Heimkindheiten
Geschichte der Jugendfürsorge und Heimerziehung in Tirol und Vorarlberg
StudienVerlag
Innsbruck
Wien
Bozen
Vorbemerkung
EINLEITUNG
Regime der Fürsorgeerziehung
Karten: Die Gründungswelle: Die Heime der Fürsorgeerziehung in der 2. Hälfte des 19. und Anfang des 20. Jhdts.
Die Erziehungsheime der Region im Nationalsozialismus
Die Fürsorgeerziehungslandschaft in der Zweiten Republik
Die schriftlichen und mündlichen Quellen der Heim erziehung
Die personen- und sachbezogenen Akten des Fürsorgeerziehungssystems
Die Mündel akte
Die Zöglingsakte
Die Personalakte
Die Kinderkrankenakte
Die Sachakten
Das Schriftgut zeitgenössischer Öffentlichkeiten
Die historischen Bildquellen als Erkenntnismittel
Die Quellenlage zur Geschichte der Landeserziehungsheime
Jagdberg/Schlins
St. Martin/Schwaz
Kleinvolderberg
Kramsach
Das ZeitzeugInnen-Interview als Quelle und Gedächtnis
Vetorecht der ZeitzeugInnen
Das biografisch-narrative Interview
Planung und Durchführung der Interviews
Bearbeitung der Interviewdaten
Darstellung als Erinnerungsgeschichten
EIN JAHRHUNDERT JUGENDWOHLFAHRT
Die Jugendfürsorge bis 1938
Jugendfürsorge als Armenversorgung
Kinder- und Jugendfürsorge im Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle
Die Tiroler Landesbesserungsanstalten in der Zeit der Monarchie
Die Beratungen über die Landesbesserungsanstalten im Tiroler Landtag
Der Stadlhof in Pfatten/Vadena
Die Erziehungsanstalt in Sant’Ilario bei Rovereto
Der Verlust der Landesbesserungsanstalten 1919/20
Zunahme des Organisationsgrades in der Jugendfürsorge ab 1900
Der Erste Weltkrieg als Katalysator für die öffentliche Jugendfürsorge
Teilerfolge der Jugendfürsorgeverbände in der Ersten Republik
Der Abbau der öffentlichen Jugendwohlfahrt im „christlichen Ständestaat“
Jugendfürsorge unter neuen Vorzeichen nach dem „Anschluss“
Die Jugendfürsorge in der NS-Zeit 131
Die Modernisierung der Jugendwohlfahrt im frühen 20. Jahrhundert
Rassehygienische und erbbiologische Diskurse in der Jugendfürsorge
Rechtsentwicklung und Umgestaltung der Jugendfürsorge in der Weimarer Republik
Kindheit und Jugend in der NS-Zeit
Die Ausgestaltung der nationalsozialistischen Jugendfürsorge ab 1933
Die Jugendfürsorge in Tirol und Vorarlberg nach dem „Anschluss“ 1938
Die Verordnung über Jugendwohlfahrt in der Ostmark von 1940
Arbeitsteilige Jugendfürsorge: Kompetenzstreitigkeiten zwischen Jugendämtern und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt
Die Erziehungsheime Tirols und Vorarlbergs im Nationalsozialismus
Einfluss der rassenbiologisch orientierten Psychiatrie: die gutachterliche Tätigkeit des Rassehygienikers Friedrich Stumpfl
Die Erziehung zu „brauchbaren Mitgliedern der Volksgemeinschaft“ in den Gauerziehungsheimen
Jugend in den Institutionen des nationalsozialistischen „Erziehungsstaats“ – die Fallgeschichte des Alfred K.
„... bockbeinig und gleichgültig gegen Strafen“ – Einweisung ins Erziehungsheim
„Die Arbeitsstelle heimlich verlassen“ – Verstöße gegen den Arbeitseinsatz
„Da die Einrichtungen der Fürsorgeerziehung nicht zum Ziele führen“ – Abschiebung oder Einweisung in das Jugendkonzentrationslager
„Auf dass er unter der Einwirkung der straffen Lagerzucht im begrenzten Umfange wieder gemeinschaftsfähig wird.“ – KZ-Haft in Moringen
Die Jugendfürsorge von 1945 bis 1990
Die ersten Nachkriegsjahre
Die Fürsorgeerziehung bei Kriegsende
Der lange Arm der Fürsorge
Die Wohlfahrt der Jugend als Sache der Allgemeinheit
Die Einheitsfürsorge in Tirol
Der fürsorgerische „Außendienst“
Die Rolle der Fürsorgerinnen
Der Weg zum Jugendwohlfahrtsgesetz 1954
Die Arbeitsgemeinschaft für öffentliche Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege
Die Stellung des Jugendamtes als Streitfall
Hindernisse auf dem Weg zum Jugendfürsorgegesetz
Das Jugendwohlfahrtsgesetz von 1954
Die Pathologisierung der Nachkriegsjugend
Die Sorge um die Jugend in den 1950er Jahren
Im heilpädagogischen Kampf gegen die Jugendverwahrlosung
„Halb Spital, halb Heim“: Die Kinderbeobachtungsstation
Die Frage der Unerziehbarkeit
Eine Spezialanstalt für Schwererziehbare
Das Jugendgerichtsgesetz von 1961
Das System der Fürsorgeerziehung in den 1960er Jahren
Die Tätigkeitsbereiche der Jugendwohlfahrt
Die Organe der Fürsorge
Bürokratie zu Lasten der Zöglinge: Ein Fallbeispiel aus Kleinvolderberg
Die Verwaltung der Kinder
Das psychologische Gutachten
Strafpädagogik in den 1960er Jahren
Das pädagogische Personal: Schwachstellen im System
Professionalisierung ohne gewandelte Pädagogik
Erste Ausbildungsmöglichkeiten für ErzieherInnen
Die Bundesinstitute für Heimerziehung
Provisorische Lösung durch das Schulorganisationsgesetz
Ausbildungsnotstand: Das Fallbeispiel Jagdberg
Talent versus Fachkenntnisse
Widerstand „von innen“: Proteste junger ErzieherInnen
Modernisierung ohne Reform in den 1970er Jahren
Erste zivilgesellschaftliche Proteste und Reformversuche
Sozialräumliche Konzepte für Vorarlberg
Reformversuche in Tirol
BILDSTRECKE Zivilgesellschaftliche und öffentliche Kritik der Fürsorgeerziehung und der Erziehungsheime
Vom Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 bis Heim 2000
Heim-Enquete und neue Lehrpläne
Heim 2000 und aktuelle Herausforderungen
Die konfessionellen Träger der Jugendfürsorge und ihre Heime
Der Katholische Verein der Kinderfreunde
Das Josefinum in Volders (gegr. 1886)
Die katholische Herz-Jesu-Lehrlingsanstalt in Martinsbühel/Zirl (gegr. 1888)
Die Mädchenerziehungsanstalt in Scharnitz (gegr. 1897)
Die Kaiser-Jubiläumsanstalt in Innsbruck (gegr. 1898)
Der Vorarlberger Kinderrettungsverein
Das Marienheim in Bludenz (gegr. 1908)
Der Bucherhof in Viktorsberg (gegr. 1923)
Das Mädchenerziehungsheim Schloss Hofen bei Lochau (gegr. 1928)
Das Seraphische Liebeswerk
Chronologie: 100 Jahre Jugendfürsorge in Österreich
ENTSTEHUNG UND WIRKUNG DER LANDESERZIEHUNGSHEIME
Die Landeserziehungsanstalt für schulpflichtige Buben – der Jagdberg
Der Beginn des Kinderrettungsgedankens in Vorarlberg
Das Asyl zur Rettung (sittlich) verwahrloster Kinder und Jugendlicher – der Jagdberg 1886 bis 1939
Neue Besitzverhältnisse: Der Ankauf der Rettungsanstalt durch den Kinderrettungsverein
Die Hausordnung als machtvolles Regulativ im Kampf gegen Verwahrlosung
Der Erste Weltkrieg und seine Folgen: Rückläufige Einnahmen – steigende Unterbringungszahlen
Institutionelle Massenerziehung: Der Ausbau der Anstalt zum Großheim
Trägerwechsel: Das Land Vorarlberg übernimmt die Erziehungsanstalt
„...“ Wir hatten Angst! Wir sind ja alle Kinder gewesen.
Gauerziehungsheim für schulpflichtige Buben – der Jagdberg 1940 bis 1945
Parteitreue Leitung, fehlendes Personal und bauliche Mängel
Ordnung und Disziplin: Straffe Anstaltsführung
Reduktion der Heime: Überlegungen zur Räumung der Anstalt auf dem Jagdberg
Die unmittelbare Nachkriegszeit: Materielle Not und Erziehungsnotstand
„...“ Halt so ist es dort zugegangen, wie in einem Gefängnis.
„...“ Du hast einfach gehorchen müssen.
Landeserziehungsanstalt für schulpflichtige Buben – der Jagdberg 1945 bis 1976
Die untergebrachten Kinder: Zahlen und Her kunft
Überwachung der Buben: Personalmangel und repressiver Erziehungsstil
Die drei maßgeblichen Erziehungsmittel: Religion, Arbeit und Unterricht
Die Anstaltsarchitektur als Erziehungsfaktor
Festhalten an traditionellen Heimstrukturen
Gutachterin und Beraterin: Maria Nowak-Vogl und der Jagdberg
Die Öffnung der Jugendwohlfahrt in Vorarlberg
„...“ Sie dürfen nicht an meinen Schrank, nur ich habe das Recht dazu.
Landesjugendheim für schulpflichtige Buben – der Jagdberg 1976 bis 1999
Späte Reformen: Der Versuch, die geschlossene Heimerziehung in eine neue Zeit zu führen
Raumgreifend und strukturerhaltend: Die bauliche Erweiterung des Jagdbergareals
Finanziell unrentabel: Die Debatte um den Erhalt der Anstalt
Reprivatisierung und pädagogische Neukonzeption
Vom Sozialpädagogischen Internat zur Paedakoop – der Jagdberg ab 1999
BILDSTRECKE Vom Rettungshaus zum Großheim – die Erziehungsanstalt Jagdberg
Die Erziehungsanstalt für schulpflichtige Mädchen in Kramsach-Mariatal
Die Erinnerungs- und Überlieferungslage
Quellenbasis
Historische Brüche und ihre AkteurInnen
Die Vorgeschichte bis 1941
Das Kloster Mariatal
Mariatal wird zur „Idiotenanstalt“ 1938–1941
NS-Zeit: Deportation und Einrichtung eines Gauerziehungsheims
Die „Aktion T4“
Der Widerstand der Anna Bertha Königsegg
Abtransport der Pfleglinge und Vertreibung der Schwestern
Mariatal als Gauerziehungsheim
Die Nachkriegsjahre bis 1960
Die Barmherzigen Schwestern verkaufen das Anwesen
Erste Vorwürfe gegen die Pädagogik im Heim
Neubesetzung des pädagogischen Personals
Im Zeichen des Umbaus – Die 1950er Jahre
Die Anstaltsvolksschule wird zur Sonderschule
„...“ Ich habe Schläge bekommen, weil ich ihr keine Watsche gegeben habe.
Von der Pressekampagne 1964 bis zur Eröffnung der Sonderschule
Strafpädagogik im Heim – Reformversuche in der Schule
„Kramsacher Affären“ – Die Pressekampagne 1964
Die Schließung des Heimes
Die Sonderschule mit Heimerziehung
Das Heim in der regionalen Erinnerungskultur
Das „vergessene Kramsach“
Die verschwiegene NS-Geschichte
BILDSTRECKE Fast vergessen – Das Mädchenheim in Kramsach
Das Landeserziehungsheim für schulentlassene Buben in Kleinvolderberg
Das Josefinum der Kinderfreund-Benediktiner (1886–1938)
Die Gründung der Knabenbesserungsanstalt Josefinum im Servitenkloster Volders
Die Übersiedelung des Josefinums in die Stachelburg
Arbeit und Bescheidenheit: Das Erziehungsprogramm der Kinderfreund-Benediktiner
Das Josefinum als Schul-, Ausbildungs- und Erziehungsstandort
Die Auswirkungen des Erstens Weltkriegs
Die Übernahme durch das Salzburger Benediktiner-Erzstift St. Peter
Das Gauerziehungsheim für schulpflichtige Mädchen in Kleinvolderberg (1939–1944)
Enteignung und Übernahme durch die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt
Die Eingliederung des Heims in die Gauselbstverwaltung
Pädagogische Ideologien im Widerstreit
Rationalisierungsmaßnahmen ab 1943 und Schließung 1944
Das Landeserziehungsheim für schulentlassene Burschen in der Nachkriegsära (1945–1970)
Umkämpfte Besitzansprüche
Kritik an der Ausgestaltung des Heims in der frühen Nachkriegszeit
Die vergebliche Suche nach einem alternativen Standort
Die Unterbringungsbedingungen während der 1950er und 1960er Jahre
„Arbeitserziehung“ im Zeichen von Kostendeckung und geschlechterspezifischen Erziehungsvorstellungen
Muster der Problematisierung und Bestrafung von Fluchten
„...“ Da hast du so viele Stunden gearbeitet und dann ist kein Groschen da.
Das Landesjugendheim Kleinvolderberg 1970–1991
Reformansätze in der Heimerziehung unter den Vorzeichen öffentlicher Kritik und wissenschaftlicher Untersuchungen (1970– 1980)
Der Umgang mit Fluchten nach der Reform: Therapie statt Strafe?
Schwindende Akzeptanz der Heimerziehung und Schließung des Heims (1980–1991)
Wieder ein Heim: Die Unterbringung von Asylsuchenden in Kleinvolderberg (1991–2016)
BILDSTRECKE Burg Hauzenheim – Rettungshaus Josefinum – Landeserziehungsheim Kleinvolderberg
Das Landeserziehungsheim für schulentlassene Mädchen St. Martin
Vor- und Frühgeschichte 1826–1938: vom Zwangsarbeitshaus zum Landeserziehungsheim St. Martin
Das Provinzial-Zwangsarbeitshaus in Schwaz von seiner Gründung 1826 bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts
Die Zwangsarbeitsanstalt für Weiber zu St. Martin: 1855 bis zu ihrer Schließung 1928
Eine Besserungsanstalt für Mädchen: die Gründung der Korrigendinnenabteilung im Zwangsarbeitshaus (1897)
Veränderungen in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts: der Weg zum Erziehungsheim
Das Gauerziehungsheim St. Martin
Gebäude und bauliche Adaptionen
Leitung und Personal
Belegungszahlen und Umstrukturierungen
Der Blick der NS-Behörden auf die in St. Martin untergebrachten Mädchen
St. Martin 1945 bis 1990
Die unmittelbaren Nachkriegsjahre: Bemühungen um den Erhalt des Heimstandorts St. Martin
„Die Welt ist weit weg von St. Martin.“ - Von den späten 1940er bis zu den frühen 1970er Jahren
„[E]ine sorgfältige Trennung von der Umwelt“– das Gebäude des Erziehungsheims
Zöglingszahlen, Gruppenstruktur und Personalsituation
Heimalltag und „Arbeitserziehung“
„Arbeitsbeschaffung für die Zöglinge“ – Die Einrichtung der Wäscherei
Die Landwirtschaft des Erziehungsheims St. Martin
Für den Haushalt ausgebildet: St. Martins Haushaltungsschule
„...“ Du bist von einer Gruppe in die andere befördert worden.
„...“ Das war für mich entwürdigend.
BILDSTRECKE Karzer und Strafisolierung im Erziehungsheim St. Martin
Veränderungen ab den 1970er Jahren
Forschungsaufträge des Landes zur Fürsorgeerziehung – St. Martin unter wissenschaftlicher Kritik
Strukturelle Veränderungen ab Mitte der 1970er Jahre
Arbeit als Maßstab der „Resozialisierung“
„...“ Da habe ich gewusst, ich bin hier ausgeliefert ...
„...“ Eine Beschwerde nach der anderen, aber da ist nichts passiert.
Scheiternde Erneuerung: Das Zurückbleiben hinter den gesellschaftlichen Verhältnissen und die Schließung des Erziehungsheims
Der Weg zum Sozialpädagogischen Zentrum St. Martin
BILDSTRECKE Arbeiten in der heimeigenen Wäscherei
Heimökonomien: Arbeit und Ausbildung – Ausbeutung und Deprivilegierung
„Eine für das zukünftige Fortkommen dienliche Berufsausbildung“ – Der gesetzliche Auftrag der Fürsorgeerziehung
Die Organisation des Arbeitseinsatzes der Mädchen
St. Martin als sich (teilweise) selbst erhaltende Anstalt
St. Martins heimeigene Betriebe: Landwirtschaft und Wäscherei
St. Martin als Auftragnehmer: manuelle Heimarbeiten
St. Martin als Anbieter weiblicher Arbeitskraft - Einsatz auf externen Arbeitsplätzen
Ausmaß der Arbeit
Bezahlung der Arbeitsleistung und Umgang mit den Zöglingsgeldern
Verwehrte Ausbildung und berufliche Deklassierung
Erziehung zur Arbeit durch Arbeit: Arbeit als Erziehungsmittel?
Fazit: Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse in St. Martin
„...“ Ich glaube, dass vielen Mädchen wirklich ein geordnetes Leben angebahnt wurde.
BILDSTRECKE 140 Jahre Erziehung durch Arbeit zur Arbeit in St. Martin in Schwaz
ANHANG
Abkürzungen
AutorInnenkürzel
Abkürzungsverzeichnis
Quellen und Literatur
Mündliche Quellen: Interviews und Gespräche
Archivalische Quellen
Privatarchive
Stadtarchiv Innsbruck (StAI)
Tiroler Landesarchiv
Vorarlberger Landesarchiv (VLA)
Bezirksgericht Feldkirch
Bezirksgericht Hall
Bezirksgericht Rattenberg
Gesetzestexte
Literatur und gedruckte Quellen
Internetquellen
Register
Namensregister
Ortsregister
Das vorliegende Buch integriert die Ergebnisse zweier Forschungsprojekte. Die der Publikation vorausgehenden umfänglichen Forschungsberichte stehen hiermit in versammelter und redaktionell überarbeiteter Fassung der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Entstanden waren die Forschungen im Auftrag der Länder Tirol und Vorarlberg. Sie verdanken sich einer neuen Aufmerksamkeit und einem neuen Mut zur Aussage; angestoßen zuallererst von den Betroffenen selbst und ihrem Kampf um Anerkennung als Opfer von (Erziehungs-)Gewalt. Die beiden Landesregierungen haben im Februar 2013 im Anschluss an die Präsentation und Evaluierung einer Vorerhebung (2012), die zwischenzeitlich unter dem Titel Regime der Fürsorge. Eine Vorstudie zur Geschichte der Tiroler und Vorarlberger Erziehungsheime und Fürsorgeerziehungssysteme der Zweiten Republik in Buchform (Innsbruck, 2014) vorliegt, beschlossen, der wissenschaftlichen Aufarbeitung der gewaltvollen Geschichte der Fürsorgeerziehung der Region gemeinsam weitere Forschungsmittel zu widmen. Aus den fünf Projektvorschlägen der Vorstudie wurden bislang zwei Projekte realisiert, ein drittes Projekt – zur Innsbrucker Kinderbeobachtungsstation – findet sich in anderer Konstellation in Ausarbeitung. Das erste Projekt, gefördert von beiden Ländern, sollte die Geschichte der regionalen Jugendwohlfahrt im Panorama ihrer öffentlichen Erziehungsheime erarbeiten; das zweite, gefördert vom Land Tirol, sollte in einer vertieften Betrachtung die Erziehungsanstalt St. Martin/Schwaz für schulentlassene Mädchen zum Gegenstand haben.
Die Vorerhebung hatte die Aufgabe, die historische Fürsorgeerziehungslandschaft der Länder im Überblick zu rekonstruieren, die schriftliche Überlieferungssituation zu erheben, erste Einschätzungen hinsichtlich der Gewaltförmig keit des Fürsorgeerziehungssystems zu liefern und Vorschläge für eine dringend gebotene weitere wissenschaftliche Aufklärung zu erarbeiten.
Die Forschungen, die dieser vorliegenden Publikation zugrunde liegen, verfolgen das Ziel, das System der Fürsorgeerziehung der beiden Länder so umfassend wie möglich zu beschreiben und die ihm strukturell innewohnenden Gewaltbedingungen herauszuarbeiten. Das heißt, die Geschich te und Wirkung der vier regionalen Landeserziehungsanstalten in Vorarlberg und Tirol (Jagdberg, Kramsach- Mariatal, Kleinvolderberg und, mit besonderer Schwer punktsetzung, St. Martin) so gründlich, wie es die schriftlichen und mündlichen Quellen erlauben, zu rekonstruieren. Daraus Schlüsse zu ziehen: hinsichtlich der wesentlichen Akteure, Kräfte und Verantwortlichkeiten. Zudem machten es sich die AutorInnen zur Aufgabe, eine vertiefte Kenntnis über die Zusammenhänge, welche die historische Kinder- und Jugendhilfe der Re gion und darüber hinaus kennzeichnen, zu gewinnen, zu vermitteln und vor dem Hintergrund der jeweiligen Zeit sozial-, diskurs- und geschlechtertheoretisch einzuordnen.
Die wohl wichtigste Aufgabe der für dieses Buch unternommenen Forschungen ist schließlich, die Wirklichkeit von Fürsorgeerziehungsheim und -apparat in den Erin nerungen der ZeitzeugInnen zur Geltung zu bringen.
Zur Durchführung der beiden Forschungen wandten sich die Länder an die Universität Innsbruck. Mit der verantwortlichen Leitung der beiden Projekte wurde die Erziehungswissenschaftlerin Univ.-Prof.in Dr.in Michaela Ralser betraut. Über eine öffentliche Ausschreibung wurden die wissenschaftlichen ProjektmitarbeiterInnen gewonnen und für die Projektlaufzeit von 2013 bis 2015 über die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck angestellt. Es sind dies die Historikerin Mag.a Nora Bischoff (Berlin/Innsbruck), die Erziehungswissenschaftlerinnen Mag.a Flavia Guerrini (Innsbruck) und Mag.a Christine Jost (Hohenems/Innsbruck), der Politikund Erziehungswissenschaftler MMag. Dr. Ulrich Leitner (Innsbruck), schließlich die Erziehungswissenschaftlerin Mag.a Martina Reiterer (Innsbruck) und für eine kürzere Laufzeit (sechs Monate) und zu Projektbeginn auch der Erziehungswissenschaftler Mag. Matthias Rangger (Oldenburg/Innsbruck). Sie haben wesentlichen Anteil nicht nur an der Erarbeitung der Forschungsergebnisse, sondern auch an deren Präsentation im vorliegenden Band. Die Universität respektive das Institut für Erziehungswissenschaft stellte die Infrastruktur (Räume, Geräte) sowie die Arbeitsleistung der Projektleitung.
Die beiden Forschungsprojekte wären ohne die Unterstützung aus den Wissenschaftsmitteln der Länder Tirol und Vorarlberg für die Gesamtstudie und des Landes Tirol für die Detailstudie nicht zustande gekommen. Ebenso wenig aber ohne die vielfache Unterstützung des Vorarlberger und Tiroler Landesarchivs, des Stadtarchivs Innsbruck und der landeskundlichen Bibliothek des Tiroler Landesmuseums Ferdinandeum. Den MitarbeiterInnen der Archive und Bibliotheken sei hier unser herzlichster Dank ausgesprochen. Unsere größte Dankbarkeit und Wertschätzung aber gilt den ZeitzeugInnen. Diese haben mit ihren Lebensgeschichten wesentlich dazu beigetragen, über Dimension, Gestalt und Wirkung der Fürsorgeerziehung der Länder aufzuklären. Dass die Arbeiten nun auch als Buch vorliegen, verdankt sich nicht zuletzt der großzügigen Publikationsförderung durch das Land Tirol.
Die vorliegende Studie beansprucht, ein weiteres Stück zur Aufklärung jener Verhältnisse beizutragen, die Zehntausende Kinder und Jugendliche in Österreich nach 1945 in öffentliche Ersatzerziehung zwangen und sie dort einem Erziehungssystem aussetzten, das sich mehrheitlich als gewaltvoller erwies als jenes elterliche, vor dem sie hätten bewahrt werden sollen. Diese Kennzeichnung der Fürsorgeerziehung trifft umfänglich auch für Tirol und Vorarlberg zu. „Wir haben eine historische Verantwortung, nicht für die Taten unserer Vorfahren, sondern für unsere historische Identität (wer wir sind) und unsere historische Praxis (was wir tun)“.1 Und damit auch für das kollektive Erinnern und Vergessen.
Die Fürsorgeerziehung hat mit ihrem Kernbegriff der „eingetretenen oder drohenden Verwahrlosung“ seit ihren Anfängen im ausgehenden 19. Jahrhundert ein machtvolles System der Inspektion benachteiligter Familien etabliert, den derart Inspizierten systematisch Erziehungsschwäche attestiert und ihren als gefährdet und gefährlich geltenden Kindern in großer Zahl eine Ersatzerziehung zur bürgerlichen Brauchbarkeit und christlichen Sittlichkeit verordnet. Die Sorge um das als verwahrlost bezeichnete Kind war von Anfang an verbunden mit der ordnungs- und bald auch biopolitischen Ambition, in das Leben, in die Familien und in die elterliche Erziehung der unteren Klassen einzugreifen – mit dem Ziel, den obrigkeitlichen Erziehungswillen klassenübergreifend durchzusetzen.2 Kommunen und Länder, die katholische Kirche und ihre Erziehungsvereine, die Wohlfahrtsverbände und Teile der Humanwissenschaften (allen voran: die frühe Kinderpsychiatrie und Kinderneurologie, die Heilpädagogik und Entwicklungspsychologie) gingen ab 1900 immer deutlicher arbeitsteilig daran, die Familien der marginalisierten Schichten als insuffiziente Erziehungsmilieus zu identifizieren und die diesen erwachsenden, nun immer häufiger auch als sozial abweichend, als unerziehbar und als moralisch-minderwertig diagnostizierten Kinder und Jugendlichen in großem Maßstab der Fürsorgeerziehung zuzuführen. Mächtigste Materialisierung dieser wohlfahrtspolitischen Ambition um 1900 ist die außerordentlich hohe Zahl an geschlossenen Erziehungsanstalten in der untersuchten Region. Es gehört zu einer wesentlichen Aufgabe der vorliegenden Studie, die nachhaltige Wirkung dieser mächtigen Gründungswelle aufzuklären und die regionale Tragweite, welche sie als gebaute Anstaltserziehung dem 20. Jahrhundert hinterlässt, herauszuarbeiten.3
So weisen die Fürsorgeerziehung und die zu ihrer Verwirklichung eingerichteten Landesfürsorgeerziehungsheime samt ihren Vorgängerinstitutionen – den konfessionellen Rettungshäusern, öffentlichen Besserungsanstalten und staatlichen k.k. Straf- und Landesarbeitshäusern – eine über hundertjährige Geschichte auf. Deren zeitlich letzte Ausläufer, die Kinder- und Jugendheime der Länder, existierten bis in die allerjüngste Vergangenheit. Das letzte diesen Traditionslinien entstammende öffentliche Erziehungsheim der Region (Jagdberg) schloss an der Wende zum 21. Jahrhundert, zwei weitere schlossen zehn Jahre zuvor (Kleinvolderberg und St. Martin) im ausgehenden 20. Jahrhundert. Nur eines (Kramsach-Mariatal) ist nach Protesten bereits früher, 1971 gewichen. Der Reformdruck, der spätestens seit den 1970er Jahren einsetzte – als zivilgesellschaftlicher Protest, als erste mediale Öffentlichkeit, als zunächst einzelne, sich bald mehrende Projektgründungen, die eine Alternative zur Heimerziehung darstellten, und schließlich als Professionalisierung der Jugendfürsorge von innen –, wurde von den Verantwortlichen der Politik wie der Landeserziehungsheime auf eine Weise beantwortet, welche die Erziehungsanstalt nicht überwand, sondern sie in behelfsmäßiger Adaptierung erhielt: viel zu lange und viel zu häufig ohne ausreichende substantielle Veränderung.4 Der Anstalt als pädagogischem Sonderort eignet eine spezifische Erziehungsform: die sonder- bzw. heilpädagogische Großheim- bzw. Anstaltserziehung mit all ihren sie kennzeichnenden Machtquellen und strukturellen Gewaltbedingungen. Diese noch in den 1970er Jahren in eine neue Zeit führen zu wollen, muss vom heutigen Standpunkt nicht nur als gescheiterter Versuch gelesen werden, sondern auch als eine schwerwiegende, noch viele Hunderte nunmehr ehemalige Heimkinder schädigende politische Fehlentscheidung.
Allerdings ist auch für die Anstaltserziehung die Hypothese der „stillgestellten Zeit“ nicht zutreffend. Selbstverständlich wandelten sich Erziehungsmittel und -ziele auch an eben diesen Orten der institutionellen Ersatzerziehung im Laufe der Zeit, und es ist Aufgabe und Auftrag dieser Studie, den Wandel an empirisch ermittelten Sachverhalten darzustellen und einzuordnen. Das unternimmt der vorliegende Band auf zweifache Weise: durch eine quellengestützte Rekonstruktion der Entstehungs-, Entwicklungsund Wirkungsgeschichte der vier großen Landeserziehungsheime der Region5 samt einer je heimspezifisch ausgelegten Periodisierung; und durch ihre umfassende zeitgeschichtliche Kontextualisierung, bezogen auf die Entwicklung der Jugendfürsorgepolitiken der Region im 20. Jahrhundert. Fraglos spiegeln die in den Quellen dokumentierten Haltungen und Handlungen derer, denen die Kinder und Jugendlichen über Jahre überantwortet wurden – ihre drastischen Erziehungskuren, ihre auf (Zwangs-) Arbeit und bürgerlich geschlechtsgebundene Moral fußenden Erziehungsmittel, ihre auf Denormalisierung der „Fürsorgezöglinge“ und ihre Sondererziehung setzenden Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen, ihre strafende und in vielen Fällen schlagende Gehorsamkeits- und Korrekturpädagogik –, auch die Erziehungsvorstellungen der jeweiligen Zeit. Nirgendwo sonst aber kamen diese Vorstellungen derart umfassend, alternativlos und schrankenfrei zum Einsatz wie in der machtvollsten Form der Ersatzerziehung, in der geschlossenen Fürsorge-Heimerziehung. Vereinte die Anstaltserziehung doch alle Machtquellen, die eine totale Erziehungsinstitution kennzeichnen: Isolierung, Entindividualisierung, asymmetrische Abhängigkeit und nahezu schutzloses Ausgeliefertsein der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen.6
Die seltenen zeitgenössischen Kritiker und die wenigen zu Veränderungen bereiten Erziehungsverantwortlichen der Landeserziehungsheime – PraktikantInnen der 1970er und 1980er Jahre, einige jüngere ErzieherInnen und der eine oder andere Heimleiter – konnten nicht damit rechnen, breite Zustimmung zu finden, weder in ihren Reihen noch bei den behördlichen Entscheidungsträgern der Jugendämter oder in der gesellschaftlichen Dominanzkultur. Sowohl aus einer kontextrelationalen Perspektive als auch, noch deutlicher, aus einer normativ heutigen Sicht muss festgestellt werden, dass die öffentliche Ersatzerziehung der Landesheime nicht nur weit hinter den Möglichkeiten der sich entwickelnden Zweiten Republik einschließlich ihrer sozialen Errungenschaften und kulturellen Bewegungen der 1960er Jahre zurückgeblieben ist, sondern auch hinter den Möglichkeiten der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Jugendwohlfahrtsgesetztes 1954. Das System der Erziehungsheime hat die Entwicklungsbedingungen vieler der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen mehr behindert denn gefördert, es hat Erziehung zur Ordnung regelmäßig vor Bildung und Ausbildung gesetzt und damit die Emanzipationschancen der Kinder gehindert, es hat Erziehungspraktiken vielförmiger körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt erzeugt, toleriert und/oder war zu ihrer Verhinderung nicht willens oder nicht imstande. Aus heutiger Perspektive muss festgehalten werden, dass die öffentliche Erziehung in den Landesfürsorgeerziehungsheimen Tirols und Vorarlbergs bis in die 1970er und noch in die 1980er Jahre hinein trotz rhetorischer und manchmal auch baulicher Anpassung fast durchweg durch systemische Beharrung, strukturelle Ineffizienz und materielle Unterausstattung gekennzeichnet war, abgesehen von Bemühungen einiger weniger Akteurinnen und Akteure. Den dieser Ersatzerziehung Anempfohlenen hat sie damit nur in ausgesprochen seltenen, spezifischen Akteurskonstellationen geschuldeten Fällen jene kompensatorischen Bedingungen des Aufwachsens geboten, die sie als „Erziehung an Eltern statt“ im Programm führte. Viel häufiger war sie durch umfassendes Versagen charakterisiert, ausgestattet mit einem Ensemble von systemhaften Gelegenheitsstrukturen, welche die Gewaltdynamik zwischen ErzieherIn und „Zögling“, aber auch unter den „Zöglingen“ ebenso in Gang setzte wie aufrechterhielt. Sie machte zahlreiche Kinder und Jugendliche zu Opfern von Gewalt.
Allerdings standen die Erziehungsheime nicht allein und sie sind auch nur im Zusammenhang mit den sie umgebenden Kräften und Akteuren des Fürsorgeerziehungssystems zu beurteilen. Das strategische Zusammenwirken der Regeln, Apparate, Praktiken und Diskurse der Fürsorgeerziehung, die das geschlossene Erziehungsheim erst ermöglichten, lässt sich am treffendsten mit dem Begriff des Fürsorgeerziehungsregimes fassen.7 Zu den das Erziehungsheim orchestrierenden Kräften gehörten die Jugendfürsorgepolitik und der Jugendfürsorgeapparat mit all seinen Gliederungen ebenso wie die sie instruierenden Wissenschaften, allen voran die frühe Kinderpsychiatrie und Heilpädagogik.8 Diese Instanzen gewinnen um 1900 jenen Organisierungsgrad, der es rechtfertigt, sie als Vorläufer der heutigen Kinder- und Jugendhilfe zu bezeichnen. Ihre regionale Entwicklung entlang der Zäsuren des 20. Jahrhunderts (der Monarchie, der Ersten Republik, des „Ständestaats“, des Nationalsozialismus und schließlich der Zweiten Republik) an bisher kaum gewürdigtem Quellenmaterial nachzuzeichnen und zu analysieren, ist ein weiterer Verdienst der vorliegenden Studie.
Auf einen Sonderweg der in der Jugendhilfe seit Beginn des 20. Jahrhunderts eng kooperierenden Länder Tirol und Vorarlberg sei schon einleitend hingewiesen. Die frühe Wohlfahrtsregion war mit Ausnahme der drei Landesbesserungsanstalten (St. Martin in Schwaz/Tirol, Pfatten in Südtirol und Sant’Ilario im Trentino) durch einen geringfügigen Ausbau der öffentlichen Fürsorge-Infrastruktur gekennzeichnet. Das wohlfahrtspolitische Engagement oblag in erster Linie den Diözesen, Klöstern und Kongregationen. Parallel und ergänzend zur Begründung einer Reihe von konfessionsgebundenen Schulstandorten zur Heranbildung des eigenen Nachwuchses ebenso wie zur christlichen Bildung der Armutsbevölkerung widmete sich bald eine erhebliche Zahl an katholischen Vereinen auch und besonders der sogenannten Verwahrlostenfürsorge. Diese machten sich die Erfassung und Betreuung der vermeintlich dem christlichen Glauben entfremdeten und sittlich verwahrlosten Kinder zur Aufgabe.
Dieser Aufgabe erwuchs seit den 1880er Jahren eine ganze Reihe von Erziehungsheimen: der Jagdberg und ein verzweigtes Netz weiterer kleinerer Heimstrukturen in Vorarlberg, die Tiroler Erziehungsanstalten am Martinsbühel, in Kleinvolderberg, Scharnitz, Mieming und Innsbruck sowie später dann, ab den 1920er Jahren, die Bubenburg in Fügen. In der Ersten Republik wurden hier, im Unterschied zu den anderen österreichischen Bundesländern und mit Ausnahme des Städtischen Jugendamtes in Innsbruck, keine öffentlichen Institutionen der Jugendwohlfahrt etabliert. Die allermeisten Agenden der Jugendfürsorge nahmen weiterhin, in enger Anbindung an die Gerichte, private Wohlfahrtsträger wahr. Sie waren in Vereinen organisiert, konfessionell gebunden und dem bürgerlichchristlichen Erziehungsideal verpflichtet. Durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde der Geltungsanspruch des Staates im Bereich der Kinder- und Jugendfürsorge der Region – nun unter dem Vorzeichen der Nationalsozialistischen Volkspflege – durchgesetzt. Einige der späteren Landeserziehungsheime der Zweiten Republik haben in der NS-Zeit ihren Ursprung. Aber auch ein größerer Teil der seit den 1880er Jahren von christlichen Vereinen begründeten regionalen Anstalten unterschiedlichen Zuschnitts9 erfuhren nach ihrer zwangsweisen Einverleibung in die NS-Strukturen ab 1945 eine – von Seiten der Länder unterstützte – Neuauflage: als konfessionelle Großheime der Fürsorgeerziehung. Diese spezifische Konstellation ist einer der Gründe dafür, dass kein Bundesland – Wien ausgenommen – über ein derart dichtes Netz an Erziehungsheimen verfügte wie eben diese Region.
Dass sich die Zahl der Erziehungsheime nicht verringerte, sich ihre Aufnahmekapazitäten im Gegenteil noch jahrzehntelang erhöhten – mit Spitzen in den 1950er und 1960er Jahren –, ist der Entwicklung der Jugendwohlfahrt in den ersten Nachkriegsjahrzehnten geschuldet. Wie schon die Kriegsfolgen des Ersten Weltkrieges wirkten auch jene des Zweiten Weltkrieges als Katalysatoren der Jugendwohlfahrt, auch in Tirol und Vorarlberg. Allerdings ist diese Ausweitung nicht allein auf die materielle Not und das Wohnungselend der Nachkriegsjahre zurückzuführen, sondern auch auf eine spezifische Deutung derselben. Die veränderten Familien- und Sozialverhältnisse (die zahlreichen, ausschließlich weiblichen Betreuungsarrangements, der Anstieg außerehelicher Geburten, die zunehmenden Scheidungsraten, Jugendkriminalität und beginnende Jugendkulturen) wurden als Erziehungskrise der Familie und als Erziehungsnotstand der Jugend gedeutet und mit kulturpolitischer Repression, heilpädagogischer Intervention und verstärkter Anstrengung zur Unterbringung in Ersatzerziehung beantwortet. Erneut gerät die bürgerliche Erziehungs- und Familienvorstellung zum Gradmesser, an dem jede davon abweichende Lebensgestaltung und Lebensnotwendigkeit (etwa die Erwerbstätigkeit der Frau und Mutter) scheitert, erneut steht die ledige Mutterschaft wie das uneheliche Kind unter besonderem Verdacht und die jugendliche Beanspruchung der Straße unter besonderer Vorverurteilung. Mangelnder sozialer Ausgleich und eine restaurative Kultur-, Geschlechter- und Familienpolitik werden dem Erziehungsheim in der unmittelbaren Nachkriegszeit, aber auch noch in den 1950er und 1960er Jahren Tausende weiterer Kinder zuführen. Allein die quantitative Dimension und damit verbunden die enorme Zahl der in den Heimen der Region untergebrachten Kinder und Jugendlichen – das Forschungsteam rekonstruiert allein für die öffentlichen Heime von 1945 bis 1990 eine Zahl von 8.000 HeimbewohnerInnen10 – verpflichten zur vertieften Auseinandersetzung. Eine solche Auseinandersetzung kann nun, nachdem das Schweigen gebrochen ist, seit wenigen Jahren mit eben diesen ehemaligen Heimkindern geführt werden: mit jenen, die über ihre Erfahrungen sprechen wollen und können. Es ist ein wesentliches Ziel dieser Untersuchung, das Wissen derjenigen Personen, die eine kürzere, meist aber längere Zeit in den Landeserziehungsheimen Tirols und Vorarlbergs verbracht haben, als Erkenntnismittel zu würdigen, ihre Erzählungen als wichtige historische Dokumente anzuerkennen und ihre Erfahrungen als bedeutsame zeitgeschichtliche Narrationen dem kollektiven Gedächtnis der Region hinzuzufügen.
In sechs Großkapiteln entfaltet die Studie – ergänzt um Schaubilder, Karten und Tabellen – ihre Argumentation. Sie beginnt mit der Darlegung ihres Vorgehens: der detaillierten Beschreibung und Einordnung der konsultierten Quellen, der Darstellung der über narrativ-biografische Interviews gewonnenen ZeitzeugInnenberichte, ihrer Interpretation und Verarbeitung. Es folgt – erzählt entlang der Zäsuren des 20. Jahrhunderts – die ausführliche Analyse der Geschichte der Jugendwohlfahrt von den Anfängen um 1900 bis zu ihrer Reform um 1990. Diese wird noch ergänzt um eine Übersicht des konfessionsgebundenen Fürsorgepanoramas der Wohlfahrtsregion Tirol/Vorarlberg und eine Chronologie der wesentlichen Rahmenkonstellationen der historischen Kinder- und Jugendhilfe in Österreich. Daran anschließend präsentiert sich der umfassendste Teil der Studie: die Rekonstruktion der Entstehung, Entwicklung und Wirkung der vier großen Landeserziehungsheime; beginnend mit dem Heim am Jagdberg in Schlins, fortsetzend mit jenen in Kramsach-Mariatal und Kleinvolderberg, abschließend und gemäß der Forschungsanordnung mit einer zusätzlichen Perspektive auf die Arbeitsverhältnisse: St. Martin in Schwaz.11 Herausgehoben im Rahmen dieser Rekonstruktion sind elf aus den Erzählungen der ZeitzeugInnen geschöpfte Erinnerungsgeschichten. Sie geben als eigenständige Erkenntnismittel vertieften Einblick in das Fürsorgeerziehungssystem der Länder, von dem die in den Geschichten beschriebenen Personen mit ihren Erfahrungen ein maßgeblicher subjektiver Teil geworden sind. Einer dritten Vermittlungsebene schließlich dienen die sieben Bildstrecken. Vier davon erzählen die (Struktur-) Geschichte der Heime, zwei weitere einzelne herausgehobene Aspekte derselben (den Karzer und die Arbeit), eine siebte im ersten Teil der Arbeit illustriert den zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen das gewaltvolle System der Heimerziehung.
Der Band präsentiert sich übersichtlich. Er will den unterschiedlichen Lesegewohnheiten und -interessen Rechnung tragen. Wer etwa besonders an den ZeitzeugInnengeschichten interessiert ist, findet diese durch deren besondere Kennzeichnung „...“ und ihren doppelspaltigen Satz. Wer die Geschichte eines einzelnen Erziehungsheims, bezogen auf eine bestimmte Zeit, nachsucht, findet auch diese leicht: durch deren übersichtliche Gestalt und ihren chronologischen Aufbau. Wer nach einzelnen Orten oder Personen fragt, dem dient das Register am Ende des Buches als Auffindungshilfe. Die Nachweise zu den zahlreichen historischen Bild- und Textquellen finden sich in den ausführlichen Bildunterschriften, den Textanmerkungen und zusammengefasst im Anhang. Der umfängliche Einsatz von Karten, Grafiken, Tabellen und Fotografien schließlich will die Lesbarkeit der Studie erhöhen und das Bild als zusätzliche Erkenntnisquelle und Vermittlungsebene nutzen. Durch das Farbprogramm der Studie sind auch die einzelnen Bildstrecken mühelos auffindbar. Die Arbeit versteht sich als gemeinsames Projekt sämtlicher daran beteiligten Forscherinnen und Forscher und beruht auf intensiver und gemeinschaftlicher Diskussion all ihrer Teile. Dennoch gab es verschiedene herausgehobene Zuständigkeiten und Textverantwortlichkeiten. Um den monografischen Charakter der Studie zu betonen, die AutorInnen der einzelnen Teile aber dennoch kenntlich zu machen, enden die einzelnen Kapitel jeweils mit deren Kürzel. Am Schluss des Bandes findet sich das AutorInnenverzeichnis zum Nachschlagen.
Die vorgelegten Ergebnisse sollen helfen, Bedingung und Wirkung von (Erziehungs-) Gewalt im Rahmen des Fürsorgeerziehungssystems aufzuklären und den Blick für die Gegenwart zu orientieren.
Michaela Ralser
1 Tillmanns Jenny, Was heißt historische Verantwortung? Historisches Unrecht und seine Folgen für die Gegenwart, Bielefeld, 2012, 15
2 Vgl. Ralser Michaela u. Sieder Reinhard, Hg., Die Kinder des Staates/Children of the State, Österreichische Zeitschrift für Geschichtswissenschaften (ÖZG), 25 (2014), Nr. 1+2
3 Vgl. dazu beispielhaft: Ralser Michaela, Leitner Ulrich u. Reiterer Martina, Die Anstalt als pädagogischer Sonderort. Das Vorarlberger Landeserziehungsheim am Jagdberg, in: Zeitgeschichte, 24 (2015), H. 3, 179–195
4 Weder hatten die einschneidenden Transformationen im nahen Italien, wo mit dem Gesetz vom 27. 7. 1977, Nr. 616, die geschlossenen Erziehungsanstalten und Beobachtungsheime verboten und schon 1971 und noch umfassender 1977 jede Sonderbeschulung abgeschafft wurden, grenzüberschreitend Wirkung. Noch konnte sich der zivilgesellschaftliche Protest in Österreich im Anschluss daran oder der Verdacht über die Unangemessenheit der bestehenden Erziehungsheime, wie er im Verlauf der Sozialen Bewegungen ab 1970 vereinzelt auch aus dem Inneren der offiziellen Politik geäußert wurde, durchsetzen. So hatte etwa Tirols Soziallandesrat Salcher schon Anfang der 1970er Jahre vorgeschlagen, das Landeserziehungsheim Kleinvolderberg endgültig zu schließen. Erst die Ausdünnung der Zuweisungen durch die nunmehr als SozialarbeiterInnen ausgebildeten ehemaligen FürsorgerInnen, die damit einhergehenden drastisch sinkenden Belegungszahlen und die schließlich offenkundig gewordene, auch ökonomische Unrentabilität ermöglichten gegen Ende des 20. Jahrhunderts die Schließung der Landesheime respektive ihre Überführung (wie etwa beim Jagdberg oder in St. Martin) in eine gewandelte Struktur.
5 Es sind dies die Ausführungen zum Jagdberg als Landeserziehungsheim für schulpflichtige Buben, zu Kramsach-Mariatal als Landeserziehungsheim für schulpflichtige Mädchen, zu Kleinvolderberg als Landeserziehungsheim für schulentlassene Buben und junge Männer und schließlich zu St. Martin als Landeserziehungsheim für schulentlassene Mädchen und junge Frauen. Dass die konfessionellen Großheime der Fürsorgeerziehung, die sich insbesondere in Tirol ebenso bis in die 1990er Jahre erhalten haben – eines existiert heute noch –, hier nicht ausführlich behandelt werden, ist der Anlage dieser Studie und ihrem spezifischen Auftrag geschuldet, sich der öffentlichen Fürsorgeerziehung und den Landesanstalten zu widmen. Diese Entscheidung sagt aber nichts über die Gewaltförmigkeit der konfessionellen Heime aus; die diesbezüglichen Gewaltmeldungen bei der Opferschutzkommission belegen deren Unangemessenheit eindrücklich. Sie noch eingehender zu untersuchen, als dies bisher geschehen ist, bleibt deshalb ein wichtiges Desiderat der historischen Aufklärung.
6 Dass dasselbe auch für die zum Teil bis heute existierenden Großheime der Behindertenhilfe galt und noch gilt, sei hier nur erwähnt. Die vorliegende Studie hat das Augenmerk darauf nicht gerichtet. Eine Befassung damit an anderer Stelle schiene allerdings dringend geboten.
7 Vgl. dazu ausführlicher: Ralser Michaela, Bechter Anneliese u. Guerrini Flavia, Regime der Fürsorge. Eine Vorstudie zur Geschichte der Tiroler und Vorarlberger Erziehungsheime und Fürsorgeerziehungssysteme der Zweiten Republik, Innsbruck, 2014
8 Vgl. dazu im Detail: Ralser Michaela, Die Sorge um das erziehungsschwierige Kind. Zur Rationalität der Arbeitsteilung zwischen Kinderpsychiatrie, Heilpädagogik und Fürsorgeerziehung am Beispiel der Innsbrucker Kinderbeobachtungsstation, in: Topp Sascha, Schepker Klaus u. Fangerau Heiner (Hg.), Kinder- und Jugendpsychiatrie im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit, Heidelberg, im Erscheinen (2017)
9 Unter der Überschrift „Die konfessionellen Träger der Jugendfürsorge und ihre Heime“ werden in der Studie auch die konfessionsgebundenen Fürsorgevereine dargestellt und die Anstalten beschrieben, die im Laufe der Zeit gegründet wurden und von denen nicht wenige bis in die späten 1980er Jahre Bestand hatten oder noch bestehen. Die konfessionellen Erziehungsheime spielten, auch wenn sie nicht Hauptgegenstand dieser Studie sind, eine wesentliche Rolle in der regionalen Fürsorgeerziehungslandschaft.
10 Ermittelt wurde die Zahl über die Zöglingsaufnahmebücher, über die Dokumentation der Heime ihre Jahresaufnahmequoten betreffend und über andere Quellen, um bestehende Überlieferungslücken auszugleichen. Nimmt man die privat-katholischen, ebenfalls von den Jugendämtern beschickten Großheime die Bubenburg, Martinsbühel und Scharnitz noch hinzu, gehen wir von vorsichtigen 12.000 bis 13.000 in der Region der Zweiten Republik anstaltsförmig untergebrachten Kindern aus. Bedenken wir die späte Schließung sind diese heute zwischen 35 und 75 Jahre alt.
11 Die Geschichte der einzelnen hier dargestellten Heime zeigen paradigmatisch das Panorama möglicher Entwicklungslinien von Erziehungsheimen, auch über den regionalen Kontext hinaus: der 120 Jahre währende Jagdberg in Vorarlberg als pars pro toto einer öffentlichen Erziehungsanstalt, die dem frühen Typus eines Rettungshauses entstammt; Kramsach-Mariatal als eine öffentliche Erziehungsanstalt, die sich der „Entleerung“ einer konfessionellen Einrichtung der Behindertenhilfe verdankt – die 61 dort untergebrachten, jungen Frauen und Männer wurden im Rahmen des NS-Euthanasieprogramms deportiert und in Hartheim ermordet. Die Anstalt beherbergt nach ihrer vergleichsweise frühen Schließung heute wieder eine Behindertenhilfeeinrichtung; Kleinvolderberg als mit 120 untergebrachten männlichen Fürsorgezöglingen zeitweise Tirols größter Erziehungsanstalt, um 1900 hervorgegangen aus einer katholischen Gründung zwischen Oblatenausbildung und konfessionsgebundener Beschulung der Armutsbevölkerung – heute eine Flüchtlingsunterkunft; schließlich St. Martin als einziger landeseigener Erziehungsanstalt Westösterreichs für schulentlassene Mädchen als pars pro toto einer aus einem Arbeits(gefangenen)haus hervorgegangenen Erziehungsanstalt.
Die vorliegende Studie verfolgt die Aufgabe, die Geschichte der vier regionalen Landeserziehungsanstalten zu erarbeiten, daraus Schlüsse hinsichtlich der wesentlichen Akteure, Kräfte und Verantwortlichkeiten zu ziehen und eine vertiefte Kenntnis über die Zusammenhänge, welche die historische Kinder- und Jugendhilfe der Region kennzeichnen, zu gewinnen und zu vermitteln. Sie will das Fürsorgeerziehungssystem, die Fürsorgeerziehungseinrichtungen und die Wirkungen, die sie in den Kindern und Jugendlichen hinterlassen haben, so präzise und so umfassend wie möglich darstellen und einordnen. Dazu benötigt sie zumindest drei Informationsquellen: die Erinnerungen der ehemaligen Heimkinder; die Überlieferungen in den Aktenbeständen des Fürsorgeerziehungssystems und – wo vorhanden – der Fürsorgeerziehungseinrichtungen, etwa der Erziehungsheime; schließlich alles, was an zeitgenössischer Literatur, Berichterstattung und Diskussion zu finden ist und mit dem Thema der Fürsorgeerziehung in der Wohlfahrtsregion Tirol und Vorarlberg zusammenhängt.
Die erste Quellenart, das Interview mit den Zeitzeuginnen und Zeitzeugen der Heimgeschichte, gibt den unmittelbarsten Einblick in die Wirklichkeit der Heime, der Heim erziehung und der Verwaltungsabläufe, die das unter Jugendfürsorge stehende Kind betreffen. Den Erzählungen der ehemaligen Heimkinder verdanken wir die Kenntnis des gewaltvollen Systems der Fürsorge aus eigener Anschauung, Erfahrung und Verarbeitung. Ihnen gilt der besondere Dank des Forschungsteams: dafür, dass sie die Belastungen auf sich genommen haben, ihre persönlichen Geschichten zu erzählen, dafür, dass sie den Mut zur Aussage gefunden und den jahrzehntelangen Bann des Schweigens gebrochen haben. Mit 75 ehemaligen Heimkinder standen wir in regem Kontakt, mit 37 hatten wir Gelegenheit, ein ausführliches Interview zu führen. Daneben haben wir auch mit Personen gesprochen, die als Heimleiter oder ErzieherInnen in den Institutionen tätig waren oder als vergleichsweise peripher Betroffene, etwa als PraktikantInnen, Schulleiter oder zivilgesellschaftliche AkteurInnen, in unterschiedlicher Weise und Intensität mit dem Fürsorgeerziehungssystem konfrontiert waren.
Die zweite Quellenart, das überlieferte Aktenschriftgut des Fürsorgeerziehungssystems und der Fürsorgeerziehungseinrichtungen, gibt Einblick in die Vorgänge der Jugendwohlfahrtsbürokratie. Es liefert den unmittelbaren Zugang zu den verschriftlichten Grundlagen und Legitimationen, bezogen auf die Maßnahmen und Entscheidungen der Sozialbürokratien und Heimverwaltungen. Letztere hatten maßgeblichen Einfluss auf die Lebensverläufe und Lebenschancen der Kinder und Jugendlichen, die den Agenturen und Einrichtungen der Jugendwohlfahrt anvertraut und vielfach ausgeliefert waren. In den Beständen des Tiroler Landesarchivs (TLA), des Vorarlberger Landesarchivs (VLA) sowie des Stadtarchivs Innsbruck (StAI) war eine Vielzahl an Akten zugänglich, die innerhalb der mit der Jugendfürsorge befassten Verwaltungsabteilungen entstanden sind. Es handelt sich dabei etwa um die Mündelakten der Jugendfürsorgeabteilungen, um das Verwaltungsschriftgut der Landesjugendämter von Tirol und Vorarlberg, die Personalakten der HeimleiterInnen und ErzieherInnen der vier Landeserziehungsheime oder auch um die Zöglingsakten des Landeserziehungsheims Jagdberg.1