image1

image

bietet in Ergänzung zum digitalen Werk elektronisches Zusatzmaterial, das mittels des persönlichen Zugangscodes über www.kohlhammer.de eingesehen, ausgedruckt und teilweise heruntergeladen werden kann.

 

Ihr Zugang zu Content Plus - Schritt für Schritt

1. Sie rufen folgenden Link auf: http://downloads.kohlhammer.de/?isbn=978-3-17-031988-2

2. Sie geben Ihren Zugangscode im Feld Passwort ein. Das Passwort Lautet: pcgr4kDk

 

Wichtige Hinweise:

Alle unter zugänglichen Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Verwendung ist nur zum persönlichen und nichtgewerblichen Gebrauch erlaubt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Dem Erwerber dieses Buches wird als kostenlose Nebenleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, durch den im Buch angegebenen, persönlichen und nicht übertragbaren Zugangscode ermöglicht, über die Homepage www.kohlhammer.de auf elektronisches Zusatzmaterial zuzugreifen.

Logo

Der Autor

Images

Jörg Kußmaul, Doktorand, M.A., Diplom-Pflegewirt (FH), FASI, TQM-Auditor, examinierter Krankenpfleger und Autor weiterer Publikationen.

 

Kontakt:
info@joergkussmaul.de
www.joergkussmaul.de

Jörg Kußmaul

Die modulare Pflegevisite

Ein Instrument zur Qualitätssicherung von Pflege- und Betreuungsleistungen mit statistischer Auswertung für den Pflegeprozess

2., erweiterte und aktualisierte Auflage

Verlag W. Kohlhammer

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen und sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.

Es konnten nicht alle Rechtsinhaber von Abbildungen ermittelt werden. Sollte dem Verlag gegenüber der Nachweis der Rechtsinhaberschaft geführt werden, wird das branchenübliche Honorar nachträglich gezahlt.

 

Piktogramme

 

image Definition

 

image Ziel

 

2., erweiterte und aktualisierte Auflage 2018

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-031987-5

E-Book-Formate:

pdf:       ISBN 978-3-17-031988-2

epub:    ISBN 978-3-17-031989-9

mobi:    ISBN 978-3-17-031990-5

Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Inhalt

 

 

  1. Vorwort
  2. 1 Grundlegende Begriffsklärungen
  3. 1.1 Annäherung an den Qualitätsbegriff
  4. 1.2 Indikatoren zur Qualitätsbestimmung
  5. 2 Ansätze zur Beschreibung der Qualität
  6. 2.1 Begriffsdefinitionen der Qualität
  7. 2.2 Qualitätsdefinition nach DIN EN ISO
  8. 2.3 Das Kategorienmodell nach Avedis Donabedian
  9. 2.3.1 Strukturqualität
  10. 2.3.2 Prozessqualität
  11. 2.3.3 Ergebnisqualität
  12. 3 Qualitätsmanagement
  13. 3.1 PDCA-Zyklus
  14. 3.2 Definition von Qualitätssicherung
  15. 3.3 Instrumente der Qualitätssicherung
  16. 3.4 Interne und externe Qualitätssicherung
  17. 3.5 Qualitätsmanagementhandbuch
  18. 3.6 Fazit
  19. 4 Pflegevisiten
  20. 4.1 Allgemeine Formen und Definitionen von Pflegevisiten im zeitlichen Verlauf
  21. 4.2 Kritische Betrachtungen
  22. 4.3 Ziele der Pflegevisite und deren pflegewissenschaftliche Sichtweise
  23. 4.4 Definition der Pflegevisite aus der Sichtweise des Qualitätsmanagements
  24. 5 Mybes Wohnbereichs- und Pflegedokumentationsvisite
  25. 5.1 Ziele der Mybes Wohnbereichs- und Pflegedokumentationsvisite
  26. 5.2 Inhaltlicher Aufbau
  27. 5.3 Anforderungen an den Visiteur
  28. 5.4 Vorstellung empirischer Studienergebnisse
  29. 6 Die interne Pflegevisite
  30. 6.1 Ziele der internen Pflegevisite
  31. 6.2 Inhaltlicher und konzeptbasierter Aufbau
  32. 6.3 Inhaltliche Themenbereiche zu den Fragestellungen
  33. 6.4 Anforderungen an den Visiteur
  34. 7 Empirischer Vergleich
  35. 7.1 Empirischer Vergleich zwischen der Mybes Wohnbereichs- und Pflegedokumentationsvisite und der internen Pflegevisite
  36. 8 Entwicklung der modularen Pflegevisite
  37. 8.1 Ziele der modularen Pflegevisite
  38. 8.2 Definition der modularen Pflegevisite
  39. 8.3 Inhaltlicher Aufbau
  40. 8.4 Empfehlungen an die Qualifizierung des Visiteurs
  41. 8.5 Einsatzgebiete und Anwendungsform
  42. 8.6 Download der modularen Pflegevisite
  43. 9 Anwendung der modularen Pflegevisite
  44. 9.1 Beispielhafte Projektplanung zur Einführung der modularen Pflegevisite
  45. 9.2 Exemplarische Festlegung des Reglements zur modularen Pflegevisite im Qualitätsmanagementhandbuch
  46. 9.3 Definition und Klassifikation des kritischen Befunds
  47. 9.4 Auswahl der Module bzw. Modulpakete
  48. 9.5 Beschreibungen der Einzelmodule
  49. 9.5.1 Modul 1: Direkte Pflege
  50. 9.5.2 Modul 2: Stammdaten
  51. 9.5.3 Modul 3: Anamnestische Beschreibung
  52. 9.5.4 Modul 4: Assessment der Gefährdungspotenziale, Risikobereiche und Prophylaxen
  53. 9.5.5 Modul 5: Biografiearbeit
  54. 9.5.6 Modul 6: Pflegeplanung
  55. 9.5.7 Modul 7: Pflegebericht und Pflegedokumentation
  56. 9.5.8 Modul 8: Ärztliche und therapeutische Verordnungen
  57. 9.5.9 Modul 9: Vitalzeichen und Nachweisprotokolle
  58. 9.5.10 Modul 10: Demenz
  59. 9.5.11 Modul 11: Freiheitsentziehende Maßnahmen
  60. 9.5.12 Modul 12: Kommunikation und Orientierung
  61. 9.5.13 Modul 13: Aktivierung und Beschäftigung
  62. 9.5.14 Modul 14: Sterbebegleitung und Seelsorge
  63. 9.5.15 Modul 15: Aufnahme und Integration in die stationäre Pflegeeinrichtung
  64. 9.5.16 Modul 16: Nationaler Expertenstandard »Dekubitusprophylaxe in der Pflege«
  65. 9.5.17 Modul 17: Nationaler Expertenstandard »Sturzprophylaxe in der Pflege«
  66. 9.5.18 Modul 18: Nationaler Expertenstandard »Förderung der Harnkontinenz in der Pflege«
  67. 9.5.19 Modul 19: Nationaler Expertenstandard »Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen«
  68. 9.5.20 Modul 20: Nationaler Expertenstandard »Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen Schmerzen«
  69. 9.5.21 Modul 20: Nationaler Expertenstandard »Pflege von Menschen mit chronischen Wunden«
  70. 9.5.22 Modul 22: Nationaler Expertenstandard »Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege«
  71. 9.5.23 Modul 23: Nationaler Expertenstandard »Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege«
  72. 9.5.24 Modul 24: Strukturierte Informationssammlung (SIS)
  73. 9.6 Durchführung der modularen Pflegevisite
  74. 9.7 Handlungsaufträge als Maßnahmenbeschreibung zur Behebung der kritischen Befunde
  75. 9.8 Festlegung von Verantwortlichkeiten und Zielterminen
  76. 9.9 Statistische Auswertung und Erhebung der Kennzahlen
  77. 9.10 Ergebnisauswertung und -besprechung
  78. 10 Bedeutung und Darstellung der Kennzahlen aus der modularen Pflegevisite
  79. Nachwort
  80. Literatur

 

Vorwort

 

Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen werden seit 2009 entsprechend den Pflegetransparenzvereinbarungen (PTVS, PTVA) im Rahmen der Verpflichtungen aus dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG § 115 Abs. 1a SGB XI) nach einheitlichen und gleichen Qualitätsmaßstäben durch den extern prüfenden Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bewertet. Die Ergebnisqualität der Pflege- und Betreuungsleistungen sowie die Qualitätssicherung sind somit in den zentralen Fokus gerückt und haben damit einen neuen wichtigen Stellenwert erhalten. Diese Entwicklung ist zu begrüßen.

Pflegeeinrichtungen mit einem hohen Qualitätsniveau sollten sich hervorheben können. Die Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse »Pflege-TÜV« in der Bundesrepublik Deutschland führte erstmals zu einer begrenzten Vergleichbarkeit der Pflege- und Betreuungsqualitäten. Der voreilig vom ehemaligen Gesundheitsminister Philipp Rösler eingeführte »Pflege-TÜV« konnte jedoch die Erwartungen an die Messgenauigkeit und die Zuverlässigkeit keineswegs erfüllen. Die Mehrheit der Pflegeeinrichtungen hatte Ergebnisse zwischen gut und sehr gut.

Obwohl die handwerklichen Mängel offensichtlich waren und dies durch wissenschaftliche Evaluationsstudien sowie Expertenmeinungen aufzeigt wurde, hat die Politik und der MDK an dem Bewertungssystem maßgeblich für lange Zeit festgehalten. Gesundheitsminister Hermann Gröhe hat nun die Evaluation und Entwicklung eines neuen Prüfungssystems in Aussicht gestellt.

Ein Blick über den Tellerrand hinaus könnte helfen. International liegen bereits seit Jahren gute Erfahrungen mit systematischen und einheitlichen Bewertungen von Pflegeeinrichtungen vor. In Großbritannien werden neben dem Auditbericht auch Erfüllungsgrade vergeben. In den USA, Kanada und Neuseeland zum Beispiel finden die Prüfungen basierend auf den verlässlichen InterRAI-Qualitätsindikatoren statt. Die Prüf- bzw. Qualitätsberichte können von jeder Einrichtung eingesehen und über das Internet herunterladen werden. Das bedeutet aber, dass der Prüfungsbericht inhaltlich ebenfalls ein Qualitätsniveau vorweisen muss. Dies würde derzeit in Deutschland insbesondere die Heimaufsichten vor Herausforderungen stellen.

Die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Prüf- bzw. Qualitätsberichts kann eine hohe Bedeutung für die Innen- und Außenwirkung einer Pflegeeinrichtung haben. Verschiedene Studien haben jedoch aufgezeigt, dass der bisherige Pflegetransparenzbericht von Pflegeempfängern und Angehörigen nur eingeschränkt als hilfreich bei der Auswahl einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung wahrgenommen wird. Sollte die Neuentwicklung eines verlässlichen Pflegetransparenzberichts gelingen, könnte sich die Chance bieten, gute Pflegequalität darzustellen und dadurch für die Pflegeeinrichtungen einen Marktvorteil zu erhalten.

Die Komplexität in der Pflege, Betreuung und medizinischen Behandlung von Pflegeempfängern hat in den vergangenen Jahren in allen Versorgungsformen in Deutschland weiter stark zugenommen. Dies beruht unter anderem auf der zunehmenden Hochaltrigkeit und der häufigen Multimorbidität (das gleichzeitige Bestehen mehrerer Krankheiten) von Menschen. Die Pflegewissenschaften und Bezugswissenschaften kommen ihrem Forschungsauftrag nach und veröffentlichen regelmäßig neue Pflegeerkenntnisse, z. B. die nationalen Expertenstandards in der Pflege. Diese werden vom Gesetzgeber zur Kenntnis genommen. Entsprechend dem politischen Diskurs mit anderen Parteien sowie sonstigen Interessensgruppen wird das vereinbarte Pflegequalitätsniveau in Gesetzen und Verordnungen bestimmt. Um eine effektive Qualitätssicherung in der Pflege basierend auf dieser Komplexität, den hohen externen Qualitätsanforderungen, den Erkenntnissen aus der Pflegewissenschaft sowie dem individuellen Menschen fundiert durchführen zu können, benötigt man Instrumente wie die modulare Pflegevisite.

Die modulare Pflegevisite ist eine ganz neue Form der Pflegevisite. Sie ist ein effizientes und effektives Qualitätssicherungsinstrument, mit dem sich die Pflege- und Betreuungsleistungen qualitativ und quantitativ bewerten lassen. Von den Ergebnissen können nachvollziehbare Qualitätsaussagen abgeleitet und ein Qualitätsverlauf dargestellt werden. Durch den modularen Aufbau der Pflegevisite ist ein sehr wirtschaftlicher und individueller Einsatz möglich. Die einzelnen Module entsprechen den gesetzlichen Anforderungen, Empfehlungen von anerkannten Institutionen, den neusten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, z. B. den nationalen Expertenstandards in der Pflege und sonstigen Erkenntnissen aus Bezugswissenschaften.

Durch die automatische statistische Auswertung werden entscheidende Kennzahlen für den Pflegeprozessverantwortlichen gewonnen. Kritische Themenbereiche im Pflegeprozess werden durch die modulare Pflegevisite transparent aufgezeigt. Entsprechende Handlungsaufträge zur Behebung der kritischen Befunde können geplant sowie die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung mit Zielterminen festgelegt werden. Die modulare Pflegevisite wird dadurch automatisch zu einem Maßnahmenplan.

Für den Download der aktuellen Version der modularen Pflegevisite informieren Sie sich bitte im Kapitel 8.6 Download der modularen Pflegevisite.

Danksagung

Ich möchte mich herzlich bei Dr. Achim Hollenbach, Manuela Sroka und Katharina Hermann für die fachliche Unterstützung bei der Modulentwicklung bedanken. Mein weiterer Dank gilt Dr. Thorsten Merkle sowie Dirk Reinhold für die statistischen Impulse und Inputs.

Jörg Kußmaul

Heilbronn, im Januar 2018

 

1          Grundlegende Begriffsklärungen

 

1.1       Annäherung an den Qualitätsbegriff

Seit Menschen untereinander Handel betreiben, wird die Handelsware bei der Annahme auf deren Beschaffenheit (Qualität) geprüft. Bei einem Überangebot einer Warengruppe konnte in der Regel der Käufer Waren der besten Qualität für einen vergleichsweise niedrigen Preis erwerben. Handelsvereinigungen, wie zum Beispiel der weitgehend an der Ostsee ansässige Handelsverbund freier Städte Hanse, legten bereits im späten Mittelalter Kriterien für die Qualität fest. In den 20er- und 30er-Jahren des 20. Jahrhunderts wurde die Qualitätsprüfung durch wissenschaftliche Methoden spezifiziert. Qualität war bis dahin allerdings immer ein materielles Kriterium. Erst in den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts begann die Wissenschaft damit, auch die Qualität des Managements zu definieren. Diese Entwicklung galt als Grundlage für die heute gängigen Qualitätsmanagementsysteme (vgl. Ketting, 1999).

1.2       Indikatoren zur Qualitätsbestimmung

Die Festlegung von Qualität ist sehr komplex und im Gesundheitsbereich besonders schwierig. Deshalb werden Qualitätskriterien zur Beschreibung des Qualitätsniveaus verwendet (Donabedian, 2003). Die Beurteilung einer ganzen Organisation mit ihrer Vielfältigkeit, z. B. einer Pflegeeinrichtung, ist durch die einseitige Verwendung von Qualitätsindikation nicht möglich (Lloyd, 2004).