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Historische Einordnung der


Historische Einordnung der "Conlatio cum Maximino"


1. Auflage

von: John Schröder

13,99 €

Verlag: Grin Verlag
Format: PDF
Veröffentl.: 17.04.2024
ISBN/EAN: 9783389013014
Sprache: deutsch
Anzahl Seiten: 19

Dieses eBook erhalten Sie ohne Kopierschutz.

Beschreibungen

Studienarbeit aus dem Jahr 2024 im Fachbereich Weltgeschichte - Altertum, Note: 1,0, Universität Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Hausarbeit soll es um die "Conlatio cum Maximino" gehen, die Verschriftlichung einer Debatte zwischen Augustinus und einem Bischof namens Maximinus. Das schriftliche Erbe von Augustinus von Hippo ist nicht nur in seiner Menge, sondern auch in seinem Einfluss epochal. Er hat dabei nicht nur Bücher verfasst, sondern auch zahlreiche Reden gehalten und Debatten geführt, die uns einen Einblick in das Denken und Leben in der Spätantike gewähren.

Diese Disputation ist deswegen interessant, weil sie Geschichte, Theologie und Debattenkultur miteinander verbindet. Die Struktur der Arbeit sieht wie folgt aus: Nachdem die Quellenlage präsentiert wurde (2.), soll die Disputation in einem ersten Schritt realhistorisch eingeordnet werden (3.): Wer sind Augustinus und Maximinus und was wissen wir über die konkreten Umstände der Debatte? Im zweiten und dritten Schritt wird der ideengeschichtliche Kontext dargestellt, analysiert und mit der conl. c. Max. verglichen (4. u. 5.): Was hat es mit dem sog. "arianischen Streit" auf sich und inwiefern greifen Augustinus und Maximinus in ihrer Debatte theologische Positionen dieses Dogmenstreites auf? Die Ideengeschichte wird den größten Raum in dieser Hausarbeit einnehmen, da die conl. c. Max. in erster Linie eine theologische Streitschrift sein will. Der vierte Schritt der Analyse geht auf Fragen der grundsätzlichen Streit- und Debattenkultur bei Augustinus ein (6.). Dabei wird die conl. c. Max. mit anderen augustinischen Debatten verglichen und eingeordnet: Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede werden bei diesem Vergleich deutlich? Ziel der Hausarbeit ist es insgesamt, die conl. c. Max. historisch einzuordnen und greifbarer zu machen.

Große Kontroversen sind bei der Einordnung der conl. c. Max. nicht vorhanden. Der Forschungsstand ist sowohl bei der realhistorischen als auch bei der ideengeschichtlichen Einordnung quasi unumstritten. In allen wichtigen Forschungsbeiträgen zur conl. c. Max. wird ein sehr einheitliches Bild zu den konkreten Umständen und den Teilnehmern der Debatte gezeichnet. Der arianische Streit aus dem 4. Jh. ist aus ideengeschichtlicher Perspektive als die wesentliche Verstehensgrundlage für die conl. c. Max. unumstritten anerkannt. Das Thema der Debattenkultur in der Spätantike ist leider reichlich unterbelichtet, sodass hier ein Forschungsstand nur schwer auszumachen ist.

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