Steuerstrafrecht

Herausgegeben von

 

Dr. Silke Hüls und Dr. Tilman Reichling

 

Bearbeitet von

Dr. Henner Apfel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Straf-
und Steuerrecht in Düsseldorf

Björn Krug
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Straf-
und Steuerrecht in Berlin und Frankfurt

Prof. Dr. Martin Asholt
Universität Passau

Prof. Dr. Michael Lindemann
Universität Bielefeld

Dr. Johannes Corsten
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Strafrecht in Frankfurt

Dr. Tilman Reichling
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Strafrecht in Frankfurt

Thorsten Franke-Roericht, LL.M
Rechtsanwalt,
in Düsseldorf

Dr. Alexander Schork, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Strafrecht in Karlsruhe

Dr. Bernd Groß, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Strafrecht in Frankfurt

Stefanie Schott
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht,
Fachanwältin für Steuerrecht, Darmstadt

Dr. Daniel Hunsmann
Richter am Oberlandesgericht Oldenburg

Christoph Tute
Rechtsanwalt in Frankfurt

PD Dr. Silke Hüls
Universität Bielefeld

Dr. Sebastian Wollschläger
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Straf- und Steuerrecht in Köln

Dr. Philipp Kauffmann, LL.M.
Rechtsanwalt in Stuttgart

Prof. Dr. Sascha Ziemann
Leibniz Universität Hannover

2., neu bearbeitete Auflage

 

kein Alternativtext verfügbar

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Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-0650-6

 

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 89 2183 7923
Telefax: +49 89 2183 7620

 

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Vorwort zur 2. Auflage

Im Vorwort zur 1. Auflage fragten wir: „Ein neuer Kommentar zum Steuerstrafrecht? Besteht dafür überhaupt Bedarf?“. Wir haben diese Frage seinerzeit bejaht. Die erfreuliche Aufnahme unseres Werkes in der steuerstrafrechtlichen Literatur, aber auch in der Rechtsprechung, haben uns ebenso wie die zahlreichen wohlwollenden Rezensionen bestärkt, nach etwa dreieinhalb Jahren eine Neuauflage dieses Werkes herauszugeben.

Der Bedarf einer Neuauflage ergab sich hier auch aus der (weiterhin bestehenden) Schnelllebigkeit des Rechtsgebietes. Seit dem Erscheinen der Erstauflage im Jahr 2016 waren es weniger die gesetzgeberischen Aktivitäten, die zu massiven Änderungen in diesem Rechtsgebiet führten, sondern vielmehr die Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, die in zahlreichen Entscheidungen ihre bisherige Linie aufgab bzw. „fortschrieb“.

Aus dem Kreis der Bearbeiter der 1. Auflage haben sich Frau Rechtsanwältin Parsch sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Sauer verabschiedet. Ihnen sei für ihre Mitarbeit an dieser Stelle noch einmal herzlich gedankt. Wir freuen uns, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Corsten sowie Herr Rechtsanwalt Tute nun unser Autorenteam verstärken.

Unser besonderer Dank gilt weiterhin dem Verlag C. F. Müller, der uns bereits bei der Erstauflage des Werkes in vielfältiger Weise unterstützt hat und uns auch nunmehr erneut mit Rat und Tat zur Seite stand.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne weiterhin per E-Mail entgegen an: steuerstrafrecht@cfmueller.de

Bielefeld und Frankfurt, November 2019

Dr. Silke Hüls
Dr. Tilman Reichling

Vorwort

Ein neuer Kommentar zum Steuerstrafrecht? Besteht dafür überhaupt Bedarf?
Wir meinen ja!

Den ersten Anlass für die Idee, dieses Projekt umzusetzen, bot die Reform des Rechts der strafbefreienden Selbstanzeige. Steuerstrafrecht zeigt sich dabei als ein innovatives (und mitunter besonders schnelllebiges) Rechtsgebiet, was sich in den letzten Jahren auch in zahlreichen Diskussionen zur Reform des Instituts der Selbstanzeige dokumentierte. Deshalb soll der Kommentar Raum zur Darstellung und Entwicklung innovativer Lösungsansätze bieten und die Diskussion durch neue Perspektiven und neue Argumente bereichern. Damit er insbesondere für die Praxis einen Mehrwert bietet, liegt ein deutlicher Fokus auf der Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Steuer- und Steuerstrafrecht.

Insgesamt sechzehn Autorinnen und Autoren sind an dem Kommentar beteiligt, wobei besonders erfreulich ist, dass sowohl Autorinnen und Autoren aus der Praxis (Richter und Strafverteidiger) als auch aus der Wissenschaft gewonnen werden konnten. So konnte ein Kommentar entstehen, in dem sowohl erfahrene Praktiker aus dem Bereich des Steuerstrafrechts als auch Wissenschaftler, deren Forschungsinteresse dem Steuerstrafrecht gilt, die steuerstrafrechtlich relevanten Gebiete kommentieren. Im Vordergrund stehen dabei besonders die Aktualität der Darstellung und die praktische Relevanz der Kommentierung, ohne die Wissenschaftlichkeit zu vernachlässigen.

Unser besonderer Dank gilt dem Verlag C.F. Müller, der von Beginn an von diesem Projekt überzeugt war und es ebenso kompetent wie freundlich begleitet und unterstützt hat.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne per E-Mail entgegen an steuerstrafrecht@cfmueller.de.

Bielefeld und Frankfurt, Juli 2016

Dr. Silke Hüls
und
Dr. Tilman Reichling

Bearbeiterverzeichnis

Vor § 369, § 369

Ziemann

§ 370

Schott

§ 371

Hüls/Reichling

§§ 372–375

Corsten/Tute

§ 376

Asholt

§§ 377–378

Groß

§ 379

Reichling

§§ 380–383b

Hunsmann

§ 384

Asholt

§ 384a

Hunsmann

§§ 385–391

Wollschläger

§ 392

Reichling

§ 393

Lindemann

§§ 394–396

Schork/Kauffmann

§ 397–398

Hüls

§ 398a

Hüls/Reichling

§§ 399–403

Krug

§ 404

Franke-Roericht

§§ 405–412

Apfel

 

Zitiervorschlag

 

HK-SteuerStR-Bearbeiter

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort 2. Auflage

 Vorwort

 Bearbeiterverzeichnis

 Abkürzungsverzeichnis

 Literaturverzeichnis

Achter TeilStraf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren

 Erster AbschnittStrafvorschriften

  Vorbemerkung zu § 369Systematik und Methodik des Steuerstrafrechts

  § 369Steuerstraftaten

  § 370Steuerhinterziehung

  § 370a(aufgehoben)

  § 371Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

  § 372Bannbruch

  § 373Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel

  § 374Steuerhehlerei

  § 375Nebenfolgen

  § 376Verfolgungsverjährung

 Zweiter AbschnittBußgeldvorschriften

  § 377Steuerordnungswidrigkeiten

  § 378Leichtfertige Steuerverkürzung

  § 379Steuergefährdung

  § 380Gefährdung der Abzugsteuern

  § 381Verbrauchsteuergefährdung

  § 382Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben

  § 383Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen

  § 383a(weggefallen)

  § 383bPflichtverletzung bei Übermittlung von Vollmachtsdaten

  § 384Verfolgungsverjährung

  § 384aVerstöße nach Artikel 83 Absatz 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2016/679

 Dritter AbschnittStrafverfahren

  1. UnterabschnittAllgemeine Vorschriften

   § 385Geltung von Verfahrensvorschriften

   § 386Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten

   § 387Sachlich zuständige Finanzbehörde

   § 388Örtlich zuständige Finanzbehörde

   § 389Zusammenhängende Strafsachen

   § 390Mehrfache Zuständigkeit

   § 391Zuständiges Gericht

   § 392Verteidigung

   § 393Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren

   § 394Übergang des Eigentums

   § 395Akteneinsicht der Finanzbehörde

   § 396Aussetzung des Verfahrens

  2. UnterabschnittErmittlungsverfahren

   I.Allgemeines

    § 397Einleitung des Strafverfahrens

    § 398Einstellung wegen Geringfügigkeit

    § 398aAbsehen von Verfolgung in besonderen Fällen

   II.Verfahren der Finanzbehörden bei Steuerstraftaten

    § 399Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

    § 400Antrag auf Erlass eines Strafbefehls

    § 401Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbstständigen Verfahren

   III.Stellung der Finanzbehörden im Verfahren der Staatsanwaltschaft

    § 402Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

    § 403Beteiligung der Finanzbehörde

   IV.Steuer- und Zollfahndung

    § 404Steuer- und Zollfahndung

   V.Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen

    § 405Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen

  3. UnterabschnittGerichtliches Verfahren

   § 406Mitwirkung der Finanzbehörde in Strafbefehlsverfahren und im selbstständigen Verfahren

   § 407Beteiligung der Finanzbehörde in sonstigen Fällen

  4. UnterabschnittKosten des Verfahrens

   § 408Kosten des Verfahrens

 Vierter AbschnittBußgeldverfahren

  § 409Zuständige Verwaltungsbehörde

  § 410Ergänzende Vorschriften über das Bußgeldverfahren

  § 411Bußgeldverfahren gegen Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer

  § 412Zustellung, Vollstreckung, Kosten

 Stichwortverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a.A.

anderer Ansicht

a.a.O.

am angegebenen Ort

Abk.

Abkommen

abl.

ablehnend

ABl.EG

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft

Abs.

Absatz

abw.

abweichend

a.E.

am Ende

AEAO

Anwendungserlass zur Abgabenordnung

a.F.

alte Fassung

AG

Amtsgericht/Aktiengesellschaft

ähnl.

ähnlich

allg.

allgemein

allgM

allgemeine Meinung

ÄndG

Änderungsgesetz

ÄndVO

Änderungsverordnung

Anm.

Anmerkung

AnwBl.

Anwaltsblatt (zitiert nach Jahr und Seite)

AO

Abgabenordnung

AO-StB

AO-Steuerberater (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

ArbG

Arbeitgeber

ArbN

Arbeitnehmer

Art.

Artikel

AS

Abgeltungssteuer

AStBV (St)

Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) 2019

AT

Allgemeiner Teil

Aufl.

Auflage

ausf.

ausführlich

AW-Prax

Außenwirtschaftliche Praxis (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

BAnz

Bundesanzeiger

BAFin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BayObLGSt

Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landgerichts in Strafsachen (zitiert nach Band und Seite)

BB

Betriebsberater (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

BC

Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling (zitiert nach Jahr und Seite)

Begr.

amtliche Begründung

Bek.

Bekanntmachung

ber.

berichtigt

Beschl.

Beschluss

Bf

Beschwerdeführer

BfF

Bundesamt für Finanzen

BFH

Bundesfinanzhof

BFHE

Sammlung der Entscheidungen des BFH

BFH/NV

Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt (BGBl. I und Jahrgang)

BGH

Bundesgerichtshof

BGHR

BGH-Rechtsprechung, herausgegeben von den Richtern des Bundesgerichtshofs (zitiert nach Paragraph, Stichwort und Nummer)

BGHSt

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen (zitiert nach Band und Seite)

BKA

Bundeskriminalamt

BMF

Bundesminister(ium) der Finanzen

BMI

Bundesministerium des Innern

BMJV

Bundesminister(ium) der Justiz und für Verbraucherschutz

BORA

Berufsordnung für Rechtsanwälte

BP

Betriebsprüfung

BR-Drucks.

Bundesratsdrucksache

BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung vom 1.8.1959 (BGBl. I, 565)

BRat

Bundesrat

BRatE

Entwurf des Bundesrates

BReg

Bundesregierung

Bsp.

Beispiel

Bspr.

Besprechung

Bst.

Buchstabe

BStBl.

Bundessteuerblatt (BStBl. I und Jahrgang)

BT

Bundestag

BT-Drucks.

Bundestagsdrucksache

BT-GeschO

Geschäftsordnung des dt. Bundestages

BtMG

Betäubungsmittelgesetz

BuStra

Bußgeld- und Strafsachenstelle

BuW

Betrieb und Wirtschaft (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (zitiert nach Band und Seite)

BVerfGG

Gesetz über das Bundesverfassungsgericht i. d. Bek. v. 11.8.1993 (BGBl. I, 1473)

BVerfGK

Kammerentscheidungen des BVerfG, 2004 ff.

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

bzgl.

bezüglich

BZRG

Bundeszentralregistergesetz

bzw.

beziehungsweise

DB

Der Betrieb (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

DBA

Doppelbesteuerungsabkommen

ders.

derselbe

d.h.

das heißt

Diss.

Dissertation

DRiZ

Deutsche Richterzeitung (zitiert nach Jahr und Seite)

DStR

Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

DStRE

Zeitschrift „Deutsches Steuerrecht Entscheidungen“

DStZ

Deutsche Steuer-Zeitung, Ausgabe A (zitiert nach Jahr und Seite)

EFG

Entscheidungen der Finanzgerichte (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

EGGVG

Einführungsgesetz zum Gerichtsverfahrensgesetz v. 27.1.1877 (RABl., 77)

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EGStGB

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch v. 2.3.1974 (BGBl. I, 469; I 1975, 1916)

einschr.

einschränkend

EKMR

Europäische Kommission für Menschenrechte

EMRK

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950 (BGBl. II 1952, 686)

entspr.

entsprechend

ErbStG

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

erg.

ergänzend

Erl.

Erlass, Erläuterung

ESt

Einkommensteuer

EStB

Der Ertragsteuerberater (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

EStDV

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

EStG

Einkommensteuergesetz

EStH

Einkommensteuerhinweise

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EuRHÜbk

Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.4.1959 (BGBl. II 1964, 1369, 1386; II 1976, 1799)

EUSt

Einfuhrumsatzsteuer

EUStBV

Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsordnung

f.; ff.

folgende; fortfolgende

FA

Finanzamt

FG

Finanzgericht

FinB

Finanzbehörde

FinMin

Finanzministerium

FinVerw

Finanzverwaltung

Fn.

Fußnote

FR

Finanz-Rundschau

FS

Festschrift

GA

Goltdammers Archiv für Strafrecht (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

gem.

gemäß

GewO

Gewerbeordnung i.d.F. der Bek. v. 22.2.1999 (BGBl. I, 202)

GewSt

Gewerbesteuer

GewStDV

Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

GewStG

Gewerbesteuergesetz

GG

Grundgesetz f. d. Bundesrepublik Deutschland v. 23.5.1949 (BGBl. I, 1)

ggf.

gegebenenfalls

GKG

Gerichtskostengesetz i. d. Bek. v. 5.5.2004 (BGBl. I, 718)

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

GmbHR

GmbH-Rundschau

GMBl.

Gemeinsames Ministerialblatt

GoBD

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

GRCh

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

GS

Gedächtnisschrift

GSSt

Großer Senat für Strafsachen

GStA

Generalstaatsanwalt

GVBl.

Gesetz- und Verordnungsblatt

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz i.d.F. der Bek. v. 9.5.1975 (BGBl. I, 1077)

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen i.d.F. v. 15.7.2005 (BGBl. I, 2114)

h.M.

herrschende Meinung

HRRS

Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht, Internetzeitung für Strafrecht, www.hrr-strafrecht.de, 2000 ff.

Hs.

Halbsatz

HZA

Hauptzollamt

i.d.F.

in der Fassung

i. Erg.

im Ergebnis

INF

Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
(Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

insb.

insbesondere

IRG

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen i.d.F. v. 27.6.1994 (BGBl. I, 1537)

i.S.d.

im Sinne des

i.S.v.

im Sinne von

i.V.m.

in Verbindung mit

JBeitrO

Justizbeitreibungsordnung v. 11.3.1937 (RGBl. I, 298)

JMBl.

Justizministerialblatt

JR

Juristische Rundschau (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

JStG

Jahressteuergesetz

jurisPR-StrafR

Juris-Praxisreport – Strafrecht

JVA

Justizvollzugsanstalt

JW

Juristische Wochenschrift (zitiert nach Jahr und Seite)

JZ

Juristenzeitung (zitiert nach Jahr und Seite)

Kap.

Kapitel

KG

Kammergericht; Kommanditgesellschaft

KGaA

Kommanditgesellschaft auf Aktien

krit.

kritisch

KSt

Körperschaftsteuer

KStDV

Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung

KStG

Körperschaftsteuergesetz

KStR

Körperschaftsteuer-Richtlinien

KV GKG

Kostenverzeichnis zum GKG

LG

Landgericht

Ls

Leitsatz

LSt

Lohnsteuer

MDR

Monatsschrift für Deutsches Recht (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

MiStra

Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen i.d.F. der Bek. v. 19.5.2008

m.w.N.

mit weiteren Nachweisen

n.F.

neue Fassung

NJ

Neue Justiz (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

NJW

Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

NJW-RR

NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

NStZ

Neue Zeitschrift für Strafrecht (zitiert nach Jahr und Seite)

NStZ[Bearbeiter]

Aus der Rspr. des BGH [Bearbeiter] ([K.] = Kusch;
[M.] = Miebach; [M./K.] = Miebach/Kusch;
[Pf.] = Pfeiffer; [Pf./M.] =Pfeiffer/Miebach)

NStZ-RR

NStZ-Rechtsprechungs-Report Strafrecht (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

NStZ-RR[Bearbeiter]

Aus der Rspr. des BGH [Bearbeiter] ([B.] = Becker;
[K.] = Kusch; [Sch.] = H.W. Schmidt)

NZWiSt

Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (zitiert nach Jahr und Seite)

OFD

Oberfinanzdirektion

OLG

Oberlandesgericht

OLGSt

Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Strafsachen und über Ordnungswidrigkeiten (zitiert a.F. nach Seiten und n.F. nach Nrn.)

OVG

Oberverwaltungsgericht

OWiG

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten i.d.F. der Bek. v. 19.2.1987 (BGBl. I, 602)

PStR

Praxis Steuerstrafrecht (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

RdErl.

Runderlass

RegE

Regierungsentwurf

RG

Reichsgericht

RGBl. I, II

Reichsgesetzblatt Teil I, Teil II

RGSt

Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen

RiStBV

Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren

RiVASt

Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten

Rn.

Randnummer

Rspr.

Rechtsprechung

RStBl.

Reichssteuerblatt

S., s.

Satz, Seite, siehe

SAM

Steueranwaltsmagazin (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

SDÜ

Schengener Durchführungsabkommen v. 19.6.1990 (BGBl. II 1993, 1013 ff.)

sog.

so genannte/r/s

StA

Staatsanwaltschaft

StÄndG

Steueränderungsgesetz

StAnpG

Steueranpassungsgesetz

StB

Der Steuerberater (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

Stbg

Die Steuerberatung (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

StBp

Die steuerliche Betriebsprüfung (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

SteufA

Steuerfahndung

Stgb

Die Steuerberatung (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

StGB

Strafgesetzbuch i.d.F. der Bek. v. 13.11.1998 (BGBl. I, 3322)

StPfl.

Steuerpflichtiger

StPO

Strafprozessordnung

st. Rspr.

ständige Rechtsprechung

str.

streitig

StraBEG

Strafbefreiungserklärungsgesetz

StraBu

Straf- und Bußgeldsachenstelle

StraFo

Strafverteidigerforum (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

StrEG

Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen v. 8.3.1971 (BGBl. I, 157)

StRR

Strafrechts-Report (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

StrRG

Strafrechtsreformgesetz

StV

Strafverteidiger (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

StVÄG

Strafverfahrensänderungsgesetz (1979 v. 5.10.1978 (BGBl. I, 1645); 1987 v. 21.1.1987 (BGBl. I, 475); 1999 v. 2.8.2000 (BGBl. 1253))

StVollstrO

Strafvollstreckungsordnung i.d.F. v. 1.4.2001 (bundeseinheitlich)

StVollzG

Strafvollzugsgesetz v. 16.3.1976 (BGBl. I, 581, 2088)

StVRG

Gesetz zur Reform des Strafverfahrensrechts v. 9.12.1974 (BGBl. I, 3393); außer Kraft seit 24.4.2006

StW

Steuer-Warte (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

SÜG

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes i.d.F. 7.12.2011 (BGBl. I, 2576)

SV

Sachverständiger

SWI

Steuer und Wirtschaft International (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

TKG

Telekommunikationsgesetz v. 22.6.2004 (BGBl. I, 1190)

TKÜ

Telekommunikationsüberwachung

u.a.

unter anderem; und andere

ÜberstÜbk

Überstellungsübereinkommen vom 21.3.1983 (BGBl. II 1991, 1006, 1007; 1992, 98)

UR

Umsatzsteuer-Rundschau (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

Urt.

Urteil

USt

Umsatzsteuer

UStErstVO

Verordnung über die Erstattung von Umsatzsteuer an ausländische ständige diplomatische Missionen und berufskonsularische Vertretungen sowie an ihre ausländischen Mitglieder

UStG

Umsatzsteuergesetz

UZK

Zollkodex der Union

VerfGH

Verfassungsgerichtshof

VG

Verwaltungsgericht

VGH

Verwaltungsgerichtshof

vgl.

vergleiche

VO

Verordnung

wistra

Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (zitiert nach Jahr und Seite)

WM

Wertpapier-Mitteilungen (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

WPg

Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

z.B.

zum Beispiel

ZfZ

Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern

Ziff.

Ziffer(n)

ZInsO

Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht (zitiert nach Jahr und Seite)

ZIS

Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik

zit.

zitiert, Zitierung

ZK

Zollkodex

ZollV

Zollverordnung

ZollVG

Zollverwaltungsgesetz

ZPO

Zivilprozessordnung i.d.F. der Bek. v. 5.12.2005 (BGBl. I, 3202; I 2006, 431; I 2007, 781)

ZRP

Zeitschrift für Rechtspolitik (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite)

ZStW

Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (zitiert nach Band (Jahr) und Seite)

Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl. 2019

Adick/Bülte

Fiskalstrafrecht, 2. Aufl. 2019

Beermann/Gosch[1]

Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung mit Nebengesetzen / EuGH-Verfahrensrecht, Loseblatt

Bender/Möller/Retemeyer

Steuerstrafrecht mit Schwerpunkt Zoll- und Verbrauchssteuerstrafrecht, Loseblatt

Blümich

EStG, KStG, GewStG, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, Loseblatt

Bordewin/Brandt

Einkommensteuergesetz, Loseblatt

Bunjes

Umsatzsteuergesetz: UStG, Kommentar, 18. Aufl. 2019

Dölling/Duttge/König/Rössner

Gesamtes Strafrecht, StGB-StPO-Nebengesetze, Handkommentar, 4. Aufl. 2017

Dreier/Wittreck

Grundgesetz: GG, Textausgabe mit sämtlichen Änderungen und weitere Texte zum deutschen und europäischen Verfassungsrecht, 12. Aufl. 2019

Epping/Hillgruber

Beck′scher Online-Kommentar Grundgesetz
(zit.: BeckOK-GG-Bearb.)

Erbs/Kohlhaas

Strafrechtliche Nebengesetze mit Straf- und Bußgeldvorschriften des Wirtschafts- und Verwaltungsrechts, Loseblatt

Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis

Wirtschaftsstrafrecht. Kommentar mit Steuerstrafrecht und Verfahrensrecht, 1. Aufl. 2017

(zit.: Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikas-Bearb.)

Fischer

Strafgesetzbuch: StGB mit Nebengesetzen, Kommentar, 67. Aufl. 2020

Flore/Tsambikakis

Steuerstrafrecht, Kommentar, 2. Aufl. 2016

Franzen/Gast/Joecks

Steuerstrafrecht: Mit Zoll- und Verbrauchsteuerrecht. Kommentar §§ 369-412 AO, § 32 ZollVG, ältere Auflagen bis Rechtsstand: 1. Januar 2009. Auflagen nach 2009 s. Joecks/Jäger/Randt

Gercke/Julius/Temming/Zöller

Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2019 (zit.: HK-StPO-Bearb.)

Göhler

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: OWiG, Kommentar, 17. Aufl. 2017

Graf

Beck′scher Online-Kommentar OWiG
(zit.: BeckOK-OWiG-Bearb.)

Graf/Jäger/Wittig

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Kommentar, 2. Aufl. 2017

Hannich

Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung: StPO mit GVG, EGGVG, EMRK, 8. Aufl. 2019
(zit.: KK-StPO-Bearb.)

Hartmann/Metzenmacher

Umsatzsteuergesetz, Kommentar mit Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, Umsatzsteuer-Richtlinien, Verwaltungsanweisungen, Nebengesetzen, Verordnungen sowie den einschlägigen internationalen Verträgen und Abkommen, Loseblatt

v. Heintschel-Heinegg

Beck′scher Online-Kommentar StGB
(zit.: BeckOK-StGB-Bearb.)

ders./Bockemühl

KMR – Kommentar zur Strafprozessordnung, Loseblatt (zit: KMR-Bearb.)

Herrmann/Heuer/Raupach

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, Loseblatt (zit.: H/H/R-Bearb.)

Horowski/Altehoefer

Lohnsteuerrecht – Kommentar, Loseblatt

Höft/Danelsing/Grams/Rook

Schätzung von Besteuerungsgrundlagen, 2014

Hübschmann/Hepp/Spitaler

Abgabeordnung – Finanzgerichtsordnung, Kommentar, Loseblatt

Jarass/Pieroth

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: GG, Kommentar, 15. Aufl. 2018

Joecks/Jäger/Randt

Steuerstrafrecht mit Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht, Kommentar §§ 369-412 AO, § 32 ZollVG, 8. Aufl. 2015

Joecks/Miebach

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB, 3. Aufl. 2016 ff. (zit.: MK-StGB-Bearb.)

Kahl/Waldhoff/Walter

Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Loseblatt
(zit.: BK-GG-Bearb.)

Kindhäuser/Neumann/Paeffgen

Strafgesetzbuch (StGB), Kommentar, 5. Aufl. 2017
(zit.: NK-StGB-Bearb.)

Kirchhof/Söhn/Mellinghoff

Einkommensteuergesetz, Kommentar, Loseblatt

Klein

Abgabenordnung: AO einschließlich Steuerstrafrecht, Kommentar, 14. Aufl. 2018

Kohlmann

Steuerstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verfahrensrecht, Kommentar zu den §§ 369-412 AO 1977, Loseblatt

Krekeler/Löffelmann/Sommer

AnwaltKommentar StPO, 2. Aufl. 2010
(zit.: AnwK-StPO-Bearb.)

Kühn/v. Wedelstädt

Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 22. Aufl. 2018

Lackner/Kühl

Strafgesetzbuch: StGB, Kommentar, 29. Aufl. 2018

Laufhütte/Rissing-van Saan/Tiedemann

Leipziger Kommentar Strafgesetzbuch: StGB, 12. Aufl. 2008 ff. (zit.: LK-Bearb.)

Leipold/Tsambikakis/Zöller

AnwaltKommentar StGB, 3. Aufl. 2020
(zit.: AnwK-StGB-Bearb.)

Leitner/Rosenau

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Kommentar, 2017
(zit.: NK-WSS-Bearb.)

Lippross/Seibel

Basiskommentar Steuerrecht, Loseblatt

Löwe/Rosenberg/Erb

Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, 27. Aufl. 2017 ff. (zit.: LR-Bearb.)

Matt/Renzikowski

Strafgesetzbuch: StGB, Kommentar, 2013

Meyer-Goßner/Schmitt

Strafprozessordnung: StPO, Gerichtsverfassungsgesetz, Nebengesetze und ergänzende Bestimmungen, Kommentar, 62. Aufl. 2019

Quedenfeld/Füllsack

Verteidigung in Steuerstrafsachen, 5. Aufl. 2016

Rolletschke/Kemper

Steuerstrafrecht, Kommentar zum Steuerstrafrecht, Loseblatt,

Rudolphi/Horn/Samson

Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch (SK-StGB), Loseblatt (zit.: SK-StGB-Bearb.)

Satzger/Schluckebier/Widmaier

StGB – Strafgesetzbuch, Kommentar, 4. Aufl. 2019
(zit.: Satzger/Schluckebier/Widmaier-Bearb. StGB)

dies.

StPO – Strafprozessordnung, 4. Aufl. 2019
(zit.: Satzger/Schluckebier/Widmaier-Bearb. StPO)

Schmidt

Einkommensteuergesetz: EStG, Kommentar, 38. Aufl. 2019

Schönke/Schröder

Strafgesetzbuch: StGB, Kommentar, 30. Aufl. 2019

Schwarz/Pahlke

AO/FGO Kommentar, Loseblatt

Schwarz/Widmann/Radeisen

Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, Loseblattwerk

Senge

Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: OWiG, Kommentar, 5. Aufl. 2018
(zit.: KK-OWiG-Bearb.)

Tipke/Kruse

Abgabenordnung – Finanzgerichtsordnung, Loseblatt

Tipke/Lang

Steuerrecht, 23. Aufl. 2018

Volk

Münchener Anwaltshandbuch Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, 2. Aufl. 2019
(zit.: MAH WirtschaftsstrafR-Bearb.)

Wabnitz/Janovsky/Schmitt

Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 5. Aufl. 2020

Wannemacher

Steuerstrafrecht, 6. Aufl. 2013

Widmaier/Müller/Schlothauer

Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung, 2. Aufl. 2014 (zit.: MAH Strafverteidigung-Bearb.)

Anmerkungen

[1]

Zit.: Beermann/Gosch-Bearb. – Diese Zitierweise gilt für sämtliche, nicht abgekürzt zu zitierende Werke. Für die abgekürzt zu zitierende Literatur finden Sie die Zitierweise jeweils in Klammern bei dem einzelnen Werk.

Achter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren

Inhaltsverzeichnis

Erster AbschnittStrafvorschriften

Zweiter AbschnittBußgeldvorschriften

Dritter AbschnittStrafverfahren

Vierter AbschnittBußgeldverfahren

Achter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren › Erster Abschnitt Strafvorschriften

Erster Abschnitt Strafvorschriften

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung zu § 369Systematik und Methodik des Steuerstrafrechts

§ 369Steuerstraftaten

§ 370Steuerhinterziehung

§ 370aaufgehoben

§ 371Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

§ 372Bannbruch

§ 373Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel

§ 374Steuerhehlerei

§ 375Nebenfolgen

§ 376Verfolgungsverjährung

Achter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren › Erster Abschnitt Strafvorschriften › Vorbemerkung zu § 369 Systematik und Methodik des Steuerstrafrechts

Vorbemerkung zu § 369 Systematik und Methodik des Steuerstrafrechts

I.Systematik des Steuerstrafrechts1 – 22

 1.Die Regelungssystematik des Steuerstrafrechts1 – 3

 2.Das Steuerstrafrecht als Annex des Steuerrechts4 – 8

  a)Die Vorgabewirkung des Steuerrechts5

  b)Die Entstehungsdynamik des Steuerstraftatbestands6, 7

  c)Die Autonomie der prozessualen Entscheidung8

 3.Steuerstrafrecht und Verfassung9 – 22

  a)Steuerstrafrecht und Bestimmtheitsgrundsatz10 – 20

   aa)Das Gebot verfassungsmäßiger Bestimmtheit10 – 13

   bb)Die Folgen verfassungswidriger Unbestimmtheit14 – 20

    (1)Nichtigkeit der Norm17

    (2)Vorübergehende Weitergeltung18 – 20

  b)Steuerstrafrecht und Gleichheitsgrundsatz21, 22

   aa)Das Gebot verfassungsmäßiger Vollzugsgleichheit21

   bb)Die Folgen eines verfassungswidrigen Vollzugsdefizits22

II.Methodik des Steuerstrafrechts23 – 68

 1.Die prozessuale Entscheidungsverantwortung des Strafgerichts in Steuerstrafsachen23 – 34

  a)Keine Bindungswirkungen durch finanzgerichtliche oder -behördliche Entscheidungen25 – 27

  b)Die Aussetzung des Verfahrens zugunsten des Besteuerungsverfahrens28

  c)Der Einsatz sachverständiger Hilfe im Steuerstrafverfahren29 – 32

  d)Exkurs: Die Entscheidungsverantwortung der Finanzgerichte33, 34

 2.Die materielle Entscheidungsverantwortung des Strafgerichts in Steuerstrafsachen35 – 68

  a)Grundlagen der Rechtsanwendung im Steuerstrafrecht35 – 42

   aa)Methoden der normsatzkonkretisierenden Auslegung36 – 39

   bb)Die herausgehobene Bedeutung der Auslegung des Wortlauts40

   cc)Die gerichtliche Mitverantwortung für die Präzisierung des Tatbestands41, 42

  b)Grenzen der Rechtsanwendung im Steuerstrafrecht43 – 68

   aa)Der mögliche Wortsinn als äußerste Grenze richterlicher Auslegung43, 44

   bb)Das Verbot der Verschleifung von Merkmalen des gesetzlichen Tatbestands45

   cc)Das Verbot analoger Strafbegründung oder -verschärfung46 – 56

    (1)Rechtsanwendung und Analogieverbot46 – 49

    (2)Die teleologische Einschränkung begünstigender Normen50, 51

    (3)Der Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten, § 4252 – 56

   dd)Das Verbot rückwirkender Strafbegründung oder -verschärfung57 – 61

    (1)Rechtsanwendung und Rückwirkungsverbot57

    (2)Die rückwirkende Verlängerung der Verjährungsfristen58, 59

    (3)Die rückwirkende Änderung der Rechtsprechung60, 61

   ee)Das Verbot mehrfacher Bestrafung und Verfolgung62 – 68

    (1)Das Doppelbestrafungs- und Verfolgungsverbot, Art. 103 Abs. 3 GG62 – 66

    (2)Das europäische Doppelbestrafungs- und Verfolgungsverbot, Art. 54 SDÜ67, 68

Literatur (Auswahl):

Bülte Blankette und normative Tatbestandsmerkmale im Steuerstrafrecht, GedS Joecks, 2018, S. 365; Gaede Grundkenntnisse des materiellen und formellen Steuerstrafrechts, JA 2008, 88; ders. Grundzüge der Verteidigung im Steuerstrafverfahren – Teil 1, JA 2008, 804; ders. Grundzüge der Verteidigung im Steuerstrafverfahren – Teil 2, JA 2009, 633; Kudlich/Wittig Strafrechtliche Enthaftung durch juristische Präventionsberatung? Teil 1, ZWH 2013, 253; Mösbauer Die Bedeutung der Definitionsnorm des § 369 AO für die steuerstrafrechtliche Ermittlungszuständigkeit der Finanzbehörden, wistra 1996, 252; Radtke Zusammenspiel von BFH und BGH auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts, in: 100 Jahre Steuerrechtsprechung in Deutschland: Festschrift für den Bundesfinanzhof, 2018, Bd. 1, S. 569; Ransiek/Hüls Zum Eventualvorsatz bei der Steuerhinterziehung, NStZ 2011, 678; Reichling/Lange Der Täterkreis der Steuerhinterziehung durch Unterlassen, NStZ 2014, 311; Rönnau Die Verkürzung von Kirchensteuern – ein Betrug ohne Folgen?, wistra 1995, 47; Schmitz Wie viel Strafe braucht der Steuerstaat?, FS Achenbach, 2011, S. 477.

I. Systematik des Steuerstrafrechts

1. Die Regelungssystematik des Steuerstrafrechts

1

Kern des materiellen Steuerstrafrechts bilden die im Ersten Abschnitt des Achten Teils der AO (§§ 369–376) enthaltenen steuerlichen Strafvorschriften (Steuer- und Zollstraftaten, vgl. § 369 Abs. 1, s. § 369 Rn. 6 ff.), allen voran die Steuerhinterziehung gem. § 370. Weitere Strafvorschriften finden sich in Einzelsteuergesetzen wie etwa in § 26c UStG oder § 23 RennwettLottG. Die allg. Regelungen des Strafrechts finden Anwendung, solange das Steuerstrafrecht keine abweichenden Sonderregelungen enthält (§ 369 Abs. 2, Details s. § 369 Rn. 3).

2

Daneben existiert eine Vielzahl bußgeldbewehrter steuerlicher Ordnungswidrigkeiten (Steuer- und Zollordnungswidrigkeiten, vgl. § 377 Abs. 1, s. dort). Sie finden sich im Zweiten Abschnitt des Achten Teils der AO (§§ 377–384) und in vielen Einzelsteuergesetzen.

3

Das allg. Verfahrensrecht des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts findet Anwendung, solange keine Sonderregelungen vorgesehen sind (vgl. § 385 Abs. 1; § 377 Abs. 2) (Details s. § 385 Rn. 2; § 377 Rn. 2).

2. Das Steuerstrafrecht als Annex des Steuerrechts

4

Karl Engisch hat einmal gesagt, dass derjenige, der einen Paragraphen eines Gesetzbuches anwende, gleichzeitig das ganze Gesetzbuch anwende.[1] Für das materielle Steuerstrafrecht gilt dies in gesteigertem Maße, insofern hier gleich eine Vielzahl von Gesetzbüchern, einschließlich europäischer Rechtsakte[2] und mitunter sogar ausländischen Rechts,[3] anzuwenden sind. Sie alle bilden die gesamte Steuerrechtsordnung und machen das Steuerstrafrecht zu einem Annex des Steuerrechts (zur prozessualen Entscheidungsverantwortung der (Steuer-)Strafgerichte s. Rn. 23 ff.).[4]

a) Die Vorgabewirkung des Steuerrechts

5

Steuerstrafrecht und Steuerrecht stehen in enger Verbindung. Die Antwort etwa auf die Frage, ob bei der Steuerhinterziehung gem. § 370 durch das Machen von Angaben über „steuerlich erhebliche Tatsachen“ oder deren „pflichtwidriges“ Verschweigen „Steuern“ „verkürzt“ oder „nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt“ wurden, ergibt sich erst aus dem zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis des Steuerrechts (Vorgabewirkung des materiellen Steuerrechts).[5]

b) Die Entstehungsdynamik des Steuerstraftatbestands

6

Ein subsumierbarer Steuerstraftatbestand entsteht erst aus dem Zusammenlesen von steuerstrafrechtlicher Norm einerseits und inhaltsausfüllender steuerrechtlicher Norm andererseits (Verweisungstechnik des Steuerstraftatbestands).[6] Die grundsätzliche Vereinbarkeit dieser Verweisungstechnik mit dem Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 2 GG ist verfassungsgerichtlich abgesichert[7] (s. auch Rn. 11).

7

Die Rspr. interpretiert das Steuerstrafrecht als Blankettstrafrecht.[8] Dies mag rechtstheoretisch unpräzise[9] sein, ist aber verfassungsrechtlich abgesichert[10] und hat in der Rechtspraxis die wichtige Folgewirkung, dass damit auch das mit dem Blankettstrafrecht üblicherweise verbundene höhere verfassungsrechtliche Schutzniveau zur Anwendung kommt. Es ist nicht überzeugend, allein aus Gründen vermeintlicher rechtstheoretischer Folgerichtigkeit inhaltliche Folgerungen abzuleiten, die für den Normadressaten mitunter, etwa hins. Vorsatz- und Irrtumsfragen, nachteilig sind.[11]

c) Die Autonomie der prozessualen Entscheidung

8

Trotz Vorgabewirkung des Steuerrechts liegt die Entscheidungsverantwortung in den alleinigen Händen des (Steuer-)Strafgerichts, das insofern autonom über die Erfüllung der Voraussetzungen der jeweiligen Steuerstraftat zu entscheiden hat (Einzelheiten s. Rn. 23 ff.).

3. Steuerstrafrecht und Verfassung

9

Das Steuerstrafrecht unterliegt vielfältigen verfassungsrechtlichen Bindungen.[12] Besondere Probleme ergeben sich für das Steuerstrafrecht hins. gesetzlicher Bestimmtheit (Art. 103 Abs. 2 GG; Rn. 10 ff.) und Vollzugsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG, s. Rn. 21 f.). Weitere Anforderungen des Verfassungsrechts betreffen die Rechtsanwendung im Steuerstrafrecht (s. Rn. 35 ff.).

a) Steuerstrafrecht und Bestimmtheitsgrundsatz

aa) Das Gebot verfassungsmäßiger Bestimmtheit

10

Für das Steuerstrafrecht ist insb. das Gesetzlichkeitsprinzip aus Art. 103 Abs. 2 GG (und § 369 Abs. 2 i.V.m. § 1 StGB) zu beachten, das unter anderem verlangt, dass die Strafbarkeit vor der Begehung der Tat „gesetzlich bestimmt“ sein muss (strafrechtliches Bestimmtheitsgebot).[13] Nach der Rspr. des BVerfG verpflichtet dieses den Gesetzgeber, „die Voraussetzungen der Strafbarkeit so genau zu umschreiben“, dass „Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände für den Normadressaten schon aus dem Gesetz selbst zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln und konkretisieren lassen“.[14]

11

Für die Tatbestände des Steuerstrafrechts der §§ 370 ff., allen voran für die Steuerhinterziehung gem. § 370, wird die Einhaltung der Bestimmtheitsanforderungen nach allg. Meinung anerkannt.[15] Auch das Institut des steuerlichen Gestaltungsmissbrauchs gem. § 42 (s. Rn. 52) hat Anerkennung gefunden.[16] Dass diese weitgehende Anerkennung möglicherweise nicht allein auf die besondere Qualität der Gesetzgebung in diesem Bereichen zurückzuführen ist, sondern auch und vielleicht sogar wesentlich mit einer fehlenden Qualitätskontrolle zusammenhängt (und zwar sowohl seitens des BVerfG, aber auch seitens der Fachgerichte), dürfte nicht unplausibel sein.[17]

12

Die Verwendung von Generalklauseln oder unbestimmten Rechtsbegriffen ist dem Gesetzgeber dabei nach Ansicht des BVerfG nicht von vornherein von Verfassungs wegen verwehrt.[18] Um der „Vielgestaltigkeit des Lebens“ gerecht zu werden, ist auch die Verwendung solcher Begriffe zulässig, „die in besonderem Maß der Deutung durch den Richter bedürfen“.[19] Nach der Rspr. des BVerfG bestehen jedenfalls dann „keine Bedenken“, wenn sich mittels der „üblichen Auslegungsmethoden“ oder „aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Norm gewinnen lässt“, die es dem Normadressaten ermöglichen, den Bereich der durch die Strafnorm verbotenen Verhaltensweisen vorauszusehen.[20] Zur Mitverantwortung der Strafgerichte bei der Präzisierung von Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffe s. Rn. 41 f.

13

Soweit weitere steuerrechtliche Vorschriften im Wege der Verweisung in Bezug genommen werden, müssen auch diese ausfüllenden Vorschriften „hinreichend deutlich umschrieben“ sein.[21] Dies ist vereinzelt auch schon für Verweisungen auf Normen und Begriffe des europäischen Rechts verfassungsgerichtlich bestätigt worden.[22] Die neuen Vorgaben des BVerfG zu den Bestimmtheitsanforderungen eines Kriminalstrafe begründenden Verweises auf eine nationale Rechtsverordnung haben bislang im Steuerstrafrecht keinen Anwendungsbereich; dieses kennt den Verweis auf Rechtsordnungen lediglich im Steuerordnungswidrigkeitenrecht (vgl. § 381).[23]

bb) Die Folgen verfassungswidriger Unbestimmtheit

14

Mangelnde Bestimmtheit kann die Norm verfassungswidrig machen. Die rechtsverbindliche Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Norm liegt dabei allerdings allein in der Zuständigkeit des BVerfG (Verwerfungsmonopol, Art. 100 Abs. 1 GG).

15

(Fach-)Gerichte können aber, wenn sie von der Verfassungswidrigkeit eines entscheidungserheblichen Gesetzes überzeugt sind und diese nicht selbst durch eine auch ihnen zustehende verfassungskonforme Auslegung beheben können,[24] das Verfahren aussetzen und die Frage dem BVerfG zur Entscheidung vorlegen[25] (sog. Richtervorlage gem. Art. 100 Abs. 1 GG).

16

Daneben besteht für den Normadressaten die Möglichkeit, Verstöße gegen das Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG mit der Verfassungsbeschwerde gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG zu rügen[26] oder unter Berufung auf Art. 7 EMRK Individualbeschwerde zum EGMR[27] zu erheben.

(1) Nichtigkeit der Norm

17

Hat das BVerfG mit Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 2 BVerfGG) eine Norm für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt hat, entfallen durch diese Nichtigkeitserklärung (§ 78 BVerfGG)[28] alle Rechtswirkungen der Norm. Dies hat zur Folge, dass Verurteilungen hierauf nicht mehr gestützt werden dürfen und entsprechende Verfahren einzustellen sind.[29] Für den Fall, dass bereits eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, kann die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt werden (§ 79 Abs. 1 BVerfGG).[30]

(2) Vorübergehende Weitergeltung

18

Statt der Nichtigkeit der Norm kann das BVerfG auch die vorübergehende Weitergeltung der verfassungswidrigen Norm anordnen (§§ 31 Abs. 2, 79 BVerfGG),[31] um dem Gesetzgeber innerhalb einer bestimmten Frist eine verfassungskonforme Neuregelung zu ermöglichen. In diesen Fällen entfaltet die Norm bis zum Ablauf der Frist weiterhin Rechtswirkungen,[32] was zur Folge hat, dass die Steuerrechtsnorm taugliche Grundlage eines steuerstrafrechtlichen Vorwurfs sein kann.[33] Eine strafprozessuale Wiederaufnahme des Verfahrens soll in dieser Schwebephase nicht zulässig sein, da § 79 Abs. 1 BVerfGG durch § 31 Abs. 2 BVerfGG verdrängt werde.[34]

19

Hat der Gesetzgeber seinen Nachbesserungsauftrag nicht erfüllt, stellt sich die Frage, ob die alte verfassungswidrige Rechtslage weiter die Grundlage für eine steuerstrafrechtliche Verurteilung bilden kann. Das BVerfG verneint dies mit Recht. In diesen Fällen soll, so das BVerfG, „die materielle Steuernorm selbst verfassungswidrig“ werden und nicht mehr „als Rechtsgrundlage für eine steuerliche Heranziehung“ herangezogen werden können“.[35]

20

Erfüllt der Gesetzgeber hingegen seinen Nachbesserungsauftrag und schafft er eine neue verfassungskonforme Regelung, richtet sich eine etwaige Strafbarkeit nach den Grundsätzen des § 2 Abs. 3 StGB: es ist also das mildeste Gesetz anzuwenden (s. § 369 Rn. 30 f.).

b) Steuerstrafrecht und Gleichheitsgrundsatz

aa) Das Gebot verfassungsmäßiger Vollzugsgleichheit

21

Auch der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG hat nach der Rspr. des BVerfG Bedeutung für das Steuerrecht, insofern dieser verlangt, „dass die Steuerpflichtigen durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden“ („Gebot tatsächlich gleicher Steuerbelastung durch gleichen Gesetzesvollzug“).[36] Soweit diese Anforderungen durch die Steuernorm strukturell unterlaufen werden („strukturelles Vollzugsdefizit“[37]), kann dies zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuernorm führen[38] (s. Rn. 22).

bb) Die Folgen eines verfassungswidrigen Vollzugsdefizits

22

Wird eine materielle Steuernorm durch das BVerfG für verfassungswidrig und nichtig erklärt, entfallen deren Rechtswirkungen (Rn. 19), was auch einer darauf basierenden steuerstrafrechtlichen Verurteilung die Grundlage entzieht (Rn. 19). Ordnet das BVerfG hingegen die befristete Weitergeltung (Rn. 18) der Steuernorm an, bleiben deren Rechtswirkungen zunächst erhalten und ermöglichen auch die steuerstrafrechtliche Sanktionierung.[39]