Die Geschichte des Terrorismus

Inhalt

Fußnoten

1.1 Was ist Terrorismus?

Zu den unterschiedlichen Definitionen staatlicher Behörden vgl. u. a. Bruce Hoffman, Inside Terrorism, New York 2006, S. 32-35; Thomas Riegler, Terrorismus. Akteure, Strukturen, Entwicklungslinien, Innsbruck u. a. 2009, S. 22-41.

Zit. nach Riegler, Terrorismus, S. 22. Im englischen Originaltext findet sich für das Wort „Angst“ der Begriff „terror“ und nicht „fear“. Dieser Versuch, „Terrorismus“ mit „Terror“ zu definieren, versinnbildlicht die gesamte Problematik der Begriffsdefinition.

Andrew Silke, The Devil You Know. Continuing Problems with Research on Terrorism, in: Terrorism and Political Violence 13, Nr. 4 (2008), S. 1-14, hier S. 12.

Alle genannten männlichen Formen von Berufsbezeichnungen beziehen andere Geschlechter mit ein.

Walter Laqueur, Terrorismus. Die globale Herausforderung, Frankfurt a. Main Berlin 1987, S. 7.

Simon Shuster, Why Germany – and the World – is arguing over the Munich Shooter, in: Time Magazine vom 24. Juli 2016.

Leonard B. Weinberg / Ami Pedahzur / Sivan Hirsch-Hoefler, The Challenge of Conceptualizing Terrorism, in: Terrorism and Political Violence 16, Nr. 4 (2004), S. 777-794, hier S. 786. Weitere Definitionen finden sich u. a. in Hoffman, Inside Terrorism, S. 43-44; Peter Waldmann, Terrorismus. Provokation der Macht, Hamburg 22005, S. 12.

Vgl. Ronald D. Crelinsten, Analysing Terrorism and Counter-Terrorism: A Communication Model, in: Terrorism and Political Violence 14, Nr. 2 (2002), S. 77-122, hier S. 86.

1.2 Spielarten des Terrorismus

Vgl. Ehud Sprinzak, Right-Wing Terrorism in a Comparative Perspective: The Case of Split Delegitimization, in: Terrorism and Political Violence 7, Nr. 1 (1995), S. 17-43.

Vgl. Hoffman, Inside Terrorism, S. 63-64.

Brian Jenkins, The Study of Terrorism: Definitional Problems, Santa Monica 1980, S. 2.

1.3 Anti-Terrorismus-Politik

Vgl. Ronald D. Crelinsten / Alex P. Schmid, Western Responses to Terrorism: A Twenty-Five Year Balance Sheet, in: Terrorism and Political Violence 4, Nr. 4 (1992), S. 307-340; Crelinsten, Analysing Terrorism.

Peter Waldmann, Determinanten der Entstehung und Entwicklung terroristischer Organisationen, in: Peter Waldmann (Hg.), Determinanten des Terrorismus, Weilerswist 2008, S. 11-28, hier S. 26-27.

Vgl. Giorgio Agamben, Ausnahmezustand (Homo Sacher II, I), Frankfurt a. Main 2004.

Vgl. Martin Miller, The Foundations of Modern Terrorism: State, Society and the Dynamics of Political Violence, Cambridge 2013.

2.2 Die Sikarier

Vgl. Randall D. Law, Terrorism: A History, Cambridge 2016, S. 30.

Vgl. David C. Rapoport, Fear and Trembling: Terrorism in Three Religious Traditions, in: American Political Science Association 78, Nr. 3 (1984), S. 658-677.

3.1 Die Französische Revolution und das régime de la terreur

Zit. nach Dieter Langewiesche, Der gewaltsame Lehrer. Europas Kriege in der Moderne, München 2019, S. 177.

Zit. nach Sylvia Schraut, Terrorismus und politische Gewalt, Göttingen 2018, S. 82-83.

Zit. nach Mike Rapport, The French Revolution and Early European Revolutionary Terrorism, in: Randall D. Law (Hg.), The Routledge History of Terrorism, London 2015, S. 63-76, hier S. 68.

Zit. nach Walter Markov, Die Französische Revolution: Bilder und Berichte 1789–1799, Leipzig 1989, S. 258.

Vgl. u. a. Louise Richardson, Was Terroristen wollen. Die Ursachen der Gewalt und wie wir sie bekämpfen können, Bonn 2007, S. 58; Waldmann, Terrorismus, S. 49.

Zit. nach Hoffman, Inside Terrorism, S. 4.

3.2 Sozialrevolutionärer Terrorismus

Zit. nach Benjamin Grob-Fitzgibbon, From the Dagger to the Bomb: Karl Heinzen and the Evolution of Political Terror, in: Terrorism and Political Violence 16, Nr. 1 (2004), S. 97-115, hier S. 101-102.

Vgl. Richard Bach Jensen, Anarchist Terrorism and Counter-Terrorism in Europe and the World, 1878–1934, in: Randall D. Law (Hg.), the Routledge History of Terrorism, London 2015, S. 111-129, hier S. 125.

Zit. nach Waldmann, Terrorismus, S. 53.

Zit. nach Riegler, Terrorismus, S. 55.

3.3 Die anarchistische Welle

Zur Wellen-Theorie vgl. David C. Rapoport, The Four Waves of Modern Terror. International dimensions and consequences, in: Jussi M. Hanhimäki / Bernhard Blumenau (Hg.), An International History of Terrorism: Western and Non-Western Experiences, London 2013, S. 282-310.

Vgl. Laqueur, Terrorismus, S. 28.

Zur Presse vgl. The Trial of Vera Zassoulitch, in: The Manchester Guardian vom 25. April 1978, S. 7.

Niall Whelehan, Modern Rebels?: Irish Republicans in the Late Nineteenth Century, in: Carola Dietze / Claudia Verhoeven (Hg.), The Oxford Handbook of the History of Terrorism, S. 6. DOI: 10.1093/oxfordhb/9780199858569.013.026.

Zit. nach Riegler, Terrorismus, S. 57.

Paul Avrich, The Haymarket Tragedy, Princeton 1984, S. 222.

Vgl. Laqueur, Terrorismus, S. 52.

Letztlich wurden vier Angeklagte durch den Strang getötet und einer beging im Gefängnis Selbstmord. Die anderen drei Angeklagten erhielten am Ende lange Haftstrafen.

Der Begriff Red Scare bezieht sich auf zwei Epochen in der amerikanischen Geschichte, die von einer Diskriminierung und Verfolgung der politischen Linken gekennzeichnet waren. Die erste Phase dauerte von 1917 bis 1920, die zweite von 1947 bis 1957.

Thai Jones, Anarchist Terrorism in the United States, in: Randall D. Law (Hg), The Routledge History of Terrorism, London 2015, S. 120-142, hier S. 136.

Die Fenians

Fenians war in der irischen Mythologie die Bezeichnung für keltische Krieger.

Zit. nach Whelehan, Modern Rebels?, S. 4.

Zit. nach Laqueur, Terrorismus, S. 80.

Vgl. Michael Burleigh, Blood & Rage: A Cultural History of Terrorism, London 2008, S. 6-7.

Die Innere Makedonische Revolutionäre Organisation (IMRO)

Der damalige Name des neuen Staates lautete Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen. Erst 1929 wurde Jugoslawien zur offiziellen Staatsbezeichnung.

3.5 Rassistischer Terrorismus in den USA: Der Ku-Klux-Klan

Zit. nach Law, Terrorism, S. 125.

4.1 Die Organisation Consul: Rechtsterrorismus in der Weimarer Republik

Zit. nach Florian Huber, Rache der Verlierer. Die Erfindung des Rechtsterrors in Deutschland, München 2020, S. 132.

Zit. nach ebenda, S. 134.

Zit. nach Huber, Rache der Verlierer, S. 216.

Zit. nach ebenda, S. 164-165.

Der Stahlhelm Dichter, in: Die Weltbühne vom 5. Oktober 1926, S. 553.

Verordnung des Reichspräsidenten über die Gewährung von Straffreiheit vom 21. März 1933, in: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1933, Teil I, S. 134-135, hier S. 134.

4.2 Rechtsterrorismus und Faschismus

Vgl. Roger Griffin, The Nature of Fascism, London 1991.

Faschistischer Terrorismus in Rumänien

Ungarn erhielt dank des von Deutschland und Italien vermittelten Wiener Schiedsspruchs (1940) von Rumänien unter anderem Teile Siebenbürgens zugesprochen.

4.3 Die Auflösung des britischen Empire: Der Fall Palästina

Zit. nach Peter Massing / Gotthard Breit (Hg.), Demokratie-Theorien. Von der Antike bis zur Gegenwart, Bonn 2003, S. 315

Palestine. Statement of Policy. Presented by the Secretary of State for the Cabinet to Parliament, May 1939.

Vgl. Burleigh, Blood & Rage, S. 102.

Zit. nach Hoffman, Inside Terrorism, S. 55.

Die Ethniki Organosis Kyprion Agoniston (EOKA) in Zypern

Zit. nach Hoffman, Inside Terrorism, S. 58.

Der Algerische Unabhängigkeitskrieg

Zit. nach Hoffman, Inside Terrorism, S. 59.

Als erster französischer Präsident nahm Emmanuel Macron am 17. Oktober 2021 an den Gedenkfeiern zum Massaker teil und nannte das Verbrechen „unverzeihlich“. Vgl. www.zeit.de/news/2021-10/17/macron-massaker-von-paris-1961-unverzeihlich [1. November 2021].

Zit. nach Laqueur, Terrorismus, S. 158.

Vgl. Burleigh, Blood & Rage, S. 124.

5.2 Internationalisierung des Terrorismus: Die PLO

Zit. nach Hoffman, Inside Terrorism, S. 68.

Vgl. Tobias Hof, The Lodo Moro. Italy and the Palestine Liberation Organization, in: Adrian Hänni / Thomas Riegler / Przemyslaw Gasztold (Hg.), Terrorism in the Cold War, Vol: II: State Support in the West, Middle East and Latin America, London 2020, S. 153-173, hier S. 155.

General Assembly Official Records, 29th Session, 228th Plenary Meeting, 13. November 1974, New York, Doc. A/PV.2282, S. 868.

Vgl. Burleigh, Blood & Rage, S. 167.

Riegler, Terrorismus, S. 65-66.

Sozialrevolutionäre Bewegungen in Lateinamerika

José Carlos Mariátegui war Mitbegründer der sozialistischen Partei Perus.

Vom Extremismus zum Terrorismus: Die Radikalisierung der sozialrevolutionären Bewegungen im Westen

Die Historikerin Petra Terhoeven begreift deshalb die Geschichte der RAF auch als „Nachgeschichte des Nationalsozialismus“. Vgl. Petra Terhoeven, Die Rote Armee Fraktion. Eine Geschichte terroristischer Gewalt, München 2017, S. 8.

Die Roten Brigaden in Italien

Zwischen 1999 und 2006 verübte eine Gruppe, die von Journalisten als Nuove Brigate Rosse bezeichnet wurde und wohl Verbindungen zu Mitgliedern der BR-PCC besaß, mehrere Mordanschläge.

Die Rote Armee Fraktion (RAF)

Vgl. u. a. Claire Sterling, The Terror Network. The Secret War of International Terrorism, New York 1981.

Jan Delay, Söhne Stammheims (2001), abgerufen auf www.youtube.com/watch?v=CNG8ejPysB8 [11. Oktober 2021].

5.4 Separatismus trifft Marxismus: Terrorismus und „Anti-Imperialistischer Befreiungskampf“

Eine besondere Form des ethnisch-nationalistischen Terrorismus stellen die Gewaltakte der molukkischen Diaspora in den Niederlanden in den 1970er Jahren dar. Aufgrund fehlender Zukunftsperspektiven versuchten Molukker vor allem mittels politischer Geiselnahmen auf ihre Situation aufmerksam zu machen.

Die Euskadi ta Askatasuna (ETA)

Zit. nach Alexandra Matzner, Picasso: Guernica. Ausstellung zum 80. Geburtstag des Gemäldes im Museo Reina Sofia, Madrid, 18.2.2017, aufgerufen auf artinwords.de/picasso-guernica/ [1. November 2021].

Zit. nach Riegler, Terrorismus, S. 70.

Die Provisional Irish Republican Army (PIRA)

Der vollständige Text der Widgery Inquiry findet sich unter cain.ulster.ac.uk/hmso/widgery.htm [11. Oktober 2021].

John Lennon, Sunday Bloody Sunday (1972), abgerufen auf www.youtube.com/watch?v=65CnKe0iQbc [11. Oktober 2021].

Zit. nach Burleigh, Blood & Rage, S. 324.

Zit. nach Burleigh, Blood & Rage, S. 325.

So das überaus positive Fazit von Burleigh, Blood & Rage, S. 327.

Die Datenbank findet sich unter cain.ulster.ac.uk [11. Oktober 2021].

Der Bericht der Saville Commission findet sich unter webarchive.nationalarchives.gov.uk/20101017060814/http://report.bloody-sunday-inquiry.org/ [11. Oktober 2021].

Dies behauptet u. a. Burleigh, Blood & Rage, S. 299.

Die Partiya Karkerên Kurdistanê (PKK)

Zit. nach Wilhelm Dietl / Kai Hirschmann / Rolf Tophoven, Das Terrorismus-Lexikon. Täter, Opfer, Hintergründe, Frankfurt a. Main 2006, S. 53-54.

Riegler, Terrorismus, S. 72.

Vgl. Burleigh, Blood & Rage, S. 284.

Die Entwicklung des reaktionären Rechtsterrorismus in der Nachkriegszeit

Zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Gründung der italienischen Republik waren in Italien verschiedene rechtsterroristische Organisationen wie die Squadre d’Azione Mussolini aktiv.

Zit. nach Uwe Backes / Eckhard Jesse, Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 2: Analysen, Köln 1989, S. 80.

Zit. nach Tobias Hof, Staat und Terrorismus in Italien 1969–1982, München 2011, S. 52.

Der chiliastische Rechtsterrorismus

Zit. nach Franco Ferraresi, Threats to Democracy. The Radical Right in Italy after the War, Princeton 2012, S. 187.

Zit. nach Backes / Jesse, Politischer Extremismus, Bd. 2, S. 82.

Reaktionärer Rechtsterrorismus der 1980/90er Jahre

Zit. nach www.spiegel.de/politik/deutschland/anschlag-auf-oktoberfest-1980-taeter-war-in-neonazi-szene-verstrickt-a-793437.html [22. Oktober 2021].

5.7 Kalter Krieg und staatlich subventionierter Terrorismus in Südamerika

Vgl. Otis Pike, CIA. The Pike Report, Nottingham 1977.

6.1 Al-Qaida, 9/11 und der „War on Terror“

Vgl. Todd J. Gillman / Mark Wrolstadt, The Whole World’s Changed Today, in: The Dallas Morning News vom 12.9.2001; Michael Ollove, Everything Changed Yesterday, in: The Baltimore Sun vom 12.9.2001; When Everything Changed, in: Washington Post; Der Tag, der die Welt verändert hat, Geo Epoche vom 1.12.2001; Sven Felix Kellerhof, Das Protokoll des Tages, der die Welt veränderte, in: Die Welt vom 9.9.2011.

Vgl. Daveed Gartenstein-Ross, The Genesis, Rise, and uncertain Future of Al-Qaeda, in: Randall D. Law (Hg.), The Routledge History of Terrorism, New York 2015, S. 333-350, hier S. 333; Leonard Weinberg, A History of Terrorism, in: Andrew Silke (Hg.), The Routledge Handbook of Terrorism and Counterterrorism, New York 2019, S. 34-56, hier S. 46.

Vgl. Gartenstein-Ross, Genesis, Rise, and uncertain Future of Al-Qaeda, S. 340.

Zit. nach Gartenstein-Ross, The Genesis, Rise, and uncertain Future of Al-Qaeda, S. 342.

6.2 Das Phänomen IS

Vgl. Jeffrey Kaplan, Terrorist Groups and the New Tribalism: Terrorism’s Fifth Wave, New York 2012.

Audrey Kurth Cronin, ISIS is not a Terrorist Group, in: Foreign Affairs 94 (2015), S. 87-98.

Glenn Thrush, Full Transcript: President Trump’s Republican National Convention Speech, in: New York Times vom 28. August 2020, aufgerufen auf www.nytimes.com/2020/08/28/us/politics/trump-rnc-speech-transcript.html [1. November 2021].

Gemeint ist hier US-Präsident Barack Obama.

6.3 Anders Breivik und der neue „Kreuzzug“ der Rechtsterroristen

Zit. nach Alan Rappeport, Newt Gingrich echoes Donald Trump with remarks on Muslims and Terrorism, in: The New York Times vom 15. Juli 2016.

6.3 Anders Breivik und der neue „Kreuzzug“ der Rechtsterroristen

Vgl. Tobias Hof, The Rise of the Right. Terrorism in the U.S. and Europe, in: Tobias Hof / Klaus Larres (Hg.), Terrorism and Transatlantic Relations: Threats and Challenges, London 2022.

Zur Diskussion vgl. Jeffrey Kaplan / Heléne Lööw / Leena Malkki, Introdutcion to the Special Issue on Lone Wolf and Autonomous Cell Terrorism, in: Terrorism and Political Violence 29, Nr. 1 (2014), S. 1-12; J. M. Post / C. McGinnis / K. Moody, The Changing Face of Terrorism in the 21st Century: The Communications Revolution and the Virtual Community of Hatred, in: Behavioral Science & The Law 32, Nr. 3 (2014), S. 306-334.

George Michael, Right-Wing Terrorism. The Strategic Dimensions, in: Andrew Silke (Hg.), Routledge Handbook on Terrorism and Counterterrorism, London 2019, S. 98-111, hier S. 106.

Vorwort

Ein komplexes und umfangreiches Thema wie die Geschichte des Terrorismus von seinen Anfängen bis zur Gegenwart mit einer guten Lesbarkeit und zugleich einem hohen wissenschaftlichen Anspruch zu verfassen, ist kein leichtes Unterfangen. Grundlegende Fragen gilt es zunächst zu klären: Welcher Zeithorizont soll behandelt werden? Inwieweit kann und soll das Phänomen „Terrorismus“ aus einer globalen Perspektive betrachtet werden? Sollen auch Anti-Terrorismus-Maßnahmen angesprochen werden? Und über all diesen Problemen steht die Kernfrage: Was ist eigentlich „Terrorismus“?

Zahlreiche Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen waren mir bei der Klärung dieser Fragen und der Konzeptualisierung des Lehrbuchs genauso hilfreich, wie bereits vorliegende Überblicksstudien zum Thema „Terrorismus“. Dabei habe ich mich vor allem an anglo-amerikanischen Studien orientiert, die im Gegensatz zur deutschsprachigen Literatur nicht nur in größerer Quantität vorliegen, sondern oftmals auch einen breiteren zeitlichen und geografischen Horizont abbilden. Zu nennen wären unter anderem die Arbeiten von Michael Burleigh, Martha Crenshaw, Bruce Hoffman und Randall Law. Besonders hilfreich waren auch die Beiträge im Oxford Handbook on the History of Terrorism, das von Carola Dietze und Claudia Verhoeven herausgegeben wurde, sowie im von Richard English herausgegebenen Band The Cambridge History of Terrorism.

Es ist mein Anliegen in diesem Lehrbuch die großen Entwicklungslinien des Phänomens „Terrorismus“ anhand ausgewählter Fallbeispiele nachzuzeichnen und in den historischen Kontext einzubetten. Ich habe mich bemüht, aussagekräftige Beispiele zu wählen, die einen bedeutenden Platz in der Geschichte des Terrorismus einnahmen und Terrorismus als ein transnationales Phänomen abbilden. Dabei war es nicht immer zu vermeiden, bestimmte Ereignisse und Gruppen teils sehr verkürzt und vereinfacht darzustellen oder gänzlich wegzugelassen. Letztlich bildet ein kompaktes Lehrbuch über die Geschichte des Terrorismus stets nur eine Geschichte des Terrorismus ab.

Schmerzliche Entscheidungen mussten getroffen werden und so mögen einige der Leserinnen und Leser manchen Aspekt, manch wichtige Ereignisse vermissen. So werden einige Spielarten des Terrorismus wie der Umweltterrorismus, der Incel-Terrorismus oder der Cyber-Terrorismus genauso wenig behandelt wie die Geschlechtergeschichte des Terrorismus oder die Perspektive der Opfer. Ferner wird die Anti-Terrorismus-Politik immer nur dann miteinbezogen, wenn sie die Entwicklung terroristischer Organisationen maßgeblich beeinflusste. Mit Hilfe der ausgewählten Dokumente und Bilder wurde dennoch versucht, der Anti-Terrorismus-Politik und den Opfern terroristischer Gewalt eine Stimme zu geben.

Der Anspruch dieses Buchs ist somit nicht, das Phänomen „Terrorismus“ von der Antike bis zur Gegenwart in seiner Vollständigkeit abzubilden – ein solcher Anspruch wäre in dem vorgegebenen Rahmen auch niemals zu erfüllen. Vielmehr soll das Buch eine Einführung in das Thema bieten, die eine erste Orientierung gibt und vor allem eine nützliche Basis für eine weitere Beschäftigung darstellt.

Das vorliegende Lehrbuch wäre ohne die Unterstützung und Hilfe von vielen Personen nicht entstanden, die sich mit dem Gesamtmanuskript oder einzelnen Abschnitten kritisch auseinandersetzten. All ihnen bin ich zu größtem Dank verpflichtet. Insbesondere möchte ich Bernhard Blumenau, Johannes Dafinger, Johannes Hürter, Klaus, Larres, Hanna Pfeifer und Thomas Riegler für die vielen Anregungen und ihre konstruktive Kritik danken.

Ein besonderer Dank geht an Marina Pantele, die mich im März 2020 als Lektorin des UVK-Verlags mit der Idee überraschte, ein Lehrbuch zur Geschichte des Terrorismus zu schreiben. Ohne ihre Initiative wäre dieses Buch niemals entstanden und meine Corona-bedingte Zeit in den eigenen vier Wänden wäre wesentlich unproduktiver verlaufen. Ebenso möchte ich mich herzlich bei Uta Preimesser für Ihre hervorragende Betreuung und die Endredaktion des Manuskripts bedanken.

Und schließlich gilt mein ganzer Dank all meinen Freunden im In- und Ausland und insbesondere meiner Familie. Ohne ihre Hilfe und moralische Unterstützung wäre dieses Buch niemals geschrieben worden.

München, im Februar 2022    Tobias Hof

1 Einführung

1.1 Was ist Terrorismus?

„Was ist Terrorismus?“ – eine scheinbar einfache Frage, auf die es aber offenbar keine einfache Antwort gibt. So hantieren Institutionen, die mit der Terrorismusbekämpfung betraut sind – seien dies Strafverfolgungsbehörden, Geheimdienste, Ministerien, der Gesetzgeber oder internationale Organisationen –, mit ganz unterschiedlichen Begriffsdefinitionen. Einer der Hauptgründe für diese Uneinheitlichkeit staatlicher Terrorismusdefinitionen ist, dass diese durch das Aufgabengebiet der jeweiligen Behörden und Ministerien geprägt wird. Während das amerikanische Außenministerium Gewalttaten gegen Diplomaten und Zivilisten als terroristische Aktionen einstuft, gelten für das US Department of Homeland Security auch jegliche Anschläge gegen die Infrastruktur als terroristisch. Zeigen diese beiden Beispiele, dass bereits innerhalb eines Landes unterschiedliche Definitionen existieren, so wird die Bandbreite an Begriffsbestimmungen umso heterogener und nahezu unüberschaubar, wenn man die Definitionsansätze unterschiedlicher Staaten in Betracht zieht und gegenüberstellt.1

Auch internationale und multilaterale Organisationen sind bislang gescheitert, sich auf eine allgemeingültige Terrorismusdefinition zu einigen, obwohl manche Versuche bis in das späte 19. Jahrhundert zurückreichen. Nach der Ermordung des jugoslawischen Königs Alexander I.Alexander I., König von Jugoslawien (1888–1934) und des französischen Außenministers Louis BarthouBarthou, Louis (1862–1934) im Jahr 1934 (Abb. 9) verabschiedete der VölkerbundVölkerbund drei Jahre später die „Konvention zur Verhütung und Bekämpfung des TerrorismusKonvention zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus“ (Dok. VII). Als terroristische Aktionen wurden Taten bezeichnet, „die gegen einen Staat gerichtet sind und das Ziel verfolgen, bestimmte Personen, eine Gruppe von Menschen oder die Allgemeinheit in einen Zustand der Angst zu versetzen.“2 Die Konvention wurde am Ende nur von Indien ratifiziert. Auch nachfolgenden Erklärungen wie der Resolution 1566 des UN-SicherheitsratsVereinte Nationen aus dem Jahr 2004 war ein ähnliches Schicksal vorherbestimmt. Zwar einigte sich das Gremium auf eine Konsensdefinition, aber auch sie blieb rechtlich unverbindlich und unter den Mitgliedstaaten umstritten. Bis heute ist es der UNVereinte Nationen nicht gelungen, eine umfassende, völkerrechtlich verbindliche Konvention gegen den Terrorismus zu erlassen. Entsprechende Verhandlungen laufen seit den 1970er Jahren und sind auch 2022 noch zu keinem konkreten Ergebnis gekommen.

Vereinzelt konnten sich multilaterale Organisationen auf eine gemeinsame Definition des Terrorismusbegriffs einigen, die am Ende auch von den Mitgliedstaaten angenommen wurde. So erließ die EU-Kommission nach den Anschlägen auf das World Trade CenterNew York CityWorld Trade Center, Anschlag auf (2001) Mitte Dezember 2001 folgende Definition, die 2002 vom Europäischen Rat angenommen wurde:

Straftaten werden als terroristisch eingestuft, „wenn sie mit dem Ziel begangen werden (a) die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern oder (b) öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen oder (c) die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören.“ (Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (2002/475/JI))

Diese Definition wurde maßgeblich durch den institutionellen und zeitlichen Rahmen geprägt, in der sie entstand. Die Extra-Erwähnung von internationalen Organisationen resultiert daraus, dass die Erklärung von einer eben solchen verfasst wurde. Ferner werden Fragen nach den Akteuren und deren Motiven nicht näher thematisiert, was eine Abgrenzung zu benachbarten Gewaltformen wie dem Guerillakampf oder der organisierten Kriminalität erschwert. Letztlich war auch diese Begriffsbestimmung der EU-KommissionEuropäische Union nicht mehr als eine Absichtserklärung im Kampf gegen den Terrorismus und besaß nur begrenzte Auswirkungen auf die strafrechtliche Verfolgung terroristischer Gruppen.

Um dem Dilemma der Begriffsunschärfe zu entgehen, verfolgte die internationale Gemeinschaft oftmals einen sektorspezifischen Ansatz, das heißt es wurden Konventionen und Abkommen ausgearbeitet und verabschiedet, die sich mit einzelnen terroristischen Straftaten befassten. Diese engere – und damit oftmals konsensfähigere – Begriffsannäherung erlaubte es, spezifische Verbrechen als terroristisch einzustufen, die oft eine zentrale Bedeutung in der Strategie und Taktik terroristischer Organisationen besaßen. Dieser Ansatz, der sich unter anderem im Jahr 2005 in der „UN-Konvention zur Verhinderung atomarer terroristischer AkteUN-Konvention zur Verhinderung atomarer terroristischer Akte“ niederschlug, lässt sich bis ins Jahr 1963 zurückdatieren, als am 14. September die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) das „Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen“ (Tokioter AbkommenTokioter Abkommen) verabschiedete. Im Jahr 1977 erließ auch der EuroparatEuroparat das „Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des TerrorismusEuropäisches Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus“, das zahlreiche als terroristisch eingestufte Straftaten aufführte, bei denen eine Auslieferung zwischen den einzelnen Staaten erleichtert werden sollte. Eine allgemeingültige Definition des Phänomens „Terrorismus“ war und ist nicht Ziel dieser Abkommen.

Diese kritischen Anmerkungen gegenüber internationalen Organisationen, Sicherheitsbehörden und Ministerien dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die akademische Literatur zum Thema „Terrorismus“ zahlreiche Probleme aufweist. Seit den 1990er Jahren ist zwar eine große Anzahl an Studien entstanden, die sich mit der terroristischen Bedrohung und den Reaktionen der Nationalstaaten und der internationalen Gemeinschaft beschäftigten. Doch trotz der wachsenden Zahl an Arbeiten über Terrorismus und Terrorismusbekämpfung, mangelte es mancher Publikation an einer kritischen, historischen Tiefenschärfe, einer breiten empirischen Basis und einer theoretischen Reflexion. Bereits im Jahr 2001 kam der Kriminologe Andrew Silke deshalb zu einer vernichtenden Einschätzung des Forschungsstandes. „Die Terrorismusforschung“, so Silke, „befindet sich in keinem gesunden Zustand. Sie ähnelt in ihrer Ausrichtung einer Art Fast-Food-Forschung: schnell, billig, griffbereit und mit fragwürdiger Qualität.“3 Silke kritisierte das unreflektierte Paraphrasieren vorhandener Sekundärliteratur und das Fehlen originärer Studien, die auf einer breiten Quellenbasis aufbauen.

Eine Sichtung der aktuellen Literatur zeigt, dass sich seit Silkes Aussage einiges getan hat. Inzwischen ist eine große Anzahl hervorragender, empirischer Studien erschienen, die sich den Themen Terrorismus und Terrorismusbekämpfung aus ganz unterschiedlichen Perspektiven zu nähern versuchen. Nach wie vor ist und bleibt das Thema hochaktuell und zieht einen breiten Leserkreis an, so dass es dieser Untersuchungsgegenstand Wissenschaftlern4 erlaubt, aus ihren akademischen „Elfenbeintürmen“ auszubrechen. Bei aller Freude über diese Entwicklung der Terrorismusforschung stellt das Interesse der Medien und der Öffentlichkeit – man könnte teils gar von einer Obsession sprechen – aber auch eine Gefahr dar. Sie verlockt manchen Wissenschaftler dazu, aktuelle Ereignisse, auch wenn diese teils nicht in das eigene Spezialgebiet fallen, rasch zu kommentieren. Das Ergebnis sind teils komplexreduzierende und pauschalisierende mit der vermeintlichen Aura empirischer Wissenschaftlichkeit.

Darüber hinaus hat die Forschung bisher keine allgemein gültige Definition des Terminus „Terrorismus“ gefunden, obwohl sich zahlreiche Wissenschaftler ganz unterschiedlicher Disziplinen an einer solchen versucht haben. Mittlerweile sind weit über 150 verschiedene Ansätze im Umlauf, und eine allgemein akzeptierte Definition scheint in weite Ferne gerückt zu sein. Der Terrorismusexperte Walter Laqueur verwarf sogar gänzlich die Hoffnung, jemals eine solche erarbeiten zu können. Das Phänomen sei in der Realität viel zu komplex, als dass es in einer einzigen theoretischen Definition erfasst werden könne.5

Möchte man jedoch eine Geschichte des Terrorismus schreiben, so kann man sich mit dieser fatalistischen Haltung nicht zufriedengeben. Also noch einmal die Frage: „Was ist Terrorismus?“ Um sich dieser Frage zu näher und eine für diese Studie sinnvolle Begriffsdefinition vorzulegen, soll im Folgenden zunächst geklärt werden, welche Ursachen dieser Unschärfe des Terrorismusbegriffs zugrunde liegen.

Einer der zentralen Faktoren, der es heute erschwert, Terrorismus zu definieren, ist der zeitliche Transformationsprozess des Phänomens und des Begriffs. Das Konzept „Terror“ tauchte bereits in assyrischen Texten über die Herrschaft von König Aššur-nâṣir-apli II.Aššur-nâṣir-apli II. (König von 883 v. Chr. bis 859 v. Chr.) und seinem Nachfolger Salmānu-ašarēd III.Salmānu-ašarēd III. (König von 858 v. Chr. bis 824 v. Chr.) auf. Es bezog sich auf die bewusste Anwendung und Androhung von Gewalt als politisches Mittel zur Unterdrückung und Einschüchterung der Gegner. Unser heutiges Wort „Terror“ stammt aus dem Lateinischen und ist das erste Mal im Französischen 1356 (terreur), im Englischen 1375 (terror) und im Spanischen im Jahr 1440 (terror) überliefert. „Terror“ als Bezeichnung psychologischer, physischer und politischer Gewaltanwendung war somit bereits im Hochmittelalter in etlichen europäischen Sprachen verbreitet.

Der eigentliche Begriff „Terrorismus“ stammte aus der Zeit nach der Französischen Revolution und geht auf den Journalisten und einstigen Revolutionär Jean Lambert TallienTallien, Jean Lambert (1767–1820) zurück, der diesen Neologismus verwendete, um die jakobinische Herrschaft und deren Regierungsmaxime, terreur als Waffe einzusetzen, als Despotismus zu diffamieren. Der französische Philosoph François Noël BabeufBabeuf, François Noël (1760–1797) bezeichnete im Jahr 1794 die JakobinerJakobiner erstmals als terroristes. War der Begriff terreur während der jakobinischen Herrschaft noch positiv konnotiert, so war er von nun an genauso wie die Neologismen terroriste und terrorisme negativ besetzt. Letztere wurden ins Englische, Deutsche, Italienische, Spanische und in weitere Sprachen übersetzt oder in den entsprechenden Ländern als Fremdwörter übernommen. Im Laufe des 19. Jahrhunderts entwickelte sich das Wort „Terrorismus“ zu einem Synonym für spektakuläre Attentate nichtstaatlicher Gruppen – ein Prozess, der dazu beitrug, dass dieses Jahrhundert oftmals mit der Erfindung des modernen Terrorismus assoziiert wird.

Diese kurze etymologische tour d’horizon zeigt den historischen Bedeutungswandel des Begriffs „Terrorismus“. Gleichzeitig veränderte sich auch das dahinterstehende Phänomen. Diese Umstände verdeutlichen, wie wichtig der historische Horizont und Bezugsrahmen ist, wenn das Thema „Terrorismus“ beschrieben wird. Im Laufe der Jahrhunderte hat sich der Begriff stetig gewandelt und wurde für viele, ganz unterschiedliche Phänomene herangezogen – oftmals in der oben beschriebenen Absicht, (politische) Gegner als Terroristen zu bezeichnen, um deren Gewalt und deren Anliegen zu delegitimieren. Diesen historischen Wandel des Begriffsverständnisses sowie die Veränderungen der Gewaltpraktik Terrorismus seit der Antike nachzuzeichnen, stehen im Zentrum dieses Buches.

Kann aber ein moderner Begriff des späten 18. Jahrhunderts wie „Terrorismus“ überhaupt als analytisches Werkzeug verwendet werden, um Ereignisse und Gruppen seit der Antike zu beschreiben? Auch wenn die Forschungsmeinungen diesbezüglich weit auseinandergehen, so ist einerseits unbestritten, dass sich seit der Antike Dogmen, Erklärungs- und Legitimationsmuster sowie Taktiken und Strategien herausbildeten, die entweder indirekt den modernen Terrorismus beeinflussten oder die heute diesem sogar als zentrale Charakteristika zugeschrieben werden. Andererseits wäre es ahistorisch und irreführend anzunehmen, dass Ideen und Konzepte des Terrorismus des 18. Jahrhunderts in einem Vakuum entstanden wären.

Wenn dieses Buch somit in der Antike beginnt, dann geht es weniger darum, Gruppen, Personen und deren Handeln in dieser Zeit mit den Terroristen der Neuzeit gleichzusetzen. Vielmehr soll aufgezeigt werden, wie sich einzelne Charakteristika der Gewaltpraktik Terrorismus historisch herausbildeten, veränderten und anpassten. Es geht darum, Traditions- und Entwicklungslinien, die longue durée, herauszuarbeiten sowie mögliche Vorbilder und Vorläufer des modernen Terrorismus zu beschreiben. Denn auch wenn der Begriff als Neologismus im sozio-politischen Umfeld der Französischen RevolutionFranzösische Revolution geboren wurde, so entstand die Idee, mit der Verbreitung von „Terror“ politische Ziele zu erreichen – dies belegen unter anderem die erwähnten assyrischen Texte –, nicht aus dem Nichts. Dass diese Absicht nicht nur auf staatliche Gruppen beschränkt blieb – also im Sinne eines Staatsterrors von oben –, sondern dass wir seit der Antike auch Beispiele von Terrorismus von unten haben, sollte dabei wenig überraschen und wird in den nachfolgenden Kapiteln eingehend beschrieben.

Neben diesem historischen Wandel lässt sich für die Unschärfe des Begriffs noch ein weiterer zentraler Grund anführen: Aufgrund der negativen Konnotation des Begriffs „Terrorismus“ ist es weit verbreitetet, mit diesem Terminus bestimmte Ereignisse nicht einzuordnen, sondern zu stigmatisieren. Dieser Trend lässt sich insbesondere nach den verheerenden Terroranschlägen auf das World Trade CenterNew York CityWorld Trade Center, Anschlag auf (2001) in New York City am 11. September 2001 verstärkt in der Medienberichterstattung sowie in den politischen Debatten nachweisen.

Politiker verschiedenster Staaten und Ideologien etikettieren eine Vielzahl vollkommen unterschiedlicher Gewaltakte mit der Bezeichnung „Terrorismus“. Mag dies in vereinzelten Fällen aus Mangel an Beweisen oder wegen fehlender Hintergrundinformationen geschehen sein, so ist doch in den meisten Situationen nicht Unwissenheit, sondern politisches Kalkül für diese Wortwahl ausschlaggebend. Denn eine rasche und erfolgreiche Zuschreibung erlaubt es, eine bestimmte Gruppe – oftmals den politischen Gegner – zu diffamieren. Eine derartige politische Instrumentalisierung findet sich nicht nur bei der Kommentierung gewaltsamer Ereignisse oder bei der Diskreditierung oppositioneller Gruppen vor allem in autoritären Systemen, sondern auch in Debatten zwischen Politikern über die einzuschlagende Innen- und Außenpolitik ihres Landes.

So entschieden mitunter realpolitische und geostrategische Machtinteressen darüber, welche Personen oder Organisationen als terroristisch bezeichnet werden. So setzte im Januar 2021 die US-Regierung unter Donald TrumpTrump, Donald (geb. 1946) die jemenitischen HuthiHuthi auf die Liste terroristischer Organisationen. Dies führte international zu scharfer Kritik, da befürchtet wurde, dass eine solche Einstufung die humanitäre Hilfe in der Region gefährden würde. Die Nachfolgeregierung unter Joe BidenBiden, Joe (geb. 1942) machte TrumpsTrump, Donald (geb. 1946) Entscheidung wieder rückgängig.

Ähnliche Interessen werden beim Umgang der Weltgemeinschaft mit dem Volksstamm der UigurenUiguren deutlich. Um deren Unterdrückung und Zwangsassimilierung – manche Akteure sprechen von Genozid – zu rechtfertigen, setzte die chinesische Regierung die UigurenUiguren und insbesondere deren politische Partei, die Islamische Turkestan-ParteiIslamische Turkestan-Partei, mit Terroristen gleich. Im Sinne einer Entspannung der Beziehungen zwischen den USA und China und in der Hoffnung, die chinesische Unterstützung im Kampf gegen Al-QaidaAl-Qaida zu erhalten, setzte auch Washington die Partei 2002 auf ihre Liste terroristischer Gruppen. Ein Gericht in den USA urteilte indes, dass die Regierung in Washington die Beweise für einen derartigen Schritt schuldig blieb. Im Oktober 2020 strich die Trump-Regierung die Islamische Turkestan-ParteiIslamische Turkestan-Partei zum Ärger Chinas wieder von der Liste.

Eine ähnliche heikle Verwendung des Begriffs „Terrorismus“ lässt sich bei einigen Medien feststellen. Im Zeitalter von Social Media und des Internets sehen sich Medienkonzerne und Presseagenturen aufgrund des Konkurrenzdrucks genötigt, Meldungen schnell in die Öffentlichkeit zu bringen und dabei oftmals komplexe Ereignisse in kürzester Zeit oder auf engstem Raum darzustellen. Eingehende Analysen und aufwendige Recherchen können deswegen nicht immer gewährleistet werden. Dies resultiert in zwei scheinbar gegensätzlichen Arten der Berichterstattung, die aber letztlich beide zu einer Unschärfe des Terrorismusbegriffs führen: Auf der einen Seite wird der Begriff „Terrorismus“ für eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Verbrechen und Gewalttaten benutzt, auch wenn diese streng genommen keine terroristischen Taten sind. Auf der anderen Seite kann aber auch ein gewisser Unwille beziehungsweise eine Zurückhaltung ausgemacht werden, den Terminus zu verwenden, um dadurch eine augenscheinliche Neutralität zu suggerieren.

Diese willkürliche Benutzung des Begriffs ist im heutigen öffentlichen Diskurs deutlich greifbar. Während Gewalttaten mit vermeintlich islamistischem Hintergrund oftmals instinktiv und ohne Zögern mit Terrorismus gleichgesetzt werden, geschieht dies bei rechtsextremistischen Taten nur zögerlich oder gar nicht. Als David SonbolySonboly, David (1998–2016), ein Unterstützer der Alternative für DeutschlandAlternative für Deutschland und Bewunderer Adolf HitlersHitler, Adolf (1889–1945), 2016 in München neun Menschen und später sich selbst tötete, brachten einige Politiker dieses Ereignis schnell mit religiösen Terroranschlägen in Europa in Verbindung. Selbst als die Polizei jegliche Verbindung zwischen SonbolySonboly, David (1998–2016) und dem islamistischen Extremismus kategorisch ausschloss, kritisierte das TIME-MagazinTIME (Zeitschrift) die deutschen Strafverfolgungsbehörden für ihr angeblich voreiliges Urteil und brachte erneut die „islamistische Karte“ ins Spiel.6 Polizei und Verfassungsschutz stellten in ihrem Abschlussbericht letztlich fest, dass es sich um einen unpolitischen Amoklauf handelte, der von Mobbing, romantischer Ablehnung und der Besessenheit von anderen Massenerschießungen angetrieben wurde. Erst im Sommer 2019 revidierten sie ihre ursprüngliche Einschätzung und bezeichneten SonbolySonboly, David (1998–2016) als Rechtsterroristen.

SonbolySonboly, David (1998–2016) ist kein Einzelfall: Westliche Politiker, Sicherheitskräfte und Medien zögerten oftmals, Anschläge von Rechtsextremen als terroristische Akte zu bezeichnen. Selbst wenn die Beweise erdrückend waren, wurden rechtsradikale Terroristen häufig als psychisch gestörte, aber vollkommen unpolitische Personen eingestuft. Als der norwegische Rechtsterrorist Anders Behring BreivikBreivik, Anders Behring (geb. 1979) im Jahr 2012 vor Gericht stand, argumentierten Psychologen, dass er an einer psychischen Störung leide und dass politische Motive auszuschließen seien. Die Tat selbst wurde dadurch zu einem isolierten Vorfall, der seiner ideologischen und politischen Dimension beraubt wurde. Diese Art der Interpretation und Einordnung suggeriert, dass Terrorismus etwas „Fremdartiges“ sei, etwas, das scheinbar unvereinbar mit der westlichen Zivilisation sei. Nur die „Anderen“ – in heutiger Zeit genau genommen islamistische Extremisten – könnten eine derartig barbarische Gewalt anwenden. Dieses Narrativ symbolisiert rassistische Sinnzuschreibungen in Reinkultur: Es erlaubt eine klare Abgrenzung zwischen einer angeblich zivilisierten, christlichen, westlichen Welt und einer vermeintlich rückständigen, islamischen Welt, die von einer fundamentalistischen Religion dominiert werde.

Der politische, mediale und öffentliche Diskurs verdeutlicht, dass der Terrorismusbegriff aufgrund seiner negativen Konnotation in erster Linie als Fremdzuschreibung verwendet wird. Deshalb ist es besonders wichtig, die Motive zu ergründen, wann und weshalb der Terminus benutzt wird. Ob jemand als Terrorist bezeichnet wird, hängt oftmals damit zusammen, ob der von ihm begangene Gewaltakt von der Öffentlichkeit als (moralisch) legitim oder als illegitim wahrgenommen wird – zum Zeitpunkt der Tat oder zurückblickend. Was also letztlich als Terrorismus bezeichnet wird, hängt immer eng mit dem kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Rahmen zusammen, der sich zeitlich wandelt und von Region zu Region unterscheidet.

Um die Gefahr einer derart willkürlichen Verwendung des Begriffs „Terrorismus“ zu minimieren, soll im Folgenden auf Grundlage der akademischen Definitionsversuche der für dieses Lehrbuch leitende Terrorismusbegriff vorgestellt werden, anhand dessen die Geschichte des Terrorismus beschrieben und analysiert wird. Dabei verschleiert die Quantität der verschiedenen akademischen Ansätze die Tatsache, dass die unterschiedlichen Ansätze meist mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede aufweisen. Dies belegten die Politologen Leonard B. Weinberg, Ami Pedahzur und Sivan Hirsch-Hoefler, als sie 2004 aus 73 Definitionen eine Konsensdefinition für den Terminus „Terrorismus“ synthetisierten7:

Terrorismus ist eine politisch motivierte Taktik der Androhung oder Anwendung von Gewalt, bei der das Streben nach Öffentlichkeit eine wichtige Rolle spielt.

Diese Konsensdefinition mag nicht alle Besonderheiten jeder einzelnen, jemals existierenden terroristischen Gruppe erfassen, da in der Tat die Realität oftmals komplexer ist. Dies ist auch nicht die Absicht. Vielmehr können aus ihr vier Komponenten des Terrorismus herausgelesen werden, die – unabhängig des zuvor skizzierten historischen Wandels – im Sinne eines genealogischen Definitionsansatzes als Kerncharakteristik terroristischer Gewalt angesehen werden können: politische Motivation der Terroristen; angedrohte und/oder angewendete Gewalt; Terrorismus als ein Kommunikationsakt; sowie Terrorismus als Taktik und nicht als eine Ideologie.

Von diesen vier Kernpunkten ausgehend, kann der Terrorismus als Gewaltpraktik verstanden, werden und von anderen benachbarten Gewaltformen abgegrenzt beziehungsweise mit diesen in Beziehung gesetzt werden. Insbesondere zwischen terroristischen Gruppen und Guerillaorganisationen ist der Übergang teils fließend und die Begriffswahl hängt oftmals davon ab, welche Strategie die Gruppe im Auge des Betrachters bevorzugt einsetzt beziehungsweise welche Ziele sie angeblich verfolgt. Dennoch lässt sich ein wichtiger Unterschied feststellen: Guerillagruppen kontrollieren im Gegensatz zu Organisationen, die einzig auf terroristische Mittel zurückgreifen, vielfach größere Gebiete – meist auf dem Land – und scheuen, dank ihrer Ressourcen, auch eine direkte, militärische Auseinandersetzung mit der Staatsmacht nicht.

Als weiteres Unterscheidungsmerkmal wird die kommunikative Dimension des Terrorismus angeführt. Während Terroristen durch die Androhung oder Durchführung von Gewalt ein größtmögliches Maß an Öffentlichkeit erreichen wollen, ist die Gewaltanwendung von Guerillagruppen auch instrumental, das heißt sie dient dem Ziel der Verteidigung beziehungsweise der Eroberung von Territorium gegenüber der machthabenden Regierung. Trotz dieser – teils sehr theoretischen – Unterschiede kann eine gegenseitige Beeinflussung und Beziehung zwischen Guerillakämpfern und Terroristen immer wieder festgestellt werden. So greifen Guerillagruppen oftmals auf die Gewaltpraktik des Terrorismus zurück, vor allem wenn sie außerhalb ihres Territoriums operieren. Terroristische Gewaltpraktiken können somit in der Strategie einer Guerillagruppe eine wichtige Rolle einnehmen und zusätzlich zur Guerillataktik angewandt werden. Auf der anderen Seite beziehen sich Terroristen immer wieder auf die Guerilla, um ihrem Kampf mehr Legitimität zu verleihen und den negativ konnotierten Begriff „Terrorismus“ zu vermeiden. So bezeichnete sich die Rote Armee FraktionRote Armee Fraktion (RAF) in der Bundesrepublik Deutschland selbst als Stadtguerilla, um eine Verbindung zu anderen Guerillabewegungen weltweit sowie die Existenz einer breiten Unterstützerszene zu suggerieren.

Das Streben nach öffentlicher Aufmerksamkeit sowie die politische Motivation der Terroristen gelten als die wichtigsten Kriterien, um Terrorismus von der organisierten Kriminalität abzugrenzen. Im Gegensatz zu Terroristen stehen bei Kriminellen materielle und individuelle Motive im Vordergrund. Diese Unterscheidung schließt nicht aus, dass terroristische Organisationen immer wieder kriminelle Aktionen wie Banküberfälle durchführen, um ihre finanziellen und materiellen Ressourcen zu erweitern. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass einige Wissenschaftler wie Roland Crelinsten die italienische Mafia – sei dies die Cosa Nostra, Camorra oder auch die ’Ndrangheta – als terroristische Organisation einstufen. Sie argumentieren, dass auch ihre Gewalt kommunikativ sei und dazu diene, Staatsanwälte, Polizisten oder Journalisten vor weiteren Nachforschungen abzuschrecken.8

Und schließlich wird in diesem Buch Terrorismus als Gewaltpraktik verstanden, die von nichtstaatlichen Organisationen angewandt wird. Terrorismus gilt als „Waffe des Schwachen“ gegenüber einem übermächtigen Gegner und wird deshalb auch als zentrale Komponente einer asymmetrischen Kriegsführung angesehen. Ihm gegenüber steht eine systematische, repressive Gewaltanwendung als Instrument der Herrschenden zur Erhaltung eines Systems, indem oppositionelle Gruppen ausgeschaltet werden. Zur begrifflichen Differenzierung gegenüber dem nichtstaatlichen Terrorismus hat sich vor allem im deutschen und weniger im englischen Sprachgebrauch hierfür die Bezeichnung „Terror“ oder „Staatsterror“ eingebürgert.

1.2 Spielarten des Terrorismus

Da es sich bei Terrorismus um keine Ideologie, sondern um eine Gewaltpraktik handelt, verwundert es nicht, dass sich im Laufe der Jahrhunderte ganz unterschiedliche Gruppen und Personen ihrer bedienten. Aus diesem Grund müsste genaugenommen auch von „Terrorismen“ und nicht nur von „Terrorismus“ gesprochen werden. Im Folgenden sollen die wichtigsten Spielarten behandelt sowie verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie diese Varianten in Kategorien gebündelt werden können. Welche Unterteilung Anwendung findet, orientiert sich dabei in erster Linie an der jeweiligen Fragestellung und dem eigenen Erkenntnisinteresse. Die beiden am weitesten verbreiteten Methoden, terroristische Gruppen einzuordnen, basieren auf den Kategorien „Ziele“ und „geografischer Wirkungskreis“.

Bei der erstgenannten Kategorie gibt es zunächst die Möglichkeit, zwischen revolutionärem und reaktionärem Terrorismus zu unterscheiden. Während revolutionäre Organisationen versuchen, mittels terroristischer Gewalt eine herrschende gesellschaftliche beziehungsweise politische Ordnung zu stürzen und ein neues System zu errichten, dessen Gestalt oftmals vage und unpräzise bleibt, wollen reaktionäre Gruppen meist den Status quo verteidigen oder zu einem als besser wahrgenommenen, früheren Zustand zurückkehren.

1