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Öffentliche und private Durchsetzung des Kartellverbots von Art. 81 EG


Öffentliche und private Durchsetzung des Kartellverbots von Art. 81 EG

Eine rechtsökonomische Analyse
Ökonomische Analyse des Rechts

von: Hans-Wilhelm Krüger, Peter Behrens

49,44 €

Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Format: PDF
Veröffentl.: 17.01.2008
ISBN/EAN: 9783835055377
Sprache: deutsch
Anzahl Seiten: 371

Dieses eBook enthält ein Wasserzeichen.

Beschreibungen

Art. 81 EG im System der EG — Wettbewerbsregeln.- Durchsetzung von Art. 81 EG.- Ökonomische Theorie der Rechtsdurchsetzung.- Vergleich der öffentlichen und privaten Durchsetzung von Art. 81 EG.- Zusammenspiel der öffentlichen und der privaten Durchsetzung von Art. 81 EG.
Hans-Wilhelm Krüger promovierte bei Prof. Dr. Peter Behrens am Graduiertenkolleg für Recht & Ökonomik der Universität Hamburg. Er ist als Richter in der Berliner Justiz tätig.
Die Bedeutung eines funktionierenden Durchsetzungssystems ist in wenigen Rechtsbereichen so groß wie bei dem Kartellverbot des Art. 81 EG. Dies hat auch die Kommission erkannt, wie vor allem die Neuregelungen in der Verordnung 1/2003 zeigen.<br>
<br>
Hans-Wilhelm Krüger vergleicht systematisch die öffentliche Durchsetzung durch die Kommission (vor allem mittels Geldbußen) mit der privaten Durchsetzung durch andere Marktteilnehmer (vor allem mittels Schadensersatz) auf ihren Erfolg bei der Durchsetzung des Kartellverbots. Bei Anwendung der Erkenntnisse der ökonomischen Theorie der Rechtsdurchsetzung vom Standpunkt der Institutionenökonomik zeigt sich die Unverzichtbarkeit der öffentlichen Durchsetzung dank geringerer gesellschaftlicher Kosten der Durchsetzung (vor allem infolge besserer Informationsmittel) und dank einer größeren Abschreckungswirkung (vor allem infolge höherer Sanktionen). <br>
Die Bedeutung eines funktionierenden Durchsetzungssystems ist in wenigen Rechtsbereichen so groß wie bei dem Kartellverbot des Art. 81 EG. Dies hat auch die Kommission erkannt, wie vor allem die Neuregelungen in der Verordnung 1/2003 zeigen.<br>
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Hans-Wilhelm Krüger vergleicht systematisch die öffentliche Durchsetzung durch die Kommission (vor allem mittels Geldbußen) mit der privaten Durchsetzung durch andere Marktteilnehmer (vor allem mittels Schadensersatz) auf ihren Erfolg bei der Durchsetzung des Kartellverbots. Bei Anwendung der Erkenntnisse der ökonomischen Theorie der Rechtsdurchsetzung vom Standpunkt der Institutionenökonomik zeigt sich die Unverzichtbarkeit der öffentlichen Durchsetzung dank geringerer gesellschaftlicher Kosten der Durchsetzung (vor allem infolge besserer Informationsmittel) und dank einer größeren Abschreckungswirkung (vor allem infolge höherer Sanktionen). <br>

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