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Julia Oswald Barbara Schmidt-Rettig Siegfried Eichhorn (Hrsg.)

Krankenhaus-Managementlehre

Theorie und Praxis eines integrierten Konzepts

2., überarbeitete Auflage

Verlag W. Kohlhammer

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2., überarbeitete Auflage 2017

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-030883-1

E-Book-Formate:

pdf:     ISBN 978-3-17-030884-8

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mobi:  ISBN 978-3-17-030886-2

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Inhalt

 

 

 

Autorenverzeichnis

Vorwort zur 2. Auflage

Vorwort zur 1. Auflage

I Rahmenbedingungen des Krankenhausmanagements

A Grundlagen der Gesundheitspolitik und Gesundheitsökonomie

Hendrike Berger, Christian Stock

1 Gesundheitspolitik

2 Gesundheitsökonomie

B Entwicklungen auf dem Gesundheitsmarkt

Markus Lüngen

1 Bedeutung des Marktes in der Gesundheitswirtschaft

2 Empirische Abschätzungen und Ausblick zum Gesundheitsmarkt

C Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung

Barbara Schmidt-Rettig, Julia Oswald

1 Krankenhausbegriff und Krankenhausleistungen

2 Rechtsgrundlagen zur Krankenhausplanung und -finanzierung

3 Elemente der Krankenhausplanung

4 Umfang der Investitionsfinanzierung

5 Weiterentwicklung und ordnungspolitischer Entscheidungsbedarf

II Das Konzept eines integrierten Krankenhausmanagements

A Grundlagen der Krankenhaus-Managementlehre

Siegfried Eichhorn, Julia Oswald

1 Wissenschaftstheoretische Fundierung der Krankenhaus-Managementlehre

2 Krankenhausbetriebliche Grundlagen der Krankenhaus-Managementlehre

3 Konzeptionelle Grundlagen zur Krankenhaus-Managementlehre

B Entwicklung der Krankenhaus-Managementlehre

Siegfried Eichhorn, Julia Oswald

1 Erweitertes Konzept eines integrierten Krankenhausmanagements

2 Aufgaben eines integrierten Krankenhausmanagements

3 Schlüsselelemente eines integrierten Krankenhausmanagements

III Krankenhausmanagement in Theorie und Praxis

A Struktur und Prozesse des Krankenhausbetriebs

1 Trägerstrukturen und Rechtsformen

André Sonnentag

2 Managementstrukturen und Leitungsorganisation

Barbara Schmidt-Rettig

3 Aufbau- und Ablauforganisation

Dirk-R. Engelke, Julia Oswald

4 Prozessorganisation

Winfried Zapp

B Struktur und Prozesse der Leistungserstellung

1 Diagnostik und Therapie

Matthias Ernst, Matthias-Christopher Straede

2 Pflege

Martin Moers, Doris Schiemann, Andreas Büscher

3 Fürsorge und Seelsorge

Michael Fischer

4 Leistungen der administrativen Bereiche und Versorgungsbereiche

Dirk-R. Engelke, Julia Oswald

C Betriebswirtschaftliche Funktionen und Entscheidungen

1 Angebotspolitik und Leistungsplanung

Klaus Goedereis, Matthias Bracht

2 Finanzierung

Barbara Schmidt-Rettig, Julia Oswald, Peter Schnitzler

3 Controlling und Management

Winfried Zapp

4 Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen

Winfried Zapp

5 Personalmanagement

Dirk-R. Engelke, Julia Oswald

6 Marketing

Andrea Arnold, Julia Oswald

7 Einkauf und Logistik

Jens Schick, Julian Hupe

8 Facility Management

Nils Brüggemann, Tobias Krüer

Register

 

Konzept der Krankenhaus-Managementlehre

 

 

 

I Rahmenbedingungen des Krankenhausmanagements

A Grundlagen der Gesundheitspolitik und Gesundheitsökonomie

Hendrike Berger, Christian Stock

B Entwicklungen auf dem Gesundheitsmarkt

Markus Lüngen

C Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung

Barbara Schmidt-Rettig, Julia Oswald

II Das Konzept eines integrierten Krankenhausmanagements

A Grundlagen der Krankenhaus-Managementlehre

Siegfried Eichhorn, Julia Oswald

B Entwicklung der Krankenhaus-Managementlehre

Siegfried Eichhorn, Julia Oswald

III Krankenhausmanagement in Theorie und Praxis

A Struktur und Prozesse des Krankenhausbetriebs

1 Trägerstrukturen und Rechtsformen

André Sonnentag

2 Managementstrukturen und Leitungsorganisation

Barbara Schmidt-Rettig

3 Aufbau- und Ablauforganisation

Dirk-R. Engelke, Julia Oswald

4 Prozessorganisation

Winfried Zapp

B Struktur und Prozesse der Leistungserstellung

1 Diagnostik und Therapie

Matthias Ernst, Matthias-Christopher Straede

1.1 Grundlegende Aspekte der medizinischen Leistungen

1.2 Konzeptionelle Aspekte der medizinischen Leistungen

2 Pflege

2.1 Grundlegende Aspekte der Pflegeleistung

Martin Moers, Doris Schiemann

2.2 Konzeptionelle Aspekte der Pflegeleistung

Doris Schiemann, Andreas Büscher

3 Fürsorge und Seelsorge

Michael Fischer

4 Leistungen der administrativen Bereiche und Versorgungsbereiche

Dirk-R. Engelke, Julia Oswald

C Betriebswirtschaftliche Funktionen und Entscheidungen

1 Angebotspolitik und Leistungsplanung

1.1 Grundlegende Aspekte der Angebotspolitik und Leistungsplanung

Klaus Goedereis

1.2 Konzeptionelle Aspekte der Angebotspolitik und Leistungsplanung

Matthias Bracht

2 Finanzierung

2.1 Entgeltabrechnung und Budgetvereinbarung

Barbara Schmidt-Rettig, Julia Oswald

2.2 Ambulante Leistungen im Krankenhaus

Julia Oswald

2.3 Finanzmanagement

Peter Schnitzler

3 Controlling und Management

Winfried Zapp

4 Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen

Winfried Zapp

5 Personalmanagement

Dirk-R. Engelke, Julia Oswald

6 Marketing

Andrea Arnold, Julia Oswald

7 Einkauf und Logistik

Jens Schick, Julian Hupe

8 Facility Management

Nils Brüggemann, Tobias Krüer

 

Hinweis: Aus Gründen der Einfachheit wird in derRegel die männliche Form verwendet; es sind aber stets beide Geschlechter gemeint.

 

Autorenverzeichnis

 

 

Andrea Arnold

Geschäftsführerin

GEMECON GmbH

42275 Wuppertal

Prof. Dr. Hendrike Berger

Professorin für Volkswirtschaftslehre,

insbes. Gesundheitsökonomie

Hochschule Osnabrück

49076 Osnabrück

Dr. Matthias Bracht

Geschäftsführer Medizin

Klinikum Region Hannover GmbH

30177 Hannover

Dr. Nils Brüggemann

Vorstand

St. Franziskus-Stiftung Münster

48145 Münster

Prof. Dr. Andreas Büscher

Professor für Pflegewissenschaft,

Wissenschaftlicher Leiter des Deutschen

Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)

Hochschule Osnabrück

49076 Osnabrück

Dirk.-R. Engelke

Privat

10719 Berlin

Dr. Matthias Ernst

Geschäftsführer

Evangelisches Klinikum Bethel gGmbH

33617 Bielefeld

Prof. Dr. Michael Fischer

Referat Leitbildkoordination/Qualitätsmanagement in der St. Franziskus-Stiftung Münster

Professor an der Privaten Universität für Gesundheitswissenschaften, medizinische

Informatik und Technik (UMIT)

48145 Münster

Dr. Klaus Goedereis

Vorstandsvorsitzender

St. Franziskus-Stiftung Münster

48145 Münster

Julian Hupe

Leiter Strategie und Veränderungsmanagement Einkauf & Logistik

Sana Kliniken AG

85737 Ismaning

Tobias Krüer

Geschäftsführer

FAC'T GmbH

48145 Münster

Prof. Dr. Markus Lüngen

Professor für Volkswirtschaftslehre, insbes. Gesundheitsökonomie

Hochschule Osnabrück

49076 Osnabrück

Prof. Dr. Martin Moers

Professor für Pflegewissenschaft

Hochschule Osnabrück

49076 Osnabrück

Prof. Dr. Julia Oswald

Professorin für Betriebswirtschaftslehre, insbes. Krankenhausfinanzierung und -management

Hochschule Osnabrück

49076 Osnabrück

Dr. Jens Schick

Vorstand CSO

Sana Kliniken AG

85737 Ismaning

Prof. Dr. Doris Schiemann

Professorin für Pflegewissenschaft

Hochschule Osnabrück

49076 Osnabrück

Prof. Dr. Barbara Schmidt-Rettig

Professorin für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbes. Krankenhausfinanzierung und -management

Hochschule Osnabrück

49076 Osnabrück

Peter Schnitzler Geschäftsführer Finanzen und Controlling

Paracelsus-Kliniken Deutschland

49076 Osnabrück

André Sonnentag

Hauptgeschäftsführer

KVVR - Klinik Verbund Vest Recklinghausen gGmbH

45659 Recklinghausen

Dr. Christian Stock

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Deutsches Krebsforschungszentrum Abteilung Klinische Epidemiologie und Alternsforschung

69120 Heidelberg

Matthias-Christopher Straede

Referent der Geschäftsführung

Paracelsus-Kliniken Deutschland

49076 Osnabrück

Prof. Dr. Winfried Zapp

Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen und Controlling in Gesundheitseinrichtungen

Hochschule Osnabrück

49076 Osnabrück

 

Vorwort zur 2. Auflage

 

Von der Krankenhausbetriebslehre zur Krankenhaus-Managementlehre 1.0 zur Krankenhaus- Managementlehre 2.0

Die Neuorientierung und -strukturierung der Krankenhäuser und des Gesundheitsmarktes in den letzten zehn Jahren ist weiterhin geprägt durch ein Politik-Folgen-Management, das heißt, einer Anpassung an die politischen Rahmenbedingungen und den daraus entstandenen Wechselbeziehungen für einzelne Krankenhäuser und den Krankenhausmarkt.

Dabei lag der Fokus zum einen auf Strategien zur Existenzsicherung, wie z. B. Erhaltung oder Erweiterung der Betriebsgröße, Bildung strategischer Allianzen und Gruppen über Kooperationen und Fusionen. Zum anderen verstärkte sich der Wettbewerb um Innovationen, Schwerpunktbildungen und Investitionen.

Stärker ausgebaut wurden folglich die Instrumente für eine differenzierte operative Unternehmenssteuerung in Form des Erlös- und Kostenmanagements vor dem Hintergrund knapper Betriebskosten- und Investitionskostenbudgets.

Damit sind die Managementansätze von Krankenhäusern eher als instrumentenorientiert zu kennzeichnen. Weniger ausgeprägt sind Konzepte für eine integrale Unternehmensführung.

Krankenhäuser sind als Experten- und Spartenorganisationen zu bezeichnen, für die sich das Unternehmensergebnis aus der Summe der Department-/Fachabteilungsergebnisse bildet. Demzufolge benötigen sie neben einem zentralen, krankenhausbezogenen Steuerungsansatz ein dezentrales Führungskonzept, welches die Managementverantwortung von Fachabteilungen und Zentren in den Vordergrund stellt und das strategische und operative Management verbindet.

Weiterzuentwickeln ist daher der integrative Managementansatz, der einzelne Managementdimensionen verbindet, Wechselwirkungen aufzeigt und beherrschbar macht und in der Praxis systematische Entscheidungssequenzen ermöglicht. Gleichzeitig bedarf es eines entsprechenden Führungsmodells, welches einen dezentralen, fachabteilungsbezogenen Ansatz ermöglicht, um über dezentrale Ziele und Ergebnisse und deren Koordination zu einem zieladäquaten Unternehmensergebnis zu gelangen.

Hier setzt die 2. Auflage an. Sie erweitert das St. Galler Managementmodell um die dispositive Managementebene für Krankenhäuser und nimmt – wie auch die 1. Auflage – auf die wesentlichen Elemente des eher praxisorientierten Ansatzes von Knut Bleicher Bezug.

Ziel ist die integrative Ausrichtung der Managemententscheidungen der Krankenhauspraxis, um die häufig historisch bedingten Lücken im Krankenhausmanagement transparent zu machen und, wo es möglich ist, zu schließen.

Neben einer Aktualisierung und Neustrukturierung aller Kapitel wurden folgende Schwerpunkte aufgenommen:

•  Die Interdependenz von Leitungs- und Managementstrukturen

•  Die Grundstrukturen der Medizin und Pflege als Kernleistung des Krankenhauses sowie die spezifischen Ansätze einer qualitätsbasierten medizinischen und pflegerischen Patientenversorgung

•  Die strategische Ausrichtung der Angebotspolitik und Leistungsplanung aus Eigentümer- und Unternehmenssicht

•  Eine detaillierte Darstellung von Finanzierung, Controlling und Finanzmanagement und deren Steuerungsrelevanz

Die 2. Auflage führt damit mit ihrem erweiterten Konzept des integrierten Krankenhausmanagements unter Rückgriff auf psychologische, soziologische und verhaltenswissenschaftliche Disziplinen Werkzeuge ein, die eine Unterstützung für die Entscheidungsfindung in der Praxis liefern und den Weg vom Politik-Folgen-Management zum Politik-Entscheidungs-Management einleiten können.

Unser Dank gilt den Autorinnen und Autoren, die sich mit uns auf diesen Weg begeben und die konzeptionelle Ausrichtung des Buches mitgetragen haben. Mit ihren Beiträgen konnten unsere Überlegungen erst umgesetzt und ein in sich zusammenhängendes Werk geschaffen werden. Schlussendlich gilt unser Dank Linda Premm für die fachkompetente Unterstützung bei der Überarbeitung des Buches.

Osnabrück im August 2017

Barbara Schmidt-Rettig         Julia Oswald

… ein erfolgreicher Weg!

Mit dieser Entwicklung vollzieht sich auch ein Wechsel in der Herausgeberschaft.

Julia Oswald, inzwischen Professorin für Krankenhausfinanzierung und -management an der Hochschule Osnabrück, hat die inhaltliche Ausrichtung und Federführung der 2. Auflage übernommen. Damit steht sie von nun an für die Fortführung und Weiterentwicklung der Krankenhausmanagementlehre in der Tradition von Siegfried Eichhorn und Barbara Schmid-Rettig.

Nach einem reibungslosen, kompetenten und kollegialen Übergang als meine Nachfolgerin an der Hochschule Osnabrück komplettiert dieser Schritt einen erfolgreichen Generationenwechsel. Ihr gilt mein besonderer Dank.

Osnabrück im August 2017

Barbara Schmidt-Rettig

 

Vorwort zur 1. Auflage

 

Von der Krankenhausbetriebslehre zur Krankenhaus-Managementlehre

Die Gesundheitswirtschaft befindet sich in einem tief greifenden Struktur- und Kulturwandel. Die vor ihr liegenden Entwicklungen und deren Konsequenzen sind kaum abschätzbar, die zu bewältigenden Herausforderungen nur zur erahnen. Die Krankenhauswirtschaft – als größter Teilbereich – erfährt damit eine dramatische Veränderung ihrer Rahmenbedingungen.

Krankenhäuser der Zukunft werden in zahlreichen Teilmärkten der Gesundheitswirtschaft tätig sein, in unterschiedliche Versorgungsstrukturen ihre Behandlungsangebote einbringen, ihre internen Organisations- und Führungsstrukturen massiv verändern und in vielfältigen Kooperations- und Holdingstrukturen geführt werden. Dabei wird sich die Zahl der Krankenhäuser verringern, der Anteil der Krankenhäuser unter privater Trägerschaft weiter ansteigen.

Eingeleitet wurde diese Entwicklung mit dem Gesundheitsstrukturgesetz 1993, welches eine Wende in der Ordnungspolitik gebracht hat mit tiefen Einschnitten in Struktur, Organisation und Finanzierung von Krankenhäusern. Fortgesetzt wurde sie mit der Kehrtwende im Entgeltsystem 2003/2004. Die Regelungen der Gesundheitsreform 2007 – des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (WSG) – und die ordnungspolitischen Festlegungen für das DRG-basierte Vergütungssystem 2009 verstärken nicht nur diesen Umbruch – sie geben ihm abermals eine neue Richtung.

Was in der Theorie seit langem als Paradigmenwechsel im Krankenhausmanagement bezeichnet wird, zeigt sich in der Praxis als eine Suche nach einer Neuorientierung.

Hier setzt dieses Werk an:

Ausgangspunkt ist die Anfang der 1970er Jahre von Siegfried Eichhorn gegründete Krankenhausbetriebslehre – Theorie und Praxis des Krankenhausbetriebes.1 Sie galt über Jahrzehnte als Wegweiser für die Praxis, Krankenhäuser als Betriebe zu verstehen und zu führen – beginnend bereits 1958 mit der Arbeit von Siegfried Eichhorn zur Wirtschaftlichkeitsmessung im Krankenhaus.2

Die zu Beginn der 1990er Jahre ordnungspolitisch bedingten Herausforderungen an das Krankenhausmanagement suchten zunächst ihre Lösungen im Einsatz einzelner neuer Managementansätze und -instrumente. Handlungsempfehlungen für die Praxis waren gefragt.3

Die jetzt vor uns liegenden Veränderungen verlangen jedoch eine Neuorientierung des Denkens und Handelns im Management, welches die Gesamtzusammenhänge erkennt und die Interdependenzen von Entscheidungen berücksichtigt. Es geht um die Weiterentwicklung des Managements.

Mit dem Ziel, die Bedeutung der systembedingten Verflechtungen im Management zu verdeutlichen, wurde daher von Siegfried Eichhorn – ausgehend vom St. Galler Management-Konzept – der Ansatz eines integrierten Krankenhausmanagements entwickelt und damit der Übergang von der Krankenhausbetriebslehre zu einem Konzept eines integrierten Krankenhausmanagements vollzogen. Mit weiteren 18 Einzelbeiträgen von 17 Autorinnen und Autoren wird dieser Ansatz eingebunden in die Rahmenbedingungen des Krankenhausmanagements und angewandt auf die derzeitige Praxis.

Zunächst werden die Grundlagen der Gesundheitsökonomie und Gesundheitspolitik und des deutschen Gesundheitssystems sowie die Krankenhauswirtschaft in Zahlen erläutert. Die Übertragung auf die Krankenhauspraxis erfolgt dann in vier Abschnitten.

In einem ersten Teil werden die Struktur und Prozesse des Krankenhausbetriebes wie Rechtsform und Trägerstrukturen, Aufbau- und Ablauforganisation, Leitungsorganisation und Prozessorganisation erklärt. Der zweite Teil befasst sich mit den Strukturen und Prozessen der Leistungserstellung im Krankenhaus, insbesondere der Diagnostik und Therapie, Pflege, Fürsorge und Seelsorge sowie den Leistungen der Administrativen Bereiche und Versorgungsbereiche. Der dritte Teil präzisiert die betriebswirtschaftlichen Funktionen und Entscheidungen und ihre krankenhausspezifischen Besonderheiten wie Finanzierung, Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen, Personalmanagement, Marketing, Logistik und Facility Management. Der letzte Teil gibt einen Einblick in die Möglichkeiten der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser und deren Bedeutung.

Dieses Buch ist ein Angebot an alle, die in der Gesundheits- und Krankenhauswirtschaft Managementverantwortung tragen, aber auch an Lehrende und Lernende, die Chancen eines integrierten Ansatzes als Erfolgsfaktor im Wettbewerb zu verstehen. Es zeigt keine Lösungswege für einzelne Problemkonstellationen auf – es erklärt jedoch die wesentlichen Grundlagen und Zusammenhänge des Krankenhausmanagements in Theorie und Praxis und bietet einen Bezugsrahmen für ein verändertes Managementverständnis.

… ein langer Weg

Dass dieser Weg von der Krankenhausbetriebslehre zur Krankenhaus-Managementlehre kein kurzer und auch kein leichter sein wird, darüber bestanden zu Beginn des Vorhabens im Jahr 2002 keine Zweifel. Zunächst konzeptionelle und inhaltliche Anpassungen, später auch krankheitsbedingte Verzögerungen und zuletzt der Tod von Siegfried Eichhorn am 29. September 2005 haben den Zeitplan dann immer wieder nach hinten verschoben.

Ich danke daher allen Autorinnen und Autoren sowie dem Kohlhammer Verlag, dass sie mit uns über einen so langen Zeitraum das Ziel und den Optimismus geteilt haben, eine neue Krankenhausbetriebslehre = Krankenhaus-Managementlehre entstehen zu lassen.

Mein besonderer Dank gilt dabei den Autorinnen und Autoren, die – als unmittelbar vor dem Ziel doch noch das Scheitern drohte – in kurzer Zeit fachlich hervorragende Beiträge zur Verfügung gestellt haben.

Sehr vermisst habe ich in den beiden zurückliegenden Jahren meinen akademischen Lehrer und Mit-Herausgeber Siegfried Eichhorn – die fachliche Diskussion mit ihm, sein ausgewogenes Urteil in Grundsatz- und Detailfragen und seine natürliche Autorität bei Abstimmungsprozessen. Gerne hätte ich mit ihm die Erleichterung und Freude geteilt als unser gemeinsames Werk vollendet war. Ich bin ihm dankbar, dass er im Alter von fast 80 Jahren unser Buchprojekt initiiert und mit seinem Beitrag das Fundament dazu gelegt hat.

Schlussendlich gilt mein Dank Julia Oswald. Ohne ihre fach- und sachkompetente Unterstützung und ihr außergewöhnliches persönliches Engagement würde das Buch in dieser Form nicht vorliegen.

Osnabrück im September 2007

Barbara Schmidt-Rettig

1     Eichhorn: Krankenhausbetriebslehre. Theorie und Praxis des Krankenhausbetriebes, Band I, 1971; Eichhorn: Krankenhausbetriebslehre. Theorie und Praxis des Krankenhausbetriebes, Band II, 1971; Eichhorn: Krankenhausbetriebslehre. Theorie und Praxis des Krankenhaus-Leistungsrechnung, Band III, 1987, W. Kohlhammer Köln, Stuttgart, Berlin, Mainz

2     Schriften des Deutschen Krankenhausinstituts e. V., Düsseldorf (Hrsg.): Beiträge zur Krankenhauswissenschaft, 1958, W. Kohlhammer – Stuttgart, Köln

3     Eichhorn/Schmidt-Rettig (Hrsg.): Krankenhausmanagement im Werte- und Strukturwandel, Handlungsempfehlungen für die Praxis, 1995, W. Kohlhammer Köln, Stuttgart, Berlin, Mainz

 

 

 

I           Rahmenbedingungen des Krankenhausmanagements

 

A         Grundlagen der Gesundheitspolitik und Gesundheitsökonomie

Hendrike Berger, Christian Stock

1   Gesundheitspolitik

1.1   Definition und Ziele der Gesundheitspolitik

1.2   Gesundheitsversorgung in Deutschland

1.2.1   Grundlegende Merkmale

1.2.2   Prinzipien der sozialen Sicherung

1.3   Historische Entwicklung des Gesundheitswesens

1.3.1   Entstehung der Sozialgesetzgebung im Kaiserreich

1.3.2   Weimarer Republik und Nationalsozialismus

1.3.3   Bundesrepublik Deutschland

1.4   Gegenwärtige Rahmenbedingungen der Gesundheitspolitik

2   Gesundheitsökonomie

2.1   Grundsätzliches zur Gesundheitsökonomie

2.2   Gesundheitsmarkt

2.2.1   Besonderheiten des Marktes

2.2.2   Bedarf und Nachfrage

2.2.3   Produktion und Angebot

2.2.4   Versicherung

2.3   Gesundheitssysteme

2.4   Gesundheitsökonomische Evaluation

 

1          Gesundheitspolitik

 

1.1       Definition und Ziele der Gesundheitspolitik

Jede Form des Krankenhausmanagements findet vor einem bestimmten gesundheitspolitischen und gesundheitsökonomischen Systemhintergrund statt. Dieses Einführungskapitel dient daher der Darstellung des gesundheitspolitischen Systems der Bundesrepublik Deutschland sowie der besonderen Facetten der Ökonomie des Gesundheitssystems bevor in seinem dritten Teil Krankenhäuser als Leistungsanbieter in diesem System vorgestellt werden.

Fragt man in der Gesellschaft nach Werten, die im Leben von hoher Wichtigkeit sind, so wird »Gesundheit« stets unter den häufigsten Antworten zu finden sein. Auch wenn das jeweilige begriffliche Verständnis und die Bedeutung dieses Wertes dabei individuell verschieden und von der gegenwärtigen Lebenssituation abhängig sein dürften, besitzt Gesundheit zweifellos das Ansehen eines elementar wichtigen menschlichen Gutes, welches es zu erhalten oder zu verbessern gilt.

Nicht unumstritten ist dabei bereits die Definition des Begriffes »Gesundheit«. Die WHO definiert Gesundheit als den »Zustand eines vollkommenen biologischen, sozialen und psychischen Wohlbefindens eines Menschen«. Im deutschen Krankenversicherungsrecht ist Gesundheit als ein Körperzustand zu bezeichnen, bei dem eine Krankheit im Sinne des § 27 SGB V sowie weiterer Regelungen nicht vorhanden ist.

Dem individuellen wie auch gesellschaftlichen Bedürfnis nach Gesundheit zu entsprechen, ist die vorrangige Aufgabe der Gesundheitspolitik. Nach Rosenbrock und Gerlinger (2014) soll Gesundheitspolitik dabei verstanden werden als die »Gesamtheit der organisierten Anstrengungen, die auf die Gesundheit von Individuen oder sozialen Gruppen Einfluss nehmen – gleich ob sie die Gesundheit fördern, erhalten, (wieder-)herstellen oder auch nur die individuellen Folgen von Krankheit lindern« (Rosenbrock und Gerlinger 2014, S. 15). Im Hinblick auf Rationalität und Ergebnisorientierung der Gesundheitspolitik ist es notwendig, dass sie auch konkrete Zielformulierungen und die politische Diskussion über angestrebte Ziele sowie über geeignete Instrumente und Maßnahmen zu ihrer Erreichung umfasst. Idealerweise wird als oberstes Ziel eine Verbesserung des gesundheitlichen Outcomes und damit eine Erhöhung von Lebenserwartung und/oder -qualität verfolgt, wobei Nebenbedingungen durch die zur Verfügung stehenden finanziellen, materiellen und personellen Ressourcen gegeben sind. In der praktizierten Gesundheitspolitik bestehen infolge unterschiedlicher Interessen und Handlungslogiken der beteiligten Akteure jedoch auch davon abweichende gesundheitspolitische Ziel- bzw. Schwerpunktsetzungen, wie z. B. die Erreichung eines definierten Versorgungsniveaus (Ärztedichte, Krankenhausbettendichte), anderweitige volkswirtschaftliche Ziele (Beitrags- und Steuerlastsenkung) oder sonstige politische Ziele (Partei-, Standes- und Industrieinteressen) (Schwartz et al. 2012).

1.2       Gesundheitsversorgung in Deutschland

1.2.1     Grundlegende Merkmale

Der deutschen Gesundheitspolitik liegt als Basis das Sozialversicherungsmodell zugrunde (image Kap. 2.3 in diesem Beitrag). Maßgeblich geprägt wird dies durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die als ein Zweig der Sozialversicherung im SGB V verankert ist. Nach § 1 SGB V ist es ihre Aufgabe, die Gesundheit ihrer Mitglieder zu erhalten, wiederherzustellen oder zu bessern. Der gesetzlich krankenversicherte Bevölkerungsanteil beläuft sich derzeit auf 87%, weitere 13% verteilen sich auf private Krankenversicherungen (11%) und sonstige Sicherung (2%). Unter einer Vielzahl von Ausgabenträgern besitzt die GKV mit 58,5% der gesamten Gesundheitsausgaben den mit Abstand größten Anteil (Statistisches Bundesamt 2016). Daher konzentriert sich die Gesundheitspolitik weitgehend auf den Bereich der GKV.

Eine ordnungspolitische Besonderheit besteht im deutschen Gesundheitswesen darin, dass auf den einzelnen Teilmärkten unterschiedliche Koordinations- bzw. Allokationsmechanismen vorherrschen (SVR 2005). Im Rahmen der ambulanten Versorgung dominiert der Korporativismus, in der Krankenhausplanung und -finanzierung ist es die öffentliche Planung bzw. die staatliche Administration, im Arznei-, Heil- und Hilfsmittelbereich wird vorwiegend über den Markt- und Preismechanismus gesteuert (Wille 2006).

1.2.2     Prinzipien der sozialen Sicherung

Die gesundheitliche Versorgung wird durch eine Reihe von historisch gewachsenen Sicherungsprinzipien bestimmt. Dabei handelt es sich nicht um absolut unveränderbare Größen, sie werden jedoch von fundamentalen Werthaltungen in der Gesellschaft getragen. Je nach individueller sozialpolitischer Grundüberzeugung wird ihnen ein unterschiedliches Gewicht verliehen. Als konstitutiv gelten die Prinzipien primär für die GKV – auf Grund des sehr hohen gesetzlich krankenversicherten Bevölkerungsanteils haben sie jedoch einen zentralen Einfluss (Simon 2016).

Das Sozialstaatsprinzip leitet sich aus Art. 20 I GG (»Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat«) und Art. 28 I GG ab. Danach ist es die Aufgabe des Staates, für »soziale Gerechtigkeit« zu sorgen und die Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein sowie gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft sicherzustellen.

Zentrales Prinzip der sozialen Sicherung im Krankheitsfall ist das Solidarprinzip. Darunter ist der gegenseitige Ausgleich innerhalb der Mitglieder einer Solidargemeinschaft zu verstehen. Das Schwergewicht des Solidargedankens liegt in der GKV auf der Finanzierungsseite. Dort erfolgt die Abgabenerhebung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip, das sich an der Fähigkeit des Bürgers orientiert, eine Abgabe zur Finanzierung öffentlicher bzw. meritorischer Güter und Dienste zu leisten. In der gesetzlichen Krankenversicherung soll der Ausgleich zwischen gesunden und kranken, zwischen höheren und niedrigeren Einkommen sowie zwischen Ledigen und Familien erfolgen.

Das in der katholischen Soziallehre entwickelte Subsidiaritätsprinzip beinhaltet zwei Forderungen: Zunächst soll Selbsthilfe den Vorzug vor Fremdhilfe erhalten, d. h. kein Sozialgebilde soll Aufgaben an sich ziehen, die ein Individuum oder ein kleineres Sozialgebilde nicht mindestens ebenso gut zu lösen in der Lage ist. Daneben wird der Staat verpflichtet, die Individuen bzw. Gemeinschaften in den Stand zu versetzen, sich möglichst selbstbestimmt und selbstverantwortlich verwirklichen zu können.

In der GKV besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht für diejenigen Personen, die vom Gesetzgeber ursprünglich als »schutzbedürftig« angesehen wurden. Dazu zählen in erster Linie alle Arbeitnehmer, deren Einkommen unter einer gesetzlich festgelegten Grenze liegt (Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze) sowie Arbeitslose, Studenten, Künstler und Rentner (§ 5 ff. SGB V). Korrespondierend zur Versicherungspflicht der Mitglieder sind die Krankenkassen verpflichtet, alle Personen aufzunehmen, die der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen (Kontrahierungszwang) und zu gleichen Konditionen zu versichern (Diskriminierungsverbot). Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und Selbstständige unterlagen bis 2009 nicht der Versicherungspflicht. Ihnen stand es offen, sich freiwillig bei einer gesetzlichen oder bei einer privaten Krankenversicherung oder gar nicht zu versichern. Mit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes entfiel 2009 die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht, sodass eine allgemeine Versicherungspflicht für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland gilt.

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Bedarfsdeckungsprinzip vorgesehen. Der Versicherte hat danach Anspruch auf eine »bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende« Versorgung (§ 2 Abs. 1 S. 3 SGB V). Eine Limitierung des Bedarfs erfolgt ausschließlich durch das Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuches. Dieses sieht vor, dass die Leistungen »ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich« sein sollen und »das Maß des Notwendigen« nicht überschritten werden darf (§ 12 SGB V). Dieser Grundsatz wird auch im Postulat der Beitragssatzstabilität (§ 71 Abs. 1 SGB V), das eine Beitragserhöhung nur zulässt, sofern die notwendige medizinische Versorgung nicht anders gewährleistet werden kann, nicht außer Kraft gesetzt.

Charakteristisches Kennzeichen des Sachleistungsprinzips ist, dass gesetzlich krankenversicherte Personen notwendige Gesundheitsleistungen als Sach- oder Dienstleistungen beanspruchen können, ohne selbst in den Zahlungsvorgang involviert zu sein (§ 2 SGB V). Dem Sachleistungsprinzip steht in der Privaten Krankenversicherung (PKV) das Kostenerstattungsprinzip gegenüber, wonach der Leistungsempfänger einen Rechnungsbetrag an den Leistungserbringer zahlt, der ihm daraufhin von der Versicherung erstattet wird.

Das Prinzip der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sieht eine Beschränkung staatlicher Aktivitäten auf Rahmensetzung und Rechtsaufsicht vor. Die direkte Ausführung und Durchführung von Gesetzen erfolgt auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips durch selbstverantwortliche dezentrale Organe der Selbstverwaltung als mittelbare Staatsverwaltung (Korporativismus). Höchstes Gremium der Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) (§ 91 f. SGB V) (Lüngen und Büscher 2015).

1.3       Historische Entwicklung des Gesundheitswesens

1.3.1     Entstehung der Sozialgesetzgebung im Kaiserreich

Die Kontinuität in den Strukturen ist eine der wesentlichen Charaktereigenschaften des Gesundheitswesens in Deutschland. Nach der Einführung der Sozialversicherung im späten 19. Jahrhundert existiert es auch über politische System- und Regierungswechsel sowie zahlreiche Gesundheitsreformen hinaus in den Grundzügen wenig verändert weiter (Busse und Riesberg 2005).

Die Entstehung des Sozialversicherungssystems geht ursprünglich auf die »kaiserliche Botschaft« von 1881 zurück. Kaiser Wilhelm I kündigte darin auf Initiative des Reichskanzlers Otto von Bismarck die später als Bismarck’schen Sozialgesetze bekannt gewordenen Vorhaben zur Krankenversicherung (1883), zur Unfallversicherung (1884) sowie zur Invaliden- und Alterssicherung (1889) an.

Im Vorfeld der Bismarck’schen Pläne hatten sich die Lebensbedingungen infolge von Wirtschaftskrisen insbesondere für die Arbeiterklasse verschlechtert. Um der politischen Arbeiterbewegung jedoch zumindest teilweise die Grundlage ihrer Forderungen nach einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu entziehen und die bestehenden Machtverhältnisse zu erhalten, wurde ein reichsweites soziales Sicherungssystem installiert.

Mit der Verabschiedung des »Gesetzes betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter« am 31. März 1883 galt in Deutschland fortan eine Krankenversicherungspflicht für Arbeiter, sofern ihr Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschritt. Als Träger der Versicherung wirkten die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern selbstverwalteten Krankenkassen, die zum Teil schon in Form gemeinnütziger Hilfskassen bestanden hatten. Die Zugehörigkeit zu einer der Orts-, Innungs- und Betriebskrankenkassen, der knappschaftlichen Versicherung oder der See-Krankenkasse wurde zumeist durch den Arbeitsplatz vorgegeben. Existierte keine arbeitsplatzbezogene Kasse, so diente die von der Gebietskörperschaft gegründete Ortskrankenkasse als eine Art Auffangkasse. Das Solidarprinzip galt bereits in der Frühphase der Krankenversicherung, d. h. einkommensabhängigen Beiträgen standen beitragsunabhängige Leistungen gegenüber.

Für Krankenhäuser hatte sich durch die Bismarck’schen Reformen die finanzielle Lage erheblich gebessert, da nun auch die Behandlungskosten von Patienten unterer sozialer Schichten vergütet wurden. Zuvor war das nicht immer der Fall gewesen, denn Krankenhäuser galten traditionell als »Ort der Barmherzigkeit« insbesondere für arme Kranke, die dort ein gewisses Maß an medizinischer Versorgung, überwiegend aber Unterkunft und Pflege erhielten (Nagel 2013). Vor dem ersten Weltkrieg betrugen die Ausgaben für Krankenhäuser knapp 13% der Gesamtausgaben für Gesundheit (Lindner 2004).

Dem Bestreben, die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung zu einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammenzufassen, wurde 1911 mit der Reichsversicherungsordnung (RVO) Rechnung getragen.

1.3.2     Weimarer Republik und Nationalsozialismus

Die gemeinsame Selbstverwaltung wurde in den 1920er Jahren weiter ausgebaut. Es kam jedoch nach längerer Auseinandersetzung zu einer deutlichen Machtverschiebung zwischen niedergelassenen Ärzten und Kassen: Auf der Landesebene wurden die Kassenärztlichen Vereinigungen eingeführt, die anstelle des Hartmannbundes neuer Verhandlungspartner der Krankenkassen wurden. Zugleich wurde das System der Einzeldienstverträge in ein Kollektivvertragssystem überführt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhielten ein Versorgungsmonopol im ambulanten Bereich, mussten im Gegenzug aber auch eine bedarfsgerechte und flächendeckende ambulante Versorgung sicherstellen (Sicherstellungsauftrag).

Für Krankenhäuser, die bis dahin mit den Kassen direkt auch Verträge über ambulante Leistungen schließen konnten, ergab sich daraus die Schwierigkeit, dass die Ärzteschaft versuchte, sie zunehmend aus der ambulanten Versorgung herauszudrängen. Insgesamt erweiterten sie ihre Bettenkapazitäten jedoch. Während die Zahl der Einwohner pro Krankenhausbett im Jahr 1885 noch bei 324 gelegen hatte, wurde 1927 schon ein Krankenhausbett für 120 vorgehalten (Busse und Blümel 2014).

Der Beginn des nationalsozialistischen Regimes hatte eine weitere Verringerung des Einflusses der Krankenkassen zur Folge. Durch das Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung von 1934 wurden die selbstverwalteten Sozialversicherungsträger der staatlichen Verwaltung unterstellt. Da ihre Leitung meist der gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung zuzurechnen war, diente diese Maßnahme vor allem der Ausschaltung politischer Gegner. Im Gegensatz zu den Krankenkassen wurden die regionalen und nationalen Ärzteverbände 1934 als Körperschaften des öffentlichen Rechts etabliert, wodurch sich die Machtverhältnisse insgesamt noch weiter zu Gunsten der Ärzte verlagerten.

Eine Ausweitung des Versichertenkreises der sozialen Krankenversicherung erfolgte dennoch auch während des Nationalsozialismus mit dem Einbezug der Rentner in die Krankenversicherung im Jahre 1941.

1.3.3     Bundesrepublik Deutschland

Die politische Weiterentwicklung des Gesundheitswesens nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland kann in vier Phasen eingeteilt werden: die Phase der Restauration von 1951 bis 1956, die Phase der gescheiterten Strukturreformen von 1957 bis 1965, die Phase des Ausbaus der Versorgungsstrukturen von 1965 bis 1975 und die Phase der Kostendämpfung ab 1976 (Alber und Bernardi-Schenkluhn 1992).

Phase der Restauration

Zu Beginn der Phase der Restauration von 1951 bis 1956 erfolgte mit der Entscheidung der Regierung Adenauer eine wesentliche Weichenstellung zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung gegen Zentralisierungstendenzen und alliierte Vorstellungen einer Einheitsversicherung nach britischem Vorbild. (Auf Grund der Kürze dieses Beitrags soll an dieser Stelle auf die Entwicklung in Ostdeutschland verzichtet werden (hierzu Simon 2016; Busse und Riesberg 2005)). Das System der Sozialversicherung mit den Vorschriften der RVO wurde wieder eingeführt. Darüber hinaus verankerte man mit dem GKV-Selbstverwaltungsgesetz (1951) und dem dazu erlassenen Ergänzungs- und Änderungsgesetz (1952) das sozialpartnerschaftliche Selbstverwaltungsmodell und bestätigte das Monopol der Kassenärzteschaft.

Phase der gescheiterten Strukturreformen

In der Phase der gescheiterten Strukturreformen von 1957 bis 1965 wurde in zwei Anläufen versucht, weit reichende Umstrukturierungen in der GKV durchzusetzen: Das Leistungsrecht sollte neu geordnet werden und die Zuzahlung von Patienten eingeführt werden (Schwartz et al. 2012). Die Gesundheitsreformvorschläge scheiterten 1960 und 1964 allerdings am Protest von Ärzten, Krankenkassen, Medizinprodukteherstellern und Bevölkerung.

Dem öffentlichen Gesundheitswesen wurden in den fünfziger und sechziger Jahren auch seine präventiv-medizinischen Aufgaben weitgehend entzogen und es wurde im Wesentlichen auf kontrollierende und gutachterliche Tätigkeiten beschränkt.

Die Krankenhausversorgung war geprägt durch Unterfinanzierung. Da die Krankenkassen keine kostendeckenden Pflegesätze bezahlten, waren Krankenhäuser bei Investitionen in Bauten und technische Ausrüstung auf Zuschüsse der öffentlichen Hand bzw. ihrer Träger angewiesen. Auf Grund ihrer pluralen Trägerstruktur von öffentlichen, frei-gemeinnützigen und privaten Trägern, die zum Teil divergierende Interessen verfolgten, konnten sie gegenüber den Krankenkassen nie so geschlossen und machtvoll auftreten wie die freie Ärzteschaft (Müller und Simon 1994).

Phase des Ausbaus der sozialstaatlichen Versorgungsstrukturen

Zwischen 1965 und 1975 wurde der Ausbau der Versorgungsstrukturen stark vorangetrieben. Im Leistungsbereich entstanden erhebliche Verbesserungen in den Bereichen Krankenhauspflege, Krankengeld, Anspruch auf Freistellung von der Arbeit bei Betreuung eines kranken Kindes, Unterstützung durch Haushaltshilfen, Früherkennungsmaßnahmen, Leistungen zur Rehabilitation, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch. Der Kreis der Versicherten wurde auf Landwirte, Studenten, Behinderte, Künstler und Publizisten ausgedehnt.

Nachdem eine im Auftrag des Bundestages erstellte Krankenhaus-Enquête (1969) dringenden Reformbedarf im Krankenhaussektor festgestellt hatte, erfolgte im Jahr 1972 mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und der ein Jahr später erlassenen Bundespflegesatzverordnung (BPflV) eine überfällige Neugestaltung in der Krankenhausfinanzierung. Den Krankenhäusern wurde dadurch der Anspruch auf Deckung ihrer Selbstkosten zuerkannt. Ferner wurden die staatliche Krankenhausplanung, die duale Finanzierung durch Krankenkassen und Bundesländer sowie der allgemeine tagesgleiche Pflegesatz in der Krankenhausversorgung eingeführt (image Kap. III.C.2.1).

Phase der Kostendämpfung

Ab 1976 entstand eine politische Debatte über die »Kostenexplosion« im Gesundheitswesen, für die insbesondere der zunehmende internationale Standortwettbewerb und ein sinkender Anteil sozialversicherungspflichtiger Einkommen ausschlaggebende Gründe waren. Der Notwendigkeit von Kostendämpfungsmaßnahmen wurde 1977 im Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz entsprochen, das Krankenkassen und Leistungserbringer verpflichtete, eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik mit dem Ziel der Beitragssatzstabilität zu verfolgen.

Eines der wichtigsten Instrumente dazu stellt die sektorale Budgetierung dar, die schrittweise über alle Leistungsbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung ausgedehnt wurde. Weitere Kostendämpfungsmaßnahmen waren die Entwicklung der Bedarfsplanung der kassenärztlichen Versorgung, die Einführung einer Negativliste in der Arzneimittelversorgung, die Ausgrenzung von Bagatellarzneimitteln aus dem Leistungskatalog sowie die Einführung von Festbetragsregelungen. Alle diese Maßnahmen hatten jedoch immer nur geringe und vorübergehende Wirkungen im Hinblick auf die gewünschte Kostendämpfung.

Um eine verbesserte Systematik in den Sozialversicherungsgesetzen zu erhalten, sollte mit dem Sozialgesetzbuch ein einheitliches Gesetzeswerk geschaffen werden. Nachdem dessen allgemeiner Teil bereits 1975 verabschiedet worden war, folgte der Teil über die Krankenversicherung (SGB V) im Jahr 1988.

Die zunehmend schwierigere Finanzierungssituation machte eine Reform der Strukturen in der GKV unumgänglich. Hierzu dienten zwei Gesetze: das Gesundheitsreformgesetz (GRG) von 1988 und das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) von 1992. Das GRG sollte Eigenverantwortung und Solidarität in der GKV stärken. Es enthielt Neuerungen zu Leistungen zur Förderung der Gesundheit und zur Erweiterung der Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten, zur Kostenerstattung bei kieferorthopädischer Behandlung und Zahnersatz, zu Festbetragsregelungen bei der Versorgung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln, zur sozialen Absicherung des Pflegefallrisikos, zur Begrenzung der Höhe des Sterbegeldes, zu Härtefallregelungen, zur Qualitätssicherung der Leistungserbringer und zum Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Das GSG umfasste im Wesentlichen folgende Regelungen: Einführung des Kassenwahlrechts für alle Versicherten (ab 1996) und somit Einführung von Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen, Einführung des Risikostrukturausgleichs (ab 1994), Abkehr vom Selbstkostendeckungsprinzip im Krankenhaus, Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung, Begrenzung der Zahl der Kassenärzte, Grundlohnanbindung und damit Budgetierung der Ausgaben für Krankenhausleistungen, stationäre Kuren, ambulante Versorgung und Verwaltungsausgaben der Krankenkassen sowie erweiterte Zuzahlungsregelungen für Versicherte (Nagel 2013).

In den 1990er Jahren trat die Erhöhung der technischen Effizienz durch (geregelten) Wettbewerb in den Vordergrund. Dabei galt bisher die Prämisse, nachteilige Auswirkungen auf Gleichheit und Qualität zu vermeiden und »Rationalisierung vor Rationierung« anzustreben (Busse und Riesberg 2005).

Mit dem Beitragsentlastungsgesetz (1996) und den beiden GKV-Neuordnungsgesetzen (1997) schloss sich die sogenannte »Dritte Stufe« der Gesundheitsreformen der konservativ-liberalen Regierung an. Die Wirksamkeit des Wettbewerbes insbesondere zwischen den Krankenkassen sollte erhöht und die Eigenverantwortung der Versicherten weiter gestärkt werden. Als Instrumente hierzu dienten Modellvorhaben, Strukturverträge, Änderungen im Kündigungsrecht und Schaffung von Wahlmöglichkeiten für die Versicherten. Ferner erhöhten sich die Zuzahlungen.

Unter der Regierung von SPD und Grünen wurde 1998 zunächst das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz verabschiedet, das mit einer Reduzierung von Zuzahlungen hauptsächlich einige Änderungen der Neuordnungsgesetze wieder rückgängig machte.

Der Versuch mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 (1999) die starren sektoralen Budgetgrenzen zwischen ambulantem und stationärem Bereich durch ein sektorübergreifendes Globalbudget aufzulösen, scheiterte im Gesetzgebungsprozess. Es konnten jedoch erste gesetzliche Grundlagen zur integrierten Versorgung geschaffen werden. In Bezug auf Krankenhäuser, bei denen verstärkt Wirtschaftlichkeitsreserven ausgeschöpft werden sollten, wurde die Einführung eines leistungsorientierten Vergütungssystems (auf Basis von Diagnosis Relaxed Groups (DRGs)) beschlossen (image Kap. III.C.2.1).

Das Beitragssicherungsgesetz (2002) sollte die GKV durch verschiedene Maßnahmen wie die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze und die Festschreibung der Gesamtvergütung im ambulanten und stationären Bereich auf dem Niveau von 2002 entlasten. Das angestrebte Ziel konnte allerdings nicht erreicht werden, die Beiträge stiegen auf ein Rekordniveau von 14,3%.

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (2003) wurde hauptsächlich eine nachhaltige Senkung der Lohnnebenkosten beabsichtigt. Dazu wurden Leistungen wie Sehhilfen, Sterilisation, Sterbe- und Entbindungsgeld aus der GKV ausgegrenzt und Zuzahlungen beim Arztbesuch, bei stationärer Behandlung und bei Arzneimitteln erhöht. Wirtschaftlicher werden sollte das Gesundheitssystem zum einen durch die Integration von Versorgungsstrukturen, z. B. durch die Beseitigung von Hindernissen bei der integrierten Versorgung, die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und die Verbesserung von Möglichkeiten der ambulanten Behandlung im Krankenhaus (image Kap. III.C.2.2): Des Weiteren erfolgten Maßnahmen zur Liberalisierung des Arzneimittelmarktes (z. B. Versandapotheken, Aufhebung des Mehrbesitzverbotes), zur Steigerung von Versorgungsqualität (z. B. Fortbildungspflicht für Ärzte), sowie Neuordnungen in der Finanzierung (z. B. Bundeszuschuss bei versicherungsfremden Leistungen).

Ziel des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) 2007 war es, mehr Wettbewerb und Qualität durch strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen zu etablieren. Die zentrale Neuerung war die Finanzierung von GKV-Leistungen aus einem Gesundheitsfonds seit dem Jahr 2009. Krankenkassen erhalten demnach pro versichertem Mitglied eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Erkrankung der Versicherten. Darüber hinaus konnten Krankenkassen Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben bzw. auch rückerstatten. Zugleich wurde der Steueranteil an der Finanzierung der GKV erhöht. Parallel wurden ein weiterentwickelter, morbiditätsorientierter RSA und erstmalig eine allgemeine Krankenversicherungspflicht eingeführt, die es nicht mehr gestattet, keinen Versicherungsschutz zu haben.

Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (2010) sollte der Sicherstellung einer zweckmäßigen, qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung durch eine Eindämmung der stark ansteigenden Arzneimittelkosten dienen. Der Preis neuer Medikamente sollte sich an ihrem Zusatznutzen verglichen mit den schon verfügbaren Medikamenten orientieren. Kann kein Zusatznutzen nachgewiesen werden, so wird für die Erstattung im ambulanten Bereich ein Betrag bestimmt, der sich am Preis vergleichbarer Medikamente orientiert (image Kap. 2.4 in diesem Beitrag).

Im GKV-Versorgungsstrukturgesetz (2011) wurden sehr umfassende Neuregelungen für den ambulanten Sektor getroffen, die unter anderem die Bedarfsplanung betreffen. Die Bundesländer erhielten mehr Mitsprache bei der Versorgungsgestaltung. Als »dritter Sektor« wurde die spezialärztliche Versorgung eingeführt. Sie eröffnet niedergelassenen Ärzten eine Patientenversorgung mit garantierter Einzelleistungsvergütung und ohne Mengenbegrenzung.

Das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (2014) regelt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2015. Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung wurde von 15,5% auf 14,6% reduziert und wird paritätisch vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer mit einem Anteil von jeweils 7,3% abgeführt. Die Beitragsautonomie der Krankenkassen wurde dadurch gestärkt, dass ihnen gestattet wurde, kassenindividuelle und einkommensabhängige Zusatzbeiträge zu erheben.

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (2015) wurden verschiedene Ziele verfolgt. Dazu gehören insbesondere die Sicherstellung einer flächendeckenden ambulanten medizinischen Versorgung (durch finanzielle Anreize zur Niederlassung, Stärkung von kooperativen Versorgungsformen und Stärkung des Hausarztberufs), die Verbesserung des Zugangs zu ärztlichen Leistungen und die Förderung innovativer Versorgungsformen (durch einen Innovationsfonds und durch die Flexibilisierung der Regelungen zu Selektivverträgen).

Eine Krankenhausreform wurde mit dem Krankenhaus-Strukturgesetz (2015) umgesetzt. Das Gesetz zielte auf eine höhere Patientenorientierung der Versorgung und beeinhaltete umfangreiche Änderungen in der Krankenhausfinanzierung. Zentrale Themen des Gesetzes sind die Qualitätssicherung im Krankenhaus, die Krankenhausplanung und die Sicherung der Finanzierung der Betriebskosten. Die Qualität der Versorgung wurde als neues Kriterium in die Krankenhausplanung und Krankenhausvergütung aufgenommen. Ein Pflegestellen-Förderprogramm wurde eingerichtet, das für mehr Personal in der stationären Pflege sorgen soll.

1.4       Gegenwärtige Rahmenbedingungen der Gesundheitspolitik