzter Zugriff: 25.03.2017).
https://www.menschenrechtserklaerung.de/die-allgemeine-erklaerung-der-menschenrechte-3157/: Präambel und Artikel 1, 2, 6, 7, 8, 10, 11 (letzter Zugriff: 10.04.2017).
https://dejure.org/gesetze/MRK: Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 3 a und e (letzter Zugriff: 10.04.2017).
EMRK: Artikel 46 lautet: „Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.“
http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html (letzter Zugriff: 10.04.2017).
§ 187
(1) Das Gericht zieht für den Beschuldigten oder Verurteilten, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist oder der hör- oder sprachbehindert ist, einen Dolmetscher oder Übersetzer heran, soweit dies zur Ausübung seiner strafprozessualen Rechte erforderlich ist. Das Gericht weist den Beschuldigten in einer ihm verständlichen Sprache darauf hin, dass er insoweit für das gesamte Strafverfahren die unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers beanspruchen kann.
(2) Erforderlich zur Ausübung der strafprozessualen Rechte des Beschuldigten, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist in der Regel die schriftliche Übersetzung von freiheitsentziehenden Anordnungen sowie von Anklageschriften, Strafbefehlen und nicht rechtskräftigen Urteilen. Eine auszugsweise schriftliche Übersetzung ist ausreichend, wenn hierdurch die strafprozessualen Rechte des Beschuldigten gewahrt werden. Die schriftliche Übersetzung ist dem Beschuldigten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. An die Stelle der schriftlichen Übersetzung kann eine mündliche Übersetzung der Unterlagen oder eine mündliche Zusammenfassung des Inhalts der Unterlagen treten, wenn hierdurch die strafprozessualen Rechte des Beschuldigten gewahrt werden. Dies ist in der Regel dann anzunehmen, wenn der Beschuldigte einen Verteidiger hat.
(3) Der Beschuldigte kann auf eine schriftliche Übersetzung nur wirksam verzichten, wenn er zuvor über sein Recht auf eine schriftliche Übersetzung nach den Absätzen 1 und 2 und über die Folgen eines Verzichts auf eine schriftliche Übersetzung belehrt worden ist. Die Belehrung nach Satz 1 und der Verzicht des Beschuldigten sind zu dokumentieren.
(4) Absatz 1 gilt entsprechend für Personen, die nach § 395 der Strafprozessordnung berechtigt sind, sich der öffentlichen Klage mit der Nebenklage anzuschließen.
Der in diesen Texten vorgesehene Qualifikationsnachweis stellt nach wie vor einen für Deutschland und viele europäische Länder vorbildlichen Ansatz dar. In diesem anspruchsvollen Verfahren werden nämlich forensische Kenntnisse und berufliche Fertigkeiten geprüft, die zur Ausübung dieser auf ethischen Prinzipien beruhenden Tätigkeit unverzichtbar sind.
Kodex in deutscher Sprache: http://www.aiic.net/ViewPage.cfm?article_id=24&plg=6&slg=1 (letzter Zugriff: 10.04.2017).
Links zu den größten deutschen Verbänden: http://uepo.de/karriere/berufsverbande/ (letzter Zugriff: 10.04.2017).
http://eulita.eu/code-ethics (Letzter Zugriff: 10.04.2017).
Sinngetreu ist hier nicht mit „sinngemäß“ zu verwechseln.
Alle anderen Berufsstände mit starker Außenwirkung und großem Einfluss auf andere Menschen (Ärzte, Anwälte, etc.) kennen im Übrigen vergleichbare selbstauferlegte Verpflichtungen
Auf diese Problematik und die durch die Dolmetschtechniken angebotenen Lösungen wird im Folgenden näher eingegangen.
In Zivilverfahren richtet sich der Dolmetscher nach den Ansprüchen der Parteien.
In Hamburg z.B. sitzt der Dolmetscher, jedoch nicht der Verteidiger, oft neben dem Angeklagten, und beide müssen sich für die Zeugenvernehmungen nach hinten begeben. In Sachsen-Anhalt sitzen dagegen Verteidiger, Angeklagter und Dolmetscher nebeneinander, was die Kommunikation zwischen ihnen wesentlich vereinfacht.
StPO 243 Verlauf der Hauptverhandlung.
Mit der Zeit kann der Dolmetscher das Verlesene auch ohne Text simultan flüstern.
GG Artikel 3:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft (…) benachteiligt oder bevorzugt werden (…).
Der richterliche Augenschein ist so vielseitig, dass eine pauschale Empfehlung hier zu schwierig wäre.
Die Hinzuziehung von Dolmetschern ist im Übrigen eine Selbstverständlichkeit in Nordamerika: Court Interpreters Act of 1978 and amendment of 1988.
Ferner kann die Aussage eines Zeugen oder Sachverständigen die Verteidigungsstrategie eines Angeklagten ändern und ihn zu einer dringenden Rücksprache mit seinem Verteidiger veranlassen. Dazu braucht er aber eine Verdolmetschung der besagten Aussagen.
Merkwürdiges: § 259 StPO: Einem der Gerichtssprache nicht mächtigen Angeklagten müssen aus den Schlussvorträgen mindestens die Anträge des Staatsanwalts und des Verteidigers durch den Dolmetscher bekannt gemacht werden. Im Kommentar (Kleinknecht) ist folgende für qualifizierte Dolmetscher unverständliche Erklärung zu lesen: „Nur für die Schlussvorträge werden die §§ 185 I s., 186 GVG eingeschränkt, weil deren vollständige Übersetzung und Bekanntgabe mit übermäßigen Schwierigkeiten verbunden ist.“ Auftraggeber aus Politik oder Wirtschaft würden solche Einschränkungen niemals dulden!
Europäische Kommission (2009).
Dolmetschen von oralisierten Texten.
Diese Methode wird später detailliert dargestellt. Meistens arbeitet ein Dolmetschdidaktiker mit einem Sprachexperten im „Tandem“. Der Eine kontrolliert die Technik, der Andere die Korrektheit und Vollständigkeit der Verdolmetschung.
Z.B. wegen der Verabschiedung ganz neuer Rechtssysteme.
Z.B. Mehrabian (1981).
Zur Gleichheit aller vor dem Gesetz hat der Dolmetscher ausschließlich zu dolmetschen, und in diesem Auftrag ist er weder Anwalt noch Sozialarbeiter.
In der Schweiz steht der Hinweis auf diskrete Kleidung in der Dolmetscherladung. Im Vereinigten Königreich ist dies selbstverständlich. Der Respekt vor dem Gesetz wird durch das Verbeugen vor dem königlichen Wappen kundgetan.
Diese brauchen den Dolmetscher u.a. als Ruhepol. Ein egozentrisches und pubertäres Auftreten wirkt destabilisierend auf in schwacher Position befindliche Kunden.
S. Literaturempfehlung unter 2.7.
Viele Frauen haben eine stockende Atmung, da sie sich die ungünstige Brustatmung angewöhnt haben. Diese schlechte Angewohnheit kann durch Yoga, autogenes Training etc. schnell abgelegt werden. S. Literaturempfehlung unter 2.7.
Seleskovitch (1975) 57f.
Die Kritik ist unsachlich, da sie pauschal ist. Alles wird verurteilt: der konkrete Auftritt und die gesamte Kommunikation mit Dolmetschern im Allgemeinen. Eine faire Kritik wäre der Hinweis auf einen konkreten Übersetzungsfehler.
Auszug aus einem Europass-Muster, das wie viele andere auf der Webseite http://europass.cedefop.europa.eu (letzter Zugriff: 10.04.2017) – Europäische Gemeinschaften, 2003 mehrsprachig zu finden ist.
Jones (1953).
Quelle http://pressnetwork.de/herbstzeit-einbruchzeit-2/:
http://pressnetwork.de/herbstzeit-einbruchzeit-2/ (letzter Zugriff: 12.02.2017).
Seleskovitch/Lederer (2002) 205ff.
Seleskovitch (1975) 7f.
Quelle: http://www.welt.de/reise/article1862578/Gepaeck_aus_Heathrow_wird_in_Italien_sortiert.html (letzter Zugriff: 10.04.2017).
Seleskovitch/Lederer (2002) 207ff.
Eine Minute pro 20 Normzeilen à 50 Schriftzeichen.
Quelle: http://www.welt.de/berlin/article1141021/Neues_Phantombild_nach_Ueberfall_auf_Geldtransport_.html (letzter Zugriff: 10.04.2017).
Beschreibung des Tandemunterrichts in der Einleitung.
Diese Zeit von vier Minuten kann jedoch bei der Verdolmetschung von Berichten Sachverständiger überschritten werden, z.B. beim Dolmetschen der Befragung eines ausländischen Sachverständigen über einen Obduktionsbericht, bei dem jede Verletzung ohne Unterbrechung analysiert werden sollte.
Beispielsweise Tagesschau in 100 Sek. http://www.tagesschau.de/ (letzter Zugriff: 10.03.2017).
Herbert (1952), Rozan (1979), Seleskovitch (1976), Matyssek (2005) etc.
Seleskovitch/Lederer (2002) 25.
Rozan (1979) 13.
Monosemisch, vgl. Fußnote 52.
Die meisten Weiterbildungsmaßnahmen erforden 2/3 Allein-Übungen.
Quelle: http://www.e110.de/mit-viel-glueck-ueberlebt/
Monosemie: Eigenschaft einer Bezeichnung, nur einen Begriff zu repräsentieren (DIN 2342).
Quelle: e110 – Das Sicherheitsportal. http://www.e110.de/index.cfm?event=page.print&id=39261 (letzter Zugriff: 20.03.2017).
Einige Politiker benutzen z.B. lieber die Bezeichnung Burma als Myanmar.
Eine kurze Anekdote illustriert das Phänomen am besten: Ein deutscher Botschafter in Polen hatte inoffiziell von der Ernennung eines Bischofs zum Kardinal erfahren. Dazu wollte er den frisch Ernannten diskret beglückwünschen und begrüßte ihn herzlich mit „Eminenz“. Mit der Absicht, dem Botschafter eine Blamage zu ersparen, änderte der Dolmetscher die Begrüßung zu „Hochwürden“, der für Bischöfe üblichen Anrede. Dieses bemerkte der Botschafter, der dem Dolmetscher ärgerlich vorwarf, ihm seine subtile Pointe verdorben zu haben.
Quelle: http://www.wundbehandlung.info/entstehung/ (letzter Zugriff: 23.03.2017).
Begriff: eine Denkeinheit, die aus einer Menge von Gegenständen unter Ermittlung der diesen Gegenständen gemeinsamen Eigenschaften mittels Abstraktion gebildet wird (DIN 2342); Benennung: sprachliche Bezeichnung eines Allgemeinbegriffes in der Fachsprache, auch Fachausdruck oder Terminus genannt (DIN 2342).
Rozan (1956).
Nachstehende Symbole nach Matyssek (1989).
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Helsinki (letzter Zugriff: 17.03.2017).
http://www.welt.de/print-welt/article419788/Deutscher_Buergermeister_stuerzt_ueber_Nigeria_Mail.html (letzter Zugriff: 15.03.2017).
Quelle: – e110 – Das Sicherheitsportal http://www.e110.de/60268–2 (letzter Zugriff: 12.03.2017).
Auswärtiges Amt, Der Auswärtige Dienst: Aufgaben. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/AuswDienst/Aufgaben_node.html (letzter Zugriff: 20.03.2017).
Falls die Ausbildungsstätte über Dolmetschkabinen verfügt, ist deren Benutzung vorteilhaft zur Simultanübung, da mehrere Teilnehmer gleichzeitig arbeiten können. Sie ersetzen jedoch nicht die tatsächliche Übung der Flüstertechnik, bei der das Hören unter erschwerten Umständen und das Adaptieren der Stimme systematisch praktiziert werden. In internationalen Gerichten und Gerichtshöfen stehen Dolmetschkabinen zur Verfügung. Im Sinne eines fairen Verfahrens wäre dies bei nationalen Gerichten zumindest in komplizierten Verfahren sehr zu begrüßen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Dolmetschen#Fl.C3.BCsterdolmetschen (letzter Zugriff:10.03.2017): Das Flüstern ist eine Art des stimmlosen Sprechens, bei der die Sprachlaute nicht mit Kehlkopfröhren, dem Klang der Stimme, gebildet werden. Beim Flüstern handelt es sich im Gegensatz zur Stimme um ein Geräusch und keinen Ton. Die Stimmlippen stehen beim Flüstern in Paramedianstellung. Die aus der Lunge strömende Luft reibt an den Stimmlippen, und es entsteht ein Geräusch (Flüstern). Entgegen der verbreiteten Annahme ist Flüstern nicht stimmschonend.
Einige Gerichte der Vereinigten Staaten stellen die Anlage zur Verfügung. Einige Dolmetscher bringen ihre eigene zur Verhandlung mit.
StPO A.a.O.
Lederer (1981) 50.
Das so genannte „Shadowing“ (simultanes Wiederholen in derselben Sprache) ist zum Spracherwerb angebracht, jedoch nicht für das Erlernen des Simultandolmetschens. Die Lernenden werden dabei gezwungen, am Wort zu kleben.
Es ist dank entsprechender Mischpult-Software (auch Freeware) auch möglich, mit zwei Tonspuren zu arbeiten: eine zur Aufnahme und zum Abhören des Ausgangstextes und die andere zur Aufnahme der Verdolmetschung.
Quelle : http://www.e110.de/gesuchter-in-spanien-verhaftet/.
Anklageschriften, Urteile, Anträge etc.
Verträge, Satzungen etc.
Die Bezeichnung ist länderabhängig.
Die Länder sind sich über diese Bezeichnung auch nicht einig.
Das Hamburger Merkblatt zur Urkundenübersetzung, das zahlreiche ähnliche Merkblätter inspiriert hat, und die „Hinweise für die Anfertigung von Übersetzungen durch öffentlich bestellte und allgmein beeidigte Übersetzerinnen und Übersetzer“ werden am Ende dieses Kapitels beigefügt.
Die didaktische Erfahrung zeigt, dass die Lernenden nicht mit allen Schwierigkeiten gleichzeitig konfrontiert werden sollten. Die zu erfüllenden Lernziele sollten klar und etappenweise definiert und gesteigert werden.
Einige Fachwerke zur juristischen Übersetzung werden in der Bibliographie aufgeführt und können zur Vertiefung herangezogen werden.
Günther (1990) 19.
http://www.krups.de/fruehstueck/kaffeemuehlen s (letzter Zugriff: 15.02.2017).
Eine Bezeichnung ruft spontan ein einziges Bild hervor, bevor es ggf. nach erneuter Überlegung präzisiert werden kann: z.B. das Wort „Hammer“.
Die Funktionsanalyse nach Nord (2001) 9ff. empfiehlt sich hier.
Nord (2001) 25.
Ein Hersteller von Zeichengeräten führte so genannte „Tuschefüller“ im Katalog. Diese erschienen im französischen Katalog als „Stylos à encre de Chine“. Die Übersetzung störte mein Sprachempfinden als Französischmuttersprachlerin. Zur Bestätigung zeigte ich französischen technischen Zeichnern das entsprechende Gerät. Alle sprachen spontan von einem „Stylo à dessin“ und niemals von einem „Stylo à encre de Chine“.
Daum (1995) 11.
Bocquet (1994) 7.
Z.B. Guntz: Creifelds Rechtswörterbuch (2011).
Österreich StGB § 105, Schweiz StGB Art. 181
Merkblatt zur Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen. Internationale Gerichte sind dagegen für die Beibehaltung des Originalbegriffs.
Dies ist in den meisten deutschen Bundesländern der Fall.
Nebenordnende (aber, oder, und, denn etc.) und unterordnende (weil, da, damit, dass, indem, während, als etc.) Konjunktionen.
Alternativen im Französischen: Quiconque, celui qui, toute personne etc.
Dies wäre der Fall mit dem Begriff „Contrainte“ im Französischen, der in der Übersetzung des schweizerischen StGB gewählt wurde.
Es ist auch das älteste. FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Merkblatt für die Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen Stand: 1. August 2002 – Behörde für Inneres –A 243/721.00–20/9–. Das Merkblatt ist im Anhang abgedruckt.
Sourioux/Lerat (1992) 11ff.
Bocquet (1994).
Sowohl auf Papier als auch in elektronischer Form.
Software zum Speichern von Übersetzungssegmenten: Across, DejaVu, Multitrans, SDLX, Transit, TRADOS etc.
Creifelds Rechtswörterbuch (2004): „Urkunde – ist eine in Schriftzeichen verkörperte Gedankenäußerung. Lediglich im Strafrecht ist der Begriff der Urkunde weiter (→Urkundenfälschung). Man unterscheidet öffentliche und Privaturkunden. Öffentliche U. sind solche, die von einer →Behörde innerhalb ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind (§ 415 I ZPO). Dazu gehören insbes. die notariellen U. (→Form, 1 c), aber auch ZustellungsU. der Bediensteten der Deutschen Post AG (§ 182 ZPO). Privaturkunden sind alle anderen, nicht öffentlichen U., auch wenn die Unterschrift öffentlich beglaubigt ist (→Formerfordernisse, 1 b). Echt ist eine U. grundsätzlich dann, wenn sie von der Person stammt, welche die Urkunde nach ihrem Inhalt, insbes. nach der Unterschrift, ausgestellt haben soll.“
Creifelds Rechtswörterbuch (2004): Ehefähigkeit ist die Fähigkeit einer Person zur rechtswirksamen →Eheschließung. Wer geschäftsunfähig ist (→Geschäftsfähigkeit), kann eine Ehe nicht eingehen (§ 1304 BGB). Eine Ehe soll ferner nicht vor Eintritt der →Volljährigkeit eingegangen werden (sog. Ehemündigkeit, § 1303 I BGB).
Creifelds Rechtswörterbuch (2004), Standesbeamter: „Dem St. obliegt die Vornahme der →Eheschließung sowie die Führung der →Personenstandsbücher und die Erteilung von →Personenstandsurkunden (sog. Personenstandssachen); auch ist er zur Entgegennahme namensrechtlicher Erklärungen zuständig (→Name der Familie, →Name des Kindes, →Einbenennung usw.); s.a. →Lebenspartnerschaft. Die Aufgaben des Standesamts sind staatliche Angelegenheiten, die den Gemeinden zur Erfüllung nach Anweisung übertragen worden sind (§§ 51ff. PStG).“
Bei einer Sprache, die in mehreren Staaten gesprochen wird, muss sich der Gerichtsdolmetscher nach dem Adressaten richten und die geeignetem juristischen und gerichtlichen Bezeichnungen eines Staates wählen.
Seit der letzten Auflage dieses Studienbuchs im Jahr 2011 hat sich im Bereich des juristischen Dolmetschens und Übersetzens vieles zum Positiven hinbewegt. Zahlreiche Jahre Überzeugungsarbeit durch engagierte Fachkenner aus Universitäten und Berufsverbänden sowie durch aufgeschlossene EU-Vertreter haben die Verabschiedung wichtiger Richtlinien ermöglicht, die sich hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen der Translationsberufe bereits entscheidend ausgewirkt haben.2
Am 30. November 2009 nahm der Rat der Europäischen Union eine Entschließung zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren an3, woraus sich für die Translationsberufe wichtige Richtlinien ergaben:
Die RICHTLINIE 2010/64/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren und die darauf bezugnehmende RICHTLINIE 2012/13/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren.
Im Rahmen des sogenannten Budapest-Fahrplans4 bestimmte der Rat der Europäischen Union ferner die Notwendigkeit Opfern einen höheren Schutz zu gewähren und empfahl die Verabschiedung der neuen
RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI.
Letztere birgt eine noch größere Herausforderung an die juristischen Dolmetscher, die für traumatisierte Menschen, insbesondere Kinder und Frauen, dolmetschen müssen, was eine bestimmte Qualifikation voraussetzt.
Wie in der Präambel (7) der Richtlinie 2010/64 wird folgende Absicht überall betont:
Die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens erfordert eine kohärentere Umsetzung der in Artikel 6 EMRK5 verankerten Rechte und Garantien. Sie erfordert ferner eine Weiterentwicklung der in der EMRK und der Charta verankerten Mindestvorschriften innerhalb der Union durch diese Richtlinie und andere Maßnahmen.
Diese in den meisten EU-Mitgliedstaaten6 nun umgesetzten Richtlinien präzisieren die Aufgaben der juristischen Translationsberufe etwas besser. Sie betonen die Wichtigkeit der Qualität, die nun ausdrücklich hinterfragt7 werden kann. Einige vom Dolmetscher8 und Übersetzer in den Richtlinien erwartete Leistungen, wie Vom-Blatt-Übersetzen, Fern- bzw. Videodolmetschen und der Umgang mit traumatisierten Personen, werden ausdrücklich angesprochen, während die Beherrschung anderer Fertigkeiten wie Konsekutiv- und Simultan Dolmetschen, der Umgang mit Fachtermini und juristisches Übersetzen dagegen nur als logische Folgen der gestellten Anforderungen abgeleitet werden können. Alle setzen eine Ausbildung, in welcher Form auch immer (Regelstudium oder Weiterbildung), voraus.
Problemanalysen und Lösungsansätze dieser EU-Richtlinien wurden und werden im Rahmen von von der EU-Kommission geförderten Projekten angeboten, deren Berichte online frei zugänglich sind9.
Dieses Studienbuch steht in vollem Einklang mit den neu präzisierten Ansprüchen und setzt sich nach wie vor zum Ziel eine praktische und progressive Vorbereitungshilfe zur Erlangung der Vereidigung- bzw. Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern primär bei deutschen Gerichten anzubieten.
Christiane J. Driesen, Haimo-Andreas Petersen, Werner Rühl im Januar 2018.
In der ersten Auflage wurde die Problematik der wenig verbreiteten Sprachen nicht genügend hervorgehoben, da die Autoren diese durch Anwendung der Tandem-Dolmetschlehre1 einigermaßen überwinden. Diese Lehrmethode wurde im Rahmen der Weiterbildungen der Universität Hamburg2 und der Hochschule Magdeburg-Stendal seit vielen Jahren mit einigem Erfolg für etwa 35 Sprachen erprobt. Mit Hinblick auf die aktuellen politischen Entwicklungen (besonders der Flüchtlingskrise) soll sie nun verstärkt in den Vordergrund rücken. Dem demokratischen Anspruch auf ein faires Verfahren sollte trotz des Mangels an Dolmetschern und Übersetzern für in Deutschland bzw. in Europa wenig verbreitete Sprachen entsprochen werden.
Ziel dieses Studienbuchs ist es sowohl allein Übende als auch Teilnehmer eines Weiterbildungsprogramms bei der Vorbereitung auf die Zulassung für die Beeidigung bzw. Vereidigung zu begleiten. Es ist in Kompetenzmodule unterteilt, die zuerst die Notwendigkeit und Anwendung der jeweiligen Kompetenz vorstellen und rechtfertigen und anschließend entsprechende Übungen vorschlagen. Diese Übungen sind sowohl als Übungen für den Einzelnen als auch für die Gruppe oder als Anregungen für die Dozenten im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen konzipiert. Kriterien für die Selbstbewertung, Gruppenbewertung und Bewertung durch Dozenten werden jeweils angegeben.
Angestrebt wird das Erlernen einer effizienten Arbeitsmethode, die mit Hilfe der vorgeschlagenen Übungen weiterentwickelt werden soll. Lediglich die korrekte Anwendung der methodologischen Schritte ist für den Einstieg relevant. Aus methodologischen Gründen werden daher keine einzelnen Übungslösungen angegeben.
Dagegen wird dem Benutzer nahe gelegt äquivalente Beispiele selbst zu sammeln und zu bearbeiten.
Zur sinnvollen Benutzung dieses Studienbuchs müssen die Lernenden zuerst zwei Sprachen gründlich beherrschen, das heißt: eine Sprache auf Muttersprachniveau und eine Arbeitssprache auf C-2-, eventuell C-1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (also mit Beherrschung aller Sprachregister, von der Umgangssprache bis zur akademischen Sprache). Da das Recherchieren die Grundlage des juristischen Übersetzens und Dolmetschens darstellt, sind Erfahrungen mit wissenschaftlichem Arbeiten unverzichtbar.
Das Studienbuch besteht in seinem ersten Teil aus einzelnen translationswissenschaftlichen Modulen, die jeweils zum Erwerb einer bestimmten für das Gerichtsdolmetschen und -übersetzen notwendigen Kompetenz führen.
Nach einer kurzen Vorstellung der jeweiligen Kompetenz bzw. Technik wird ihre Notwendigkeit beim Gerichtsdolmetschen begründet. Darauf folgen jeweils Übungen zum Erwerb dieser Kompetenz. Folgende Rubriken werden als Leitfaden für die Auswahl der Übungstypen angegeben:
Übungszweck: Angesprochene Kompetenz
Material: Aufnahmegerät, Bilder, Presse, Podcast, Videocast, Urkunden und juristische Texte
Setting: allein, Gruppenübung, Übung mit Dozent
Beschreibung der Übung
Bewertungskriterien (Rhetorik, Vollständigkeit, Fachbegriffe)
einsprachige bzw. zweisprachige Übungen, Tandem-Lehrmethode
Schließlich werden die erworbenen Fertigkeiten bzw. Kompetenzen festgehalten. Ferner werden Vorschläge zur Unterrichtsgestaltung für Dozenten angeboten.
Der zweite Teil vermittelt juristisches Grundlagenwissen über das Zivil- und das Strafverfahren.
Das vorliegende Studienbuch hat sich nicht zum Ziel gesetzt, Juristen auszubilden. Vielmehr soll dem Leser ein Überblick über die Verfahren vor den Gerichten gegeben werden, um ihn hierdurch in die Lage zu versetzen, Sachzusammenhänge zu erkennen und sich im prozessualen Verfahren zu orientieren.
Weder wird eine Paragraphenkenntnis erwartet noch gar das Auswendiglernen einzelner Vorschriften angestrebt. Hierfür gibt es Gesetzessammlungen, aus denen bei Bedarf Gesetzesstexte abgerufen werden können. Inwieweit man eine Textausgabe der einzelnen Verfahrensvorschriften zur Hand hat, mag jedem selbst überlassen bleiben. Von Nachteil ist dies sicher nicht, insbesondere wenn man sich z.B. in einer Hauptverhandlung schnell orientieren möchte. Mittlerweile bietet auch das Internet vielfältige Möglichkeiten, zuverlässig auf die aktuellste Version eines Gesetzestextes zurückzugreifen.
Erlernt werden soll vielmehr Wissen, das für den Dolmetscher unentbehrlich ist, sowohl für die Vorbereitung eines Verfahrens als auch für dessen Begleitung: Die Kenntnis über den Gang eines Gerichtsprozesses, dessen Beteiligte und deren Rechte und Pflichten ermöglicht dem Dolmetscher, sich zu orientieren und sein Handeln vorausschauend zu planen. Das Wissen um Begrifflichkeiten und Fachtermini in einzelnen Verfahrensabschnitten erleichtert die Arbeit und gibt zudem Sicherheit vor unerwarteten Wendungen des Verfahrens.