cover

Wolf-Dieter Tölle

Alles, was Sie über Steuern im Ruhestand wissen müssen

Wolf-Dieter Tölle

Alles, was Sie über Steuern im Ruhestand wissen müssen

images

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Für Fragen und Anregungen:

info@finanzbuchverlag.de

Dritte Auflage der komplett überarbeiteten Ausgabe 2021

© 2020 by FinanzBuch Verlag,

ein Imprint der Münchner Verlagsgruppe GmbH

Nymphenburger Straße 86

D-80636 München

Tel.: 089 651285-0

Fax: 089 652096

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Die im Buch veröffentlichten Ratschläge wurden von Verfasser und Verlag sorgfältig erarbeitet und geprüft. Eine Garantie kann dennoch nicht übernommen werden. Ebenso ist die Haftung des Verfassers beziehungsweise des Verlages und seiner Beauftragten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

Redaktion: Judith Engst

Korrektorat: Silvia Kinkel

Umschlaggestaltung: Pamela Machleidt

Umschlagabbildung: shutterstock/Irina Fischer

Satz: inpunkt[w]o, Haiger (www.inpunktwo.de)

Druck: CPI books GmbH, Leck

eBook: ePubMATIC.com

ISBN Print 978-3-95972-284-1

ISBN E-Book (PDF) 978-3-96092-524-8

ISBN E-Book (EPUB, Mobi) 978-3-96092-525-5

Weitere Informationen zum Verlag finden Sie unter

www.finanzbuchverlag.de

Beachten Sie auch unsere weiteren Verlage unter www.m-vg.de

INHALT

Einleitung

Müssen Sie (überhaupt) Steuern zahlen – und wenn ja, in welchem Umfang?

Steuerpflicht für Rentner und Pensionäre: Wie es dazu gekommen ist

Welche Ruheständler Steuern zahlen müssen

Grund- und Kinderfreibetrag: Maßgeblich bei der Frage, ob wirklich Steuern anfallen

Wie viele Steuern fallen an?

Wer als Rentner oder Pensionär eine Steuererklärung abgeben muss oder dies sinnvollerweise freiwillig tut

Wen die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung trifft

Wer über eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung nachdenken sollte

Ein Wort zu den Abgabefristen

In dieser Form muss die Steuererklärung abgegeben werden

Welche Renten in der Steuererklärung berücksichtigt werden müssen – und welche nicht

Steuerpflichtige Renten

Steuerfreie Renten

Im Detail: Die verschiedenen Rentenarten und ihre Besteuerung

Besteuerung der Basisversorgung (erste Gruppe)

Besteuerung der geförderten Altersversorgungen (zweite Gruppe)

Besteuerung der Leibrenten und anderer Leistungen (dritte Gruppe)

Vergünstigungen und Freibeträge für Rentner und Pensionäre

Steuererstattungen – eher die Ausnahme

Ganz wichtig: Was hat sich geändert und was wird sich künftig ändern?

Altregelung der Rentenbesteuerung

Neuregelung der Rentenbesteuerung

Doppelte Besteuerung: Wenn Rentenbeiträge und Rentenauszahlungen steuerpflichtig sind

Besteuerung bei Auslandsrentnern bzw. Auslandsrenten

Auslandsrentner und -pensionäre: Das sind die steuerlichen Regeln

Besteuerung ausländischer Renten

Die größten Steuerfallen für Ruheständler

Steuerfalle 1: Weggeworfene Belege

Steuerfalle 2: Steuerschätzungen und Nachzahlungszinsen

Steuerfalle 3: Progressive Wirkung von Rentennachzahlungen und Hinzuverdiensten

Steuerfalle 4: Steuerpflicht durch Rentenerhöhungen

Steuerfalle 5: Steuerpflichtige Veräußerungsgewinne

Hinzuverdienst

Droht eine Rentenkürzung?

Sind Nebentätigkeiten für Rentner sozialversicherungspflichtig?

Die 16 besten Steuertipps für Rentner und Pensionäre

Tipp 1: Werbungskosten absetzen

Tipp 2: Verluste aus Vermietung und Verpachtung gezielt nutzen

Tipp 3: Nutzen Sie gezielt den Splittingtarif bei der Einkommensteuer

Tipp 4: Nutzen Sie sonstige Steuerermäßigungen für Rentner und Pensionäre

Tipp 5: Sonderausgaben: Pauschale oder Einzelnachweis

Tipp 6: Behindertenpauschbetrag nutzen oder außergewöhnliche Belastungen absetzen

Tipp 7: Witwen- und Witwersplittung nutzen

Tipp 8: Steuern sparen durch Spenden

Tipp 9: Steuern sparen durch Parteispenden

Tipp 10: Wann Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar sind

Tipp 11: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Handwerkerleistungen absetzen

Tipp 12: Machen Sie außergewöhnliche Belastungen geltend

Tipp 13: Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen

Tipp 14: Machen Sie die Unterbringung in einem Senioren-/Altenheim steuerlich geltend

Tipp 15: Wann Sie vom »Härteausgleich« profitieren

Tipp 16: Aufgepasst beim Progressionsvorbehalt

Besondere Tricks für Rentner und Pensionäre

Wenn möglich, lassen Sie sich von der Steuererklärungspflicht befreien

Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung haben Sie drei Jahre lang Ruhe

Vergessen Sie bei den außergewöhnlichen Belastungen die Reha-Maßnahmen nicht

Beerdigungskosten – womöglich ebenfalls absetzbar

Steuervergünstigungen bei ehrenamtlicher Tätigkeit

Steuerfreie Einnahmen von Rentnern und Pensionären

Kranken- und Pflegegeld sowie Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Leistungen nach dem Flüchtlingshilfegesetz sind steuerfrei

Versorgungsbezüge von Wehr- und Zivildienstbeschädigten

Zuschüsse zur Krankenversicherung

Altersteilzeitleistungen

Private Veräußerungsgeschäfte

Wichtige Nachweise und Dokumente im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung

Rentenbezugsmitteilung

Nichtveranlagungsbescheinigung

Lebensversicherungen – Besteuerung, Auszahlung und Nachweis

Erbschaftsteuer bei Rentnern und Pensionären

Rechte und Pflichten rund um den Steuerbescheid

Glossar: Die wichtigsten Begriffe

Schlusswort

Der Autor

EINLEITUNG

Rentner und Pensionäre müssen Steuern zahlen. Bei Pensionären war dies auch schon vor Einführung der nachgelagerten Besteuerung der Fall. Doch bis zum 31. Dezember 2004 mussten Rentner, deren Einkommen nur aus Renten bestand und aus keinen anderen Einkünften, in der Regel keine Steuern zahlen. Seit dem 1. Januar 2005 hat der Gesetzgeber auch für Rentner die nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Diese wird schrittweise bis zum Jahr 2040 vollständig umgesetzt. Damit müssen jetzt schon viele Rentner Steuern zahlen – weitaus mehr als je zuvor. In Zukunft werden es noch mehr sein. Wer aktuell noch keine oder nur geringe Steuern zahlt, muss damit rechnen, in absehbarer Zeit in größerem Umfang mit der Einkommensteuer konfrontiert zu werden. Ab 2040 haben Rentner dann auch keinen steuerfreien Rentenfreibetrag mehr, sondern müssen ihre vollständige Rente versteuern. Das führt dazu, dass die meisten Rentner verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Diese nachgelagerte Besteuerung trifft jeden Rentner umso mehr, als derzeit das Rentenniveau, wenn überhaupt, dann nur geringfügig steigt. Zudem bleibt von der Rente unter Berücksichtigung der Inflation immer weniger übrig, und die Kosten, insbesondere für Pflegebedarf und Heimunterbringung, steigen stetig und stark. Deswegen ist es wiederum enorm wichtig, dass sich Rentner und Pensionäre mit dem Thema Einkommensteuer beschäftigen.

Für viele kommt es auf jeden Euro an. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie als Rentner oder Pensionär alles über die Besteuerung Ihrer Altersbezüge wissen. Sie müssen wissen, wann und wie Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.

Vor allem aber sollten Sie steuerlich so viel wie möglich für sich herausholen, damit Ihnen möglichst viel von Ihrer Rente oder Pension bleibt. Das ist nicht immer ganz einfach. Im vorliegenden Buch erläutere ich Ihnen, wie das Einkommensteuersystem für Rentner und Pensionäre funktioniert. Sie erhalten wichtige Tipps für die Abgabe der Steuererklärung und alle notwendigen Tricks und Empfehlungen, um möglichst wenig Einkommensteuer auf Ihre Altersbezüge zu zahlen.

Lesen Sie dieses Buch – und Sie haben mehr von Ihrer Rente im Alter.

Mit der neuen Auflage wurde dieses Buch komplett überarbeitet und aktualisiert. Viel Spaß beim Steuern sparen.

Wolf-Dieter Tölle

im Februar 2020

MÜSSEN SIE (ÜBERHAUPT) STEUERN ZAHLEN – UND WENN JA, IN WELCHEM UMFANG?

Man mag es drehen und wenden, wie man will: Die Besteuerung von Renten ist in Deutschland ein Novum, das es vor dem Jahr 2005 in dieser Form nicht gab. Bis heute wissen viele Senioren nicht genau, ob Ihre Altersbezüge von der Besteuerung betroffen sind oder nicht. Deshalb im Folgenden zunächst einige grundlegende Erläuterungen zur Besteuerung von Renten und Pensionen.

STEUERPFLICHT FÜR RENTNER UND PENSIONÄRE: WIE ES DAZU GEKOMMEN IST

Die Frage, warum Rentner und Pensionäre Steuern zahlen müssen, lässt sich einfach beantworten: Weil die Politik es so beschlossen hat. Die Antwort auf die Frage, warum die Politik das so will, ist etwas komplexer. So komplex, wie die Praxis in unserer geschätzten und wichtigen Demokratie immer mal wieder ist.

Bundesverfassungsgericht: Rentner und Pensionäre müssen gleichbehandelt werden

Pensionäre mussten schon immer Steuern auf ihre Pensionen im Alter zahlen. Das lag daran, dass Pensionäre als frühere Beamte während ihrer aktiven Erwerbstätigkeit keine Beiträge zur Altersvorsorge leisten mussten – ihre Altersvorsorge war vielmehr durch den Staat garantiert. Pensionäre mussten somit keine Beiträge aus versteuertem Einkommen leisten, um ihre spätere Rente zu sichern. Der Staat übernahm die Altersvorsorge der Beamten während ihres aktiven Dienstes als zusätzliche Gegenleistung für die Arbeit und die Verpflichtung zur Loyalität – und übernimmt sie bis heute. Die Pension unterlag und unterliegt damit der Einkommensteuer.

Anders war das bei allen anderen Arbeitnehmern, die in die Rentenkasse einzahlten. Alle angestellten Arbeitnehmer haben entweder in die gesetzliche oder in eine private Rentenversicherung eingezahlt und im Ruhestand daraus ihre Renten bezogen. Dabei teilten und teilen sich in der Regel Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Altersvorsorge. Zumindest der Arbeitnehmeranteil für die Altersvorsorge stammt aus versteuertem Einkommen des Angestellten. Das heißt, auf die Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung wurde über die Lohnabrechnung auch Lohnsteuer und damit Einkommensteuer an das Finanzamt abgeführt. Dies lässt sich aus der Lohnabrechnung ersehen, indem man einen Blick auf das steuer- und sozialversicherungsrechtliche »Brutto« wirft.

Der Teil, der aus versteuertem Einkommen stammte, konnte wiederum in begrenztem Maße als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Selbstständige und Gewerbetreibende mussten die gesamte Altersvorsorge aus versteuertem Entgelt leisten, hatten dann oftmals jedoch einen höheren Sonderausgabenabzug.

Da der Beitrag zur Rentenversicherung somit teilweise aus versteuertem Einkommen stammte, waren die späteren Altersbezüge im Gegensatz zu denjenigen der Pensionäre größtenteils steuerfrei. Rentner mussten also in der Vergangenheit meistens keine Steuern auf ihre Rente zahlen. Dieses galt natürlich nur, wenn sie ausschließlich Renten bezogen und keine anderen Einkünfte, wie z. B. Kapitaleinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung, hatten, die 410 € im Jahr überschritten. Denn diese anderen Einkünfte unterlagen selbstverständlich der Einkommensteuer. Die Rente selbst war nur mit ihrem geringen Ertragsanteil steuerpflichtig, was dazu führte, dass kaum ein Rentner je auf seine Rente Einkommensteuern zahlen musste.

Diese Ungleichbehandlung von Rentnern und Pensionären im Alter sorgte vielfach für Ärger und Probleme, sodass der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht landete. Am 6. März 2002 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass diese unterschiedliche Besteuerung von Pensionen und Renten eine nicht hinzunehmende Ungleichbehandlung sei, die gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, den Gleichheitsgrundsatz, verstoße (Aktenzeichen: BVerfG, 2 BvL 17/99).

Das Bundesverfassungsgericht forderte den Gesetzgeber auf, die Rentenbesteuerung bis zum 1. Januar 2005 neu zu regeln. Auch seien die Rentenbeiträge zum Teil aus unversteuertem Einkommen gezahlt worden. Dieses galt und gilt zumindest für die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung (siehe Tabelle 1). Aus diesem Grund sei es nur recht und billig, die später ausgezahlten Renten der Einkommensteuer zu unterwerfen.

Unversteuerter Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (einschl. Rentenbeitrag)

Bruttolohn

Abzüglich ...

Lohn-/Einkommensteuer (Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Arbeitnehmers und damit eine Unterform der Einkommensteuer).

Abzüglich ...

Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung (Renten-/Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenversicherungsbeitrag – versteuert)

Nettolohn (Auszahlung)

Tabelle 1: Das System der Rentenbeiträge – So sieht die typische Lohnabrechnung eines Arbeitnehmers aus

Reaktion des Gesetzgebers: Die nachgelagerte Besteuerung wird eingeführt

Der Gesetzgeber hat auf diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung eingeführt, die unserem heutigen Besteuerungssystem für Renten zugrunde liegt. Das Prinzip: Beiträge zur Altersvorsorge werden während der Erwerbs- bzw. Sparphase aus nicht versteuertem Einkommen geleistet. Dafür aber werden die späteren Rentenzahlungen, die ein jeder Ruheständler erhält, besteuert.

Einen solch grundlegenden Systemwechsel kann man allerdings nicht von heute auf morgen durchsetzen. Deshalb hat der Gesetzgeber eine langjährige Übergangsregelung geschaffen, die bis zum Jahr 2040 andauert. Diese Übergangsregelung soll die Konsequenzen für die Rentner abmildern, um sie langsam an die vollständige Besteuerung der Renten heranzuführen. In dieser Übergangsphase ist ein Teil der erhaltenen Rente noch steuerfrei.

Viele Rentner haben sich mit ihrer Lebensplanung allerdings bis heute auf eine meistens steuerfreie Rentenzeit eingestellt. Bis 2004 hatten Rentner zudem kaum noch etwas mit dem Finanzamt zu tun. Das hat sich zwischenzeitlich geändert. Aus diesem Grund müssen Rentner nun im Alter oftmals doch eine aufwendige Einkommensteuererklärung abgeben und vor allem auch Steuern zahlen. In der bereits oben erwähnten Übergangsphase bis 2040 ist dies allerdings nicht immer der Fall, da nur ein Teil der Rente besteuert wird.

Das Problem für alle Rentner, die langjährig Arbeitnehmer waren, besteht allerdings darin, dass die Rente an sie ausgezahlt wird, ohne dass davon – wie früher im Arbeitsleben – Lohn- bzw. Einkommensteuer einbehalten wird. Die Rente wird von der Rentenversicherung zunächst einmal vollständig überwiesen. Die böse Überraschung kommt dann erst im Folgejahr, wenn das Finanzamt die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verlangt. Die Rentenversicherung übermittelt die ausgezahlten Rentenbeträge dann automatisch in elektronischer Form an das Finanzamt, sodass die Steuerbehörde Ihre Rentenhöhe kennt. Ergibt sich aufgrund der Rentenhöhe eine Einkommensteuerpflicht, verlangt das Finanzamt von Ihnen eine Einkommensteuererklärung, und Sie müssen entsprechend Steuern nachzahlen.

Die Steuerpflicht trifft immer mehr Rentner

Viele Rentner haben in den vergangenen Jahren vom Finanzamt die Aufforderung erhalten, eine Steuererklärung abzugeben. Oftmals geschah dies erst nach mehreren Jahren, weil der elektronische Abgleich der Rentendaten anfangs noch nicht reibungslos klappte. Dann kam es häufig zu unerwarteten Steuernachzahlungen. Dies betraf allerdings zunächst nur Rentner mit hohen Altersbezügen. Künftig werden jedoch immer mehr Rentner davon betroffen sein. Mittlerweile sind es schon mehrere Millionen mit steigender Tendenz. Es ist also enorm wichtig, sich als Rentner, Pensionär und auch als künftiger Altersvorsorgeempfänger mit dem Thema Steuern und Altersbezüge auseinanderzusetzen.

In diesem Buch finden Sie alles, was Sie über Rente bzw. Pension und Steuern wissen müssen. Sie erfahren, wie Sie Steuern effektiv und legal sparen und wirklich alles nutzen, um im Alter möglichst viel von Ihren Altersbezügen behalten zu dürfen.

Wir haben gerade festgestellt, dass viele Rentner eine böse Überraschung erleben, wenn sie ihren ersten Steuerbescheid seit Renteneintritt bekommen und feststellen, wie viele Steuern sie noch auf ihre ohnehin nicht allzu große Rente zahlen müssen.

Gleichzeitig setzt das Finanzamt für das laufende Jahr Vorauszahlungen fest, die vierteljährlich erhoben werden. Damit müssen Rentner für die Steuer einiges von ihrer Rente zurücklegen. Das ist angesichts der ohnehin oftmals nicht gerade hohen Rente und der Abstriche, die ein Rentner im Vergleich zum ursprünglichen Lohn oder Gehalt hinnehmen muss, nicht immer ganz einfach. Außerdem wissen viele Rentner erst einmal nicht, ob sie überhaupt Steuern zahlen müssen. In den Folgejahren werden Sie dann regelmäßig Einkommensteuervorauszahlungen an das Finanzamt leisten müssen.

Wer als Rentner noch keine Steuern zahlt, weil er mit seinem zu versteuernden Rentenanteil unter dem steuererheblichen Grundfreibetrag liegt, muss bei jeder Rentenerhöhung damit rechnen, dass er dann doch noch zur Einkommensteuer herangezogen wird. Damit ist die Rentenerhöhung nicht immer ein Geschenk.

Auch wer als Rentner aktuell noch keine Steuern zahlt, sollte alle Steuertricks kennen, um eine Besteuerung seiner Altersbezüge künftig möglichst zu vermeiden oder wenigstens zu mindern. Wer als Rentner oder Pensionär schon Steuern zahlt, sollte dafür sorgen, dass er von der Rente oder Pension möglichst wenig an den Fiskus abgibt. Wer noch keine Rente bekommt, sollte sich ebenfalls schon auf die Frage der Besteuerung vorbereiten, damit er später im Rentenalter möglichst viel von seiner Rente oder Pension hat. Erfahren Sie alles Notwendige zur Besteuerung im Alter und lernen Sie alle Tricks kennen, um die Steuern zu senken.

Mit Eintritt in die Rentenphase ändert sich somit steuerlich einiges für Sie: Wie schon erwähnt, braucht sich ein Arbeitnehmer nicht von vornherein um die Abführung der Steuern zu kümmern. Der Arbeitgeber führt diese als Lohnsteuer ab. Anders dagegen bei einem Rentner. Dort unterbleiben die Direktabzüge von der monatlichen Rentenzahlung – das ist Grund genug, als Rentner das Thema Besteuerung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Die folgenden beiden Abbildungen verdeutlichen den Unterschied im Steuerfluss bei Arbeitnehmern (Abbildung 1) und bei Rentnern (Abbildung 2).

images

Abbildung 1: Steuerfluss bei Arbeitnehmern

images

Abbildung 2: Steuerfluss bei Rentnern (nachgelagerte Besteuerung)

WELCHE RUHESTÄNDLER STEUERN ZAHLEN MÜSSEN

Ob bzw. wann ein Rentner Steuern zahlen muss, hängt von einigen Faktoren ab. Entscheidend ist die Art und die Höhe der Rente. Die Besteuerung wird auch beeinflusst durch die Frage, ob der Rentner verheiratet ist und Kinder hat, für die ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Daneben spielt eine Rolle, ob der Rentner neben der Rente noch weitere Einkünfte bezieht – z. B. aus Vermietung und Verpachtung oder aus der Geldanlage.

Zur Beantwortung der Frage, welche Ruheständler Steuern zahlen müssen, ist zunächst einmal zu klären, ob Sie als Rentner oder Pensionär dem deutschen Steuerrecht unterliegen. Denn nur in diesem Fall kann überhaupt Einkommensteuer nach deutschem Recht erhoben werden. Das ist der Fall, wenn Sie in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dies gilt unabhängig von Ihrem Alter und der Nationalität.

Als in Deutschland ansässiger Rentner sind Sie in der Regel unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegen somit der Besteuerung in Deutschland. Rentner im Ausland müssen hingegen genau prüfen, ob sie noch der deutschen Steuerpflicht unterliegen (Näheres dazu: siehe Kapitel 6).

Die sieben Einkunftsarten

Bei unbeschränkter Steuerpflicht wird das Einkommen des Ruheständlers voll und ganz in Deutschland besteuert. Dazu gehören zunächst einmal die Renten und Pensionseinkünfte. Insgesamt gibt es jedoch in Deutschland sieben Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen. Dies ist im Einkommensteuergesetz geregelt.

Die sieben Einkunftsarten lassen sich in zwei Kategorien aufteilen: