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Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten nach IFRS und HGB: Eine empirisch-quantitative Analyse der Konzernabschlüsse dreier deutscher Automobilhersteller im Zeitvergleich


Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten nach IFRS und HGB: Eine empirisch-quantitative Analyse der Konzernabschlüsse dreier deutscher Automobilhersteller im Zeitvergleich


1. Aufl.

von: Michael Sailer

34,99 €

Verlag: Diplomica
Format: PDF
Veröffentl.: 01.01.2011
ISBN/EAN: 9783842802148
Sprache: deutsch

Dieses eBook enthält ein Wasserzeichen.

Beschreibungen

Da sowohl mehr als die Halfte des gesamtdeutschen F&E-Zuwachses seit 2005 auf den Automobilbau entfallt und im Umkehrschluss jeder zweite Euro an dessen Umsatz mit Produktneuheiten erzielt wird, kann man behaupten, dass die deutsche Automobilindustrie unmittelbar und untrennbar mit dem Bereich von F&E symbiotisch verbunden ist und vice versa. Entgegen ihres eigenen Selbstverstandnisses stellten die Premiumhersteller die sog. Nachhaltigkeit ihrer Produkte und jene der F&E-Bereiche allerdings in der Vergangenheit offenbar hinten an. Die Vernachlassigung sowohl der technologischen Zeitenwende im Verkehrsbereich, als auch der Diversifikation des F&E-Systems auf weitere, nicht dem konventionellen Automobilbau zugehorige Branchen, hat zur Verschlechterung der internationalen (F&E-)Wettbewerbsfahigkeit und einem daraus resultierenden ausgepragten Nachholbedarf gefuhrt. Nicht nur das F&E-System, sondern auch die Rechnungslegungswerke befinden sich im Umschwung. Nachdem sich bereits 2002 das FASB mit dem amerikanischen US-GAAP-System und das IASB mit den IFRS auf eine Annaherung geeinigt hatten, verschloss sich auch die deutsche Bundesregierung dieser Harmonisierung nicht und zollte mit dem Gesetzentwurf des BilMoG dem international hoheren Stellenwert der Informationsorientierung ihren Tribut. Zur Starkung des Informationsniveaus und aufgrund der zunehmenden Bedeutung der immateriellen Vermogensgegenstande im Wirtschaftsleben wurde das in 248 Abs. 2 HGB a.F. kodifizierte Aktivierungsverbot von nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Vermogensgegenstanden des Anlagevermogens aufgehoben, deren Werthaltigkeit das HGB bislang leugnete. Um Glaubiger nach wie vor in ausreichendem Mae zu schutzen, wurde dem nun gem. 248 Abs. 2 S. 1 HGB n.F. geltenden Aktivierungswahlrecht dieser Werttreiber&quote; eine sog. Ausschuttungssperre zur Seite gestellt. In Anbetracht der Tatsache, dass die in IAS 38 kodifizierte formelle Aktivierungspflicht von Entwicklungskosten realiter einem faktischen Wahlrecht entspricht, ergibt sich in etwa eine Ubereinstimmung bzgl. des Wahlrechts nach HGB n.F. Anhand der evtl. unterschiedlichen bilanziellen Behandlung von F&E der Untersuchungsgruppe, namentlich der deutschen Premium-Automobilhersteller Audi, BMW und Daimler, gilt es somit zu verifizieren, ob die (Nicht-)Aktivierung von F&E-Aufwendungen nicht nur branchenabhangig, sondern sogar branchenintern differieren kann.

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