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Die neue Landesbauordnung für Baden-Württemberg 2015

Synopse
mit Allgemeiner Ausführungsverordnung,
Verfahrensverordnung und
einer erläuternden Einführung

von

Wolfgang Stein
Ministerialrat,
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Baden-Württemberg

Verlag W. Kohlhammer

1. Auflage 2015

 

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

 

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ISBN 978-3-17-029002-0

 

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epub: ISBN 978-3-17-029004-4

mobi: ISBN 978-3-17-029005-1

 

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Vorwort

Am 5. November 2014 hat der baden-württembergische Landtag das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg beschlossen und damit nach der im Jahre 2009 verabschiedeten Gesetzesänderung eine weitere umfassende Novellierung der Landesbauordnung vorgenommen.

Ziel der neuerlichen Änderung war es, die Landesbauordnung nach sozialen und ökologischen Kriterien zu überarbeiten. Daher betreffen wesentliche Neuerungen Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs, zur Erleichterung der Nutzung regenerativer Energien und zur Erweiterung der Barrierefreiheit im Wohnungsbau. Aber auch verfahrensrechtliche Änderungen wurden vorgesehen, wie z. B. die Einschränkung des Kenntnisgabeverfahrens, Klarstellungen beim vereinfachten Verfahren und verschiedene Neuformulierungen im Katalog verfahrensfreier Vorhaben.

Dieses Buch soll all jenen, die sich beruflich mit dem Bauordnungsrecht befassen, aber auch Bauherren und anderen Interessierten helfen, sich in möglichst kurzer Zeit einen umfassenden Überblick über die Neuerungen in der Landesbauordnung 2015 zu verschaffen. Um dies zu erreichen, wird der neue Wortlaut des Gesetzes, wie es ab dem 1. März 2015 gelten wird, in Form einer Synopse dem Wortlaut der bisherigen Fassung gegenübergestellt.

Die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht, die zunächst ebenfalls im Gesetzentwurf enthalten war, wurde im Lauf des Verfahrens herausgelöst und bereits zuvor im Jahr 2013 als Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung vom 16. Juli 2013 (GBl. 2013 S. 209) getrennt beschlossen. Die Änderung durch dieses Gesetz wurde wegen ihrer Auswirkungen ebenfalls in dieses Werk aufgenommen. Zur Vervollständigung wurden auch zwei weitere kleinere Gesetzesänderungen aufgenommen, so dass sämtliche Änderungen der Landesbauordnung seit der letzten großen Novelle im Jahre 2009, die zur Fassung vom 5. März 2010 geführt hat, aus der Synopse erkennbar werden.

Der Synopse vorangestellt wird eine Einführung, in der alle wichtigen Neuregelungen erläutert werden und auf wichtige Rechtsfolgen hingewiesen wird. Im Rahmen dieser Einführung werden auch die wesentlichen Passagen aus der amtlichen Begründung zum Gesetzentwurf wiedergegeben.

Da die Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung ebenfalls mit dem Gesetzentwurf geändert wurde und in dieser Verordnung wesentliche baurechtliche Vorschriften untergesetzlich geregelt sind, wird diese im Anhang in ihrer vollständigen, geänderten Fassung abgedruckt. Wegen ihres engen Zusammenhangs wurde auch der Text der Verfahrensordnung zur Landesbauordnung als Anhang aufgenommen.

Ich hoffe, dass dieses Buch damit alles Notwendige enthält, um dem Leser eine wertvolle Hilfe für den schnellen Zugang zur neuen Landesbauordnung 2015 zu sein.

 

Stuttgart, im Januar 2015
Wolfgang Stein

Inhaltsübersicht

Vorwort

Einführung

Landesbauordnung 2015 (Synopse)

Anhang

I.Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung (LBOAVO) vom 5. Februar 2010 (GBl. S. 24), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. November 2014 (GBl. S. 501)

II.Verordnung der Landesregierung, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über das baurechtliche Verfahren (Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung – LBOVVO) vom 13. November 1995 (GBl. S. 794), zuletzt geändert durch Artikel 218 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 89)

Stichwortverzeichnis

Einführung

Hinweise: §§ ohne Angabe des Gesetzes sind solche der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)

Textpassagen in Kursivschrift sind Ausführungen der offiziellen Begründung zu dem jeweiligen Gesetzentwurf.

Diese Ausführungen sind enthalten in folgenden Drucksachen des Landtags von Baden-Württemberg:

–  Drucksache 15/5294 (Gesetzentwurf zur Änderung der LBO),

–  Drucksache 15/5923 (Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses),

–  Drucksache 15/3252 (Gesetzentwurf zur Änderung der LBO betreffend die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht).

Übersicht
A. Allgemeines zur Novellierung der Landesbauordnung
B. Die wesentlichen Änderungen im Einzelnen
1. Neuregelungen zu Fahrrad- und Kfz-Stellplätzen
1.1 Herstellung von Fahrrad-Stellplätzen
1.1.1 Fahrrad-Stellplatzpflicht bei baulichen Anlagen (§ 37 Absatz 2)
1.1.2 Fahrrad-Stellplatzpflicht bei Wohnungen (§ 35 Absatz 4)
1.2 Ersetzung von Kfz-Stellplätzen durch Fahrrad-Stellplätze (§ 37 Absatz 1)
1.3 Verwendung der Ablöse (§ 37 Absatz 5)
1.4 Kommunales Satzungsrecht: Kfz-Stellplätze für Wohnungen und mehrgeschossige Stellplätze bzw. Garagen (§ 74 Absatz 2)
2. Nutzung regenerativer Energien
2.1 Verfahrensfreiheit von Solaranlagen auf Gebäuden (Anhang zu § 50 Absatz 1)
2.2 Zulassung von Abweichungen zur Nutzung regenerativer Energien (§ 56 Absatz 2)
2.3 Beschränkung kommunaler Gestaltungssatzungen (§ 74 Absatz 1)
3. Nachhaltiges Bauen
3.1 Begrünung baulicher Anlagen (§ 9 Absatz 1)
3.2 Verwendung von Holz (§ 26 Absatz 3)
4. Barrierefreies Bauen, Wohnungsbau
4.1 Barrierefreiheit im allgemeinen Wohnungsbau (§ 35 Absatz 1)
4.2 Abstellflächen für Kinderwagen und Gehhilfen (§ 35 Absatz 4)
4.3 Abstellräume für Wohnungen (§ 35 Absatz 5)
5. Vorbeugender Brandschutz
5.1 Brandschutz in Ställen (§ 15 Absatz 8)
5.2 Rauchwarnmelderpflicht (§ 15 Absatz 7)
6. Berechnung der Abstandsflächen
6.1 Maßgebliche Geländeoberfläche (§ 5 Absatz 4)
6.2 Berücksichtigung von Giebelflächen (§ 5 Absatz 5)
6.3 Nachträgliche Wärmedämmung (§ 5 Absatz 6)
6.4 Länge der Grenzbebauung (§ 6 Absatz 1)
7. Änderungen des Bauproduktenrechts
7.1 Verwendbarkeit von Bauprodukten (§ 17)
7.2 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfungszeugnis (§ 19)
7.3 Nachweis der Verwendbarkeit im Einzelfall (§ 20)
7.4 Prüf-, Zertifizierung- und Überwachungsstellen (§ 25)
8. Verfahrensmäßige Änderungen
8.1 Einschränkung des Kenntnisgabeverfahrens (§ 51)
8.2 Vereinfachtes Verfahren (§ 52 Absatz 2)
8.3 Anzeigepflicht bei Grundstücksteilung (§ 8)
8.4 Anzeigepflicht bei Errichtung von Mobilfunkanlagen (Anhang zu § 50 Absatz 1)
8.5 Verfahrensfreiheit von Bedachungen (Anhang zu § 50 Absatz 1)
8.6 Verzicht auf Einhaltung der Bearbeitungsfrist (§ 54 Absatz 5)
8.7 Zuständigkeit des Umweltministeriums (§ 48 Absatz 4)
8.8 Verfahren bei Blockheizkraftwerken und Verbrennungsmotoren (§ 67 Absatz 5, § 59 Absatz 5, Anhang zu § 50 Absatz 1)
9. Begriffe und Definitionen
9.1 Grundflächen (§ 2 Absatz 4)
9.2 Stellplätze (§ 2 Absatz 8)
9.3 Kfz-Stellplätze (§ 37 Absatz 1)
9.4 Feuerstätte (§ 2 Absatz 12)
9.5 Menschen mit Behinderung (§ 3 Absatz 4, § 29 Absatz 2, § 38 Absatz 2)
9.6 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege (§ 38 Absatz 2)
9.7 Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (§ 67 Absatz 5, § 59 Absatz 5, Anhang zu § 50 Absatz 1)
9.8 Außenwandbekleidung (Anhang zu § 50 Absatz 1)
10. Klarstellungen und Anpassungen
10.1 Maßgebliche Geländeoberfläche (§ 5 Absatz 4)
10.2 Wärmeschutz (§ 14)
10.3 Ausnahmen von der Barrierefreiheit (§ 39 Absatz 3)
10.4 Ersetzung des kommunalen Einvernehmens (§ 54 Absatz 4)
10.5 Beginn der Bearbeitungsfrist (§ 54 Absatz 5)
10.6 Fliegende Bauten (§ 69 Absatz 1)
10.7 Anpassung an das Produktsicherheitsgesetz (§ 48 Absatz 3, § 73 Absatz 8)

A.Allgemeines zur Novellierung der Landesbauordnung

Mit dem Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung, das der Landtag am 5. November 2014 beschlossen hat, verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die LBO nach sozialen und ökologischen Kriterien zu überarbeiten.

Vorgezogen worden war die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht, die der Landtag bereits am 10. Juli 2013 beschlossen hat, vgl. Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung vom 16. Juli 2013 (GBl. S. 209).

Zwischen beiden Änderungen wurde die LBO noch durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 389) leicht geändert.