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UNGESTRAFT

DAVONKOMMEN

 

UNGESTRAFT

DAVONKOMMEN

Die gerissenen Tricks von Betrügern, Dieben und Verkehrssündern

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://d-nb.de abrufbar.

Für Fragen und Anregungen:

info@rivaverlag.de

1. Auflage 2017

© 2017 by riva Verlag, ein Imprint der Münchner Verlagsgruppe GmbH

Nymphenburger Straße 86

D-80636 München

Tel.: 089 651285-0

Fax: 089 652096

© Copyright der Originalausgabe 2009 riva Verlag. Dies ist eine Neuausgabe des 2009 erschienen Titels Das verbotene Buch.

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Umschlaggestaltung: Karen Schmidt

Unschlagabbildung: Telnov Oleksii/Shutterstock.com

Satz: Daniel Förster, Belgern

Druck: GGP Media GmbH, Pößneck

eBook: ePubMATIC.com

ISBN Print 978-3-7423-0348-6

ISBN E-Book (PDF) 978-3-95971-850-9

ISBN E-Book (EPUB, Mobi) 978-3-95971-851-6

Weitere Informationen zum Verlag finden Sie unter:

www.rivaverlag.de

Beachten Sie auch unsere weiteren Verlage unter: www.m-vg.de

Inhaltsverzeichnis

Für Parkplätze zahlen? Niemals!

Tricksen, täuschen, überholen

Ungestraft rasen, lauschen und beleidigen

Die Gebrauchtwagen-Abzocke

Passwörter knacken und Internetfallen

Betrügen und Abzocken bei eBay

No-Pay-TV, gratis telefonieren – und günstiger Strom

Telefonbetrug und Abo-Fallen

Klassische Betrügereien

Die häufigsten Gaunereien der Ladendiebe

Absahnen, erschleichen, mauscheln

Meilen und Upgrades schnorren

Vorhandene und provozierte Urlaubsmängel

Minderung ist die halbe Miete

Das große Fressen – für lau

Hartz-IV-Betrug

Betrügereien mit der Privat haftpflicht

Karriere-Mauscheleien und das andere Ich

Krankfeiern für Fortgeschrittene

Schmutzige Wege zum Geld

Die Liechtenstein-Stiftung und andere illegale Steuertricks

Betrugsversuche gegen die Justiz

Der perfekte Seitensprung

Die totale Kontrolle des Partners

Günstige Scheidung – wenig Unterhalt

Liebesabzocke im Internet

Die perfekte Rache

 

Das verbotene Buch

Brexit. Donald Trump. Zinspolitik. Verarmter Mittelstand. Die Zeiten sind hart. Zweihundert Jahre nach Darwins Geburt scheint wieder das evolutionäre Gesetz zu gelten: Nur die Stärksten überleben.

Es ist kein Platz mehr für Moral und Ethos. Die Menschen fragen sich: Wie hole ich jetzt das meiste für mich heraus? Wie kann ich abzocken, schummeln, mich durchs Leben mogeln? Welche Tricks bringen mich über die Runden? Welche Mauscheleien ermöglichen mir einen luxuriösen Lebensstil, den ich mir eigentlich gar nicht leisten kann? Und wie räche ich mich an den Menschen, die mir bei meinem neuen Lebensentwurf im Wege stehen?

Dies ist kein gewöhnliches Buch. Noch nie hat es jemand gewagt, den Betrügern, Tricksern und Abzockern ein Forum zu geben. In diesem Buch erzählen Menschen, die hemmungslos rasen und illegal parken, Hacker, die von Computerkriminalität und Internet-Betrügereien leben, Leute, die im Restaurant nicht mehr bezahlen, die ihre Vermieter ausnehmen und den Staat um Steuern betrügen.

Dieses Buch soll warnen und mahnen. Unsere Gesellschaft ist ein Organismus, der nur dann überleben kann, wenn sich alle an die Spielregeln halten. Einige allerdings glauben, es ließe sich prima bestehen, wenn man nicht mehr arbeitet, sondern nur noch abzockt und bescheißt.

Entscheiden Sie selbst, welchen Weg Sie gehen wollen.

Für Parkplätze zahlen? Niemals!

Das Problem

Parkraum in den Innenstädten ist ein knappes Gut. Der Kampf um die wenigen kostenfreien Abstellmöglichkeiten des eigenen Wagens führt nicht selten zu Stresssituationen, offenen Streitereien und unschönen Verspätungen, die das private wie auch das berufliche Umfeld arg strapazieren können.

Thomas V., Betriebswirt eines international tätigen Unternehmens mit Firmensitz in der Münchner Innenstadt, ist einer der Leidtragenden. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln bräuchte er für seinen Arbeitsweg täglich an die 90 Minuten mehr als mit seinem PKW. Würde er sein Auto im Parkhaus abstellen, kämen um die 25 Euro pro Tag an Parkgebühren zusammen. Zu lang, zu teuer, sagte sich der Mann und ergriff selbst die Initiative. Seine Mittel – in Stoßzeiten jongliert V. mit mehreren Parkplätzen und anderen Selbsthilfemaßnahmen:

Extrem verbotene Parkplätze

Es gibt eine Kategorie Parkplätze, die ist so dreist, dass sie aus dem Raster der örtlichen Parküberwachung fällt: direkt unter dem Brandenburger Tor, vor der Tür der bayerischen Staatskanzlei, unterm Siegestor, am Flughafen München unmittelbar auf dem Platz vor dem Terminal 2, mitten in der Fußgängerzone. Ein Magazin testete solche Parkplätze und wartete, wie lange es dauert, bis der erste Strafzettel kommt. Das Ergebnis: Häufig kann man auf solchen Parkplätzen tagelang stehen bleiben, ohne belangt zu werden.

Falsch geparkt – aber mit welchem Auto?

Es war eher als Jux gedacht, als sich der Heilbronner Mediendesigner Paul T. einen Mercedes-Stern auf seinen Dreier-BMW montierte. »Eine verlorene Wette, die ich als treuer Kunde von BMW mit einem Jahr Mercedes-Stern auf der Haube einfach auslöffeln musste.« Dann kam der erste Strafzettel wegen Falschparkens, und T. musste feststellen, dass er laut Benachrichtigung von der Stadt seinen »Mercedes« in einer Feuerwehreinfahrt abgestellt hatte. Der Mann legte Einspruch ein, schließlich besitze er keinen Wagen aus Stuttgart und würde dies auch nie beabsichtigen. Er könne sich auch nicht erinnern, jemals an dieser Stelle geparkt zu haben, legte eine Kopie seines Fahrzeugscheins bei, und die Sache wurde schließlich eingestellt. »Das hat nun schon dreimal funktioniert – in Stuttgart, Heilbronn und in Ludwigsburg, und jedes Mal muss sich das Ordnungsamt geirrt haben«, sagt Paul T., »denn wer schon die falsche Automarke aufschreibt…«

Wem gehört der freie Parkplatz?

Dem, der zuerst drinsteht! Gute Manieren sind das eine, gute Parkplätze die andere Seite. Es ist völlig unerheblich, ob ein anderer Autofahrer schon länger wartet und auch blinkt, wer zuerst in der Parklücke ist, hat gewonnen. Im Zweifel auch, wenn es zum Streit kommt.

Tricksen, täuschen, überholen

Mit Blaulicht am Stau vorbei

Für Jan K. aus Bochum war das Maß irgendwann voll. Er hatte das Gefühl, im morgendlichen Berufsverkehr im Ruhrgebiet zu viel seiner kostbaren Lebenszeit zu vergeuden. So hat er sich für knapp 20 Euro in einem Internetshop eine Blaulichtanlage mit Stecker für den Zigarettenanzünder beschafft und setzt diese in seltenen Fällen auch ein. »Wenn ich einen Termin gar nicht schaffe, kommt das Ding aufs Dach«, sagt der Farben- und Lack-Außendienstmann. »So komme ich ungestört auf der Standspur am Stau vorbei bis zur nächsten Ausfahrt.« Erwischt wurde der Bochumer K. bislang nicht. Er rechnet mit einer saftigen Geldbuße, sollte ihn die Polizei irgendwann einmal damit erwischen. »Aber Zeit ist Geld, und wenn das 250 Euro kostet, die habe ich schnell wieder drin.« Bleibt zu hoffen, dass K. wirklich nicht ertappt wird. Paragraf 315 c des StGB sagt: »Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.«

Ganz klar, das ist verboten…

Die Lichthupe auf der Autobahn

Das kann eigentlich keiner leiden. Auf der Autobahn rauscht von hinten ein Fahrzeug heran, und dann wird dem Vordermann durch die Lichthupe unmissverständlich klargemacht: Hau ab! Ganz eifrige Verkehrsteilnehmer schreiben sich von solchen »Dränglern« die Autonummer auf und zeigen diese an. Am besten wegen Nötigung … Paragraf 5 (5) der Straßenverkehrsordnung sagt: »Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- und Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.« Ist die Lichthupe also erlaubt? Und wenn das nicht hilft: Ganz legal hupen? Juristen lieben den Konjunktiv! Es KÖNNTE also wohl sein, dass der eine oder andere Richter diese Regelung vielleicht etwas anders auslegen KÖNNTE. Wir WÜRDEN uns da nicht festlegen wollen…

Der kostenlose Mietwagen

Franz T. beschreibt, wie er seit Jahren kostenlos Auto fährt. Er ruft bei Autohändlern an und sagt: »Guten Tag, der Leasingvertrag von meinem E-Klasse-Mercedes läuft in einem Monat aus, und ich überlege mir, ob ich nicht auf einen 5er BMW (jeweils zur Kategorie passende Fabrikate und Typen) umsteigen soll. Wann könnte ich denn einen Wagen Probe fahren?«

Meist kann er dann einen Termin vereinbaren, den er sich wünscht. Gerne auch mal übers Wochenende. Auch über Kilometerbegrenzung kann man verhandeln. Entscheidend ist der maßvolle Auftritt im Autohaus: ansprechende Kleidung, anspruchsvolle Visitenkarte »Baron von Schönegg«, sinnvolle technische Fragen etc. »Meist bekomme ich den Wagen vollgetankt und gebe ihn mit zehn Litern weniger zurück.«

Kann man die Alkomate der Polizei manipulieren?

Oh ja, man kann. Und zwar ganz einfach: Der Alkomat geht von einer Temperatur der Atemluft von 35 Grad aus. Aber: Je niedriger die Temperatur ist, desto niedriger wird auch der Alkoholgehalt in der ausgeatmeten Luft. Ursache ist, dass der Alkohol auf dem Weg kondensiert.

Der Versuch: Den Mund mit Crushed Ice so weit füllen, dass man gerade noch sprechen kann. Eine gute Ausrede: »Ich war beim Zahnarzt und habe deshalb noch Probleme beim Sprechen.«

Eine zweite, anerkannt funktionierende Methode ist die der Schnappatmung. Wer vor dem Pusten kräftig hyperventiliert, kann die Messung – abhängig vom Gerät – in seinem Sinne beeinflussen.

Allgemein gilt: Zwischen dem letzten Trunk und der ersten Messung müssen 20 Minuten liegen, sonst kann das Ergebnis vor Gericht nicht verwendet werden!

Der Benzin-Klau

Tankstellenbesitzer berichten, dass Benzindiebe manipulierte Nummernschilder verwenden, tanken und dann einfach wegfahren. Peter Z., Kassierer in einem Thüringer Rasthof, erklärt: »Da hilft der Tankstelle auch die Überwachungskamera nichts. Außerdem habe ich erfahren, dass einem überführten Benzindieb nur geringe Konsequenzen drohen, weil die Staatsanwaltschaft solche Verfahren meistens gegen Zahlung einer Geldstrafe einstellt.«

Drei Autos – eine Vignette

Eine Jahresvignette für österreichische Autobahnen kostet 86,40 Euro, eine für die Schweiz 38,50 Euro. Für Menschen, die zwei oder mehr PKWs besitzen, eine teure Angelegenheit. Vignetten sind nicht übertragbar, und wer einmal versucht hat, eine Vignette von der Frontscheibe zu lösen, muss schnell feststellen, dass die Folien aufgrund von sensiblen Perforationen und anderen Sicherheitsmerkmalen sofort kaputtgehen. Der Memminger Alfons K., der in beiden Staaten regelmäßig unterwegs ist und in dessen Familie drei Autos und ein Motorrad zugelassen sind, hat seine krassesten Vignetten-Manipulationsmethoden verraten:

Die Konsequenzen: Wer in der Schweiz ohne gültige Vignette erwischt wird, zahlt eine Ersatzmaut in Höhe von 228,50 Euro. In Österreich kann die Geldbuße ab 120 Euro aufwärts liegen, denn eines muss klar sein: Das ist verboten!

Die grüne Umweltplakette für jedermann

Zum 1. Januar 2009 gab es in Deutschland bereits 31 Umweltzonen. Und die Zahl der Städte und Gemeinden, die nur noch Fahrzeuge mit Umweltplaketten in bestimmte Zonen einfahren lassen wollen, steigt von Monat zu Monat an. Eine Plakette kostet um die 6 Euro, was sich eigentlich auch jeder leisten kann – wer ohne erwischt wird, zahlt 80 Euro.

Auch hier wird bereits – mit viel krimineller Energie – intensiv nach Schlupflöchern gesucht.

Ronny C., Fahrer eines »schmutzigen« Chevrolets, hat sich Folgendes überlegt: »Ich habe mir meine Umweltplakette auf eBay gekauft. Das Prozedere ist einfach: Sofort-Kauf für 6,90 Euro, und dann will der Verkäufer eine Kopie des Fahrzeugscheines – per Mail oder Fax. Nun, der Fahrzeugschein von dem Golf IV meiner Freundin ist schnell kopiert, rasch das Kennzeichen meines Chevys in die Kopie eingebaut, und schon geht das Fax zum Plakettenhändler. Der prüft nun, welche Plakettenfarbe für das Fahrzeug erlaubt ist – der Golf bekommt natürlich die grüne –, dann trägt er mein Kennzeichen ein, ab in den Briefumschlag, und schon bin ich der Saubermann.«

ABE für jedermann

Motorradfahrer sind eitel. Das Bike sollte individuell sein, sexy, stark und laut. Eine Kombination, die aus Sicht der grünen Rennleitung selten legal zu bekommen ist. Fast alles, was schneller, lauter und schöner macht, wurde gänzlich humorlos verboten. Dezibelobergrenzen versauen jedem versierten Rennfahrer die Freude am Zweirad. Selbst Rückspiegel müssen bestimmte Quadratzentimetergrößen einhalten, ansonsten sind sie auf öffentlichen Straßen nicht zugelassen. Was der Gesetzgeber am Ende erlaubt und somit aus Sicht vieler Biker leider auch schnöde ist, hat eine ABE eingraviert. Diese Zulas-sung muss nicht zwingend aus deutschen Landen kommen, bei vielen Produkten ist es eine sogenannte EG-ABE.

Jochen K. aus Heidelberg hat aufgrund dieser gestrengen Normen gewissermaßen seinen eigenen TÜV gegründet. Alles, was der Werkzeugmacher an seine Maschine montieren möchte, bekommt eine EG-ABE – bei einem Pokalgravierer. Beide machen sich am Ende der Urkundenfälschung schuldig. Bei Kontrollen, erzählt der 27-jährige Motorradfahrer, wären die Polizisten mitunter schon etwas misstrauisch. »Aber was sollten sie vor Ort unternehmen? Die Fläche des Spiegels ausrechnen und mit den erlaubten Mindestgrößen abgleichen?

Das macht kein Beamter«, sagt K. Und wenn sie ihn wegen seiner viel zu lauten Auspuffanlage zur Nachmessung schicken? »Dann kommt rasch die Originaltüte drauf, und fertig.«

Ungestraft rasen, lauschen und beleidigen

Die Realität

Schnell fahren ist ein Grundbedürfnis des gemeinen Deutschen. Obwohl es auf bundesdeutschen Autobahnen noch immer kein Tempolimit gibt, sind die meisten interessanten Streckenabschnitte auf Tempo 120, nicht selten auch auf 100 oder gar 80 km/h begrenzt. Den passionierten Raser interessiert dies so lange nicht, wie das Bußgeld noch bezahlbar und das Punktekonto in Flensburg noch übersichtlich ist. Verkehrsteilnehmer, die auf freie Fahrt bestehen, rüsten mit Radarwarngeräten auf, deren Einsatz allerdings verboten ist und unter Strafe steht.

Die Fakten

In Europa werden annähernd 100 Prozent aller Radarmessungen im sogenannten K-Band, also mit 24,15 GHz, und im Ka-Band (34,36 GHz) durchgeführt. In Spanien, Holland und England gibt es überdies 13,45 GHz und in Frankreich 9,90 GHz. Die Messungen passieren in diesen Fällen auf den letzten 40 Metern bis zum Blitzer.

»Wer auch immer sich bemüßigt fühlt, ein Radarwarnsystem in seinem Wagen zu installieren, sollte diese Daten also beachten«, sagt ein Händler auf Nachfrage.

Die Warngeräte funktionieren nicht, wenn – wie in der Schweiz üblich – Infrarotmessungen vorgenommen werden. Diese Messungen werden in einem Bereich von 43 bis 50 Metern vorgenommen und sind nur durch einen sogenannten Infrarotstörer (ab ca. 175 Euro) zu bekämpfen.

Nun gibt es aber auch noch die Lichtschrankenmessung. Dagegen gibt es zunächst gar keinen Schutz. Zunächst! Die Lichtschranke an sich lässt sich weder frühzeitig erkennen noch effizient stören. Die einzige Schwachstelle in diesem komplexen System ist die Funkverbindung zwischen der Lichtschranke und der Kamera, die das Erinnerungsbild anfertigt. Diese Funkverbindung lässt sich durch einen Lichtschrankenschutz stören. So etwas kostet rund 175 Euro aufwärts.

Misst der Verkehrspolizist mit einer Laserpistole, die eine Reichweite von bis zu 1000 Metern hat, hilft nur noch beten, ein Power-Slide, oder man besitzt einen Laserwarner bzw. einen Laserstörer (ab ca. 599 Euro).

Die fest installierten Starenkästen und Rotlichtblitzer funktionieren über Kontaktschleifen in der Fahrbahn. Hier gibt es zunächst einmal gar nichts, was ein Gerät vorab messen könnte. Da die Geräte aber über einen längeren Zeitraum an ein und derselben Stelle stehen, gibt es für interessierte Autofahrer im Internet informative Seiten wie www.radarfalle.de, die umfangreiche Auskünfte vermitteln können.

Warnung über Navigationssystem und iPhone

Die meisten Hersteller von Navigationssystemen bieten den Service an, vor Starenkästen zu warnen, die sich auf der geplanten Route versteckt halten. Außerdem steht es natürlich jedem Besitzer eines solchen Navigationsgerätes frei, sich über die sogenannte Point-of-Interest-Funktion (Krankenhäuser, Werkstätten, Sehenswürdigkeiten), also die interessanten Punkte am Wegesrand entlang, die gängigen Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer selbst zu markieren.

Für Smartphones gibt es beispielsweise die App von www.blitzer.de. Sie ist gratis und verwandelt ihr Smartphone in einen veritablen Radarwarner. Nähert sich der interessierte Fahrer einem Starenkasten, erinnert ihn ein Ping-Signal und ein Blitzer-Icon vor der stationären Geschwindigkeitsmessung.

Der Kamera-Locator

Schwierig wird das persönliche Raserschutzschild bei Videoaufnahmen aus nachfahrenden Zivilfahrzeugen. Interessant hierbei ist, dass die Messung über eine Distanz von mindestens 400 bis 500 Metern mit gleichmäßigem Abstand durchgeführt werden muss. Wer den Videobeweis frühzeitig erkennen möchte, braucht einen Videokamera-Locator, den es im Fachhandel zu erstehen gibt, oder das geschulte Auge im Rückspiegel.

Schutz vor Abstandsmessungen auf Autobahnen, die in der Regel mit Geschwindigkeitsmessungen durch Radar oder Laser einhergehen, bieten nur die oben genannten Radar- und Laserwarngeräte. Zu erkennen sind diese Messungen im Bereich vor Autobahnbrücken. Wenn am rechten Standstreifen weiße Markierungsstriche im Abstand von je 50 Metern entdeckt werden, ist die Messstelle mit zwei Videokameras auf der kommenden Brücke meist nicht mehr weit. Der Rundumschutz, also alle Warngeräte zusammen, würden in etwa 1500 Euro kosten – ohne Einbau. Dafür kann man zusammengerechnet mehr als 30-mal 20 km/h zu schnell fahren.

Aber, Vorsicht. Das ist verboten!

Das sagt der Gesetzgeber

Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung verbietet den Einsatz dieser Gerätschaften: »Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.« Wer es dennoch tut, muss mit vier Punkten in Flensburg und 75 Euro Geldbuße rechnen. Der Verkauf und der Besitz eines oder mehrerer dieser Geräte ist allerdings nicht verboten. Sammler elektronischer Gadgets können also aufatmen.

Schuld und Sühne

Tempoüberschreitungen und was sie in Euro, Punkten und Fahrverbot kosten (Stand 1. Juni 2017):

bis 10 km/h innerorts

15 Euro

bis 10 km/h außerorts

10 Euro

11 bis 15 km/h innerorts

25 Euro

11 bis 15 km/h außerorts

20 Euro

16 bis 20 km/h innerorts

35 Euro

16 bis 20 km/h außerorts

30 Euro

21 bis 25 km/h innerorts

80 Euro, 1 Punkt

21 bis 25 km/h außerorts

70 Euro, 1 Punkt

26 bis 30 km/h innerorts

100 Euro, 1 Punkt

26 bis 30 km/h außerorts

80 Euro, 1 Punkt

31 bis 40 km/h innerorts

160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat

31 bis 40 km/h außerorts

120 Euro, 1 Punkt

41 bis 50 km/h innerorts

200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat

41 bis 50 km/h außerorts

160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat

51 bis 60 km/h innerorts

280 Euro, 2 Punkte, 2 Monate

51 bis 60 km/h außerorts

240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat

61 bis 70 km/h innerorts

480 Euro, 2 Punkte, 3 Monate

61 bis 70 km/h außerorts

440 Euro, 2 Punkte, 2 Monate

über 70 km/h innerorts

680 Euro, 2 Punkte, 3 Monate

über 70 km/h außerorts

600 Euro, 2 Punkte, 3 Monate

Rote Ampel überfahren kostet in Euro, Punkten und Fahrverbot:

ohne Gefährdung anderer:

90 Euro, 1 Punkt

mit Gefährdung:

200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat

Rotphase länger als 1 Sekunde ohne Gefährdung:

200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat

Rotphase länger als 1 Sekunde, mit Gefährdung:

320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat

Das System Flensburg

Die Punkte werden bekanntermaßen im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg gesammelt und gespeichert. Wer insgesamt 18 Punkte erreicht hat, bekommt den Führerschein für mindestens 6 Monate entzogen.

Es gilt:

1–3 Punkte: Vormerkung

 

4–5 Punkte: Ermahnung

 

6–7 Punkte: Verwarnung

 

8 Punkte: Lappen weg

Allerdings sollten Sie wissen, dass es im Mai 2014 eine Reform des Bußgeldkatalogs gab. Daraus ergibt sich, dass einem Autofahrer nach dem neuen Punktesystem eine Fahrerlaubnis nur dann entzogen werden darf, wenn die Maßnahmen beider Vorstufen (Ermahnung und Verwarnung) stattgefunden haben! Das heißt: Jemand, der ohne Ermahnung bereits 6 bis 8 Punkte in Flensburg hat, wird auf 5 Punkte zurückgesetzt. Jemand, der ermahnt, aber vor Erreichen von 8 Punkten noch nicht verwarnt wurde, muss auf 7 Punkte zurückgestuft werden. Es soll also sichergestellt werden, dass jeder Betroffene vor der endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis zweimal von der Behörde angeschrieben und mit den Folgen des Punktesystems konfrontiert wurde. Unbedingt beachten, denn hier tun sich mitunter durchaus Lücken auf.

Radarfalle – was nun?

Es kann ja nun vorkommen, dass eines der oben genannten Warngeräte seinen Dienst versagt hat oder – noch wahrscheinlicher – der geblitzte Raser kein Radarwarngerät besitzt. Dann kommt irgendwann der Anhörungsbogen von der Straßenverkehrsbehörde ins Haus, und je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung sieht es dann richtig düster aus.

Rechtsschutz und Anfechten!

Grundsätzlich gilt: Wer gerne schnell fährt, braucht unbedingt eine Rechtschutzversicherung! Das eine oder andere lässt sich sicherlich ohne einen teuren Verkehrsrechtsanwalt lösen, wenn es aber einmal richtig eng werden könnte, kommt man ohne juristischen Beistand kaum ungeschoren davon.

Wenn also die Qualität des »Beweisfotos« stimmt und wenn sich herausstellt, dass das eingesetzte Messgerät nicht zu den Gerätetypen gehört, die als besonders anfällig gelten, also für eine verhältnismäßig große Fehlerquote bekannt sind. Zu diesen Gerätetypen, die auf dem Bußgeldbescheid angegeben werden müssen, zählen beispielsweise:

Ein weiterer Weg: Ein Raser bestreitet, das Auto selbst gefahren zu haben – und kann auch nichts zu der Identität desjenigen sagen, der auf dem »unscharfen« oder pixeligen Foto abgebildet ist. Ein Punktsieg, denn: Ist der Halter des geblitzten Fahrzeuges nicht eindeutig auf dem Foto erkennbar, wird es vor Gericht schwer für die Behörden.

Die Mützenmethode

Johannes T., ein notorischer Schnellfahrer aus Bergisch-Gladbach, hat hierfür seine eigene Technik entwickelt. Baseballmütze tief ins Gesicht gezogen, eine anständige Auswahl großer, dunkler Sonnenbrillen und die Sonnenblende immer unten hängend, ist er insgesamt schon mehrere Male um Bußgeld und Punkte in Flensburg gekommen. »Es ist immer dasselbe Spiel. Ich werde geblitzt, die Benachrichtigung kommt per Post, ich leugne alles ab, und wenn es vor Gericht an das Foto geht, bin ich nicht eindeutig zu erkennen. Mal ist da ein Mann mit Bart, mal mit Mütze, mal mit Kapuze, mit der oder mit jener Sonnenbrille zu sehen – nur ich bin es nie eindeutig.«

Nun könnte man annehmen, dass Johannes T. spätestens nach dem zweiten Blitzerfoto zur Auflage gemacht wird, ein Fahrtenbuch zu führen, da er jedes Mal behauptet, er könne sich nicht erinnern, wem er zum besagten Zeitpunkt sein Auto geliehen hat. Denn hierzu muss man wissen: Vor Gericht erscheint Johannes T. stets als sehr großzügiger Mensch, der einer gewaltigen Zahl von Menschen sein Auto leiht.

In der Regel kommt der Anhörungsbogen frühestens nach zwei Wochen per Post ins Haus. Da sich aber kein Mensch länger als zwei Wochen erinnern können muss, wem er vor »Urzeiten« sein Auto gegeben hat, muss T. bis heute kein Fahrtenbuch führen. Von der Anschaffung teurer und überdies verbotener Warngeräte sieht Johannes T. ab. »Außerdem sind die Dinger nicht legal.«